Offensichtlich hat die Atomwirtschaft eine neue Kampagne für die nächste Laufzeitverlängerung gestartet. Ausgerechnet „Die Zeit“ hat dieser neuen Propagandarunde einen breiten Raum gegeben und lässt Atomforscher ihre allseits bekannten, aber wissenschaftlich und in der Realität längst widerlegten Argumente für die Atomenergie vortragen. (https://www.zeit.de/2020/30/
deutsche-klimastrategie-atomausstieg-co2-emissionen-bundesregierung)
Natürlich wird ein angeblicher Beitrag der Atomkraft für den Klimaschutz in den Ausgangspunkt der Argumentation gestellt. Wie absurd das ist, haben viele, u.a. die Energy Watch Group schon längst vorgerechnet: Um mit Atomenergie nur 10 Prozent der heutigen globalen CO2 Emissionen bis 2050 zu senken, müssten bis dahin 2184 neue Atomkraftwerke je 1 Gigawatt, neu gebaut werden, also jeden Monat etwa 8 neue Atomkraftwerke ans Netz gehen. Eine absurde Vorstellung, für die weder das Kapital aufgebracht werden kann, noch genügend Uran für den Betrieb gefördert werden könnte.
Wie immer werden aber die bekannten Mythen bedient: Die deutschen Anlagen gehören angeblich weltweit zu den technisch ausgereiftesten ihrer Generation, was wohl suggerieren sollte eine besonders hohe Sicherheit zu bieten. Dieses Propagandaargument wurde schon in der Atomlaufzeitverlängerungskampagne von 2009 ausführlich bedient, welche ja zur Laufzeitverlängerung unter Kanzlerin Merkel in 2010 führte.
Auch die bekannten und längst von der Realität widerlegten Mythen gegen die Erneuerbaren Energien werden wie immer hervorgeholt. So behaupten die Autoren blind für jede Realität, dass Stromspeicher für den Ausgleich der Schwankungen von Solar- und Windenergie nicht rechtzeitig kommen könnten. Sie ignorieren die vielen Studien und realen Marktentwicklungen, nicht nur der EWG, dass für 100% Erneuerbare Energien alle Möglichkeiten vorhanden sind und mit entsprechenden Gesetzesänderungen auch schnell eingeführt werden können, wie der Spiegel längst berichtete, Die Zeit aber bis heute nicht einmal erwähnte. (https://www.spiegel.de/wirtschaft/
soziales/non-stop-oekostrom-soll-gezielt-gefoerdert-werden-a-c4300f23-6a08-47d9-903f-5f9d58417ae1)
Schon 2010 gehörte Die Zeit zu den Medien, die die Laufzeitverlängerung klar befürwortete. Es scheint als habe die Atomlobby viele Medien, wie eben auch „Die Zeit“ weiterhin fest im Griff. (https://www.zeit.de/2010/35/01-Atomenergie-Kernkraftwerke)
Dabei gäbe es viel zu berichten, wie absurd und schädlich das Festhalten an der Atomenergie ist – aus volkswirtschaftlicher wie auch betriebswirtschaftlicher Sicht, aus Gründen der Sicherheit, der allgemeinen Gesundheit, der ungelösten Entsorgungsfragen und der Atomkraft als Quelle für nukleare Waffen. Jüngste Beispiele z.B. aus Tschechien und Japan finden eben nicht den Weg in die Berichterstattung solcher von der Atomwirtschaft influenzierten Medien:
Bespiel Tschechien
So peitscht die tschechische Regierung gerade gegen alle ökonomische Vernunft den seit Jahrzehnten geplanten Ausbau eines Reaktors in Dukovany durch, geplanter Baubeginn 2029, geplante Fertigstellung 2036. (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200527_OTS0152/
tschechische-regierung-jagt-heute-blankoscheck-fuer-die-errichtung-des-neuen-reaktors-in-dukovany-durch)
Seit Jahren sucht die Regierung in Prag eine Finanzierungslösung, da sich wie immer weltweit kein privater Investor in das finanzielle Abenteuer des Baus und Betrieb eines Atomreaktors begeben will.
Nun sickert aber durch: Die Regierung (hochverschuldet) will den Reaktor mit 70 Prozent selbst bezahlen, den Rest soll der Energieversorger CEZ beitragen. Damit trägen die tschechischen Steuerzahler den Großteil des Risikos für ein zum Scheitern verurteiltes Projekt. Die Baukosten sollen bei rund 6,1 Milliarden Euro liegen, was nach allen Erfahrungen aller Reaktorneubauten der letzten Jahre viel zu niedrig angesetzt ist. (https://industriemagazin.at/
a/land-niederoesterreich-kritisiert-geplanten-ausbau-des-akw-dukovany)
Darüber hinaus muss die Europäische Kommission dem nahezu zinsfreien Kredit der tschechischen Regierung erst einmal zustimmen. Währenddessen plant die Regierung die Vetragsunterschrift für den Kredit bereits am kommenden Dienstag. (https://www.power-technology.com/news/czech-republic-government-provide-loan-for-cez-nuclear-power-station/)
Da viele Atomreaktoren selbst nach einer Bauzeit von Jahrzehnten (z.B. Oikilouto in Finnland) keinen Betrieb aufnehmen können, wird der Staat wohl die Milliarden Schulden abschreiben müssen. Wollte aber CES wirklich den Betrieb aufnehmen, könnte das nur gelingen, wenn der Strompreis in Tschechien massiv erhöht wird. Doch auch das wird nicht gelingen, weil über die Warenverkehrsfreiheit der EU wesentlich billigerer Ökostrom z.B. aus Deutschland viele Kunden auch in Tschechien gewinnen wird.
Blind für ökonomische Argumente hat die Atomlobby die Regierung in Prag fest im Griff und könnte so das ganze Land zumindest finanziell in starke Bedrängnis bringen. Ich habe selbst in meinen Gesprächen mit der tschechischen Regierung letztes Jahr erlebt, wie vollkommen taub die Regierung dabei ist.
Nun versucht die Atomlobby wenigstens die Laufzeitverlängerungen von fertigen Atomreaktoren als ökonomisch sinnvoll zu beschreiben. Auch dieses Argument wird durch die Entwicklung in Japan völlig widerlegt.
Beispiel Japan
Je länger der furchtbare atomare Super-GAU in Fukushima zurückliegt, desto stärker sind die Bemühungen der nuklearen Industrie und ihrer politischen Unterstützer in der japanischen Regierung, die Atomkraft wieder voranzutreiben.
Die Realität der letzten Jahre zeigt aber, dass trotz starker politischer Unterstützung die Atomkraft in Japan nicht das angestrebte Ziel erreichen kann, bis 2030 wieder 20 bis 22 Prozent der Stromversorgung abzudecken und schon gar nicht zu alter Stärke zurückfinden. Das belegt eine eindrucksvolle Studie des japanischen Thinktanks Renewable Energy Institute (REI). (https://www.renewable-ei.org/pdfdownload/activities/NuclearPowerJapan_202007.pdf)
Aus den von den Wissenschaftler*innen gesichteten Daten aller japanischen Atomkraftwerke geht hervor, dass der Anteil der Atomkraft am gesamten Stromverbrauch des Landes trotz einseitiger Atompolitik schon vor Fukushima im Abnehmen begriffen war, von 398 TWh 1998 bis 299 TWh im Jahr 2009.
Im Anschluss an die Fukushima-Katastrophe sank der Atomstrom bis auf 0 Terawattstunden (TWh) im Jahr 2014 und erholt sich seitdem schleppend bzw. stagniert weitestgehend seit 2018 auf einem Niveau von 64 TWh, also einem Bruchteil der vorherigen Stromproduktion. Die derzeitige maximal mögliche Gesamtleistung aller bestehenden 33 Reaktoren beläuft sich auf 33 Gigawatt, wovon über die Hälfte der Kernkraftwerke (17) entweder noch keine Genehmigung zum Wieder-Anlaufen erhalten hat oder sich noch nicht einmal für eine Genehmigung beworben hat.
Bemerkenswert ist darüber hinaus, dass die Erneuerbaren die Kernenergie bereits weit überflügelt haben. So liegt der Anteil an der Atomkraft an gesamten Stromproduktion derzeit bei 6 Prozent, während die Erneuerbaren bei 19 Prozent liegen. Die Solarenergie hat fast alleine in den letzten 8 Jahren für einen Zuwachs von 11 auf 19 Prozent gesorgt. Würde die japanische Regierung auch endlich die Windkraft, die Geothermie und Wellenkraft mit ihren riesigen Potentialen, so wie die Atomenergie unterstützen, wären 100 Prozent erneuerbare Energien in Japan schnell und kostengünstig machbar.
Die Japanische Regierung plant die Treibhausgase bis 2030 um lächerliche 26 Prozent zu verringern, diese Strategie beinhaltet ein Hochfahren der atomaren Kapazitäten auf 20 bis 22 Prozent der Stromversorgung. Die Analysen des REI zeigen nun, dass dieses Ziel nicht zu erreichen ist. In Ihren Projektionen kann die Atomenergie allerhöchstens auf 15 Prozent bis 2030 kommen und das auch nur, wenn alle existierenden Reaktion nahezu voll ausgelastet durchlaufen und die zwei, derzeit in Konstruktion befindlichen Anlagen, schnellstmöglich ans Netz angeschlossen werden. Ein höchst unwahrscheinliches Szenario, da ab 2024 bereits zwei der bestehenden Reaktoren das Ende ihrer 40-jährigen Laufzeit erreicht haben werden.
Darüber hinaus liegen auch in Japan die Kosten für Kernenergie über denen der Erneuerbaren, insbesondere Solar PV. Vor allem die Kosten für einen Start bzw. Re-Start eines Reaktors (79 – 120 US-Dollar/Megawattstunde) – immerhin 17 Reaktoren müssten wieder hochgefahren und 2 neue Reaktoren hochgefahren werden – liegen über dem heutigen Strompreis (73 US-Dollar/Megawattstunde), während vor allem Solarenergie (70 US-Dollar/Megawattstunde) bereits darunter liegt und die Kosten weiter sinken werden.
Selbst in Japan, einer der Atomnationen schlechthin, hat die Atomkraft trotz massiver Regierungsunterstützung bereits heute keine Zukunft mehr, weder aus Sicht des Klimaschutzes, noch aus ökonomischer Sicht.
Zurück nach Deutschland
Und wie desaströs die ökonomische Lage der Atomwirtschaft weltweit aussieht, hat das DIW in einer umfangreichen Studie aus 2019 hervorragend belegt. (https://www.diw.de/documents/
publikationen/73/diw_01.c.670466.de/19-30-1.pdf)
All diese beeindruckenden Realitäten über die wahren Verhältnisse des Versagens der Atomwirtschaft finden in vielen großen Medien in Deutschland kaum Resonanz. Lieber geben sie so wie die Zeit den längst widerlegten Propagandaaktivitäten der Atomlobby immer wieder Raum.
Der Zeitpunkt für die Eröffnung dieser neuen Laufzeitverlängerungskampagne ist bewusst gewählt. Über das ganze letzte Jahrzehnt hinweg hat die atomar/fossile Wirtschaftslobby den einst starken Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland mit Hilfe von willfährigen Regierungen aus CDU/CSU, FDP und SPD zu Fall gebracht. Nun bedienen sie das Argument, der Ausbau der erneuerbaren Energien sei zu schwach und aus Klimaschutzgründen wäre es doch sinnvoll, die letzten Atomkraftwerke länger laufen zu lassen.
Die Zeiten wiederholen sich. Ich kann mich noch sehr gut erinnern, mit welcher Vehemenz und zum Teil fragwürdigen Methoden der damalige Geschäftsführer der Unionsbundestagsfraktion und heutiger Wirtschaftsminister Peter Altmaier die Laufzeitverlängerung 2010 durch den Umweltausschuss und den Bundestag boxte. Es war damals im Wesentlichen die gleiche Ignoranz, die die Gefahren und völlige Unwirtschaftlichkeit der Atomwirtschaft hinwegwischte, genauso so wie wir sie heute wieder z.B. im Gastartikel der Zeit lesen können.
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Was noch als Information fehlt: Seit dem zweiten Atomausstiegsbeschluss von 2011 wurden zwischen 2012 und 2020 gerade mal 19% der KKW-Leistung vom Netz genommen. Der Rest von 40% soll dann Ende 2021 und 2020 vom Netz gehen. So isoliert wiedergegeben klingt das sehr viel, und wird sicher als Grund angeführt werden, warum man den Atomausstieg doch aufschieben müsse. Nur wenn man diese Information noch darum ergänzt, dass 2011 sehr kurzfristig schon 41% der KKW-Leistung vom Netz genommen wurden, dann wird deutlich: Kein Problem. Kurzfristig wird die CO2-Emission ansteigen, aber langfristig wird sie dann wieder planmäßig sinken. Jedenfalls, wenn wir dann eine Regierung haben, die sich ehrlich um die Energiewende bemüht. Nicht wie ein Herr Altmaier, der zwar wunderschöne Sonntagsreden schwingt, aber tatsächlich der Energiewende immer neue Hürden in den Weg legt. Sei es ein 52GW-Deckel, außerplanmäßige Absenkungen der Vergütungen, angeblich unzureichende Stromnetze, Mindestabstände für Windräder oder die Fehlkonzeption der Ausschreibungsmodalitäten für Windräder. Altmaier wird hoffentlich bald aufs Altenteil geschickt, wo er dann Zeit hat, darüber nachzudenken, welche Krawattenfarbe für den Tag wohl angemessen wäre. Das scheint ja, glaubt man seinen Interviewäußerungen, seine größte Sorge zu sein.
Was soll denn diese Gespensterdiskussion ?
In Deutschland ist Ende 2022 Schluss mit den AKW !
Diejenigen, die die Verlängerung wollen, fangen jetzt schon an, ihren Coup argumentativ vorzubereiten. Die Gesetzesvorhaben, die dazu notwendig sind, werden aber nicht diskutiert, die werden dann erst kurz vor knapp präsentiert. Eine tiefergehende Diskussion ist dann nicht mehr möglich, und der Bundestag entscheidet nicht nach Mehrheit, sondern von einer kleinen Lobbygruppe gelenkt. Die Diskussion kann also gar nicht früh genug und so offen wie möglich geführt werden, wenn man diese Überrumpelungstatik aushebeln will.
Sehe ich auch so, wer das eine Gespensterdiskussion nennt, fürchtet möglicherweise, dass.. „kurz vor kapp“,.. der Überraschungseffekt nicht gelingen könntet.
@JCW:
Das ist doch Unsinn was sie hier behaupten, jede Gesetzesänderung muss von einer Mehrheit des Bundestages beschlossen werden. Und aktuell hat keine einzige im Bundestag vertretene Partei eine solche Änderung im Programm.
Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass zuerst Kohlekraftwerke und dann Atomktaftwerke abzuschalten sind! Die bestehenden AKW sind bezahlt und abgeschrieben und sollten zumindest im Süden weiterlaufen. Dafür sind die ältesten Kohlekraftwerke abzuschalten.
@ Klaus M.
Haben Sie schon mal was von einer Ermächtigungsverordnung gehört, wenn nein, dann schauen Sie mal hier.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnungserm%C3%A4chtigung
Die Erneuerbaren werden – wie unschwer zu beobachten – mit allen Mitteln gezielt ausgebremst, bis der Tag „X“ immer näher kommt. Wenn es dann „kurz vor knapp“ wird, wie der JCW so schön schreibt, hilft nur noch die Notoperation in Form, einer Ermächtigungsverordnung.
Ähnlich wie die Nacht und Nebelaktion beim Wälzmechanismus 2010
Für Uninformierte siehe hier, unter Auswirkungen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Herr Diehl nach Artikel 80 Grundgesetz ist Vorausetzung für eine Ermächtigungsverordnung ein vom Parlament beschlossenes Gesetz , und dieses Gesetz muss „Inhalt, Zweck und Ausmaß“ der Verordnung bestimmen. Die von ihnen oben angesprochene „Ausgleichsmechanismusverordnung“ wurde von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestags aufgrund der Ermächtigung des § 64 Abs. 3 EEG am 17-Juni 2009 erlassen .
Für eine Verlängerung der Laufzeiten über eine Ermächtigungsverordnung gibt es aber keinerlei gesetzliche Grundlage . Von daher sind die obigen Äußerungen über eine „Nacht und Nebelaktion“ ohne Einbeziehung des Bundestages völlig unbegründet und entspringen ihrer mangelhaften Rechtskenntniss. Ihr Post ändert auch nichts an der Tatsache dass abgesehen von der AFD keine der im Bundestag vertretenen Parteien eine Verlängerung der Laufzeiten auf der Agenda hat. Die AFD ist aber bei politischen Entscheidungen im Bundestag ähnlich irrelevat wie es die Grünen im Jahr 2009 waren als die damalige „GROKO“ eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag hatte .Die „Grünen“ für die Herr Fell damals noch im Bundestag war, hatten hingegen nur 8,1 % bei der vorhergehenden Bundestagswahl ereicht .
@ Klaus M.
Wozu Rechtskenntnisse, wenn man die Realität, akribisch beobachtet hat.
Die einschlägigen Medien nannten das damals „Durchwinken“
Das ging so, dass die Abgeordneten, nur kurze Zeit vorher über 100 Seiten vorgelegt bekamen, über die sie dann abstimmen sollten. Ich habe damals gelesen, dass die Tochter des leider allzu früh verstorbenen Solarpionieres Hermann Scheer, sich notgedrungen der Stimme enthalten hatte.
@ Herr Diehl :
hier für sie ein Link zum EEG 2009
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/sites/default/files/EEG_2009_juris_Stand_110721.pdf
Dem § 64 „Verordnungsermächtigung“ Absatz 3 des Gesetzes können sie foldendes entnehmen:
„Die Bundesregierung wird ermächtigt, eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des
Deutschen Bundestages und ohne Zustimmung des Bundesrates zur Weiterentwicklung des
bundesweiten Ausgleichsmechanismus insbesondere mit folgendem Inhalt zu erlassen:
1. Die Übertragungsnetzbetreiber werden von der Verpflichtung entbunden, den Strom
nach § 36 Abs. 4 an die ihnen nachgelagerten Elektrizitätsversorgungsunternehmen
durchzuleiten.
2. Die Übertragungsnetzbetreiber werden verpflichtet, den Strom effizient zu
vermarkten.
3. Die Übertragungsnetzbetreiber werden verpflichtet, insbesondere zur Verrechnung der
Verkaufserlöse, der notwendigen Transaktionskosten und der Vergütungszahlungen, ein
gemeinsames transparentes EEG-Konto zu führen.
4. Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom an Letztverbraucher liefern,
werden von der Verpflichtung entbunden, den Strom nach § 37 Abs. 1 Satz 1 anteilig
abzunehmen und zu vergüten.
5. Die Übertragungsnetzbetreiber werden verpflichtet, gemeinsam auf Grundlage
der prognostizierten Strommengen aus Erneuerbaren Energien und Grubengas für
das folgende Kalenderjahr, der voraussichtlichen Kosten und Erlöse für das
folgende Kalenderjahr und unter Verrechnung des Saldos des EEG-Kontos für das folgende Kalenderjahr eine bundesweit einheitliche EEG-Umlage zu ermitteln und zu
veröffentlichen.“
Das heißt anders als sie hier in den Raum stellen wollen ,standen die wesentlichen Punkte zum geänderten Wälzmechnismus schon im Gesetz , welches das normale Gesetzgebungsverfahren über den Bundestag und Bundesrat durchlief, und das schon ab Oktober 2008 den zuständigen Bundestagsausschüssen vorlag
PS: Nina Scheer , die Tochter von Hermann Scheer , wurde erst 2013 in den Bundestag gewählt und war im Jahr 2009 noch gar nicht Mitglied im Bundestag ( Quelle https://de.wikipedia.org/wiki/Nina_Scheer )
@ Herr Diehl :
Nina Scheer , die Tochter von Hermann Scheer, war 2009 doch noch gar nicht im Bundestag, sondern wurde erst bei der Bundestasgswahl 2013 gewählt
( Quelle https://de.wikipedia.org/wiki/Nina_Scheer )
Aber bis Dezember 2021 , wenn die nächsten 3 AKW nach den derzeit geltennden rechtlichen Reglungen vom Netz müssen , ist ja nicht mehr sehr lange. Von daher werden sich ihre „Verschwörungsmythen“ schon bald von selbst erledigt haben .
@Brnd Gottwald :
Ich kann ihnen hierzu auch ein konkretes Beispiel aus dem Saarland nennen.
Hier wurde kürzlich die Netzreserve für die beiden Kohlekraftwerke Bexbach und Weiher bis Ende April 2022 verlängert . Der Vertreter der Bundesnetzagentur hat gegenüber dem Wirtschaftsausschuss des saarländischen Landtages erklärt , dass diese Kraftwerke aber noch bis mindestens 2026 für die Netzreserve nötig sein werden, weil es in Süddeutschland nicht genügend Reserven gibt wegen dem schleppenden Netzausbau von Norddeutschland. Der Vorstandsvorsitzende der STEAG , dem Betreiber der beiden Kraftwerke, hat aber erklärt dass er beide Kraftwerke nach dem Auslaufen der jetzt verlängerten Netzreserve wieder in die normale Vermarktung nehmen will , weil er glaubt dass er sie dann wegen des Atomausstiegs wieder wirtschaftlich betreiben kann ( Quelle https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/kraftwerke_bexbach_weiher_systemrelevant_100.html )
Klaus M. sagt:
Das heißt anders als sie hier in den Raum stellen wollen ,standen die wesentlichen Punkte zum geänderten Wälzmechnismus schon im Gesetz , welches das normale Gesetzgebungsverfahren über den Bundestag und Bundesrat durchlief, und das schon ab Oktober 2008 den zuständigen Bundestagsausschüssen vorlag.
Der.. „Wesentlichste“.. Punkt , nämlich der Punkt 1 stand eben nicht so im Gesetz, und lief somit nicht durch den Bundestag und Bundesrat. Entbunden von der Weiterleitung an die Versorger wurden die erst – am Parlament vorbei – durch die Ermächtigungsverordnung.
Siehe hier:
Zitat:…1). Die Übertragungsnetzbetreiber werden von der Verpflichtung entbunden, den Strom
nach § 36 Abs. 4 an die ihnen nachgelagerten Elektrizitätsversorgungsunternehmen
durchzuleiten. Zitat Ende
Übrigens Sie haben Recht, wo die Nina Scheer sich enthalten hatte, war ja erst eine Novelle später, nach 1993.
Siehe hier:
https://www.politik-kommunikation.de/ressorts/artikel/die-eigenwillige-nina-scheer-1490
Zitat:..Teil der Verhandlungen war auch die Zukunft des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Und wie im Koalitionsvertrag angekündigt, wurde die Reform des EEG auch vor der Sommerpause verabschiedet. Allerdings nicht so, wie es der Koalitionsvertrag vorgesehen habe, kritisiert Scheer, die dem Gesetzentwurf deshalb nicht zugestimmt, sondern sich enthalten hat. Zitat Ende.
Um die Investoren zu verunsichern, wurde ja damals im Jahresrhythmus geändert.
Wie hätte man auch sonst von anfangs 5 auf über 100 Paragrafen kommen können in dieser Zeit.
Aber das ist ja nicht das Thema hier, wollen wir hoffen, dass Sie Recht haben, und die Atomindustrie kein Thema mehr wird.
@Herr Diehl :
ihre Behauptung
„Der.. „Wesentlichste“.. Punkt , nämlich der Punkt 1 stand eben nicht so im Gesetz, und lief somit nicht durch den Bundestag und Bundesrat. Entbunden von der Weiterleitung an die Versorger wurden die erst – am Parlament vorbei – durch die Ermächtigungsverordnung“
ist unwahr . Dem obigen link zum EEG 2009 können sie entnehmen das dieser Punkt so schon in §64 „Verordnungsermächtigung“ Absatz 3 des EEG 2009 als Ziel der Verordnung stand !
Die „Ausgleichmechismusverordung“ trat auch anders als sie oben in den Raum stellten nicht am am Parlament vorbei in Kraft, sondern der Bundestasg hat ihr zugestimmt. Nach § 64 Abatz 3 hätte sie ohne diese Zustimmung des Bundestags nicht in Kraft treten können , eine Zustimmung des Bundesrates war aber nach § 64 EEG 2009 nicht nötig.
Im Übrigen spielt es auch keine Rolle ob sich Frau Scheer 4 Jahre später bei einer weiteren Novelle des EEG unter Federführung von Herrn Gabriel enthalten hat . Diese Novelle wurde auch ohne die Stimme von Frau Scheer mit großer Mehrheit vom Bundestag angenommen in der 2. „GROKO“ unter Frau Merkel mit Herr Gabriel als Vizekanzler , die abermals ein Zweidrittelmehrheit im Parlament hatte.
Klaus M. sagt:
@Herr Diehl :
ihre Behauptung
„Der.. „Wesentlichste“.. Punkt , nämlich der Punkt 1 stand eben nicht so im Gesetz, und lief somit nicht durch den Bundestag und Bundesrat. Entbunden von der Weiterleitung an die Versorger wurden die erst – am Parlament vorbei – durch die Ermächtigungsverordnung“
ist unwahr . Dem obigen link zum EEG 2009 können sie entnehmen das dieser Punkt so schon in §64 „Verordnungsermächtigung“ Absatz 3 des EEG 2009 als Ziel der Verordnung stand !
@ Klaus M.
Na von was wurden die denn dann durch die Ermächtigungsverodnung entbunden ????
Der § 64 ist doch der Verordnungsparagraf, unter dem Verordnungen zu Gesetzen in den unterschiedlichsten Bereichen erlassen werden können. In diesem Fall zum EEG.. In dem §64 steht somit was zusätzlich zum EEG, verordnet wurde, nämlich die Entbindung von der Weiterleitug des EE Stroms an die Versorger.
Googln Sie mal, dann werden Sie sehen, was man unter diesem Paragrafen 64 , alles zusätzlich zu Gesetzen verordnen kann.
Klaus M. sagt:
Die „Ausgleichmechismusverordung“ trat auch anders als sie oben in den Raum stellten nicht am Parlament vorbei in Kraft, sondern der Bundestag hat ihr zugestimmt.
@ Klaus M.
Der Bundestag hat lediglich zugestimmt, dass diese Änderung keine Gesetzesänderung sein muss, sondern mit einer.. „Verodnungsermächtigung“.. geändert werden kann. Eine Gesetzesänderung ist ein viel längerer Vorgang. Deshalb habe ich doch auch oben geschrieben, das war ein Durchwinken im Schnellverfahren.
Hier können Sie sehen was eine Verordnungsermächtigung ist.
.https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnungserm%C3%A4chtigung
Eine Verordnungsermächtigung ist eine Regelung in einem Gesetz, welche der Regierung (Exekutive) ermöglicht, Verordnungen zu erlassen, ohne das Parlament (Legislative) zu befragen.
Zitat Ende.
Siehe auch unter Schnellverfahren die Regelung zum Kurzarbeitergeld.
Mit diesen Infos müssten Sie aber jetzt klar kommen, bevor uns die Redaktion wieder in die Richtung des Artikel weisen muss.
@Herr Diehl:
es ist grotesk dass sie immer noch nicht den § 64 Absatz 3 des EEG 2009 gelesen und verstanden haben, obwohl ich ihnen oben in meinem Post vom 27. Juli 2020 um 12:57 Uhr das EEG 2009 verlinkte. Hier noch mal den Anfang von Absatz 3 dieses Paragraphen :
„Die Bundesregierung wird ermächtigt, eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Deutschen Bundestages und ohne Zustimmung des Bundesrates zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus insbesondere mit folgendem Inhalt zu erlassen:
1. Die Übertragungsnetzbetreiber werden von der Verpflichtung entbunden, den Strom nach § 36 Abs. 4 an die ihnen nachgelagerten Elektrizitätsversorgungsunternehmen durchzuleiten. “
Es wird ausdrücklich festgelegt dass eine Verordnung auf der Grundlage dieses Paragraphen der Zustimmung des Bundestags bedarf .
Wenn sie nicht nur die erste Zeile ihres links aus Wikipedia gelesen hätten ,dann könnten sie dort auch lesen „Es gibt jedoch auch Verordnungsermächtigungen, die vorsehen dass eine Verordnung zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Parlaments bedarf.“
Ebenso wird in diesem Paragraphen des EEG 2009 „Inhalt, Zweck und Ausmaß“ der Verordnung bestimmt wie es nach Artikel 80 Grundgesetz Vorausetzung für ein Gesetz notwendig ist , das Grundlage für eine Ermächtigungsverordnung ist . Als erster Zweck einer Verordnung auf seiner Grundlage wird im Absatz 3 dieses Paragraphen des EEG 2009 genannt „die Übertragungsnetzbetreiber von der Verpflichtung zu entbinden, den Strom nach § 36 Abs. 4 an die ihnen nachgelagerten Elektrizitätsversorgungsunternehmen durchzuleiten.“
Auf Grundlage des § 64 des EEG 2009 kann auch keine Verordnung zum Kurzarbeitergeld erlassen werden , wie sie unsinnniger Weise oben in den Raum stellten , weil eine solcher Zweck nicht in dem Paragrahen genannt wird . Ihrem link aus wikipedia könnten sie auch entnehmen „dass die erlassende Stelle dazu eine Ermächtigung durch ein vom Parlament beschlossenes Gesetz benötigt, und das Gesetz muss „Inhalt, Zweck und Ausmaß“ der Verordnung bestimmen (Art. 80 Abs. 1 GG).“
Was sie aber offensichtlich auch nicht verstanden haben wie ihre unsinnige Behauptung zeigt „Der § 64 ist doch der Verordnungsparagraf, unter dem Verordnungen zu Gesetzen in den unterschiedlichsten Bereichen erlassen werden können.“ Alle Absätzes des § 64 des EEG 2009 beziehen sich auf das EEG und es ist nicht möglich über diese Paragraphen Verordnungen zu anderen Bereichen zu erlassen !
Das soll es aber jetzt für mich gewesen sein . Falls hier noch jemand mitlesen sollte , wird der wohl auch gemerkt haben dass man sie nicht ernst nehmen kann
Für alle neu Hinzugekommenen, die hier eventuell noch mitlesen zum selbst Nachvollziehen in Kurzfassung. Die Altgedienten hier kennen ihre Pappenheimer, und wissen ohnehin was Sache ist.
Fakt ist: Der neue Wälzmeschanismus 2010, wo die EE zum Vermarkten an die Börse verbannt wurden, wurde im Schnellverfahren, in Form einer Verordnungsermächtigung beschlossen.
Siehe hier, unter Rechtsgrundlage und Auswirkungen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
In der Ermächtigung von 2010 nach § 64 heißt es, die Netzbetreiber werden von der Weiterleitung von EE Strom an die Versorger „Entbunden“
Das ..“ Änderungsverfahren“.. in Form einer Ermächtigung, muss zwar vom Bundestag genehmigt werden, aber nicht die unter dem Paragrafen 64 festgeschriebene Änderung als solche..
Siehe hier, wie eine Verordnungsermächtigung funktioniert.
https://www.juraforum.de/lexikon/verordnungsermaechtigung
Oder hier:
Siehe hier:https://www.juraforum.de/lexikon/verordnungsermaechtigung
Der Begriff Verordnungsermächtigung bezeichnet eine gesetzliche Regelung, nach welcher der Gesetzgeber (Legislative) üblicherweise der Exekutive die Möglichkeit einräumt, im Wege einer Rechtsverordnung ergänzende Bestimmungen zur Ausführung eines bestimmten Gesetzes (sog. Stammgesetz) zu erlassen. Das Grundgesetz (GG) sieht in Artikel 80 GG ausdrücklich Möglichkeit einer solchen Ermächtigung vor. Sinn und Zweck sind insbesondere die Entlastung des Gesetzgebers und die Ermöglichung schneller Reaktionen auf Veränderungen.
Fazit:
Klaus M. alias Schubert..Grün.. Peter… Taler, oder wie die Pseudonyme alle hießen, die hier nicht müde werden, dieses Kapitel der Energiewende, so weit wie möglich im Dunkeln zu halten, indem sie mit langen Endlosschleifen, versuchen weniger informierte Leser zu irritieren.
@Herr Diehl:
ich will noch mal zum eigentlichen Thema dieses Artikels zurückpommen mit dem ihre unsägliche „Endloschleife“ zum Ausgleichsmechanismus“ von 2009 sehr wenig zun tun hat.
Für eine Verlängerung der Laufzeiten über eine Ermächtigungsverordnung gibt es keinerlei gesetzliche Grundlage. Und ihre Beiträge hier ändern auch nichts an der Tatsache dass abgesehen von der AFD keine der im Bundestag vertretenen Parteien eine Verlängerung der Laufzeiten auf der Agenda hat. Die AFD ist aber bei politischen Entscheidungen im Bundestag ähnlich irrelevat wie es die Grünen im Jahr 2009 waren als die damalige „GROKO“ eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag hatte . Die „Grünen“ für die Herr Fell damals noch im Bundestag war (4 Jahre wurde später wurde er dann nicht mehr in den Bundestag gewählt ) hatten hingegen nur 8,1 % bei der vorhergehenden Bundestagswahl ereicht .
@Herr Diehl :
In ihren oben verlinkten Wikipedia-Artikel zur „Ausgleichsmechanismusverordnung“ kann man dem ersten Satz am Anfang des Abschnitts „Rechtsgrundlagen“ entnehmen dass die Ausgleichsmechanismusverordnung von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestags aufgrund der Ermächtigung des § 64 Abs. 3 EEG erlassen wurde.
@ Hans R.
Es wurde vom Bundestag beschlossen, dass das Verfahren der Änderung „..Aufgrund“.. einer Ermächtigungsverordnung erfolgen kann.. Die Änderung als solche , lief dann unter dem Ermächtigungsparagrafen 64 am Parlament vorbei.
Siehe hier, was eine Ermächtigungsverordnung ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnungserm%C3%A4chtigung
Eine Verordnungsermächtigung ist eine Regelung in einem Gesetz, welche der Regierung (Exekutive) ermöglicht, Verordnungen zu erlassen, ohne das Parlament (Legislative) zu befragen. Ansonsten müssten alle Änderungen mit Gesetzen durch die Parlamente beschlossen werden
@ Herr Diehl :
auch in diesen von ihnen verlinkten Wikipedia-Artikel steht am Ende des ersten Abschnitts
„Es gibt jedoch auch Verordnungsermächtigungen, die vorsehen, dass eine Verordnung zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Parlaments bedarf “
Und genau das ist in § 64 des EEG von 2009 der Fall . Im Gesetzestext von § 64 Absatz 3 steht expilzit dass die Bundesregierung ermächtigt wird , eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Deutschen Bundestages und ohne Zustimmung des Bundesrates zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus erlassen.
Wollen sie jetzt etwa behaupten Wikipdia lügt , und es stimmt nicht was in den den beiden von ihnen verlinkten Wikipdia-Artiklen steht, nämlich dass es Verordnungsermächtigungen gibt , die vorsehen, dass eine Verordnung zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Parlaments bedarf und dass die Ausgleichsmechanismusverordnung von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestags aufgrund § 64 Abs. 3 EEG erlassen wurde ?
Hans R. sagt:
@ Herr Diehl :
auch in diesen von ihnen verlinkten Wikipedia-Artikel steht am Ende des ersten Abschnitts
„Es gibt jedoch auch Verordnungsermächtigungen, die vorsehen, dass eine Verordnung zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Parlaments bedarf “
@ Hans R.
Sie müssen auch alles lesen, und da heißt es weiter wie folgt .
Zitat:
Allerdings ist ein solches Verfahren deswegen fragwürdig, weil die verfahrensmäßigen Vorteile einer Regelung per Verordnung dadurch entfallen; das Verfahren kommt einem Gesetzgebungsverfahren gleich, mit dem einzigen Unterschied, dass das Parlament
KEIN INITIATIVRECHT hat. Zitat Ende.
Falls Sie nicht wissen sollten was „Initiativrecht“ ist googel Sie mal.
Die Wiki lügt nicht, Sie müssen nur auch verstehen was Sie lesen.
Übrigens haben Sie doch gerade erst unter „Klaus M“ geschrieben Sie wollten zum Thema zurückkommen. Dann tun Sie das auch bitte, ich reagiere nur noch zum Thema.
@Herr Diehl:
dass der Author des Wikipedia-Artikels zur Verordnungsermächtigung ,ein solches Verfahren bei dem das Parlament zu stimmen muss für fragwürdig hält, ändert doch nichts daran dass genau das in § 64 des EEG von 2009 der Fall ist .
Hier auch nochmal der Anfang des Gesetzestextes von Absatz 3 des § 64 aus dem EEG 2009 “ Die Bundesregierung wird ermächtigt, eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Deutschen Bundestages und ohne Zustimmung des Bundesrates zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus insbesondere mit folgendem Inhalt zu erlassen:“
Und auch der von ihnen in ihrem vorher gehenden Post vom 28. Juli 2020 um 13:49 Uhr verlinkte Wikipedia-Artikel zur „Ausgleichsmechanismusverordnung“ bestätigt am Ende es Abschnitts „Rechtsgrundlagen“ dass die Ausgleichsmechanismusverordnung von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestags aufgrund der Ermächtigung des § 64 Abs. 3 EEG erlassen wurde.
Daran ändert auch ihre obiger Post nicht das Geringste !