RWE Supply & Trading wird die deutschen Standorte von Bosch mit Solarstrom beliefern. Der PPA-Vertrag mit einem Volumen von 50 Megawatt läuft über 16 Jahre. Den Strom beschafft das Unternehmen aus mehreren neuen förderfreien Anlagen in Süddeutschland. Die erste Lieferung soll kurzfristig erfolgen. Im Laufe des nächsten Jahres sollen dann alle Solarparks in Betrieb sein. RWE Supply & Trading organisiert und bündelt die Beschaffung, übernimmt die Strukturierung und integriert als Bilanzkreisverantwortliche sämtliche Grünstromlieferungen in das Beschaffungsportfolio von Bosch.
Darüber hinaus hat Bosch weitere PPA-Verträge über Solarstrom-Lieferungen mit Statkraft und Vattenfall geschlossen. Zusammen genommen haben die drei Verträge einen jährlichen Umfang von mehr als 100.000 Megawattstunden. Bei optimalen Photovoltaik-Bedingungen reicht die maximale Erzeugungsleistung nach Angaben von Bosch aus, um zumindest stundenweise den gesamten Strombedarf der Werke Feuerbach, Homburg und Bamberg gleichzeitig zu decken. Die Langzeitverträge lösen einen Teil des Ökostrombezugs von Bosch aus bestehenden regenerativen Anlagen ab und haben eine Dauer zwischen zwölf und 16 Jahren. Mit der Belieferung durch Statkraft wurde bereits im Mai begonnen.
Die Bosch-Gruppe strebt solche Langzeitverträge auch über Deutschland hinaus an. In Mexiko deckt das Unternehmen schon jetzt bis zu 80 Prozent seines Strombedarfs auf diese Weise. Viele der dortigen Bosch-Standorte erhalten Strom aus einem neu errichteten Windpark des Energiekonzerns Enel, der rund 105.000 Megawattstunden pro Jahr produziert. Die Kooperation mit Enel wurde für 15 Jahre abgeschlossen.
Zudem baut Bosch auch die Eigenstromversorgung aus. Derzeit liefern knapp 50 Photovoltaik-Anlagen an den eigenen Standorten rund 60.000 Megawattstunden pro Jahr. Am Bosch-Standort Nashik in Indien sei die größte Anlage dieser Art in der indischen Automobilindustrie entstanden. Insgesamt soll das Erzeugungsvolumen der regenerativen Eigenversorgung bis 2030 auf 400.000 Megawattstunden wachsen. Außerdem stehe 2020 der Bau einer Photovoltaik-Anlage im thailändischen Bosch-Werk Hemaraj mit einer jährlichen Stromerzeugung von 1.300 Megawattstunden an.
Bosch betreibt außerdem Projekte zur Energieerzeugung im Bereich Wasserkraft und Biomasse. Auch neue Ansätze wie Wärme und Strom aus Wasserstoff sind Teil der Energieversorgung. So wurde im vergangenen Jahr an den Standorten Homburg und Bamberg der Prototyp einer von Bosch entwickelten stationären Brennstoffzelle in Betrieb genommen. Die Brennstoffzelle deckt nun Bedarfsspitzen an elektrischer Energie ab. In Salzgitter arbeitet Bosch gemeinsam mit dem Fraunhofer Institut und weiteren ansässigen Unternehmen daran, ein von der Stadt und dem Land Niedersachsen gefördertes Zentrum für Wasserstoff zu errichten, den sogenannten Wasserstoff-Campus. Am Bosch-Trainingszentrum in Wernau wurde Ende Juni eine Brennstoffzellen-Pilotanlage auf SOFC-Basis (Solid Oxide Fuel Cell oder Festoxid-Brennstoffzelle) in Betrieb genommen. Das Bosch-Werk in Eisenach will bis 2022 den Strombedarf über Eigenstromversorgung durch Photovoltaikanlagen und den Exklusivbezug von Strom aus Windkraft decken sowie durch ein ausgeklügeltes Energiemanagement basierend auf künstlicher Intelligenz minimieren.
Bosch will Ende 2020 weltweit vollständig klimaneutral sein – die deutschen Standorte sind es bereits seit Ende 2019. „Wir leisten mit diesem Vertrag einen Beitrag zur Realisierung des ambitionierten Klimaschutzprogramms von Bosch“, sagt Andree Stracke, Chief Commercial Officer Origination & Gas Supply bei RWE Supply & Trading. RWE beliefert auch andere Kunden via PPAs mit Strom aus regenerativen Quellen. So bezieht die Deutsche Bahn Strom aus dem Offshore-Windpark Nordsee Ost.
Anmerkung der Redaktion: Wir haben den Text am 5.8.2020 um weitere Informationen zur Erneuerbare-Strategie von Bosch ergänzt.
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Zitat aus dem Artikel.
Bosch will Ende 2020 weltweit vollständig klimaneutral sein.Zitat Ende.
Bosch wird Klimaneutral auf Kosten der deutschen Verbraucher.
Für die endet nämlich seit 2010 das Grünstromprivileg an der Börse . An der Börse endet für deutsche Verbraucher die grüne Wertschöpfung, denn nach dem Börsenpreis, wird deren EEG Umlage ermittelt.
Grün – und „Mehrwert – wird der Strom erst wieder auf dem Wege zum Kunden, wie in diesem Falle zu Bosch.
Und da dürfen die EE , und so mit die Verbraucher, an dieser grünen Wertschöpfung nicht mehr teilnehmen , weil die so genannten Differenzkosten für die Umlage vom geringeren Börsenwert ermittelt werden.
„aus mehreren neuen förderfreien Anlagen in Süddeutschland“
Neue und damit zusätzliche nachhaltige Stromerzeugungskapazitäten und die direkte (ohne Strombörse) Stromvermarktung könnte man der Bosch GmbH (keine AG) als (rentable) Unterstützung der Stromversorgungsumstrukturierung anerkennen.
Die größeren Herausforderungen (stromnetzbezogener und gesellschaftlich-finanzieller Lastenausgleich?) dazu sind das geographisch bedingte Strommengenpotential und damit verbunden der wetterabhängige/saisonale Strommengenausgleich.
Die Vorhaltung der Kapazitäten für die Strommengen zum Ausgleich des/der Bilanzkreise/s überantwortet man an RWE und da Corporate PPAs (https://www.erneuerbareenergien.de/ppa-alles-wichtige-ueber-die-trend-liefervertraeg) komplex und auf Markteinflüsse getrimmt sein können, müsste man zur Einschätzung der gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen dabei RWE’s Prämissen zu (saisonalen) Ausgleichstrommengen einbeziehen?
„weltweit vollständig klimaneutral“ sind dazu große Worte, die stärker davon abhängig sein können, zumindest hierzulande, wie der RWE-Konzern Nachhaltigkeit integriert und welche Partikularinteressen in Parteien mitregieren?
Echo einer Zukunft sagt.
„aus mehreren neuen förderfreien Anlagen in Süddeutschland“
Neue und damit zusätzliche nachhaltige Stromerzeugungskapazitäten und die direkte (ohne Strombörse) Stromvermarktung könnte man der Bosch GmbH (keine AG) als (rentable) Unterstützung der Stromversorgungsumstrukturierung anerkennen.
@ Echo.
Meine Kritik richtet sich auch nicht gegen Bosch, sondern gegen das bekannte die EE abwertende System, den Verbrauchern gegenüber, das seit 2010 gilt.
Selbst ohne Förderung, und an der Börse vorbei, entsteht an der Börse weniger Nachfrage, somit niedrigere Preise, für die die Verbraucher höhere Umlage bezahlen.
„Stromlieferungen können physisch oder bilanziell erfolgen.“
Je nach Art der PPA Verträge (https://www.next-kraftwerke.de/wissen/power-purchase-agreement-ppa) werden die Entwicklungen dieser Anteile auch Preise für den TerminStrommarkt mitbeeinflussen (oder indirekt als fehlende NachfrageStrommenge und damit auch den Steueranteil an der EEG-Umlage 2021, 2022).
Die Spotmarkt-Börsenstrompreise erreichen mittlerweile wieder ein 25-30€/MWh-Niveau (verglichen mit Feb-Mai 16-21€/MWh) und damit vergleichbar (oder mit Juli teils höher als) etwa 2016 bei größer21-22€/MWh.
Nach § 14 „Bundesweite Ausgleichsregelung“ der EEG-Novelle von 2004 , die bis 2009 galt , war die Differenz zwischen den durchschnittlichen Strombeschaffungskosten der Stromversorger für nicht über das EEG geförderten und den an die Besitzer von EE-Anlagen zu zahlenden Einspeisevergütungen über die EEG-Umlage von den Endverbrauchern auszugleichen. ( Quelle BMWI „Informationsportal Erneuerbare Energien“ https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Dossier/eeg.html?cms_docId=71110 )
Nein… Peter alias Grün/Schubert und andere Pseudonyme, nicht schon wieder die alte Leier.
Fakt ist, wenn die Börsenpreise niedrig sind, bezahlen die Verbraucher höhere Umlage.
Zu mindestens nach dem heutigen System.
Und niedriger werden die Börsenpreise, je mehr EE auf den Markt kommen, egal in welcher Handelsform, weil Sonne und Wind nun mal keine Rohstoffrechnungen schicken.
Das ist Logik, dazu braucht man keine verwirrenden Paragrafen.
@Echo einer zukunft
Fakt ist, dass auch bis 2009 galt wenn die durchschnittlichen Strombeschaffungskosten der Versorger sanken , dann wurde dadurch auch die Differenz zu den Einspeisevergütungen größer , und die von Endverbrauchern zu zahlende EEG-Umlage wurde deshalb höher , weil diese größere Differenz auszugleichen nach § 14 „Bundesweite Ausgleichsregelung“ der EEG-Novelle von 2004 , die bis 2009 galt .
Die „Energiecharts“ vom „Fraunhofer ISE“ zeigen auch dass die Börsenpreise im Jahr 2010 nicht gefallen sind , sondern von 3,989 Cent/kWh im Jahr 2009 über 4,555 Cent/kWh im Jahr 2010 auf 5,158 Cent/kWh im Jahr 2011 ,und der Börsenpreis war auch im Jahr 2012 immer noch rund 6 % höher als 2009 obwohl sich die Einspeisemengen von Strom aus Solaranlagen im gleichen Zeitraum fast verdreifachten. ( Quellen https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all und https://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare-Energien-Gesetz#Einspeisemengen_und_Vergütungszahlungen )
Deshalb gibt es auch eine Abgabe für CO2-Emissionen, anders als 2004-2009, neue direktere Vermarktungsformen und Marktprämien (seit Etablierung des EEG 2012), Einspeiseleistung einiger Grundlastkraftwerke (Kernspaltung, Kohle, teils auch Erdgas) wurde reduziert, die „besondere Ausgleichsregelung“ erhöht Strompreisanteile, variierende Rohstoffpreise, angestrebte Aufbaukorridore (Windkraftanlagen an Land) werden sach-gesetzlich eingeschränkt, Netzerhaltungs- und Ausbauvorhaben wurden ausgeweitet, zwischzeitlich erfolgte das Unbundling der EVU’s vom Netzbetrieb, variable Priorisierung von Zwischenspeicherung …..
Bis 2009 lag die Weitergabe der Kostenbelastung der einzelnen EVU’s in deren (bilanzieller) Entscheidungsfreiheit, nach 2010 müssen die ÜNB’s aufgrund des Vermarktungsformalismus am Spotmarkt der Strombörse die Kostenanteile durch unzureichende Anerkennung der Ökostromqualität , Vernachlässigung der Zwischenspeicherung oder auch fehlende Flexibilität, usw. in die EEG-Umlage einrechnen.
Die Erneuerbaren Energien Kraftwerke erreichen gemittelt günstigere Stromgestehungskosten, speisen aber in ein Gesamtsystem ein, welches dafür nicht (vollständig) geeignet ist. Deshalb rechnen einige diese Kosten den Erneuerbaren Energien zu, andere sind der Ansicht, daß diese Umstrukturierungskosten eine gesellschaftliche Notwendigkeit zum Erhalt der Versorgungsicherheit sind und deshalb nicht einzelnen Kraftwerkstrukturen zuzuordnen sind, ähnlich wie Erneuerungs-, Betriebs- und Wartungskosten (bspw. der Stromnetze).
Die einfache Antwort, welche Sie geben wollen, werden FachexpertInnen (bspw. NEP) so nicht akzeptieren können?
Die Frage nach der gerechten Kostenverteilung, dazu, bleibt allerdings …..
(Schon die einfachere Fragestellung, ob man für anteilige, festlandbezogene, umweltschonende Freiflächenvermeidung zwischen 10-15% höhere Investitionskosten und Strompreisanteile akzeptieren kann, (wurde) wird der (Wahl)Bevölkerung so kaum gestellt werden (können)? Eine Kostenerhöhung in dieser Größenordnung würde bei massiver Anwendung für sich schon die Vorteile durch den Merit-Order-Effekt der Erneuerbaren Energien Kraftwerke (gegenüber Spitzenlast- und Mittellastkraftwerken) früherer Jahre aufbrauchen. Keiner behauptet jedoch, daß reduzierter Naturflächen“verbrauch“ nicht die edlere Variante wäre?)
Aha, jetzt versucht er es mit dem Echo.
Stimmt aber trotzdem nicht. Bis 2009 waren die EE im Standard Last Profil ( SLP ) der Versorger integriert. Wenn damals die Börsenpreise sanken, und die Versorger ihren konventionellen Restbedarf billiger beschaffen konnten, wirkte das kompensierend auf die Umlage.
Im folgenden Video ideal zu sehen, wie die Umlagenkurve — weil kompensierend — bis 2009 mit den Vergütungsbalken fast parallel verlief.
https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI
Peter R., die Nebelkerze zündet hier nicht, das müssten Sie doch schon gemerkt haben.
@Echo einer zukunft:
auch das oben verlinkte 6 Jahre alte Video ändert nichts an der Tatsache dass nach § 14 „Bundesweite Ausgleichsregelung“ der EEG-Novelle von 2004 die bis 2009 galt, die Differenz zwischen den durchschnittlichen Strombeschaffungskosten der Stromversorger für nicht über das EEG geförderten und den an die Besitzer von EE-Anlagen zu zahlenden Einspeisevergütungen über die EEG-Umlage von den Endverbrauchern auszugleichen. ( Quelle BMWI „Informationsportal Erneuerbare Energien“ https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Dossier/eeg.html?cms_docId=71110 )
Die Energy-Charts zeigen auch dass die in diesem Video aufgestellte Behauptung „die Börsenpreise wären nach der Umstellung des Wälzmechanismus im 2010 deutlich gefallen“ nicht wahr ist . Tatsächlich zeigen die Energie-Charts aber dass die Börsenpreise von 3,989 Cent/kWh im Jahr 2009 auf 4,555 Cent/kWh im Jahr 2010 gestiegen waren und dann im Jahr 2011 weiter gestiegen sind auf 5,158 Cent/kWh , und dass der Börsenpreis war auch im Jahr 2012 immer noch rund 6 % immer noch rund 6 % höher als 2009 ( Quelle Durchschnittliche Preise | Energy Charts)
„Bis 2009 lag die Weitergabe der Kostenbelastung der einzelnen EVU’s in deren (bilanzieller) Entscheidungsfreiheit, nach 2009 müssen die ÜNB’s aufgrund des Vermarktungsformalismus am Spotmarkt der Strombörse die Kostenanteile durch unzureichende Anerkennung der Ökostromqualität , Vernachlässigung der Zwischenspeicherung oder auch fehlende Flexibilität, usw. in die EEG-Umlage einrechnen.“
Zum Versuch das Diehl`sche Paradoxon zu klären (also: wie kann es sein, dass die EEG-Umlage steigt, obwohl immer mehr EEG-Strom geliefert wird und die Börsenpreise daher „sinken“) und seine ständige Begründung des „Gewinns“ für den Kunden durch einen gesunkenen Börsenpreis.
Dass der durchschnittliche Preis über alle EE-Quellen bei rd. 16 Cent/kWh liegt kann jeder auf der UBA-Seite nachlesen, in den Jahren davor war er ca. 1-2 Cent höher. Wir decken z.Z. ca. 50% des Bedarfes mit EE-Strom. Der durchschnittliche Börsenpreis lag in den letzten Jahren zw. 3-6 Cent/kWh.
„Paradox“-Beispiel:
Ich benötige 100 Stromluftpumpen Fabr. kWh, und kaufe 30% davon für 16 Cent/St. und die restlichen 70% für 6 Cent/St.
Das ergibt einen mittleren Preis von ca. 9 Cent/St.
Wenn bei gleichbleibenden 16 Cent der Preis für die billigeren 70% durch Überangebot um 2 Cent auf 4 Cent sinkt, kosten die 100 immer noch 7,6 Cent/St.
Also gegenüber den 6 Cent immer noch teurer. Und wenn ich 50% von den teureren kaufe, wird es bestimmt nicht billiger.
Peter Rentfort sagt:
Dass der durchschnittliche Preis über alle EE-Quellen bei rd. 16 Cent/kWh liegt kann jeder auf der UBA-Seite nachlesen, in den Jahren davor war er ca. 1-2 Cent höher.
@ Peter Rentfort.
Schön, dass Ihnen das „Diehl’sche“ Paradoxon keine Ruhe lässt.
Ihr Denkfehler beginnt, in dem Sie den durchschnittlichen Preis aller EE Quellen zugrunde legen.
Der spielt nämlich bei der Preisbildung an der Börse überhaupt keine Rolle, weil der an anderer Stelle mit der Umlage bezahlt wird.
An der Börse bildet sich ein Preis nach Grenzkosten aufsteigend.
Da die EE keine Grenzkosten haben, gehen die mit „Null“ Grenzkosten in die Börsenpreisbildung, und verdrängen nach Angebot und Nachfrage – Merit Order Prinzip – teure konventionelle Kraftwerke.
Wie das geschieht, können Sie im folgenden Link nachvollziehen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Merit-Order#:~:text=Als%20Merit%2DOrder%20(englisch%20f%C3%BCr,die%20Grenzkosten%20der%20Stromerzeugung%20bestimmt.
Auf der bunten Grafik ganz links auf der Angebotskurve, noch vor den gelben AKW werden, die EE angeboten, und verdrängen rechts die teuersten Kraftwerke. Je mehr EE links angeboten werden, desto mehr teure Kraftwerke fallen rechts raus, und desto billiger werden die Börsenpreise.
Das letzte noch für die jeweilige Nachfrage benötigte konventionelle Kraftwerk bestimmt den Börsenpreis.
In einem anderen Forum, wo es um den Merit Order Effekt ging, hatte ich mal das folgende vereinfachte Beispiel mit fiktiven Zahlen gefunden.
Siehe hier:
OHNE EE STROM Es werden in einer Stunde an der Börse 100 Kwh zu je 0,25 Euro/Kwh gehandelt. Das macht einen Gesamtpreis von 25 Euro.
Mit EEG Strom: Es werden 15 Kwh nach EEG für durchschnittlich 0,30Euro/Kwh eingespeist und an der Börse die restlichen 85Kwh für nur noch 0,20Euro/Kwh.
Der EEG Strom kostet 4,50Euro der an der Börse 17,00Euro, macht zusammen 21,50Euro. Also 3,50Euro weniger als ohne EEG Strom, obwohl der doch teurer ist.
Und nun zu Ihrer Frage nach dem Gewinn für den Kunden, oder meinen Kosten/Nutzen Thesen, die ich hier vertrete.
Zwischen 2011 und 2020 hat sich der Börsenpreis halbiert.
Siehe hier:
https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all
Nach dem alten System von vor 2010 wären die Mehrkosten, sprich Umlage mehr als kompensiert.
@ Peter Rentfort.
Ihre Luftpumpen haben mich etwas irritiert.es geht auch andersrum.
Peter Rentfort sagt:
Ich benötige 100 Stromluftpumpen Fabr. kWh, und kaufe 30% davon für 16 Cent/St. und die restlichen 70% für 6 Cent/St.
Das ergibt einen mittleren Preis von ca. 9 Cent/St.
@ Peter Rentfort
Also sind Ihre gesamten Luftpumpen schon mal 7 Cent billiger als 16 Cent.
Peter Rentfort sagt.
Wenn bei gleichbleibenden 16 Cent der Preis für die billigeren 70% durch Überangebot um 2 Cent auf 4 Cent sinkt, kosten die 100 immer noch 7,6 Cent/St.
Also gegenüber den 6 Cent immer noch teurer.
Peter Rentfort.
Nein…. nicht gegenüber den 6 Cent teurer, sondern gegenüber den 16 Cent um 8,4 Cent billiger.
Sie sehen je mehr die EE zu 16 Cent werden, desto billiger werden die restlichen 70%, so dass von den 16 Cent immer weniger übrig bleibt. Georg Cantor der Begründer der Mengenlehre lässt grüßen.
Leider war das nur bis 2010 so..
Seit 2010 ist das Umgekehrt, wenn jetzt die 70% billiger werden, wird der Abstand (Differenz ) zu den 30% zu 16 Cent größer, und die Umlage dadurch höher.
Aus Differenz “Kosten“ wurde im Schnellverfahren „Nummerische“ Differenz,
Und wie daraus ein Paradoxon wurde, können Sie im Folgenden sehen.
https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all
Von 2011 bis 2016 sind die Börsenpreise, sprich Strom Beschaffungskosten für die Versorger von
5,158 auf 2,820 Cent/Kwh gesunken, „paradoxerweise“ ist deswegen die EEG Umlage von 3,530 auf 6,354 Cent/Kwh gestiegen.
Was wieder für eine „Mengenrechnung“: Die EEG-Umlage wird gezahlt um den Mehrpreis aller EE-Erzeugungen auszugleichen.
Und der Preis von 16 Cent/kWh ist der duchschnittliche Preis der für alle EE-Stromerzeugungen in 2019 ausgezahlt wurde.
Und hierin sind die in den Netzentgelten versteckten EE-verursachten Kosten noch nicht enthalten.
Und im Übrigen steht im Duden: Paradoxon, scheinbar falsche Aussage, die aber auf eine höhere Wahrheit hinweist.
Auf die Wahrheit steigender Preise!
Ihre ständigen Wiederholungen falscher „Wahrheiten“ nerven einfach.
Peter Rentfort sagt:
Was wieder für eine „Mengenrechnung“: Die EEG-Umlage wird gezahlt um den Mehrpreis aller EE-Erzeugungen auszugleichen.
@ Peter Rentfort.
So wird das der Öffentlichkeit vorgegaukelt, Sie glauben’s offensichtlich auch.
Fakt ist, um den Mehrpreis aller EE Erzeugungen zu bezahlen, werden von der EEG Umlage gerade mal 42% benötigt.
Siehe hier die Grafik Zusammensetzung der Umlage und Einflussfaktoren.
https://strom-report.de/eeg-umlage#eeg-umlage-auszahlung
Die 23% Rückgang der Börsenpreise, auf der Grafik, ist Grundlage des Umlagenschwindels. Die sind auf dem EEG Konto Einnahmen, für die es keine Ausgaben gibt.
Bei Ihrem Beispiel haben Sie sie doch richtig angewandt in dem die 100 Pumpen keine 16, sondern 8,4 Cent weniger kosten.
Zitat:….Die 23% Rückgang der Börsenpreise, auf der Grafik, ist Grundlage des Umlagenschwindels. Die sind auf dem EEG Konto Einnahmen, für die es keine Ausgaben gibt.
Das klingt natürlich jetzt auch wieder paradox angesichts der 2 Milliarden minus gegenwärtig auf dem EEG Konto.
Das ist allerdings wieder eine andere Baustelle, und hängt damit zusammen wie die jeweilige Umlage prognostiziert wird.
So lange den Prognosen sinkende Börsenpreise zugrunde lagen, sammelten sich auf dem Konto Milliarden an. Seit 2018 basieren die Umlagenprognosen auf steigenden Börsenpreisen, die aber so nicht konstant eingetroffen sind, mit der Folge, dass weniger für EE Strom erlöst wurde als vorgesehen.
Peter Rentfort.
Ihr Beispiel ist so ausbaufähig, dass es mich reizt Ihnen noch eine Variante anzubieten, um das Paradoxon zu verstehen.
.
Peter Rentfort sagt:
Wenn bei gleichbleibenden 16 Cent der Preis für die billigeren 70% durch Überangebot um 2 Cent auf 4 Cent sinkt, kosten die 100 immer noch 7,6 Cent/St.
@ Peter Rentfort.
So war es nach dem alten System, ihre 100 Luftpumpen sind damals, von 16 Cent, auf 7,6 Cent um 8,4 Cent/Stck billiger geworden..
Ab dem System von 2010 ist das Gegenteil der Fall. Ihre Luftpumpen werden um 8,4 Cent teurer, und kosten nun 24,4 Cent/Stck.
Ich denke jetzt müssten wir uns aber allmählich näher kommen.
Da das „Paradoxon“ für Sie mehr eine Wochenendlektüre ist, wie Sie mal geschrieben haben, bin ich mal gespannt auf den Montag oder Dienstag.
Das eigentliche „Paradoxon“ im EEG ist dass die Endverbraucher auch vor 2010 die Differenz zwischen den mittleren Strombeschaffungskosten der Stromlieferanten für nicht über das EEG gefödertem Strom und den an die Betreiber von geföderten EE-Anlagen tragen mussten, über die im EEG 2000 in § 11 „Bundesweite Ausgleichsreglung“ eingeführte EEG-Umlage . Und auf diese EEG-Umlage wird auch noch Mehrwertsteuer erhoben , so dass private Endverbraucher aktuell mit mehr als 8 Cent/KWh belastet zusätzlich belastet werden .
@ Peter R.
Die Differenz“Kosten“ wurden auf die Endverbraucher umgelegt, und nicht die „Nummerische“ Differenz wie ab 2010.
Sonst hätte sich ja nicht die Umlage verfünffachen können, während sich die Vergütungen nur verdoppelt haben.
Siehe hier https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI
nach § 14 „Bundesweite Ausgleichsregelung“ der EEG-Novelle von 2004 die bis 2009 galt, die NDifferenz zwischen den durchschnittlichen Strombeschaffungskosten der Stromversorger für nicht über das EEG geförderten und den an die Besitzer von EE-Anlagen zu zahlenden Einspeisevergütungen über die EEG-Umlage von den Endverbrauchern auszugleichen. ( Quelle BMWI „Informationsportal Erneuerbare Energien“ https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Dossier/eeg.html?cms_docId=71110 )
An dieser Tatsache ändert auch das oben verlinkte mehr als 6 Jahre alte Video nichta !
Die Energy-Charts zeigen auch die in diesem Video aufgestellte Behauptung „die Börsenpreise wären nach der Umstellung des Wälzmechanismus im 2010 deutlich gefallen“ ist nicht wahr laut den Energie-Charts sind die Börsenpreise von 3,989 Cent/kWh im Jahr 2009 auf 4,555 Cent/kWh im Jahr 2010 gestiegen und im Jahr 2011 stiegen sie weiter sind auf 5,158 Cent/kWh , und der Börsenpreis war auch im Jahr 2012 immer noch rund 6 % höher als 2009 ( Quelle https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all )
Und immer wieder die „Nebelkerze“ vom anerkannten „Troll“ Klaus Grün und seinen Pseudonymen,
die ablenken soll von der Tatsache, dass sich die Umlage.. „verfünffacht“.. hat, während in dieser Zeit die EE Vergütungen sich nur.. „verdoppelt“.. haben.
Mit anderen Worten Geld, zu Lasten der Verbraucher, irgendwo versandet.
Einem der Komentare zu dem oben verlinkten Video bei youtube kann entnehmen was der Grund für den überproportinalen Anstieg der EEG-Umlage von 2009 bis 2014 war , und auch dass nach dem dieser Grund beseitigt war, die EEG-Umlage dann von 2014 bis 2019 nur noch unwesentlich gestiegen ist von 6,24 Cent/KWh im Jahr 2014 auf 6,405 Cent/KWH im jahr 2019( Quelle „Netztranparenz EEG-Umlagen-Übersicht“ https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht ) obwohl sich die Einspeisemengen in diesem Zeiraum bis 2019 gegenüber 2014 um mehr als 50 % erhöht hatten.
@ Herr Peter R.
Diesen Kommentar hat genau der hier als Foren Troll ausgezeichnete Klaus Grün geschrieben.
Und warum die EEG Umlage ab 2014 nur noch moderat gestiegen ist, will ich Sie noch wissen lassen Das kommt daher, dass 2014 das EEG Konto erstmals übergelaufen ist. Übergelaufen wegen der Verfünffachung an Einnahmen gegenüber der „Verdoppelung“ der Ausgaben , auf dem Konto.
Die von den Verbrauchern zu viel bezahlte Umlage kam ans Tageslicht, und man musste notgedrungen, den Überschuss für die folgende Umlage verrechnen.
So das war es meinerseits . Alles Weitere können Sie unter Klaus Grün nachschlagen.
Ihren Kommentaren nach zu urteilen, sind Sie auch einer seiner Pseudonymen.
Das EEG-Konto war aber von 2010 bis 2013 im Minus , und 2014 war es zum ersten mal im Plus . Der Grund dafür war dass die im Jahr 2012 eingeführte Zubau abhängige Degression die starke Überförderung der Photovoltaik seit 2009 bis 2014 so weit abbaute, dass sie auf rund ein Drittel der jährlichen Zubauzahlen in den 3 Boomjahren von 2010 bis 2012 gesunken war, und dadurch weniger Zahlungen für PV-Anlagen anfielen als im Herbst 2013 bei der Berechnug der EEG-Umlage für 2014 angenommen wurde. Der Überschuss auf dem Konto von 2014 hatte für die EEG-Umlage von 2015 einen dämpfende Efeekt von 0,39 Cent/KWh . ( Quelle https://www.netztransparenz.de/portals/1/Content/EEG-Umlage/EEG-Umlage%202015/20141015-Veroeffentlichung-EEG-Umlage-2015.pdf Seite 18 )