„Die EEG-Reform muss mutig angegangen werden. Nur so können Energiewende und Klimaschutz gelingen.“ Das steht zu Beginn des Papiers „Impulse für die EEG-Reform“, in dem der Klimakreis der CDU/CSU-Fraktion Reformvorschläge für die anstehende EEG-Novelle gesammelt hat. „Mit der Abschaffung des 52-Gigawatt-Photovoltaik-Deckels wurde ein großes Hemmnis beseitigt und mit der Erhöhung des Ausbauziels für Offshore-Wind auf 20 Gigawatt bis zum Jahr 2030 ein klares Signal gesetzt. Entscheidend ist jedoch die anstehende EEG-Reform“, heißt es in dem Papier, das pv magazine vorliegt.
Als „eine besondere Herausforderung“ bezeichnet der Klimakreis den Weiterbetrieb von Anlagen, die ab 2021 aus der EEG-Vergütung fallen. Vorschlag: Damit vor allem kleine Anlagen bis zu zehn Kilowatt wirtschaftlich weiterbetrieben werden können, müssen die Bedingungen für die Direktvermarktung vereinfacht werden – beispielsweise indem sie in den Bilanzkreis des Netzbetreibers einspeisen. Dafür sollen die Betreiber eine Vergütung von ein bis drei Cent pro Kilowattstunde sowie einen Zuschuss für den Einbau eines intelligenten Messsystems erhalten. Das Papier regt auch an, ältere Erneuerbaren-Anlagen „den Markt üben“ zu lassen, indem man ihnen dazu eine attraktive Möglichkeit bietet. Als eine Option wird das Marktentwicklungsmodell genannt.
Um den Photovotaik-Zubau zu fördern, hat der Klimakreis des Unionsfraktion mehrere Vorschläge. Dazu gehören der Ausbau von Speicher-Förderprogrammen sowie eine weiter gefasste Befreiung von der EEG-Umlage für Eigenverbrauchsanlagen. Die Zehn-Kilowatt-Grenze müsse für Anlagen, die vorrangig zur Eigenversorgung gebaut werden, vollständig entfallen oder auf eine realistische Größe angehoben werden, die eine vollständige Nutzung von Dachflächen auf Ein- oder kleineren Mehrfamilienhäusern ermögliche. Auch sollte für Eigenversorgungsanlagen mit mehr als zehn Kilowatt keine Gewerbeanmeldung notwendig sein. Als neue Richtgröße könnten gemäß der Vorgaben der EU-Erneuerbaren-Richtlinie die 30 Kilowatt genommen werden, um insgesamt die solare Eigenstromnutzung zu stärken.
Weitere Ideen des Klimakreises sind der verpflichtende Einbau von Photovoltaik-Anlagen bei Neubauten sowie Anreize für den Einbau von Photovoltaik-Anlagen im Bestand. Im Bereich Mieterstrom wird vorgeschlagen, dass der Strom vom Dach künftig unbürokratisch an die Mieter weitergegeben werden kann, beispielsweise indem die Stromkosten als Betriebskosten abgerechnet werden können. Für Vermieter müssten demnach steuerliche Hemmnisse beseitigt werden, so dass das Anbieten von Mieterstrom nicht zu einem Verlust der Inanspruchnahme der erweiterten Gewerbesteuerkürzung und der Körperschaftssteuerbefreiung führt. Und Mieter müssten nach dem Willen des Klimakreises als Eigenversorger definiert werden, um von den günstigen Regelungen zur EEG-Umlage zu profitieren.
Beim Thema EEG-Umlagenentlastung regt der Klimakreis zudem eine Abgaben- und Umlagenbefreiung für Energiespeicher und Power-to-X-Anwendungen sowie eine Reform der Strompreisbestandteile an. Dafür müsse eine große Abgaben- und Umlagenreform ausgearbeitet und umgesetzt werden. Ziel sei, damit wirtschaftliche Hemmnisse für systemdienliche und -stabilisierende Anwendungen zu beseitigen – beispielsweise für Power-to-X-Anwendungen bei der Sektorkopplung sowie für Industrieunternehmen, die systemdienliche Flexibilität anbieten.
Bei den Ausbauzielen regt der Klimakreis eine Verlagerung der Zuständigkeiten an. Künftig sollen demnach die Länder eigene verbindliche Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien formulieren und umsetzen.
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Die größte Ungerechtigkeit, die ja auch EU Gesetzen nicht entspricht, ist die EEG Umlage auf Eigenverbrauch.
Das ist tatsächlich wie der oft gebrauchte Vergleich, dass die eigenen Erdbeeren aus dem Garten zu versteuern sind, bevor man sie selbst isst
Wenn Eigenerzeuger davon profitieren, dass Stromverbraucher über die EEG-Umlage die Markteinführungskosten der PV aus den ersten 15 Jahren (2000-2015) abbezahlen, dann müssen sich diese Eigenerzeuger, deren PV-Anlagen ebenfalls dank dieses Markteinführungsprogramms so günstig zu erwerben sind, auch an diesen Kosten beteiligen.
Man kann sich allerdings grundsätzlich fragen, ob es sich bei der Markteinführung der PV nicht um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelte, die nicht nur von den Stromverbrauchern, sondern von allen Steuerzahlern nach individueller Leistungsfähigkeit (wie es unser Steuersystem gewährleisten soll) zu bezahlen wäre. Da kommt aber ganz schnell die Lobby der Klein-PV-Installateure und klagt, wenn niemand mehr EEG-Umlage zahlen müsse, würden die Vorteile des Eigenverbrauchs so zusammenschrumpfen, dass es sich kaum noch lohnt. Immerhin wäre es ein kostenwahreres System.
Im Übrigen tragen auch die Erdbeeren aus dem eigenen Garten (oder wahlweise Tomaten, Kohlköpfe oder anderes) zur individuellen Leistungsfähigkeit bei und wären deshalb zu versteuern, wenn es nicht mangels Messsystems sehr schwierig wäre, diese Steuer zu erheben. Zum Schluss käme gar raus, dass man bei Anschlag von Grundstückskosten, Düngung, Arbeit, etc. gar keinen Gewinn macht und es steuerlich als Liebhaberei einzustufen wäre.
Wer sich im Übrigen ganz vom Netz abkoppelt, spart auch EEG-Umlage, Netzkosten, Strom- und Mehrwertsteuer. Zusammen mit einem BHKW und einem kleinen Stromspeicher schafft damit jeder eine komfortable und nicht wesentlich teuerere Strom- und Wärmeversorgung. In Mehrfamilienhäusern oder Wohnanlagen kann das dank der Gewinne aus der Wärmekraftkopplung sogar vollständig wirtschaftlich konkurrenzfähig dargestellt werden, insbesondere, wenn die Strompreise im Netz weiter steigen. CO2-frei wird man damit nur, wenn man einen CO2-freien Brennstoff für den Betrieb des BHKW zur Verfügung hat – da käme z.B. grüner Wasserstoff aus Windkraft in Frage. Biodiesel oder -gas wird mit sehr geringer Flächeneffizienz produziert (ca. Faktor 30 als bei PV niedriger), und ist deshalb keine Lösung für die Breite.
Wer sich aber zur Deckung seines Reststrombedarfs ans Netz hängt, wird sich auch an den Kosten dieses Netzes beteiligen müssen, und dazu gehört dann nicht zuletzt die Vorhaltung von Reservekapazitäten für den Fall, dass die Eigenerzeuger gerade nichts erzeugen, aber trotzdem gerne Strom hätten. Dieser Reststrombedarf erzeugt also überproportional hohe Kosten im Netz und wenn das von den Reststrombeziehern auch so bezahlt werden müsste, wäre das Modell Eigenerzeugung + Reststrom aus dem Netz endgültig unattraktiv.
„Wer sich aber zur Deckung seines Reststrombedarfs ans Netz hängt, wird sich auch an den Kosten dieses Netzes beteiligen müssen, und dazu gehört dann nicht zuletzt die Vorhaltung von Reservekapazitäten für den Fall, dass die Eigenerzeuger gerade nichts erzeugen, aber trotzdem gerne Strom hätten.“
Wer soll denn verstehen, daß das großartig leistungsfähige deutsche Stromversorgernetz vor allem massive Probleme mit den kleinsten photovoltaischen oder windgetriebenen Kleinanlagen hat, wenn diese Anlagen nur 90% Autarkiegrad zur CO2-Reduzierung erreichen. Eine Normalversorgung des Grundbedürfnisses nach Information und gesellschaftlicher Teilhabe ist keine Gefälligkeit, welche den bevorzugten Stromversorgern mit zusätzlichem Beifall honoriert werden müsste. Während bei Erneuerbaren Energien Kraftwerke als Kleinanlagen bis 10kW (europarechtlich eigentlich über 30kW) eingeordnet werden, wird für etablierte Stromversorgungsunternehmen ein kleines Kraftwerk ab 1-10MW für „Monitoring“ als relevant angesehen. Diese Diskrepanz hält man in deutschen „Fachkreisen“ für „ordentliches“ Recht.
Während man in den Niederlanden, Schweiz und Österreich dezentrale Stromeinspeisung, fachlich, durchwegs unkomplizierter integrieren konnte.
Diese Ausgleichstrommengen sind für die großen Probleme der Klimaveränderungen nicht verantwortlich …..
Gegen transparente, planbare und geeignete, sowie faire Kostenansätze wird es kaum Einwände geben. Steuererhöhungen als Innovation zu verkaufen, dafür sollte man sich schämen.
Korrektur:
(europarechtlich eigentlich bis 30kW)
Die Vorschläge des Arbeitskreises gehen – wie nicht anders zu erwarten – zum größten Teil an den eigentlichen Problemen vorbei. Immerhin haben sie auch einige der tatsächlich Probleme im Blick, wie den Weiterbetrieb von ehemaligen EEG-Anlagen nach Auslauf der Garantievergütung, oder die Integration von Speichern, Power-to-X-Anlagen etc.
Was in der Darstellung völlig fehlt, ist eine Lösung für den reifen PV-Markt. Das bisherige EEG geht immer noch von einer Kostendegression für ewig aus, was jeder Erfahrung widerspricht. Tatsächlich mehren sich die Anzeichen, dass wir uns dem theoretischen Kostentiefpunkt schon sehr stark genähert haben, wenn nicht noch einmal ein technologischer Sprung ohne Kostensteigerung erfolgt. Alle Sprünge, die sich derzeit abzeichnen (Mehrschicht-Zellen, Perowskit, Konzentrator, Tracking) scheinen aber allenfalls die Flächeneffizienz, nicht aber die Kosteneffizienz zu erhöhen. Wir brauchen also ein System, das marktgerechte Einspeisevergütungen garantiert, auch wenn die Kosten nicht mehr sinken. Am sinnvollsten wäre die Orientierung an den Ausschreibungsergebnissen mit Aufschlägen für Kleinanlagen, je nach deren Kostennachteilen.
Stattdessen wird den Leuten nach dem Mund geredet, die zur Ergänzung ihrer komfortablen Lebensweise (Leben im Einfamilienhaus) noch gerne ein paar Vorteile drauf hätten, durch Bevorzugung der Eigenerzeugung. Abgesehen davon, dass das nur einen kleinen Teil des Strommarktes betrifft, und damit für die Energiewende nur eine untergeordnete Bedeutung hat, würde es die gesellschaftliche Spaltung zwischen denen, die haben, und denen, die nichts haben, völlig ungerechtfertigt weiter vertiefen.
Was den Weiterbetrieb von Ü20-Anlagen angeht, werden kostentreibende Forderungen nach intelligenten Messsystemen erhoben, statt festzustellen, dass die Netzbetreiber auch wunderbar mit Standarderzeugungsprofilen für Kleinanlagen leben könnten. Immerhin: eine Vergütung mit 3ct/kWh läge in der richtigen Größenordnung. Aber bitte doch ohne kostentreibende Messtelle.
Bei den Vorschlägen zum Mieterstrom wird man sehr genau hinschauen müssen, dass die Vermieter die Mieter nicht per Mietvertrag zur Abnahme von durch überproportional angesetzte Verwaltungskosten nicht mehr konkurrenzfähigem PV-Strom zwingen können: Abgesehen davon, dass das der PV den Ruf eines Kostentreibers (der ihr bis heute gerne angehängt wird) erhalten würde, würde es auch nur die besitzenden Vermieter gegenüber den abhängigen Mietern bevorteilen.
Mutig wäre die nach diesen Ideen entstehende EEG-Novelle nicht, sondern genau das, was wir in den letzten Jahren gesehen haben: Untaugliche Reparaturversuche an schlechten späteren Ergänzungen, die ebenso untauglich sind und das EEG immer weiter aufblähen. Dabei ein rückwärtsgewandtes Bild vom Strommarkt und mangelnder Überblick, indem man sich vor allem mit dem beschäftigt, was man bis zur eigenen Nasenspitze sehen kann.
Das EEG von 2000 war nicht für die Ewigkeit gedacht. Das wäre vermessen, denn die technologische und wirtschaftliche Entwicklung kann man nicht mehr als 20 Jahre voraussehen. Korrekturen und Ergänzungen sind also notwendig. Sie sollten aber den ursprünglichen Grundgedanken – Einfachheit, Gerechtigkeit und Zukunftsfähigkeit – nicht aufgeben, sondern stärken.
Anfang 2021 fallen lt. ARD soviel Photovoltaik-Anlagen aus der Förderung, wie es der doppelten Einsparung von CO² entspricht, die Datteln IV in die Luft bläst. Man kann von den Pionier-Photovoltaikbetreibern nicht erwarten, dass sie die Post-EEG–Anlagen aus reinem Idealismus weiterbetreiben und den Strom an den Netzbetreiber verschenken. Ich denke, da kommt klimapolitisch etwas auf uns zu!
Wer glaubt, das die Union jetzt – ein Jahr vor der Wahl – tatsächlich was für EEG und Klima tut, der sollte betrachten welche Erfolge das Wirtschaftsministerium, Verkehrsministerium und Umweltministerium in den letzten Regierungsjahren der Union vorzuweisen hat.
Man fragt sich wirklich, wieviel Ahnung von der Praxis hat dieser Klimakreis? Vorschläge wie „Bezuschussung des Einbaus neuer Zähler“ ist irrelevant, da der Meßstellenbetreiber den Einbau i.d.R. auf seine Kosten vornimmt. Wenn aber die Jahresgebühr des Zählers die Erträge einer kleinen Ü20 Anlage bei den vorgeschlagenen 1-2 ct/ kWh übersteigt, werden die Anlagen abgeschaltet. Das hat die BnetzA mit dem Prosumervorschlag „Netzbetreiber-Option“ deutlich besser durchdacht, denn die heisst, es ändert sich nichts, kostet auch nichts, nur die Vergütung sinkt auf +/- Marktpreis.
Spricht man mit privaten PV-Anlagenbetreibern, dann würden viele gerne ihre Anlage erweitern. Diese Wünsche werden aber in der Regel nicht realisiert, da die Erweiterung zu dem Verlust des bestehenden Vergütungssatzes führt oder eine EEG konform eigenständige Anlage mit aufwändigen und teuren Messkonzepten notwendig macht.
Daher wäre es Zielführend, wenn bestehende PV-Anlagen einfach erweitert werden dürfen. Die Restvergütung könnte dabei linear mit der Erweiterung auf die nächsten 20 Jahre verrechnet und auf den nächst höheren Vergütungssatz gerundet werden.
Damit wäre ergäbe sich ein eine Win-Win-Situation ohne Einsatz von zusätzlichen Steuergeldern. Teuere EEG Vergütungen würden gestreckt werden und damit geringere Spuren in der EEG Kasse hinterlassen. Bestehende Anlagen sind oft Orientierungspunkte in einer Siedlung mit Signalwirkung.
Der Weiterbetrieb der Anlage wäre gesichert. Alte Module könnten zur Überdachung verwendet werden und wüden dann zu 0 Cent als Feiflächnanlage einspeisen, jedoch für den Besitzer als Ladebooster oder zur Überbrückung der Wintermonate genutzt werden. Weniger Anlagen würden aus Gründen der Wirtschaftlichkei verschrottet werden.
Mehr Solarstrom bedeutet bedeutet Optimierung des Eigenverbrauchs und damit Investitionen in CO2 neutrale Techchnik.
Erweiterungen sind oft diversitär ausgerichtet und führen damit zu einer besseren Abdeckung.
Bestehende Anlagen die unter Berücksichtigung der EEG Umlage gebaut wurden könnten neuen Anlagen gleich gestellt werden.
„sowie einen Zuschuss für den Einbau eines intelligenten Messsystems“
….. diesen PolitikerInnen sollte man zur Bedingung machen, daß diese jede WählerInnenstimme bei jeder/m Wählenden persönlich abholen müssen, wenn dererseits darauf Wert gelegt wird?
zur Erklärung:
„Für eine moderne Messeinrichtung dürfen unabhängig vom Verbrauch nur maximal 20 Euro pro Jahr berechnet werden.“
wollte eigentlich einer der Mitdiskutanten nebenbei mit auf den obigen Artikel eingehen?
Meines Erachtens wurden ersteinmal die richtien Themen benannt.
Ob das ausreichend sein wird, was daraus umgesetzt werden wird, steht auf einem anderen Blatt.
Hindernisse:
1) Erfassung des Eigenstromes zur EEG-Umlage (das ist keine Steuer)
2) Marktgerechte Vergütung für Stromeinspeisungen außerhalb des EEGs
Ich kann die negative Haltung der Diskussionsbeiträge zu dem Artikel nicht teilen.
@ Thomas.
So sehe ich das auch, und beziehe mich als Beweis z.B. auf das Folgende im Artikel.
Zitat:…Als „eine besondere Herausforderung“ bezeichnet der Klimakreis den Weiterbetrieb von Anlagen, die ab 2021 aus der EEG-Vergütung fallen. Vorschlag: Damit vor allem kleine Anlagen bis zu zehn Kilowatt wirtschaftlich weiterbetrieben werden können, müssen die Bedingungen für die Direktvermarktung vereinfacht werden – beispielsweise indem sie in den Bilanzkreis des Netzbetreibers einspeisen. Zitat Ende.
Zitat Thomas:
Hindernisse.
2) Marktgerechte Vergütung für Stromeinspeisungen außerhalb des EEGs
Wenn in den Bilanzkreis des Netzbetreibers eingespeist wird, erledigt sich das von selbst, in dem der EE Strom den gleichen Wert erhält wie der Konventionelle.
Gegenwärtig wird er ja außerhalb des Bilanzkreises eingespeist, und muss an der Börse zusätzlich verramscht werden, Dem Klimakreis scheinen einige Leute anzugehören, die sich auskennen.
Vom CDU Wirtschaftsflügel mit Bareiß und Pfeifer, die sich auch auskennen, wäre so was mit Sicherheit nicht auf Papier gekommen.
Der CDU/CSU Klimakreis scheint zu mindestens mal nicht mit Bremsklötzen hantieren. zu wollen.
Andreas Fendt sagt:
Das hat die BnetzA mit dem Prosumervorschlag „Netzbetreiber-Option“ deutlich besser durchdacht, denn die heisst, es ändert sich nichts, kostet auch nichts, nur die Vergütung sinkt auf +/- Marktpreis.
@ Andreas Fendt
+/- Marktpreis, ist wieder ein Taschenspielertrick wie ihn die EE schon so oft von der konventionellen Seite untergejubelt bekamen. Das ist bei dem Klimakreis besser durchdacht. Die wollen in den Bilanzkreis der Netzbetreiber einspeisen. Da geht der EE Strom mit auf die Handelsebene, und bleibt nicht wie seither entwertet an der Börse hängen. Er hat somit garantiert den gleichen Wert wie der konventionelle Strom.
Eine Vergütung +/- Marktpreis – wie von der BNA vorgeschlagen – aber bedeutet, EE Strom endet wie seither an der Börse wo der Marktpreis entsteht, der zeitweise auch negativ sein kann.
Mit anderen Worten, man muss manchmal drauf bezahlen, dass der Strom abgenommen wird.
„+/- Marktpreis“ ist kein Taschenspielertrick, sondern eine realistische Betrachtung, wie hoch die Erzeugungskosten von Strom aus Ü20-Anlagen sind. Da diese Anlagen abgeschrieben sind, fallen keine Abschreibungs- und Zinskosten mehr an, was bis dahin den Löwenanteil der Kosten einer EE-Anlage ausmacht. Was noch an Kosten anfällt sind Verwaltungskosten, Wartung, Reparaturen, Netzanschluss (Zähler), ggf. Versicherung (die man sich sparen kann, wenn die Anlage eigentlich abgeschrieben ist), und etwas, was „Opportunitätskosten“ heißt. Diese könnte man als Flächenpacht verstehen, sie sind aber genau genommen die entgangenen Gewinne aus einer beliebigen anderen Nutzungsmöglichkeit der beanspruchten Fläche für die Altanlage. Je nachdem, wie attraktiv es ist, die Altanlage durch eine neue mit höherer Flächeneffizienz und neuer garantierter Einspeisevergütung für 20 Jahre zu ersetzen, sind diese Opportunitätskosten höher oder niedriger. Aber mehr als wenige ct/kWh kommen nicht mehr zusammen, wenn schon Neuanlagen ab 5ct/kWh produzieren können. Für den Anlagenbetreiber ist jeder Gewinn, den er aus der Altanlage nach Abschreibungsende zieht, eine unendliche Rendite auf 0 Euro Kapitaleinsatz, also eine sehr komfortable Situation. Gedanklich wird das kaum einer so sehen, sondern eher den zusätzlichen Gewinn auf die Gesamtlaufzeit umlegen, was dann, solange die Anlage weiterläuft, zu einer kontinuierlichen Erhöhung der Gesamtrendite führt – auch nicht schlecht, wenn man bedenkt, dass schon die Ausgangsrendite nicht niedrig war, und jetzt das einzige Betriebsrisiko ist, dass die Anlage endgültig den Geist aufgibt, und damit die kontinuierliche Steigerung der Gesamtrendite zum Abschluss kommt. Für Krokodilstränen besteht also gar kein Anlass. Die Gemeinschaft der Stromverbraucher braucht sich glücklicherweise auch nicht zu grämen, denn sie bekommt sehr günstig produzierten Strom. Nur das Wachstum leidet, wenn das alte G’lump nicht weggeschmissen und durch neues ersetzt wird, sondern munter weiter produziert. Aber das sollte ja mal in die Köpfe, dass Umsatzwachstum nicht automatisch Wohlstandswachstum bedeutet, und man eine beue Wirtschaftsdoktrin braucht, wenn wir unseren Planeten nicht völlig auf den Hund wirtschaften wollen.
JCW sagt:
„+/- Marktpreis“ ist kein Taschenspielertrick, sondern eine realistische Betrachtung, wie hoch die Erzeugungskosten von Strom aus Ü20-Anlagen sind. Da diese Anlagen abgeschrieben sind, fallen keine Abschreibungs- und Zinskosten mehr an, was bis dahin den Löwenanteil der Kosten einer EE-Anlage ausmacht.
@ JCW
Und warum sollen die Ü20 Anlagenbetreiber — die Pioniere der Energiewende — anders behandelt werden wie konventionelle Kraftwerke, und nur die Erzeugungskosten vergütet bekommen.
Die Konventionellen machen doch auch erst das Große Geld wenn sie abgeschrieben sind.
Der Taschenspielertrick hat seinen Ursprung in der Ermächtigungsverordnung von 2010, wo die EE aus dem Standard Last Profil ( SLP ) raus genommen wurden und separat an der Börse als Überschuss verramscht werden müssen. Diese Wertminderung der EE zieht sich seither wie ein roter Faden durch alle Bereiche der Energiewende, und kommt jetzt auch bei den Ü20 Anlagenbetreibern an, wo deren Strom weiterhin verramscht werden soll.
Und genau diese Diskreditierung der EE scheint man im Klimakreis nun endlich erkannt zu haben, was im Folgenden zum Ausdruck kommt.
Zitat:…Als „eine besondere Herausforderung“ bezeichnet der Klimakreis den Weiterbetrieb von Anlagen, die ab 2021 aus der EEG-Vergütung fallen. Vorschlag: Damit vor allem kleine Anlagen bis zu zehn Kilowatt wirtschaftlich weiter betrieben werden können, müssen die Bedingungen für die Direktvermarktung vereinfacht werden – beispielsweise indem sie in den Bilanzkreis des Netzbetreibers einspeisen. Zitat Ende.
Wenn die EE – wie vom Klimakreis vorgeschlagen — wieder in den Bilanzkreis der Netzbetreiber eingespeist werden , gehen die zusammen mit dem Graustrom auf die Handelsebene. Im Klartext sie werden nicht mehr als Überschuss verramscht, sondern nehmen in gleichem Maße wie der Graustrom an der Wertschöpfung teil.
Herr Diehl sie verstehen offensichtlich nicht das sie dann auch nur den Marktwert erhalten werden , der liegt aktuell bei ca. 3 Cent
Ich finde eine Garantievergütung, auch wenn sie niedrig ist, eine durchaus komfortable Situation, die freilich den besonderen Bedingungen der Stromerzeugung durch Erneuerbare Rechnung trägt. Diese besondere Bedingung ist: Sie erzeugen, wann sie wollen, unabhängig davon, ob sie gebraucht werden. Wenn man ihnen trotz dieser Unzuverlässigkeit eine Garantievergütung gewährt, dann stellt das aus Sicht der fossil betriebenen Kraftwerke schon eine ziemliche Bevorzugung dar. Die bekommen nämlich nur Geld, wenn ihr Strom gerade gebraucht wird, also nicht, wenn im Netz gerade genug EE-Strom verfügbar ist. Dafür müssen sie zur Verfügung stehen, wenn diese EE gerade nichts produzieren, und auch dann ist ihre Vergütung keineswegs garantiert, sondern einem zwar nicht völlig freien Spiel der Kräfte unterworfen, aber sie müssen doch untereinander konkurrieren. Das geht nur deshalb, weil sich die Fossilen darauf verlassen können, dass sie zwar nicht genau vorhersehbar aber doch regelmäßig gebraucht werden, und dass sie dann auch liefern können. Würden die Erneuerbaren mit einem Vergütungsmodell wie die Fossilen arbeiten, müssten sie, wenn sie mal zufällig liefern können, wenn der Strom auch gebraucht wird, viel höher vergütet werden, weil sie andererseits oft keinen Abnehmer für ihren Strom fänden, oder nur zu erbärmlich niedrigen Preisen, weil sie die Fossilen immer unterbieten müssten, um zum Zuge zu kommen. Da ist doch die Garantievergütung eine viel bessere Lösung, ohne die niemand das Investitionsrisiko übernehmen könnte.
Unterschiedliche Erzeugungsstrukturen rechtfertigen auch unterschiedliche Vergütungssysteme. Das war schon immer so, und wird so bleiben. Die Verfechter der Erneuerbaren haben sich bloß zu lange auf dieses üble Spiel eingelassen, auf Dauer müssten sie mit den fossilen Erzeugern auf dem „freien Markt“ konkurrieren können. Das stimmt schon deshalb nicht, weil wir in Deutschland keinen freien Strommarkt haben, noch nie hatten, und auch in Zukunft ist das nicht wünschenswert, wenn wir die drei Ziele „Versorgungssicherheit, günstiger Preis und Umweltverträglichkeit“ gleichermaßen gewährleisten wollen. Es gibt Sektoren wie den Vertrieb, der einem gewissen Wettbewerb überlassen wurde. Heute kann man sich auch als kleiner Haushalt seinen Stromversorger aussuchen. Aber die Grundversorger können sich ihre Kunden nicht aussuchen. Wenn jemand ein schlechter Kunde ist (zu wenig Strombezug), dann muss er doch zu den Bedingungen des Grundversorgungstarifs beliefert werden. Ein freier Markt sieht anders aus. Genauso ist es auf Erzeugerseite: Da gibt die Bundesnetzagentur vor, welche Kraftwerke vom Netz genommen werden dürfen, veranstaltet Auktionen für die Bereithaltung von Minutenreserve etc.. Auch die Ausschreibung von EE-Anlagen wird von ihr organisiert, zu ziemlich unfreien Bedingungen. Für den Netzbetrieb gibt es sehr strenge Vorschriften, insbesondere zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, damit es bei uns nicht zu Entwicklungen kommt, wie man sie auf einem freien Markt hätte. Hirngespinste vom „freien Markt“ führten 2000 in Kalifornien zu zahlreichen Stromausfällen, weil Enron festgestellt hatte, dass die Rendite höher ist, wenn man die Erzeugungsleistungen verknappt. Seitdem ist auch der amerikanische Markt wieder unfrei, d.h. reguliert. Auch bei uns ist es schon zu kritischen Situationen (knapp am Ausfall vorbei) gekommen, weil die Bundesnetzagentur Fehler bei der Organisation des Marktes gemacht hatte, und einige Marktteilnehmer diese genutzt hatten, um ein riskantes Spiel zu treiben.
Wie schwer es für die Erneuerbaren auf diesem unfreien Markt ist, sieht man an den Problemen, die PPA-Anlagen haben: Da ist nicht nur zu berücksichtigen, was die Erzeugung kostet, und was dieser Strom dem Abnehmer wert sein könnte, sondern es muss auch bedacht werden, wie sich der allgemeine Strompreis durch die ständigen staatlichen Eingriffe in den Markt entwickeln könnte. Tatsächlich ist ein wesentlicher Aspekt der Abnehmer bisher, sich auf diese Strompreisrisiken einzulassen, nicht ein möglicher Preisvorteil, sondern die Außenwirkung, wenn sie auf diese Weise sagen können, ihren Strom 100% erneuerbar zu beziehen. Ich würde mal vermuten, dass sich unter denen, die das machen, kein Unternehmen befindet, bei dem die Stromkosten einen wesentlichen Anteil an den Produktionskosten ausmachen, wie bspw. Aluminium- oder Kupferhütten. Das Risiko dann auf einem teuren Bezugsvertrag zu sitzen, wenn anderer Strom viel günstiger zu beziehen wäre, könnte einem solchen Unternehmen den Hals brechen. Nur Unternehmen, die einen hohen, wetterabhängigen Klimatisierungsbedarf haben, die können sehr fruchtbar von PV-Anlagen versorgt werden, weil da eine absolute Korrelation gegeben ist. Es ist angesichts der zahlreichen Regulierungen schon ein ziemliches Zugeständnis, dass solche Rosinenpickerei toleriert wird. Aber ein Staat muss sich ja auch immer überlegen, welche Eingriffe in die Freiheit unabdingbar sind, und wo die Freiheit ihr Recht behalten kann. Wenn da ein guter Ausgleich gefunden wird, muss man schon dankbar sein.
Niemand würde sich heute dafür interessieren, was man für EE-Strom an der Börse bekommt, wenn nicht durch staatliche Eingriffe ein niedriger Börsenpreis dazu führen würde, dass privilegierte Großabnehmer, die von der EEG-Umlage weitgehend befreit sind, vom niedrigen Börsenpreis profitieren, die dadurch steigende EEG-Umlage aber nur auf den kleineren Kreis der kleinen und mittleren Abnehmer umgelegt wird, die damit nicht nur die EEG-Umlage für die privilegierten mitbezahlen müssen, sondern auch noch deren Ersparnisse dank des niedrigen Börsenpreises. Aufgrund der gesunkenen Garantievergütungen für die EE-Anlagen wird dieser unerwünschte (von manchen Polemikern aber dankbar ausgeschlachtete) Effekt in den nächsten Jahren zwar kleiner, aber da es immer häufiger zu Überangebotssituationen an der Börse kommen wird, könnte diese Erleichterung völlig von dem Effekt niedrigerer Börsenpreise aufgefressen werden. Das Einzige, was wir also bräuchten, wäre, dass die privilegierten Stromabnehmer nur soweit von der EEG-Umlage befreit werden dürften, wie es die Kostenbeteiligung an den EE-Vergütungen angeht. Den Preisvorteil durch gesunkene Börsenpreise sollten sie als reduzierte EEG-Umlage zahlen müssen. Wo die Basis liegt, ab der man einen solchen Preisvorteil berechnet, müsste allerdings wieder staatlich festgelegt werden. Aber da würde auch eine jährliche Anpassung genügen. Dabei sollte einfach eine pauschale EEG-Umlage für die privilegierten Abnehmer festgelegt werden, unabhängig davon, ob ein spezieller Verbraucher mit seinem Verbrauchsprofil auch von gesunkenen Börsenpreisen profitieren kann. Damit bliebe die Börse funktionsfähig.
Auch diese Börse ist im Prinzip ein freier Markt, allerdings wird nur ein geringer Teil des Stroms dort wirklich gehandelt. Ein großer anderer Teil wird direkt zwischen Erzeuger und Abnehmer gehandelt, allerdings mit Bezug auf den Börsenpreis. Eine solche Konstruktion ist höchst gefährlich, weil er die Möglichkeit enthält, durch Preismanipulation mit kleinen Strommengen an der Börse die Preise für Verträge mit großen Strommengen zu verändern. Mutatis mutandi hat man ja bei der Manipulation von Libor und Euribor durch Großbanken wie die Deutsche Bank gesehen, wie leicht sich damit Geld verdienen lässt. Ich bin sicher, dass an der Strombörse die gleichen Manipulationen stattfinden. Aber – wo kein Kläger, dort kein Richter. Das wird, weil die Juristen den Strommarkt nicht verstehen, sicher noch lange so weitergehen.
„Wenn jemand ein schlechter Kunde ist (zu wenig Strombezug), dann muss er doch zu den Bedingungen des Grundversorgungstarifs beliefert werden.“
Gesetzgebung hat die schwächeren MarktteilnehmerInnen in der Gesellschaft zu schützen.
Gleichgültig, ob die Stromkosten durch eine Gesellschaftsleistung oder individuell gezahlt werden.
Das seltsame Verständnis eines Teils der staatlichen Verwaltung bezüglich „Solidarität“ wird auch durch die (bereits länger vorgesehene) Gebührenerhöhung für Personalausweise (um 30%) deutlicher und das, ohne Rücksicht, ausgerechnet im Jahr einer kostenintensiven, unvorhersehbaren Infektionskrise.
Und nein, NormalstromkundInnen im Grundlastversorgertarif sind meist nicht die BildungsgewinnerInnen dieses Geselllschaftsystems, um die Winkelzüge deutscher Gesetzgebung und die Vorteile des jährlichen Stromversorgerwechsels in allen Details, ständig aktualisiert, wahrnehmen zu können. Daher weht der Wind, of change.
Zudem ist es destruktiv einen sparsamen Stromverbrauch strafen zu wollen, ohne als Strom“profis“ auch nur eine, preisgünstige, Möglichkeit zur Kompensation zu ermöglichen?
Ein Teil der echten Ökostromanbieter hat sich der Angleichung der fluktierenden Einspeisung schon lange angenommen und ein wenig Zeit wird die Umstrukturierung erfordern.
Versorgungsicherheit wird auch für die Erneuerbaren Energien zum normalen Anspruch werden müssen und die staatliche Unterstützung dafür ist gerechtfertigt, zum Wohle aller.
Wer das E-Auto zum Ausgleich veränderlicher Stromeinspeisung einsetzt, die sollen dafür auch einen geeigneten Kostenausgleich erhalten. Wer sieht das in gesetzlicher Vorbereitung?
JCW sagt:
Ich finde eine Garantievergütung, auch wenn sie niedrig ist, eine durchaus komfortable Situation, die freilich den besonderen Bedingungen der Stromerzeugung durch Erneuerbare Rechnung trägt. Diese besondere Bedingung ist: Sie erzeugen, wann sie wollen, unabhängig davon, ob sie gebraucht werden.
@ JCW.
Die besonderen Bedingungen der EE Stromerzeugung, wird doch aufgehoben, wenn der EE Strom – wie vom Klimakreis vorgeschlagen – in den Bilanzkreis eingespeist wird. Im Bilanzkreis wird er immer gebraucht, und hat auch entsprechend seinen Wert..
Siehe hier:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/FAQs/DE/Sachgebiete/Energie/Verbraucher/PreiseUndRechnungen/WieSetztSichDerStrompreisZusammen.html
Dem obigen Artikel kann man entnehmen dass dadurch die Betreiber solcher PV-Anlagen eine Vergütung von ein bis drei Cent pro Kilowattstunde erhalten werden !
@HeinzR: Ja, richtig. Das ist einer der wenigen vernünftigen Punkte in diesem Papier. Herr Diehl beklagte sich aber, dass EE-Anlagen mit einer so niedrigen Vergütung anders behandelt werden, als fossile Kraftwerke. Diese Andersbehandlung hat sachliche Gründe. Kraftwerke müssen je nach Erzeugungsprofil unterschiedlich behandelt werden. Die EE haben ein Einspeiseprivileg (Vorteil) und müssen deshalb mit einer auskömmlichen Einspeisevergütung vorlieb nehmen (Nachteil in den Augen von Herrn Diehl), die fossilen Kraftwerke haben die Möglichkeit, wenn sie notfallmäßig einspringen, mehr als auskömmliche Preise zu erzielen (Vorteil), mit denen sie dann auch auch längere Stillstandszeiten finanzieren, weil sie (Nachteil) kein Einspeiseprivileg haben. Da ist der Strom tatsächlich mehr wert, als er kostet. Das andere kommt leider auch vor: Dass der Strom mehr kostet, als er wert ist: Wenn es nämlich zu viel davon gibt. Und damit sind wir bei Herrn Diehl: Es gab schon in den vergangenen Jahren immer wieder Tage, an denen über Stunden mehr Erneuerbarer Strom produziert wurde, als im gesamten Netz abgefragt wurde. Da gab es haufenweise Bilanzkreise, in denen mehr Strom eingespeist wurde, als verbraucht. Und solche Situationen werden in den nächsten Jahren mit dem geplanten Zubau von Erneuerbaren Leistungen überproportional zunehmen. Die gleichzeitige Stilllegung von fossilen und Kernkraftwerken ändert daran überhaupt nichts, weil es dabei nur auf die Bilanz „EE zu Verbrauch“ ankommt.
Wir brauchen eine neue Marktordnung, damit dieser überschüssige (und ohne Verwendungsmöglichkeit wertlose) Strom von Speichern und flexiblen Verbrauchern sinnvoll verwendet werden kann, und das betrifft Batteriespeicher, Power-to-X-Anlagen, Elektroautos, sonstige Speicher (wie bspw. Hochtemperatur-Stahlspeicher mit der Option zur Rückgewinnung eines Teils des eingespeicherten als Strom) und viele andere. Die alten Dinos versuchen diese neue Marktordnung zu verzögern, damit es weiterhin eine Lebensberechtigung für ihre alten Kraftwerke gibt. Und die Politik macht munter mit, indem sie die Diskussion auf unwesentliche Nebengleise führt, wie Mieterstrom, Eigenverbrauch, Balkonmodule, Förderung von Hausspeichern, 1000m-Regel, „Inovationsausschreibungen“ (die keine sind) o.ä.. Und es gibt haufenweise Gutwillige, die das nicht merken, und munter mitdiskutieren, während sich die alten Dinos beruhigt die Hände reiben, weil ihr Kalkül zum Nachteil unserer Zukunft aufgeht.
Die Diskussion, ob es vernünftig ist, dass EE-Strom über die Strombörse an den Verbraucher gebracht werden muss, gehört auch zu diesen fruchtlosen Nebengleisen, denn den EE-Betreiber kümmert das überhaupt nicht, solange seine Garantievergütung auskömmlich ist. Nur wenn darüber polemisiert wird, dass die EE an der Börse nur Minimalpreise erzielen würden und die halbschlauen darauf anspringen, dann kann das eine gewisse politische Relevanz erlangen. Es spielt den alten Dinos in die Hände, die es um jeden Preis vermeiden möchten, dass über wirklich relevantes diskutiert wird.
JCW sagt:
@HeinzR: Ja, richtig. Das ist einer der wenigen vernünftigen Punkte in diesem Papier. Herr Diehl beklagte sich aber, dass EE-Anlagen mit einer so niedrigen Vergütung anders behandelt werden, als fossile Kraftwerke
@ JCW
Da haben Sie was falsch verstanden. Herr Diehl beklagt die +/- Marktpreise und bezeichnet dies als einen gewohnten Taschenspielertrick seitens der BNA.
Sie müssen unterscheiden zwischen Marktpreisen, und einer festen Vergütung für Einspeisung in den Bilanzkreis der Netzbetreiber. Im Bilanzkreis der Netzbetreiber – der Vorschlage des Klimakreises – ist die Vergütung fix, während der Marktpreis mit +/- auch manchmal dazu führen kann, dass bei negativen Marktpreisen der EE Anlagenbetreiber bezahlen muss, dass sein Strom abgenommen wird.
Die Aussage „dass bei negativen Marktpreisen der EE Anlagenbetreiber bezahlen muss, dass sein Strom abgenommen wird“ ist unwahr der EEG-Anlagen , die Betreiber müssen auch bei negativen Marktpreisen nichts bezahlen. Betreiber im Marktprämienmodell erhalten aber wenn der Marktpreisen in mindestens sechs aufeinanderfolgenden Stunden negativ ist für diese Zeit keine Vergütung ( Quellen http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__51.html )
JCW sagt:
.Dass der Strom mehr kostet, als er wert ist: Wenn es nämlich zu viel davon gibt.
Und damit sind wir bei Herrn Diehl: Es gab schon in den vergangenen Jahren immer wieder Tage, an denen über Stunden mehr Erneuerbarer Strom produziert wurde, als im gesamten Netz abgefragt wurde. Da gab es haufenweise Bilanzkreise, in denen mehr Strom eingespeist wurde, als verbraucht. Und solche Situationen werden in den nächsten Jahren mit dem geplanten Zubau von Erneuerbaren Leistungen überproportional zunehmen.
@ JCW.
Sie argumentieren nach dem bekannten Denkfehler. Der überschüssige Strom aus Erneuerbaren wird nicht in den Bilanzkreisen eingespeist, sondern separat an der Börse vermarktet.
Wo mit wir wieder bei der guten alten Zeit bis 2010 wären, wo das anders war. Der EE Strom wurde bis 2010 tatsächlich in den Bilanzkreisen eingespeist, und lediglich Prognoseabweichungen fielen als Überschuss an, die sich im Rahmen hielten.
Die vom Klimakreis scheinen dieses faule Ei erkannt zu haben, dass den EE und der gesamten Energiewende mit der Ermächtigungsverodnung 2010 ins Nest gelegt wurde.
Zu erkennen daran, dass sie vorschlagen den Strom aus Ü20 Anlagen in den Bilanzkreis einzuspeisen, und nicht zum Verramschen an der Börse.
Zitat aus dem Artikel
Damit vor allem kleine Anlagen bis zu zehn Kilowatt wirtschaftlich weiterbetrieben werden können, müssen die Bedingungen für die Direktvermarktung vereinfacht werden – beispielsweise indem sie in den Bilanzkreis des Netzbetreibers einspeisen. Zitat Ende.
Wenn er nämlich in den Bilanzkreis eingespeist wird behält er den gleichen Wert wie der Kknventionelle Strom
Herr Diehl in ihrer „guten alten Zeit “ wurden bis Ende 2009 gerade einmal 10 GW PV-Anlagen installiert , in den folgenden 3 Jahren nach ihren „Faulen Ei“ gab es dann aber Rekordzahlen beim Zubau von PV-Anlagen und die installierte Leistung von steig um mehr als das Dreifache
Für die Betreiber von PV-Anlagen die über das EEG gefördert werden ist doch völlig irrelevant dass dieser von den ÜNB an der Börse vermarkt wird , weil deren Vergütung völlig unabhängig ist !
Aktuell erhalten Betreiber von kleinen Dachanlagen die jetzt ans Netz gehen auch immer noch mehr als dreimal so viel Einspeisevergütung wie „wenn dieser in den Bilanzkreis eingespeist würde“ und diese Vergütung ist auf 20 Jahre fix
JCW sagt:
Die Diskussion, ob es vernünftig ist, dass EE-Strom über die Strombörse an den Verbraucher gebracht werden muss, gehört auch zu diesen fruchtlosen Nebengleisen, denn den EE-Betreiber kümmert das überhaupt nicht, solange seine Garantievergütung auskömmlich ist. Nur wenn darüber polemisiert wird, dass die EE an der Börse nur Minimalpreise erzielen würden und die halbschlauen darauf anspringen, dann kann das eine gewisse politische Relevanz erlangen.
@ JCW
Von wegen fruchtlosen Nebengleisen.
Da haben Sie offensichtlich das ganze System nicht zu Ende gedacht. Dass die EE an der Börse vermarktet werden müssen, ist einer der wesentlichen negativ Punkte die man der Energiewende untergejubelt hat. Die EE Betreiber bekommen ihre Vergütung, da haben Sie Recht. Müssen sich aber den Vorwurf gefallen lassen, dass sie verantwortlich sind dass der Hartz IV Empfänger und die allein erziehende Mutter ihre Stromrechnung nicht bezahlen könnten. Wenn die EE über die Bilanzkreise – wie vom Klimakreis vorgeschlagen – an die Verbraucher gebracht würden, hätte der EE Strom den gleichen Wert wie der Konventionelle, die Differenzkosten zu den EE Vergütungen, wären weitaus geringer, und die EEG Umlage hätte infolge dessen – wenn überhaupt – allenfalls eine „3“ vorm Komma. Unser Strompreis würde im europäischen Vergleich, schon anders aussehen.
Dazu folgende Darstellung..
Seit dem die EE an die Börse verbannt wurden, sind alle „Erzeuger“ Verlierer, weil die EE dort, ohne Rohstoffkosten, die Preise nach unten drücken. .Auch ihre eigenen wohlgemerkt.
Gewinner sind diejenigen, die mit dem billigen Strom auf die Handelsebene gehen können, sprich in die Bilanzkreise der Netzbetreiber gelangen.
Da sind die Erneuerbaren aber nicht mehr dabei, seit dem sie 2010 aus den Bilanzkreisen raus genommen wurden und an die Börse verbannt wurden. Ab der Börse müssen die ihr grünes Privileg abgeben, und werden .zu Graustrom. Grün werden die erst wieder illegal, wenn ein Stromanbieter mit einem grünen Anteil in seinem Angebot Werbung macht.
Die EE bleiben minderwertig an der Börse hängen, was sich bezüglich der Kosten wie ein roter .Faden „negativ“ durch die gesamte Energiewende zieht.
Deshalb halte ich es für hoch interessant, dass mit dem Klimakreis endlich mal eine Initiative drauf gekommen ist die EE wieder in die Bilanzkreise einzuspeisen, und so mit ihren Wert zu erhalten..
Ich hoffe ich konnte deutlich machen, dass es sich bei der Vermarktung der EE nicht um ein fruchtloses Nebengleis handelt.
@ @ JCW :
Nach § 14 „Bundesweite Ausgleichsregelung“ der EEG-Novelle von 2004 die bis 2009 galt, war die Differenz zwischen den durchschnittlichen Strombeschaffungskosten der Stromversorger für nicht über das EEG geförderten und den an die Besitzer von EE-Anlagen zu zahlenden Einspeisevergütungen über die EEG-Umlage von den Endverbrauchern auszugleichen. ( Quelle BMWI „Informationsportal Erneuerbare Energien“ https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Dossier/eeg.html?cms_docId=71110 )
JCW sagt:
Herr Diehl beklagte sich aber, dass EE-Anlagen mit einer so niedrigen Vergütung anders behandelt werden, als fossile Kraftwerke.
@ JCW
Lassen Sie mich mit der obigen Bemerkung Ihre Betrachtung und meine Entgegnungen zusammenfassen.
Während Sie nach rein Volks und Betriebswirtschaftlichen Aspekten argumentieren, beziehe ich bei meinen Überlegungen noch das Gesetz mit ein.
Und da heißt es wie folgt.
Zitat:…Das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz Zitat Ende.
Wenn wir mit der Energiewende, gesetzlich etwas bevorzugen wollen, dann müssen wir zu mindestens darauf achten, dass das zu Bevorzugende nicht benachteiligt wird, und das ist gegenwärtig der Fall, wenn der EE Strom außerhalb der Bilanzkreise an der Börse verramscht werden muss.
Die Betreiber des EE-Stroms von neuen Anlagen erhalten doch ein Vielfaches an Vergütung für ihrem Strom von dem was nach dem obigen Vorschlag die Betreiber von alten PV-Anlagen die aus der Förderung laufen erhalten würden. Und diese Förderung ist auf 20 Jahre garantiert und völlig unabhängig davon was die ÜNB beim Verkauf dieses Strom an den europäischen Börsen erzielen
Bitte beim Thema bleiben, wir reden von Strom aus abgeschrieben Ü20 Anlagen, der anders bewertet wird als Strom aus abgeschriebenen konventionellen Kraftwerken.
Neuanlagen sind ein anderes Thema, die müssen unterstützt werden, um sich gegen die verdeckt subventionierten Konventionellen durchzusetzen.
Und zwar „Bevorzugt“ durchzusetzen wie es das Gesetz vorgibt.
Der Strom aus Ü20- Anlagen die aus der Förderung laufen soll doch nach dem obigen Vorschlag genau so behandelt werden wie Strom aus abgeschriebenen konventionellen Kraftwerken und nur noch den Marktwert erhalten und der Marktwert-Solar liegt aktuell bei unter 3 Cent/KWh
Peter R. ehemals Klaus Grün, vermischt die Dinge nach Belieben und ohne Rücksicht auf Zusammenhänge. Wir müssen kleine Prosumer und deren Erlös von den großen Vermarktern gedanklich sauber trennen. Da könnte ich sonst auch gleichberechtigt entgegnen, eine neue kleine PV-Anlage bringt für den Eigentümer 8,9 Cent/KWh und der gleiche Prosumer bezahlt für den bezogenen Strom ein mehrfaches nämlich über 30 Cent/KWh. So würde ich zwar normalerweise nicht argumentieren, das wäre aber ihrem Niveau entsprechend.
Laut der Bundesnetzagentur machen die Kosten für die Strombeschaffung , Vertrieb und Gewinnmarge der Stromlieferanten weniger als ein Viertel des Endverbraucherpreises aus , für mehr als die als die Hälfte sind Steuern , Abgaben und Umlagen verantwortlich, der Rest entfällt auf die Netzentgelte
( Quelle https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/FAQs/DE/Sachgebiete/Energie/Verbraucher/PreiseUndRechnungen/WieSetztSichDerStrompreisZusammen.html )
Das mit dem +/-Marktpreis ist unumgänglich. Die Ü20-Anlagen sind abgeschrieben, jeder Gewinn, den sie machen, erhöht die Gesamtrendite der Anlage, die über 20 Jahre von den Stromverbrauchern auskömmlich finanziert wurde, einschließlich einer Rendite, die ein mehrfaches des mit einem Sparbuch erzielbaren betrug und das bei allenfalls geringfügig höherem Risiko. Mehr, als es den Verbauchern wert ist, kann man ihnen jetzt nicht mehr abknöpfen, im Gegenteil: Von einem Teil dieses Gewinns kann man durchaus erwarten, dass der glückliche Gewinner einer Anlage, die zwar abgeschrieben ist, aber immer noch Ertrag bringt, ihn mit denen, die die Anlage bezahlt haben, teilt. Es muss nur so viel übrig bleiben, dass der Betreiber weiterhin ein Interesse hat, sie weiterlaufen zu lassen. Die Vergütung sollte also so bemessen sein, dass Betriebskosten und Opportunitätskosten gedeckt sind. Das ist immer noch deutlich unter dem Marktpreis: der durchschnittliche Marktpreis liegt dieses Jahr bei 2,6ct/kWh, letztes Jahr lag er um die 5ct. Betriebskosten sind aber gering (12 Euro/Jahr für den Zähler, jedenfalls bei mir), Wartung und Reparatur sind nur sinnvoll, wenn sie sich mit den Ersparnissen bei Eigenverbrauch finanzieren lassen. Berücksichtigt man noch diese Möglichkeit, mit einem Teil des produzierten Stroms die eigene Stromrechnung zu senken, wird deutlich, dass der Betreiber sich in einer wirklich komfortablen Situation befindet. Eine Notwendigkeit ihm mehr als dieses +/- Marktpreis für das, was er als Reststrom ins Netz abgibt, zu garantieren rückt damit in noch weitere Ferne.
Zur Bestimmung eines Marktpreises ist eine Börse im Prinzip keine schlechte Einrichtung, wenn sichergestellt ist, dass dort nicht von interessierten Teilnehmern der Preis in die eine oder andere Richtung manipuliert wird, weil sie mit kleinen Strommengen die Preise von anderen Verträgen über große Strommengen beeinflussen können. Dazu muss es eine wirksame Börsenaufsicht geben, die die notwendige Ehrenhaftigkeit und Energie hat, ihre Aufgabe auch effektiv zu erfüllen. Wie man an der Bafin (im Wirecard-Skandal) gesehen hat, sind leider staatliche Stellen um keinen Deut besser als private (EY), wenn es darum geht, sich das Leben bequem zu machen, und auf die Rente bzw. Pension zu hoffen.
Die von Herrn Diehl insinuierte Variante, den Wert der Erneuerbaren an den Erzeugungskosten der fossilen zu orientieren, ist keine sinnvolle Möglichkeit mehr. Das war zu rechtfertigen, solange die fossilen den Markt bestimmten. In Zukunft werden diese mengenmäßig aber immer mehr an Bedeutung verlieren und preismäßig immer höher gehen. Wenn man dann den Erneuerbaren diesen Preis als Wert aufdrücken würde, würde wieder ein Schwanz mit dem Hund wedeln, der Strompreis würde außerdem völlig ungerechtfertigt viel zu hoch. In der Abwägung ist also die Börse die bessere Lösung. Um zu vermeiden, dass dort der Preis deutlich unter den Wert (und die Kosten) des Erneuerbaren Stroms sinkt, wie wir das in den vergangenen Jahren immer öfter gesehen haben, muss man dafür sorgen, dass es auch für die zu erwartenden großen Mengen an Überschussstrom sinnvolle Verwendung gibt. Dann wird sich an einer hinreichend gut funktionierenden Börse auch ein im Durchschnitt auskömmlicher Preis einstellen. Und sonstige Preise und Garantievergütungen sollte man weniger an den durchschnittlichen Börsenpreisen anhängen, weil das diesen Börsenpreis für Manipulationen anfällig macht, sondern eher an den durchschnittlichen Kosten, die sich beispielsweise aus Auktionsergebnissen von Ausschreibungen entnehmen lassen. Da sind Manipulationen zwar auch nicht ausgeschlossen, fallen aber viel schneller auf. Die dort aufgerufenen Preise sind auch ein Marktpreis, und an dem sollte sich auch orientieren, was man den Betreibern der Ü20-Anlagen zahlen könnte, wenn man bereit ist, ihnen den ganzen Gewinn zu überlassen. Aber wie oben gesagt: Dazu besteht überhaupt kein Anlass. Einen guten Schluck aus der Pulle dieser Windfall-Profite sollten die Stromverbraucher bekommen, die die Anlagen letztlich bezahlt haben.
JCW sagt:
Die von Herrn Diehl insinuierte Variante, den Wert der Erneuerbaren an den Erzeugungskosten der fossilen zu orientieren, ist keine sinnvolle Möglichkeit mehr
Einen guten Schluck aus der Pulle dieser Windfall-Profite sollten die Stromverbraucher bekommen, die die Anlagen letztlich bezahlt haben.
@ JCW
Sie vergessen, dass diese Windfall-Profite eine gesetzliche Grundlage haben.
Eine gesetzliche Grundlage, die dazu geführt hat, dass die Verbraucher die das bezahlt haben, heute davon profitieren, quasi einen anständigen Schluck aus der Pulle abbekommen. Eine kW/P PV, das im Jahre 2000 noch 5000 Euro gekostet hat, können die sich dank der Ü20 Pionier heute für 1000 Euro aufs Dach schrauben, und je nach Auslegung, zwischen 30 und 70% ihres Stromverbrauches abdecken. Mit jeder kWh Eigenverbrauch, mit der sie den Kauf einer kWh zu 30 Cent Konventionellem Strom vermeiden, machen die EE sich quasi selbst gleichwertig mit den Konventionellen. Ganz im Sinne der Energiewende.
Dazu gibt es eine Menge weitere Möglichkeiten Wenn sie die virtuellen Speicher nutzen die gegenwärtig angeboten werden..
Siehe hier:
https://www.eon.de/de/pk/solar/solarbatterie/eon-solarcloud.html
Und das nicht nur die Eigenheimbesitzer, dazu siehe hier.
https://de.wikipedia.org/wiki/Mieterstrom
Sie sehen, die bekommen schon einiges mehr als ein Schluck aus der Pulle.
JCW sagt:
In der Abwägung ist also die Börse die bessere Lösung. Um zu vermeiden, dass dort der Preis deutlich unter den Wert (und die Kosten) des Erneuerbaren Stroms sinkt, wie wir das in den vergangenen Jahren immer öfter gesehen haben, muss man dafür sorgen, dass es auch für die zu erwartenden großen Mengen an Überschussstrom sinnvolle Verwendung gibt. Dann wird sich an einer hinreichend gut funktio
@ JCW
Womit wir wieder bei der guten alten Zeit bis 2010 wären.
Wenn die EE – weg von der Börse wie bis 2010 – wieder in die Bilanzkreise der Netzbetreiber eingespeist werden, erhalten wir nicht nur deren Wert, sondern haben auch von einigen Prognoseabweichungen abgesehen, keinen Stromüberschuss mehr.
Seit 2010 ist der Stromüberschuss den nicht ab geregelten Kohlekraftwerken geschuldet.
Nach dem System von damals wären mit zunehmenden EE in den Bilanzkreisen, die Kohlekraftwerke ganz von selbst überflüssig, und somit unrentabel geworden. Die Milliarden Abfindungen für den Ausstieg hätte man sich sparen können.
Leider haben das die Lobbyisten besser erkannt als die Politiker, und haben 2010 mit der Ermächtigungsverordnung den Grundstein gelegt für die Milliarden Abfindungen.
Wobei ich die Politiker in Schutz nehmen möchte, weil es nicht einfach ist, das komplexe System der Stromversorgung mit den vielen Dunkelkammern zu durchschauen.
JCW sagt:
Zur Bestimmung eines Marktpreises ist eine Börse im Prinzip keine schlechte Einrichtung, wenn sichergestellt ist, dass dort nicht von interessierten Teilnehmern der Preis in die eine oder andere Richtung manipuliert wird,
@ JCW
Leider ist es aber aktuell so, dass 2010 interessierte Teilnehmer am Werk waren, und dafür gesorgt haben, dass die EE separat und zusätzlich, an der Börse vermarktet werden müssen. Wohl wissend, das die dort ohne Rohstoffkosten mit Sicherheit die Preise nach unten drücken.
Und wer die Interessierten waren, kann man im Folgenden sehen.
:..https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Zitat:…Befürworter waren vor allem die liberalen Wirtschaftspolitiker der FDP sowie die großen Elektrizitätsversorgungsunternehmen mit ihren Lobbyorganisationen wie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. Zitat Ende.
Seit dem ist Fakt, alle Erzeuger, so wohl die Konventionellen, als auch die Erneuerbaren sind – bis an die Börse – die Verlierer.
Gewinner ist der Handel und Vertrieb. Und auf dieser Wertschöpfungsebene, sind die EE leider nicht mehr dabei. Die bleiben monetär an an der Börse hängen, und werden sogar noch abgewertet je mehr EE dazu kommen, und infolge dessen die Börsenpreise immer mehr sinken. Ans Tageslicht kommen die Erneuerbaren erst wieder, wenn die Versorger – Gewinn optimierend – Werbung machen mit einem grünen Anteil in ihrem Angebot . Die machen lukrative Werbung mit einem Produkt, das sie ständig billiger einkaufen können.
Diese Diskreditierung der EE zieht sich wie ein roter Faden durch die gesamte Energiewende, kommt gerade bei den Erzeugern der Ü20 Anlagen an, und ist da mein Kritikpunkt…
@ JCW Ich weiß ja, dass Sie von der guten alten Zeit nichts halten, aber wie Sie selbst merken, kommen auch Sie, wenn auch auf entgegengesetztem Wege, immer mehr dort hin..
@JCW:
Die Mehrzahl der privaten Verbraucher muss aktuell dafür 6,756 Cent/KWh plus Mehrwertsteuer also fast 8 Cent zusätzlich bezahlen
Lasst mich die Diskussion über die Ü20 Anlagen unter dem Gesichtspunkt der Energiewende betrachten.
Wir wollen die Energiewende. Verabschieden mit Mehrheit ein Gesetz mit der Absicht , ein bestehendes System abzulösen. Hin zu umweltfreundlicher Stromerzeugung, verbunden mit dezentralen Systemen, damit die Wertschöpfung übers ganze Land verteilt wird, Energieerzeugung in Bürgerhand, so der Slogan der Energiewende.
Um das in Gang zu bringen, brauchte man Investoren, die man mit lukrativen Angeboten über 20 Jahre auch gefunden hat. Alleine mit „Grünen Spinnern“ wie man die Idealisten damals nannte, wäre das nicht zu machen gewesen. Das hat das Stromeinspeisegesetz, das EEG Vorgängergesetz eindeutig bewiesen.
Nun sind die 20 Jahre vorbei, und der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr, sprich die Pioniere, können gehen.
Und nicht nur das die Pioniere gehen können, sollen sie nun auch noch dem alten zentralen System, was ja eigentlich verdrängt werden sollte, dienen. Dienen in der Form, dass sie weiterhin Strom erzeugen, und für einen Apfel und Ei – weit unter Wert – den alten, zentralen Systemen zur Verfügung stellen, damit diese damit Gewinne machen können. Mit anderen Worten, die Wertschöpfung, die laut Energiewende eigentlich übers ganze Land verteilt werden sollte, wieder zurück an die Zentrale geben.
Mir ist bewusst, dass da auch noch die Versorgungssicherheit eine Rolle spielt, und eine gewisse zentrale Steuerung nötig macht. Diese ist aber nicht in Gefahr, wenn man den Strom für abgeschriebene Ü20 Anlagen monetär genau so behandelt wie Strom aus abgeschriebenen konventionellen Kraftwerken.
Ich verstehe oft, selbst bei Energiewende Sympathisanten nicht, wenn die sagen, na ja die haben ja 20 Jahre gut verdient, und gar nicht merken, dass wir ein Stück weit wieder zu den alten Strukturen zurückkehren.
Ich habe gerade der MdB der Grünen Ingrid Nestlen eine Remail geschickt und auf diesen Thread aufmerksam gemacht. Die war mir noch eine Antwort aus der BNA Diskussion schuldig.
, die heute angekommen ist.
Eine besondere Freude dürfte ich damit dem Klaus Grün und seinen Pseudonymen gemacht haben, die waren seither immer so traurig, weil von Berlin hier keiner lesen würde.