52-Gigawatt-Deckel für die Photovoltaik endgültig aus dem EEG gestrichen

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Es dauerte fast elf Monate von der Ankündigung bis zum Vollzug: Seit dem heutigen Tag ist der 52-Gigawatt-Deckel mit mehr im EEG zu finden. Am Donnerstag ist das sogenannte Gebäudeenergiegesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Mit diesem Gesetz hatte der Bundestag auch noch die Streichung des Deckels für alle Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt Leistung kurz vor der Sommerpause beschlossen. Während das Gebäudeenergiegesetz erst am 1. November in Kraft tritt, greift die Änderung des EEGs bereits ab dem heutigen Tag.

Bereits mit der Vorstellung ihres Klimapakets hatte die Bundesregierung die Abschaffung des 52-Gigawatt-Photovoltaik-Deckels im vergangenen September zugesagt. Doch den Worten folgten keine Taten, nur die magische Marke von 52 Gigawatt rückte immer näher. Kurzerhand wurde mit einer geänderten Berechnung der bereits installierten und anzurechnenden Leistung in der Zwischenzeit etwas Luft für den Beschluss geschafft. Derweil stritten Regierung und Bundesländer weiter über die Mindestabstände für Windräder und nahmen die Photovoltaik-Anlagen „in Geiselhaft“, wie es oft hieß. Denn die Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels war unstreitig, nur wollte vor allem der Wirtschaftsflügel der Union diesen Beschluss nur in Kombination mit der Windkraft-Einigung. Letztere kam denn im Mai endlich zustande.

In der letzten Sitzung vor der Sommerpause schafften es dann Bundestag und Bundesrat doch noch. Das Gebäudeenergiegesetz diente als Vehikel, denn vermutlich wäre die Marke von 52 Gigawatt bei einer weiteren Verschleppung des Prozesses über die parlamentarische Sommerpause erreicht worden. Aktuell sind es nach Angaben der Bundesagentur Mitte 2020 bereits bei rund 51,5 Gigawatt.

Auch wenn der 52-Gigawatt-Deckel nun abgeschafft ist und die Branche nach Monaten des Bangens aufatmen kann, bleibt die Degression der Solarförderung weiter bestehen. Aktuell liegt die Absenkung der Tarife für die Einspeisevergütung und Direktvermarktung bei monatlich 1,4 Prozent.  Die festen Einspeisevergütungen betragen im August bei 8,9 Cent pro Kilowattstunde für Dachanlagen bis 10 Kilowatt Leistung, bei 8,65 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen bis 40 Kilowatt und bei 6,79 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen bis 100 Kilowatt. Für Anlagen zwischen 100 und 750 Kilowatt greift dann der anzulegende Wert. Wegen der anhaltend starken Photovoltaik-Nachfrage in Deutschland, die auch durch die Corona-Krise nicht maßgeblich beeinträchtigt wurde, zumindest im Segment der Dachanlagen, dürfte die monatliche Degression auch bis zum Jahresende nicht deutlich niedriger ausfallen.

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