Kohleausstiegsgesetz: Steag scheitert vor Bundesverfassungsgericht

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Mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht wollte das Essener Energieunternehmen erreichen, dass bei der ersten Stilllegungsauktion für Steinkohleanlagen Anfang September das Volumen deutlich erhöht wird und die Zuschlagshöhen für vorläufig erklärt werden. Zudem kündigte Steag eine Verfassungsbeschwerde gegen das Kohleausstiegsgesetz an. Am Mittwoch hat das Bundesverfassungsgericht jedoch den Eilantrag abgelehnt und in der Begründung zugleich erklärt, dass auch die geplante Verfassungsbeschwerde des Unternehmens keine Aussicht auf Erfolg hat.

Zur Begründung führten die Richter aus, dass die Steag als gemischtwirtschaftliches Unternehmen, an dem die öffentliche Hand mit mehr als 50 Prozent beteiligt ist, sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht auf Grundrechte berufen könne – Eigentümer der Steag ist eine kommunale Beteiligungsgesellschaft, bei der es sich um einen Zusammenschluss kommunaler Unternehmen aus dem Ruhrgebiet handelt. Auch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union gebe keinen Anlass zu einer anderen Beurteilung.

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist für Steag eine herbe Enttäuschung“, so Unternehmenschef Joachim Rumstadt. „Weil die Ablehnung des Eilantrags aus formalen Gründen erfolgt ist, ist die Frage der Verfassungskonformität des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes dabei überhaupt nicht geprüft worden.“ Damit sei es auch nicht gelungen, die nicht zuletzt vom Bundesrat mit Nachdruck vorgebrachte Kritik am Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes vor Beginn der Stilllegungsauktionen am 1. September überprüfen zu lassen. Aus Sicht von Steag finden die anstehenden Auktionsverfahren nun statt, ohne dass deren Rechtskonformität festgestellt oder auch nur geprüft worden ist.

Steag war vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, da das Unternehmen im Kohleausstiegsgesetz einen unzulässigen Eingriff in sein durch das Grundgesetz sowie die Grundrechtecharta der EU geschütztes Recht auf Eigentum sieht. Die bei den geplanten Autionen zu erzielenden Höchstpreise seien „unangemessen niedrig“ und die Auktionsbedingungen „in zahlreichen Punkten unklar und rechtswidrig“.

Kurz vor der Sommerpause hatten Bundestag und Bundesrat das von der Regierung vorgelegte Gesetzespaket für den Kohleausstieg verabschiedet. Teil dieser Gesetze sind Entschädigungszahlungen für die Stillegung von Kohlekraftwerken: Betreiber von Braunkohlekraftwerken sollen mit insgesamt 4,35 Milliarden Euro für die Stilllegungen entschädigt werden, Betreiber von Steinkohlekraftwerken sollen Stilllegungsprämien erhalten, deren Höhe auf Basis von Ausschreibungen am Markt ermittelt werden soll.

Der Artikel wurde am 20.08.20 um 9:16 Uhr um das Steag-Statement ergänzt.

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