Die von Peter Stratmann im Auftrag der Bundesnetzagentur erstellten Vorschläge zur „Marktintegration ausgeförderter und neuer Prosumer-Anlagen“ haben monatelange Diskussionen und auch Streit zwischen Energiewende-Akteuren ausgelöst. Möglicherweise sogar nicht ganz unbeabsichtigt, denn die Darstellung war derart intransparent und unklar, dass teilweise nicht erschlossen werden konnte, was überhaupt gemeint ist. Schon der im Titel verwendete Begriff „Prosumer-Anlagen“ führt in die Irre, denn es geht darum, das Prosuming abzuschaffen.
Als Anlass dient das jetzt beginnende Auslaufen der 20-jährigen garantierten Einspeisevergütung. Hier liegt es nahe, auf Eigenverbrauch umzusteigen und damit Einsparungen zu erzielen, die oberhalb von denkbaren Einspeisevergütungen liegen. Das ist die Zwickmühle, die die Architekten des Strommarktes selbst gebaut haben: Je höher der Strompreis und je niedriger die Einspeisevergütung, umso lukrativer wird der Eigenverbrauch.
Den Wechsel vom Einspeiser auf den Prosumer zu verhindern, ist das Anliegen des Konzepts der Bundesnetzagentur.
Mit „Modell 3“ wird der physische Eigenverbrauch zwar formell erlaubt, durch Auflage einer monatlichen Grundgebühr von 14,60 Euro pro installiertem Kilowatt aber obsolet gemacht.
Stattdessen soll der Solarstrom vollständig ins Netz eingespeist werden – gegen eine Vergütung, die weit unterhalb der Einsparung durch Eigenverbrauch liegt.
Es handelt sich um ein neues Kapitel im Kampf der Konzerne für den Erhalt von Geschäftsfeldern in einer Welt, die zunehmend von den Erneuerbaren geprägt wird: Die Konzerne wollen Dirigenten eines allumfassenden, zentralen Netzes sein. Die dezentralen Photovoltaik-Betreiber sollen ihnen ihren Solarstrom billig überlassen, die Netzbetreiber verkaufen ihn mit Gewinn weiter. Der freie Prosumer mutiert zum Billigzulieferer der Konzerne.
Es ist wie in der Landwirtschaft: die Milch wird bei den Bauern gegen kleines Geld vom Tankwagen abgeholt, die Lebensmittelkonzerne machen den Reibach.
Die Grünen haben das Bundesnetzagentur-Konzept bereits 1:1 in den Entwurf ihres neuen Grundsatzprogramms übernommen. Ziffer 59:
„Erneuerbare sind dezentral in der Erzeugung, aber eine Versorgung mit erneuerbaren Energien wird leichter sicherzustellen sein, je größer der Raum ist. Unser Kontinent hat die richtige Größe für die Energiewende.“
Wenn man gutwillig zur Leitungsebene der Grünen sein will, könnte man unterstellen, dass sie vielleicht aus Sorge, dass die Umstellung auf die Erneuerbaren mit der kleinteiligen Bürgerenergie nicht schnell genug vorankommt, den Einbezug der „Großen“ wollen, nach dem Motto „klotzen statt kleckern“.
Falls es derartige Erwägungen geben sollte, wäre aber davor zu warnen, das Heil bei denen zu suchen, die stets gegen die Energiewende gearbeitet haben. Zweck und Aufgabe von Kapitalgesellschaften ist nun mal nichts anderes, als die Quantität des Profits zu erhöhen. Bei der Energiewende – und überhaupt bei allen Herausforderungen, die durch die Klimaerwärmung hervortreten – geht es um qualitative Veränderungen der Art und Weise unseres Daseins auf diesem Planeten. Es geht um die Menschen.
Die Praxis des Ausbaus der Erneuerbaren zeigt das ganz konkret: Die mitunter mangelnde Akzeptanz der Windkraft hat in aller Regel etwas damit zu tun, dass fremde Investoren auftauchen, denen es nur um monetären Gewinn geht. Die ansässige Bevölkerung fühlt sich dadurch ausgenutzt und missbraucht. Wenn eine ortsansässige Bürgerenergiegesellschaft das Projekt durchführt und hierbei die Interessen der Nachbarn zuvorkommend berücksichtigt, ergibt sich eine völlig andere Situation.
Nach den Vorstellungen der Bundesnetzagentur (und der Leitungsebene der Grünen) den freien Prosumer zum Billigzulieferer zu degradieren und alles Weitere in die Hände der Konzerne zu legen, den ganzen Bereich also zu entmenschlichen, hätte verheerende Auswirkungen auf die Energiewende.
Im Übrigen widerspricht das alles aber sowieso der EU-Richtlinie zu den Erneuerbaren Energien. Hierin heißt es zum Beispiel:
- Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass „Verbraucher … Anspruch darauf haben, Eigenversorger im Bereich erneuerbare Elektrizität zu werden“. Art. 21 (1)
- Eigenversorger sind berechtigt „erneuerbare Energie einschließlich für die Eigenversorgung zu erzeugen und die Überschussproduktion … zu speichern und … zu verkaufen, ohne dass ….. die eigenerzeugte Elektrizität aus erneuerbaren Quellen, die an Ort und Stelle verbleibt, diskriminierenden oder unverhältnismäßigen Verfahren und jeglichen Abgaben, Umlagen oder Gebühren unterworfen ist“ 21 (2)a)ii)
- „Mitgliedstaaten schaffen einen Regulierungsrahmen … mit der Zielsetzung, dass
- dafür gesorgt wird, dass alle Endkunden, einschließlich einkommensschwacher oder bedürftiger Haushalte, Zugang zur Eigenversorgung mit erneuerbarer Elektrizität erhalten …
- für Gebäudeeigentümer Anreize gesetzt werden, um Möglichkeiten der Eigenversorgung mit erneuerbarer Elektrizität, auch für Mieter, zu schaffen“ 21 (6)a)d)
- „Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass sich Endkunden und insbesondere Haushalte … an einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft beteiligen dürfen, ohne ungerechtfertigten oder diskriminierenden Bedingungen oder Verfahren unterworfen zu sein“. Art. 22 (1)
- „Die Mitgliedstaaten schaffen einen Regulierungsrahmen, der es ermöglicht, die Entwicklung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften zu unterstützen und voranzubringen. Mit diesem Rahmen wird unter anderem sichergestellt, dass ungerechtfertigte rechtliche und verwaltungstechnische Hindernisse für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften beseitigt werden“ 22 (4)a)
Diese Richtlinie muss bis spätestens Juni 2021 in deutsches Recht umgesetzt werden. Vermutlich hat die Bundesregierung vor, dies im Zuge der anstehenden Novellierung des EEG zu tun. Aufgrund der Erfahrung mit bisherigen Novellierungen, die als „Deformationen“ des ursprünglichen EEG gekennzeichnet werden mussten, ist zu befürchten, dass die Bundesregierung auch die EU-Richtlinie in einer Weise umsetzen will, die als Deformation von Absicht und Geist der Richtlinie zu bezeichnen sein wird.
Es dürfte daher nicht verkehrt sein, wenn alle Kräfte, die die Bedeutung der Energiewende erkannt haben, den Gesetzgeber unmissverständlich wissen lassen, dass sie eine Umsetzung ohne Abstriche der genannten Punkte erwarten.
— Der Autor Christfried Lenz, politisiert durch die 68er Studentenbewegung, Promotion in Musikwissenschaft, ehemals Organist, Rundfunkautor, Kraftfahrer und Personalratsvorsitzender am Stadtreinigungsamt Mannheim, Buchautor. Erfolgreich gegen CCS mit der BI „Kein CO2-Endlager Altmark“, nach Zielerreichung in „Saubere Umwelt & Energie Altmark“ umbenannt und für Sanierung der Erdgas-Hinterlassenschaften, gegen neue Bohrungen und für die Energiewende aktiv (https://bi-altmark.sunject.com/). Mitglied des Gründungsvorstands der BürgerEnergieAltmark eG (http://www.buerger-energie-altmark.de/). Seit 2013 verfügt der stellvertretende Sprecher des „Rates für Bürgerenergie“ im Bündnis Bürgerenergie (BBEn) über eine 100-prozentige Strom-Selbstversorgung durch Photovoltaik-Inselanlage mit 3 Kilowattpeak. —
Die Blogbeiträge und Kommentare auf www.pv-magazine.de geben nicht zwangsläufig die Meinung und Haltung der Redaktion und der pv magazine group wieder. Unsere Webseite ist eine offene Plattform für den Austausch der Industrie und Politik. Wenn Sie auch in eigenen Beiträgen Kommentare einreichen wollen, schreiben Sie bitte an redaktion(at)pv-magazine.com.
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Im Folgenden haben wir im Dialog mit dem Vertreter der Bundes Netzagentur Herrn Stratmann versucht Irritationen auszuräumen.
https://www.pv-magazine.de/2020/05/18/zukunft-der-photovoltaik-anlagen-chancen-des-prosumer-modells-der-bundesnetzagentur-fuer-den-kohleausstieg-nutzen/
Sie Herr Lenz haben dort wie folgt geschrieben.
Zitat Lenz:….Wenn nach den obigen Mails von Herrn Stratmann das „Modell 1“ angeblich beliebigen und sogar ungemessenen physischen Eigenverbrauch ermöglicht und die Formulierung, die das nicht erkennen lässt, angeblich versehentlich „missverständlich“ ist, warum gibt es dann überhaupt das „Modell 3“, welches ebenfalls diesen physischen Eigenverbrauch ermöglicht, dies aber von der Zahlung einer monatlichen Grundgebühr von 14,80 Euro pro installiertem KW abhängig macht? Zitat Ende.
Bei Modell 3 heißt es physikalischer Eigenverbrauch und bei Modell 1 heißt es privilegierter Eigenverbrauch.
Wenn ich Herrn Stratmann richtig verstanden habe gilt das Modell 3 für geförderte Anlagen, und das Modell 1 für Ausgeförderte, deshalb „privilegiert“
Wenn die Grünen den Vorschlag der BNA – mit allen ausgeräumten Irritationen – in ihr Grundsatzprogramm aufgenommen haben, wissen die ja auf jeden Fall um was es grundsätzlich geht.
In den Vorschlägen des BDEW steht das ähnlich undeutlich, um nicht zu sagen verschleiert, und von denen habe ich, diesbezüglich auf eine Anfrage keine Antwort bekommen.
Wie weit reicht die Eigenverantwortung der PhotovoltaikanlageneigentümerInnen diesen Sommer (Stromkonzerne und Großverbraucher werden die Gesamtsituation des EEG-Kontos nicht reparieren, soweit bisher erkennbar … ) und ist das die Verantwortung der EEG-Photovoltaikanlagen bis 30kWp oder bis 100kWp diese Gesellschaftsverantwortung zu leisten, oder der eines EE Verbundes?
Was wäre sinnvoller Stromeinsatz im Sommer _ Wasseraufbereitungsanlagen, Wasserverdunstung?
Wir haben Alternativen dazu gefunden, die jedoch nicht als Beispiel für Alle dienen können …
Das, was Herr Lenz ausführt, ist Quatsch. In jeglicher Hinsicht. Die Kampf-Nomenklatur der Alten einmal unbesehen, die ich echt nicht mehr hören kann, der ich seit 20 Jahren als Journalist für erneuerbare Energien schreibe. Da ist echt viel verstrahlte Weltansicht im Text, viel Polemik, Behauptungen, nicht belegte Thesen, viel Blödsinn. Jedem Ü20-PV-Anlagenbetreiber stehen mehrere Möglichkeiten frei zur Wahl. Die Förderung war bisher üppig, die Anlagen sind abgeschrieben, jetzt kann man sie in der Folge anderweitig noch nutzen. Fragen Sie in der Wirtschaft einmal nach (nicht die Großen), sondern im Bereich der Erneuerbaren, welche Konzepte schon vorliegen. Da geht es eigentlich nur um die Qual der Wahl, und bitte kein Gejammer mehr.
Dittmar Koop
Zustimmung. Aber das mutiert hier erkennbar zum mindestens dritten Eklat dieser Art, sinnlos. Warten wir auf die Referentenentwürfe und handeln dann.
Der Quatsch hier wird in den ernsthaften Debatten sowieso nicht wahrgenommen.
@Dittmar Koop.
Wenn Sie über 20 Jahre für Erneuerbare Energien ( EE ) schreiben, müsste Ihnen eigentlich bekannt sein, dass die EE seit 2010 zum zusätzlichen Vermarkten an die Börse verbannt worden sind, sich dort selbst entwerten, ihren vorrangigen Verbrauch, und ihr Grünstromprivileg verlieren. Was sich wie ein roter Faden durch alle Bereiche und Phasen der gesamten Energiewende zieht.
Auf dieser, – für die EE diskriminierenden – Grundlage basieren nun auch die im Raum stehenden Ü20 Vorschläge.
Für Sie als Fachjournalist bestimmt interessant, was die Dachorganisation BDEW der konventionellen Stromwirtschaft dazu sagt.
Siehe hier ab Seite 30
https://www.bdew.de/media/documents/Stn_20190531_Positionspapier-Konkretisierung-des-3-Saeulen-Modells.pdf
Zitat:…In diesem Kontext wird wenig beachtet, dass diese Umverteilung ohne Gegenleistung für diejenigen Letztverbraucher erfolgt, die die Förderung des Eigenverbrauchsvorteils tragen: Während der über das EEG direkt geförderte Strom (Säule 2) richtigerweise nicht mehr als Grünstrom weiterverkauft werden darf und die „grüne Eigenschaft“ auf die EEGUmlagezahler übergeht, verbleibt die „grüne Eigenschaft“ bei selbstverbrauchtem Strom trotz der impliziten Förderung bei den Prosumern. Die Ursache für die hier kritisierten Effekte liegen in dem aktuellen Abgaben- und Umlagensystem. Aus Sicht des BDEW sollte dieses System grundlegend überarbeitet werden. Zitat Ende.
Die halten für richtig, dass der Grünstrom an der Börse diskriminiert wird, in dem er nicht nur seinen vorrangigen Verbrauch verliert, sondern auch sein Grünstromprivileg, und zu dem die dadurch erlangte Wertminderung, an die EEG Umlagenzahler weiter gibt.
Auf die Vorschläge bezogen.:: . Der Prosumer, sprich Eigenverbraucher, genießt seit jeher das Grünstromprivileg, im Wert von 30 Cent/kWh die er wegen des Eigenverbrauch weniger beziehen muss, während für den normalen Stromverbraucher das Grünstromprivileg monetär an der Börse im Wert von 3 , 4, oder weniger Cent Börsenpreise endet.
Dies sollte laut BDEW grundlegend überarbeitet werden. Die wollen aber nicht dahingehend überarbeiten, dass auch der normale Stromverbraucher vom Grünstromprivileg was abbekommt, sondern, dass das Grünstromprivileg dem Prosumer weggenommen wird. Mit anderen Worten sein Eigenverbrauch, über den Markt, in abgewerteter Form verrechnet wird.
Sie haben Recht es stehen unzählige Möglichkeiten im Raum, als Vorschläge wohlgemerkt.
Und wenn einer davon Gesetz wird, sind alle anderen hinfällig.
Einen solchen Vorschlag, den der BNA, haben wir gerade, wie oben verlinkt von Irritationen bereinigt.
Möglicherweise konnten Sie als Fachjournalist neue Erkenntnisse dazu gewinnen, und in dieses Thema tiefer einsteigen..
Mit der Bezeichnung Quatsch, gegenüber dem Autor des Artikels, haben Sie sich wohl etwas weit aus dem Fenster gelehnt, und eher Unkenntnis zu diesem Thema oder besser gesagt Naivität an den Tag gelegt.
Sehr geehrter Herr Diehl,
sehr gerne unterhalte ich mich mal mit Ihnen zu diesem Thema. Ihre Ausführungen sind jedenfalls nicht passend und ich bleibe bei meiner Einschätzung, insbesondere zu der des Artikels von Herrn Lenz. Er ist Quatsch. Aber wir sollten hier nicht das Forum zweckentfremden. Kontaktieren Sie mich gerne, meine Kontaktdaten sind über meine Homepage bekannt.
Mit besten Grüßen
Dittmar Koop
Wer das Theater von Deutschland und seinen Lobbyisten gegen die EU und jahrelangen Gerichtsverfahren, die den Verbraucher auf dem Weg zur EU-gemäßen Gerechtigkeit mürbe machen sollen satt hat, der baut sich eine Inselanlage (leider nicht ganz billig) und meldet seinen Hausanschluss ab. Dann greifen auch nicht die Knebel-Abgaben auf eigenerzeugten Strom.
Chancengleichheit:
Mit preisgünstigen Komponenten aus Asien sollte das für kleinere Einkommen auch noch möglich sein, wo deutsche Qualitätsprodukte nur den ökologischen Status ab mittleren Einkommen verbessern.
(Coltan und Kobalt sind dazu andere Themen und Demokratie mehr als ein moralisch, erhobener Zeigefinger)
Verhältnismäßigkeit:
Kraftwerksgrößen und die Verdummung der NormalbürgerInnen mit Begriffspielchen:
„Zu- und Rückbau von Kraftwerken
Im Zuge des *Monitoring* erhebt die Bundesnetzagentur ebenfalls Daten zum erwarteten Zu- und Rückbau von Kraftwerken mit einer Netto-Nennleistung von mindestens 10 MW.“
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Versorgungssicherheit/Erzeugungskapazitaeten/Kraftwerksliste/kraftwerksliste-node.html
Bildung:
….. und als moralische Komponente, halte diesen „Deutschen“ den Spiegel vor:
….. was man in „deutscher“ Sprache einem französischen Imperator angedichtet hatte:
„Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deutsche. Zwiespalt brauchte ich unter ihnen nie zu säen. Ich brauchte nur meine Netze auszuspannen, dann liefen sie wie ein scheues Wild hinein. Untereinander haben sie sich gewürgt, und sie meinten ihre Pflicht zu tun. Törichter ist kein anderes Volk auf Erden. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden: die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgten sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde.“
ÖR: „Ihr solltet Euch in Grund und Boden schämen“
„…der baut sich eine Inselanlage (leider nicht ganz billig)…“
Meine (3 KWp) hat (im Jahr 2013) mit allem Drum und Dran (hochwertige Komponenten) knapp 5.000 Euro gekostet.
Es wird zunehmend unerträglich die Beiträge von Herrn Lenz zu lesen und ich bitte die Redaktion von pv-magazine da mehr Vielfalt bei den Autoren zu schaffen.
Der Artikel zeigt, daß Herr Lenz (der mit der 3 kWp Anlage) die Vorschläge der BNA, trotz ausgiebiger Erläuterungen im PV Magazin, immer noch nicht verstanden hat und es wohl dank ideologischer Alt-68 Brille auch nicht mehr tun wird.
Nun kommt also noch ein breites Grünen Bashing dazu, wenn er es für seinen Seelenfrieden nötig hat, in der Sache liegt er daneben.
Wie berichtet wurde, werden die Grünen aus BaWü eine Bundesratsinitiative starten, welche für die sonstige Direktvermarktung (also das Model 1 der BNA) die Smartmeterpflicht bis 7 kW abschaffen wollen. Das passt zu den Regularien des Smartmeter Rollouts im MStBG, welches auch erst ab 7 kW Erzeugungsleistung einen Smartmeter voraussetzt.
Diese Befreiung wäre dir Grundlage für günstige Angebote von Direktvermarktern für kleine Ü20 Anlagen den Strom zu Marktpreisen zu übernehmen.
Nur eines bleibt auch hier: die Macht der Netzbetreiber über deren Anschlußbedingungen die Umstellung auf Eigenverbrauch wirtschaftlich meist uninteressant zu machen. Wenn nun ein 20 Jahre alter Zählerschrank laut aktueller VDE mit z.B. Überspannungsschutz und bestehende funktionierende Wechselrichter ersetzt werden müssen (einstellbare Blindleistung und dyn. Abschaltung) ist das so teuer, daß sich das auch mit dem Gewinn des künftigen Eigenverbrauchs nicht realisieren lässt, zumindest bei kleinen Anlagen.
Und da hilft auch die von Herrn Lenz gepriesene EU Verordnung nichts.
Hier wäre es an den Energiewende Pionieren z.B. sich für Bestandsschutz der Schaltschränke einzusetzen. Von der „Branche“ kann man hier keine Unterstützung erwarten, denn die wollen verkaufen, seien es neue Hardware, wie Wechselrichter und Speicher oder die Dienstleistung „Erneuerung des Zählerschranks laut VDE xyz“.
So ist das nun mal im Kapitalismus, dem nicht nur die Energieriesen unterliegen. Aber das verdrängt ein Herr Lenz, solange sein Jahrzehnte altes Feindbild erhalten bleibt.
Dieses Feindbild lässt auch nicht zu – nur mal für einen kleinen Moment – den Gedanken zuzulassen, daß Herr Stratmann und die BNA tatsächlich die Energiewende und die dafür erforderliche Netzstabilität und Steuerung im Sinn haben. Daß Herr Lenz die Problematik der Standardlastprofile und der nötigen Regelleistungen versteht, ist vermutlich zuviel verlangt. Es wäre wünschenswert, wenn dies Autoren tun würden, deren Beiträge im pv-magazine veröffentlicht werden. Daher bitte keinen Lenz mehr!
@Andreas Fendt
Während wir über die Energiewende Pioniere EWS Schönau einen Draht der Gemeinsamkeit haben, laufen wir beim Autoren des Artikels weit auseinander. Im Gegensatz zu Ihnen sind dem Herrn Lenz offensichtlich die Energiewende Bremsklotzverleger besser bekannt.
Und klammern Sie sich mal nicht zu sehr an den Herrn Stratmann. Der hat nämlich ausdrücklich geschrieben, dass seine Institution, die BNA lediglich Vorschläge macht.
Wenn ich dann lese welche Vorschläge vom BDEW kommen finde ich solche Aufwachartikel wie die von Herrn Lenz – wenn auch seinerseits noch Unklarheit zwischen Option 1 und 3 – für notwendig im Sinne der Sache. Zumal man ja bei maßgebenden Stellen lesen kann, dass eine lebhafte Diskussion darüber stattfände, womit ich davon ausgehe, dass auch hier gelesen wird.
Herr Diehl,
wenn ich lese Zitat „Nach den Vorstellungen der Bundesnetzagentur (und der Leitungsebene der Grünen) den freien Prosumer zum Billigzulieferer zu degradieren und alles Weitere in die Hände der Konzerne zu legen“ schwillt mir der Kamm.
Glücklicherweise haben die Grünen erkannt, daß man mit ein paar kleinen PV Anlagen und Hauskraftwerken mit dem Ziel eine grösstmögliche Autarkie für wenige Vermögende zu erreichen, der europäischen Energiewende keinen Gefallen tut.
Daher heisst es weiter im Entwurf des Grundsatzprogramms (59)
Zitat „Die europäische Energieunion soll die verschiedenen Stärken der Regionen – Solarenergie im Süden, Geothermie und Wasserkraft in Skandinavien und den Alpen, Offshore-Windkraft im Atlantik, im Mittelmeer und in der Ostsee, Onshore-Windkraft in ganz Europa – miteinander verbinden.“
Der Begriff von Lenz „Billiglieferant“ mag zwar seinem sozialistischen Weltbild entsprechen, aber nicht den Tatsachen. Zur Erinnerung: es handelt sich bei den Ü20 Anlagen um Investitionen meist von Privatleuten, die über 20 Jahre großzügigst subventioniert wurden. Die Investitionskosten wurden um den Faktor 2-3 wieder eingenommen, was eine Rendite von > 10% pro Jahr entspricht.
Daher geht es nun nicht mehr darum, nun auch noch den künftigen Eigenverbrauch aus diesen Anlagen abermals zu fördern, sondern gesellschaftliches Ziel muss sein, den Strom dieser (abgeschriebenen) Anlagen künftig in der Höhe zu vergüten, daß die laufenden Betriebskosten gedeckt werden, meinetwegen zzgl. eines kleinen Gewinns.
Volkswirtschaftlich macht es überhaupt keinen Sinn diese Altanlagen in die Überschußeinspeisung umzuwandeln. Zur Erinnerung; die Netzentgelte aber auch die EEG Umlage werden solidarisch anteilig über den Strombezug bezahlt, wer viel Eigenstrom verbraucht, entzieht sich dieser Solidargemeinschaft. Das müsste eigentlich auch der sozialistisch denkende Herr Lenz verstehen.
Andreas Fendt sagt:
Daher geht es nun nicht mehr darum, nun auch noch den künftigen Eigenverbrauch aus diesen Anlagen abermals zu fördern, sondern gesellschaftliches Ziel muss sein, den Strom dieser (abgeschriebenen) Anlagen künftig in der Höhe zu vergüten, daß die laufenden Betriebskosten gedeckt werden, meinetwegen zzgl. eines kleinen Gewinns.
@ Andreas Fendt.
Von wem wird denn mein Strom den ich im nächsten Jahr nach der Förderung selbst verbrauche gefördert.???
Die Konzepte, mit welchen in den vergangenen 20-25 Jahren für Photovoltaikanlageninvestments geworben wurde, die Standortrentabilität und die gesetzlichen Veränderungen dürften die pauschale Einschätzung „Die Investitionskosten wurden um den Faktor 2-3 wieder eingenommen“ nur für optimale Gesamtlagen darstellen und die (durchschnittlichen, 4kWp um das Jahr 2000? oder etwa 29kWp für alle Anlagen 2019 (ca. 39kWp nur Anlagen 2019)?) absoluten Erträge (versteuert) seltener den Wert eines E-Autos übersteigen.
Die Betriebskosten und die Anpassungskosten der Photovoltaikanlagen sind auch nach Ü20 Thema für die StromeinspeiserInnen.
(Ein Beispiel eines großen Anbieters dazu: Ein Stromversorgungskonzern bietet für „ab € 7.330,-*“ eine schlüsselfertige 3.3kWp Photovoltaikanlage und damit ermöglichte Stromspeicherung mit 5.12kWh für zusätzliche € 6.620,-*** zur Photovoltaikanlage. Das Angebot für über 20jährige Einsatzdauer kann man nicht aus einem Installationsjahr 2020 (bis 2040) und für sämtliche Standorte hierzulande, pauschal, einordnen. Der durchschnittliche Endkundenpreis (10-100kWp) 2010 war, brutto, bei etwa 3250€/kWp. )
(1980er: ca. 15000€/kWp, incl.
1995: ca. 13500€/kWp, incl.
2000: durchschnittlich 4kWp-Anlagen
2005: 10.5kWp-Anlagen, über 5000-6000€/kWp
2010: 19.5kWp-Anlagen, ca. 3300€/kWp
2019: Preisspanne 10kWp-Anlage, ca. 1050-1900€/kWp )
Herrn Lenz kann ich nur zustimmen. Es kann sein, dass sich in den nächsten Monaten manifestiert, dass unsere zukünftige, dezentrale Energieversorgung nicht mehr in die Hände großer Konzerne gehört, sondern in die Hände der Verbraucher. Dadurch würde vor allem die Verantwortung jedes einzelnen Energieerzeugers und Verbrauchers (Prosumer) deutlich steigen, sparsam mit der wertvollen Energie umzugehen, was leider immer noch nicht der Fall ist, obwohl unser Energieverbrauch und die Energieeinsparung z. Zt. in aller Munde sind.
Wenn die großen Energieversorger und Netzbetreiber den Eindruck haben, dass ihnen wegen der regenerativen Energien die Felle davonschwimmen, dann kann man nachvollziehen, dass sie derzeit massiv um ihr Überleben kämpfen und all ihre Macht nutzen, um das zu verhindern. Die Tatsache, dass die Energieriesen z. B. auch den massiven Einsatz von Wärmepumpen fördern, kann man vor diesem Hintergrund nachvollziehen. Was gibt es besseres, als den Stromkunden Dauerverbraucher mit hohem Stromverbrauch in die Gebäude zu pflanzen, mit dem man über Jahrzehnte gut planen kann. Ob es für die Umwelt sinnvoll ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Die Edelenergie Strom ist nach meiner Ansicht zum Heizen viel zu wertvoll. Das ist den Konzernen aber unwichtig. Nur der Gewinn und das Überleben in einem völlig veränderten Umfeld spielt für sie eine Rolle.
Für die Großkonzerne im Automobilbau gilt das ebenso. Auch dort spielt die Umwelt weniger eine Rolle. Wichtig ist vor allem der Gewinn. Je mehr Auto (Ausstattung, Leistung, Gewicht) man pro Konsument verkaufen kann, desto mehr Geld kann der Konzern verdienen. Ob das sinnvoll ist oder umweltfreundlich ist Nebensache. Siehe dazu https://www.pv-magazine.de/2020/07/16/giga-fabrik-von-tesla-in-gruenheide-wohl-doch-mit-grosser-photovoltaik-dachanlage/
Dittmar Koop sagt:
Sehr geehrter Herr Diehl,
sehr gerne unterhalte ich mich mal mit Ihnen zu diesem Thema. Ihre Ausführungen sind jedenfalls nicht passend und ich bleibe bei meiner Einschätzung, insbesondere zu der des Artikels von Herrn Lenz. Er ist Quatsch. Aber wir sollten hier nicht das Forum zweckentfremden. Kontaktieren Sie mich gerne, meine Kontaktdaten sind über meine Homepage bekannt..
@ Dittmar Koop.
Wo sehen Sie denn da eine Zweckentfremdung wenn wir hier über einen Artikel diskutieren.
Dafür ist doch der Kommentarbereich eines Forums vorgesehen.
Es interessiert bestimmt noch einige Leser hier, wie Sie als Fachjournalist, den seit 2010 abgewerteten Status der EE ( Grünstrom ) sehen, und besonders die Meinung des BDEW dazu, im Hinblick auf die Ü20 Lösung, die ich in meinem vorigen Beitrag verlinkt habe.
Damit Sie wissen was ich mit abgewertet meine. siehe im Folgenden unter Auswirkungen.
..-.https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Im Übrigen halte ich den Begriff „Quatsch“ , nicht für ein Argument eines Fachjournalisten.
Andreas Fendt sagt:
Daß Herr Lenz die Problematik der Standardlastprofile und der nötigen Regelleistungen versteht, ist vermutlich zuviel verlangt.
@ Andreas Fendt.
Ich denke mal, dass es eher Sie sind, der da grundsätzlich was nicht nicht versteht, sonst wüssten Sie dass es die Problematik gar nicht gäbe, wenn man die EE 2010 nicht aus den Standard Last Profilen ( SLP ) raus genommen hätte. Wenn ich lese, dass die Versorger gegenwärtig doppelt vorhalten müssten, kommt das doch nur daher, weil seit 2010 die EE separat und zusätzlich an der Börse vermarktet werden müssen. Als die noch prognostiziert in den SLP enthalten waren, mussten allenfalls Prognoseabweichungen ausgeglichen werden, und die waren vernachlässigbar.
Sie sehen, man muss lediglich die EE wieder ins SLP rein nehmen, und das Problem ist gelöst. Hat doch bis 2010 auch funktioniert.
Herr Diehl,
nehmen Sie doch zur Kenntnis, daß Mechanismen, die 2009 noch ausreichten bei 1,1 % PV Anteil heute bei ca. 8 % Anteil und tageweise der grösste Stromerzeuger im Netz, nicht mehr taugen.
Für präzise Regelleistung (auch durch künftige Hausspeicher erbracht) brauchen wir exakte Daten, also Messung im 1/4 Std. takt besser noch minütlich.
@ Andreas Fendt.
Die Mechanismen werden doch ständig besser der Energiewende angepasst, jedenfalls bei denen die es tatsächlich wollen.
Siehe hier:
https://m.tagesspiegel.de/wirtschaft/energiewende-80-prozent-erneuerbare-sind-kein-problem/13688974.html
Die Sonnenfinsternis hat gezeigt, wir sind schon heute recht gut darauf vorbereitet, die Fotovoltaik ins System zu integrieren. Wir sind auf dem richtigen Weg, um in der Lage sein zu können, in Zukunft 70 bis 80 Prozent erneuerbare Energien ohne zusätzliche Flexibilitätsoptionen integrieren zu können.Zitat Ende
Sie sehen, die EE in die SLP integrieren, wie bis 2010, und fertig ist der Lack.
Wenn es um Gewinnoptimierung geht werden doch die EE auch in die Lastprofile integriert.
Siehe hier:
Zitat: …Diese zwei Artikel beantworteten sehr gut unsere Frage, wer eigentlich an der Strombörse einkauft. Denn es wurde immer nur von Versorgungsunternehmen, Stromhändlern, industriellen Großkunden und Banken gesprochen. Nun wissen wir dazu gehören auch die Stadtwerke und Unternehmen, wie E.ON, RWE usw. Es gibt also keinen Zwischenhändler mehr. Der Grund dafür, dass Unternehmen wie RWE auch an der Börse einkaufen, obwohl sie selbst rund 30 Kraftwerke besitzen und somit eigentlich genug Strom produzieren, ist einfach. Es gibt Tage, da ist der Strompreis an der Börse so günstig, dass eine Eigenproduktion viel teurer wäre. Daher werden dann die Kraftwerke gedrosselt und lieber günstig eingekauft. Zitat Ende.
Lassen Sie sich im Fachjargon nicht irgend was erzählen und beschäftigen Sie sich mit der Realität.
@ Herr Diehl:
Zu der Aussage „Es gibt Tage, da ist der Strompreis an der Börse so günstig, dass eine Eigenproduktion viel teurer wäre. Daher werden dann die Kraftwerke gedrosselt und lieber günstig eingekauft“ aus ihrem Zitat ohne verlinkte Quelle :
Das wäre doch im Interesse der Engiewende , wenn konventionelle Kraftwerke gedrosselt werden bei hohen Einspeisemengen von EE.
Da geht es ja schon wieder hoch her bei dem Thema. 😀
Hier einmal ein Link zu einem Video der Grünen, in dem Stratmann sein Modell persönlich nochmals vorstellt, ca. ab Minute 31 https://youtu.be/QoENSbK2FEg -auch die anderen Beiträge kann man sich einmal anschauen.
Es ist schon so, dass mit diesen Vorschlägen die in der EE-RL geforderte niedrigschwellige, abgabenfreie Eigenversorgung, frei von Marktzwängen über kleine, dezentrale PV verhindert werden soll. Es sollen zentrale Großanlagen gebaut werden, die Netze dürfen glühen.
BTW: Wer davon (wie meinereiner) leicht frustriert ist, der lese einmal Tony Sebas „Clean Disruption“- es gibt auch eine deutsche Übersetzung und Videovorträge. Nette Ablenkung von dem ohnehin fruchtlosen, energieraubenden Spekulationen um die kommenden Gesetzespläne. 🙂
Zumindest bei einem großen Teil der EE-Akteure dürfte darüber Einigkeit bestehen, dass der von Novellierung zu Novellierung des EEG immer verworrener gewordene Bürokratismus ein oder sogar der wirksamste Hemmschuh für den EE-Ausbau durch Bürger – einzeln oder in Energiegesellschaften – darstellt. Durch das „Mieterstromgesetzt“ wurde dem noch der i-Punkt aufgesetzt.
Die Prosuming-Regelungen könnten der nächste Höhepunkt werden, wenn sie schon im Vorfeld eine derartige Verwirrung anrichten. Sollte es entgegen meiner Prognose im novellierten EEG eine klar verständliche, bürgerfreundliche und dem Prosuming förderliche Regelung geben, werde ich darüber, dass ich mich geirrt habe, hoch erfreut sein.
„Meine (3 KWp) hat (im Jahr 2013) mit allem Drum und Dran (hochwertige Komponenten) knapp 5.000 Euro gekostet.“
Können Sie einschätzen, wieviel Ihre Anlage um das Jahr 2000 etwa gekostet hätte?
Wie hätte man Ihre Investitionsbereitschaft damals umworben und wie würden Sie die derzeitige Entwicklung der Photovoltaikbranche dazu einordnen?
Blieb das die Energiewende, in welche Sie damals investiert hatten und was hat sich verbessert?
@ Herr Lenz
Ich fürchte, Sie irren sich nicht, denn der billige Zulieferer wird der Prosumer bleiben. Es sei denn das gesamte System wird geändert, in dem der EE Strom wieder in das Standard Last Profil
( SLP ) integriert , und somit sein Wert erhalten bleibt.
Sollte das Gesetz werden, was da jetzt von Herrn Stratmann korrigiert, und von den Grünen übernommen wurde, wäre das lediglich das kleinere Übel, und würde jedem Prosumer die Möglichkeit einräumen, seinen Eigenverbrauch mit E Auto oder sonstigem Speicher , so weit wie möglich zu optimieren.
Der Überschuss, über den Eigenverbrauch hinaus geht allerdings nach dem gegenwärtigen System an die Börse zum „Verramschen“. Wie Sie im Artikel geschrieben haben als billige „Zulieferung“ der Prosumer.
Worauf sich die Stromhändler freuen weil sie die Geschäfte damit machen. Und wenn die Börsenpreise dann zeitweise ins Negative fallen, bezahlt der Prosumer auch noch dafür weil die Händler Geld bekommem dass sie den Strom abnehmen. Das alles vernebeln die Vorschläge hinter der Forderung die EE in den Markt zu integrieren..
Alle die hier Ihren Artikel als Quatsch bezeichnen, sollten sich erst mal mit der Materie tiefer vertraut machen. Besonders wenn jemand sich als Fachjournalist für Erneuerbare Energien, mit 20 jähriger Erfahrung bezeichnet.
„Der BDEW vertritt laut Eigenangaben rund 1900 Unternehmen, die rund 90 % des Stromabsatzes, gut 60 % des Nah- und Fernwärmeabsatzes, 90 % des Erdgasabsatzes sowie 80 % der Trinkwasser-Förderung und 60 % der Abwasser-Entsorgung in Deutschland repräsentieren.“
90% des Stromabsatzes sind nicht diese 1900 Unternehmen …..
„sollten sich erst mal mit der Materie tiefer vertraut machen.“
Ein Hirnforscher/In hilft denen auch nicht …..
An Echo einer Zukunft:
Genau einschätzen kann ich das nicht, aber höchst wahrscheinlich wäre es für mich unbezahlbar gewesen. Ohne das EEG 2000 mit der dadurch ausgelösten Massenproduktion und entsprechendem Preisrückgang hätte ich mir niemals eine PV-Anlage anschaffen können. Das ist völlig klar, und für den Mainstream, der mir meine jetzige Unabhängigkeit ermöglicht hat, bin ich hochgradig dankbar.
Aber diese nun mögliche Unabhängigkeit vom Konzernnetz (das ja fälschlicherweise oft „öffentlich“ genannt wird) sollte denn auch breit genutzt werden. Was nun ansteht (und für den Klimaschutz bitter nötig ist), ist die 100%ige Unabhängigkeit der Erneuerbaren vom Konzernnetz mit seinem weiterhin hohen Anteil an Fossil (Erdgas im Zubau!).
In der ersten Phase der E-Wende haben die EE ins „öffentliche“ Netz eingespeist (ohne dieses zu hinterfragen) und haben ihren Anteil am Mix kontinuierlich (trotz aller Widrigkeiten) erhöhen können.
Jetzt, wo die 100% ins Auge gefasst werden müssen, beginnt die 2. Phase. In dieser stellt sich die „Systemfrage“. Mit den Worten des „Vaters des EEG“: Der „Weg zum Durchbruch erneuerbarer Energien führt zu einer durchgängig neuen Struktur der Energienutzung, die nur neben der gegenwärtigen entstehen kann – und diese Zug um Zug ersetzt und schließlich überflüssig macht.“ Und diese neue Struktur ist – im Gegensatz zur alten zentralistischen, in Hand weniger Konzerne befindlichen – die dezentrale, demokratische, da von Millionen Bürgern getragene.
Deswegen sieht die EWG mit Hans-Josef Fell ihre „Eckpunkte für eine Gesetzesinitiative zur Systemintegration Erneuerbarer Energien“ mit welchen der Weg zu den 100% gewiesen wird, auch nicht als einen Teil des EEG, sondern als ein neues Gesetz, das zunächst parallel zum EEG läuft, dieses aber Zug um Zug ablösen wird.
Sie erleben ja selbst, daß Sie mit 3kWp nicht wirklich ernst genommen werden.
Deshalb ist die Verhandlungsmasse unter Geschäftspartnern auch erst ab Größenordnungen von etwa 10MW (bis 1MW bei „Kleinwasserkraftanlagen“) beim Monitoring der konventionellen Unternehmungen durch die bundeseigenen Ministerien vom Interesse.
Die teils gestiegene Anzahl der E-Abschaltungen in Grundversorgertarifen ist in diesen Ansätzen nie thematisiert worden, von keiner Seite.
(„diskriminierenden oder unverhältnismäßigen Verfahren und jeglichen Abgaben, Umlagen oder Gebühren unterworfen ist“ dazu ist das jedoch weit kontroverser zu verstehen, als die FachexpertInnen der ausführenden Gremien, gemeinhin aus „Gesetzesvorgaben begründet“, vermitteln (könn(t)en)?)
100% ist dazu nur die minimalst-mögliche Übereinstimmung und auch das beweisen Alle an der EnergieWende Beteiligten.
Die Frage wo, zwischen 8-15c/kWh, bleibt die geeignete Entlastung für die Ü20 Interessenten?
Die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften im EEG 2017, Würzburger Berichte zum Umweltenergierecht Nr. 26 vom 2. Mai 2017.
( Entstanden im Rahmen des Forschungsvorhabens: „Windenergierecht – Planung, Genehmigung und Förderung im Föderalismus“ )
„Im Zuge des dreimonatigen Gesetzgebungsverfahrens – das mit der Veröffentlichung des ersten Referentenentwurfs des BMWi am 14. April 2016 eingeleitet und am 8. Juli 2016 mit Verabschiedung des EEG 2017 im Bundestag beendet wurde[2] – sind die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften mehrfach modifiziert worden[3]. Maßgebliche Ergänzungen in Bezug auf § 36g wurden insbesondere erst gegen Ende des Verfahrens durch Beschlussemp-fehlung und Bericht des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie am 6. Juli 2016 eingebracht[4] und in dieser Fassung am 8. Juli 2016 nach zweiter und dritter Lesung im Bundestag[5] entsprechend verabschiedet. Kurze Zeit später wurde der § 36g mit dem Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (im Folgenden: KWKStrRÄndG) und zur Eigenversorgung vom 22. Dezember 2016[6] erneut ergänzt, um missbräuchliche Inanspruchnahmen zu unterbinden. Auch in diesem Gesetzgebungsverfahren wurden maßgebliche Neuerungen erst ganz am Ende durch die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am 14. Dezember 2016 in das Gesetzgebungs-verfahren eingebracht[7].“ …..
Abstimmung 8.Juli 2016
https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/18/abstimmungen/reform-des-erneuerbare-energien-gesetzes-eeg
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss)
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/106/1810668.pdf (14.12.2016)
Seite 127: „Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.“
https://www.energieheld.de/blog/eeg-2016-bremse-fuer-die-energiewende/#Update
~EEG-Umlage: Rabatte für Industrie: 17% auf 14% Stromkosten am Bruttowertschöpfungsanteil
~Geringere EEG-Umlage auch für Mieterstrommodelle:
60% der EEG-Umlage?, höchstens 500MW/Jahr, https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-mieterstrom.pdf?__blob=publicationFile&v=10
„Der Mieterstrom unterliegt in vollem Umfang der EEG-Umlage, weil es sich um eine Stromlieferung handelt.“, https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Verbraucher/Vertragsarten/Mieterstrom/Mieterstrom_node.html
~Bürgerenergieprojekte erhalten höchste Vergütung
@ Herr Lenz
zu ihrem Spruch „Deswegen sieht die EWG mit Hans-Josef Fell ihre „Eckpunkte für eine Gesetzesinitiative zur Systemintegration Erneuerbarer Energien“ mit welchen der Weg zu den 100% gewiesen wird “
Seit wann haben Herr Fell oder seine „EWG“ denn ein Initiativrecht um Gesetze ein zu bringen ?
Herr Fell ist schon lange nicht mehr Mitglied im Bundestag und auch in der Partei für die er bis 2013 im Bundestag war nimmt ihn kaum noch einer Ernst .
Die Diskussion geht angesichts der ideologischen Verhärtungen mal wieder an der Sache vorbei.
Die eigentlichen Fragen sind:
1. Ist Eigenverbrauch besonders förderungswürdig? Antwort: Nein. Er erhöht die Volatilität des Reststrombezugs und erhöht damit die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten der Stromversorgung für alle.
2. Sollte man Eigenverbrauch deshalb möglichst behindern? Antwort: Nein. In dem freiheitlichen Staat, in dem wir leben, scheint es allgemeine Auffassung zu sein – und zwar vom ganz linken Spektrum bis zu den Anhängern der Parteien mit einem „f“ – dass man dem Einzelnen möglichst wenig reinreden sollte in das, was er in seinem privaten Bereich macht.
Die Lösungsvorschläge von Herrn Stratmann behandeln eigentlich nur den Ausgleich zwischen dem Wunsch nach Freiheit und der Tatsache, dass dieser Wunsch zu Mehrkosten führt. Dabei unterläuft ihm allerdings ein Fehler: Seine Lösung fusst noch auf den Strukturen der alten Energiewelt, insbesondere den Mechanismen zum Ausgleich von Erzeugung und Verbrauch mit Minutenreserve, Primärregelleistung, Sekundärregelleistung, etc. Diesen Ausgleichsmechanismen standen entsprechende Kraftwerke und regelbare Verbraucher gegenüber, mit jeweils passenden Reaktionsgeschwindigkeiten und Dauerhaftigkeit in der Leistungserbringung/-reduzierung.
Diese Struktur wird in Zukunft überarbeitet werden müssen. Einerseits hat man einen größeren Anpassungsbedarf durch die Volatilität der Erneuerbaren Erzeuger, andererseits wird man innerhalb eines Tages den gesamten Ausgleich mit Batteriespeichern machen können, die einerseits schnell reagieren (schneller als die bisherige Minutenreserve!) und andererseits genug Speichervolumen haben, um einen halben Tag die benötigte Leistung aufrecht zu erhalten. Auch das Redispatch werden Batteriespeicher, die sich genau bedarfgsgerecht im Netz ansiedeln lassen, erheblich reduzieren können. Die Angst von Herrn Stratmann, dass Eigenverbraucher durch die Fokussierung auf Eigenverbrauchsmaximierung das Netz destabilisieren und die Prognose erschweren, ist deshalb nur so lange berechtigt, wie wir noch die alten fossilen Kraftwerke als Minutenreserve, Primärregelleistung und Sekundärregelleistung einsetzen.
Danach wird man kühl kalkulieren müssen, welche Zusatzkosten ein Eigenverbraucher im Netz auslöst, und ein Zahlungsmodell dafür anbieten. Das Modell 3 mit seiner Flat ist dabei verhältnismäßig gut kalkulierbar für den Prosumer und es entspricht gleichzeitig der Kostenstruktur im Netz, die im Wesentlichen dadurch geprägt ist, dass die Kosten durch Bereithalten von Leistungsreserven entstehen, unabhängig davon, ob sie zum Einsatz kommen, oder nicht. Der Prosumer kann sich dann genauso kühl überlegen, ob der Eigenverbrauch unter diesen Bedingungen attraktiv ist, was vor allem dann der Fall sein wird, wenn er ganzjährig einen hohen Eigenverbrauchsanteil realisieren kann, zum Beispiel wegen Klimatisierungs- oder Kühlbedarfs.
Die viertelstündliche Messung meines individuellen Verbrauchs würde ich dagegen gar nicht schätzen. Das geht den Stromversorger einen Dreck an. Er wird vielleicht gar nicht so interessiert sein, daraus auf meine Lebensgewohnheiten, z. B. Abwesenheit wegen Urlaub, zu schließen, aber welche Daten sind schon vor Kriminellen sicher? Besser ist es, sie werden gar nicht erhoben, dann kann sie auch keiner klauen.
Dabei entsteht ein Dilemma, das so von den Verteilnetzbetreibern nicht kommuniziert wird:
„Danach wird man kühl kalkulieren müssen, welche Zusatzkosten ein Eigenverbraucher im Netz auslöst, und ein Zahlungsmodell dafür anbieten.“
Wenn Stromsparsamkeit mit höheren Kosten über die Grundgebühr kompensiert werden wird, frägt man sich, warum diese Verteilnetzbetreiber so intensiv auf den schnellen und leistungsbetonten Ausbau der Stromverteilinfrastruktur (auf Kosten der NetzentgeltleisterInnen) drängen und keine alternativen Lösungen für NormalstromkundInnen anbieten (wollen)?
JCW sagt.
1. Ist Eigenverbrauch besonders förderungswürdig? Antwort: Nein. Er erhöht die Volatilität des Reststrombezugs und erhöht damit die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten der Stromversorgung für alle.
@ JCW
Nicht nur, dass man unterscheiden muss zwischen dem Eigenverbraucher nach der Förderung,
( Ü20 ) und und dem während der Förderung.
Was die erhöhte Volatilität des Reststrombezuges betrifft, die kann man minimieren auf Prognoseabweichungen, wenn man die EE wieder, wie bis 2010 in die Standard Last Profile ( SLP ) aufnimmt. Es kann doch nicht das Ziel der Energiewende sein,, dass ausgerechnet die EE, auf dem Wege dort hin, so diskriminierend auf die Seite geschoben werden.
Das Ziel der Energiewende heißt, so ..„viel“.. wie möglich EE in unser Versorgungssystem zu integrieren, und nicht wie gegenwärtig, für die konventionelle Seite der Fall, so.. “ bequem, und lukrativ“.. wie möglich.
Beispiel für bequem:
Man muss sich nicht mehr wie bis 2010 um die Aufnahme der EE in das SLP bemühen.
Beispiel für lukrativ:
Dadurch, dass die EE an die Börse verbannt, dort die Preise nach unten treiben, wird da günstig zugekauft, um relativ teurere Langzeitverträge „Zeitweise“ zu erfüllen. Ertragsoptimierung nennt man das in verschiedenen Untersuchungen.
Alleine von 2011 bis 2016 sind die Börsenpreise, sprich Strom Beschaffungskosten für die Versorger von 5,158 auf 2,820 Cent/Kwh gesunken, „paradoxerweise“ ist deswegen die EEG Umlage von 3,530 auf 6,354 Cent/Kwh gestiegen.
Dass die Verbraucher von den sinkenden Beschaffungskosten nichts abbekommen haben ist das eine, dass für die deshalb noch die Umlage gestiegen ist, das „paradoxe“ andere.
Für die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten der Stromversorgung nicht gerade dienlich.
Das alles sollte man nicht vergessen, wenn man ausgerechnet den Eigenverbrauch, als schädlich für die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten der Stromversorgung betrachtet.
Wenn man die Abweichungstoleranz für (heutige) SLP erhöhen und dafür ausreichend Ausgleichsenergie vorhalten würde ( und das jährlich gemittelte Netzbetreiberverhalten zeigt ja auch verbesserte Einspeise- und Lastprognoseentwicklungen in den zurückliegenden Jahren ), wäre die angestrebte registrierende Leistungsmessung je Anschlusspunkt auf Haushalts- oder Gewerbegröße unnötiger Auffwand.
Eine Projektarbeit der TU Berlin hat sich mit dem SLP und Prognosevarianten intensiver auseinandergesetzt:
https://pvspeicher.htw-berlin.de/wp-content/uploads/2014/05/Schnorr-Hinze-2014-Erstellung-von-Lastprognosen.pdf
BKV verantwortlich für registrierende Leistungsmessung auf Ebene der Ortsnetztransformatoren wäre ausreichend. In Bilanzkreisverantwortung kennt man (mit Mabis 2.0 seit 2014) mittlerweile auch Normlastprofile und deren Versionierung. Die Verschärfung der Engpasssituation für die BKV durch die BNA mittels des neuen Standardbilanzkreisvertrages (https://www.pv-magazine.de/2020/04/22/oberlandesgericht-duesseldorf-bestaetigt-genehmigung-des-standardbilanzkreisvertrages-durch-die-bundesnetzagentur/) zeigt, daß man zwar die Schwierigkeiten erkannt hat (innerhalb der Systematik der BK) die Lösung der Problematik jedoch nur in Sanktionierung und Erhöhung der Strafen in untergeordneten Netzverantwortlichkeiten, statt Verbesserung der Prognosequalität und Erhöhung der vorgehaltenen Ausgleichsenergiemenge/-leistung sieht. Wenn das so bleibt, wäre das eine schwache Leistung, als Bürgerservice, durch die staatliche Aufsichtsbehörde?
Die BürgerInnen werden zunehmend für das „schlechte Risiko“ einseitig in die Verantwortung gedrängt. Die Energiewende hat dazu gegensätzlich ausgewogenere Zielsetzungen einer verteilten, gemeinsamen Verantwortung für die Versorgungsicherheit.
Ich glaube auch, dass das übertrieben wird mit den Prognoseunsicherheiten. Es betrifft nur einen kleinen Teil des gesamten Stromverbrauchs (Haushaltsstrom macht etwa 1/4 des gesamten Stroms aus) und davon nochmal weniger als die Hälfte. Die Prognoseunsicherhiet ist davon wieder nur ein geringer Prozentsatz. Wer dafür registrierende Leistungsmessung fordert, tut das, weil er ein derzeit wichtiges Standbein der PV- und Heimspeicherindustrie absägen möchte. Um die Energiewende und die PV voranzubringen, wäre es allerdings wichtiger, statt sich über die Erschwernisse des Eigenverbrauchs zu echauffieren, dafür zu sorgen, dass die Einspeisevergütungen auskömmlich bleiben. Der starre Degressionsmechanismus ist an seinem Ende angekommen, und man müsste auf ein flexibles, an den Markt angepasstes System umsteigen. SInnvoll wäre es beispielsweise, für Anlagen unter 750kW einen nach Anlagengröße gestaffelten Aufschlag auf die Ergebnisse der jüngsten Auktionen zu gewähren. An diesem Aufschlag müsste dann auch nur noch selten etwas geändert werden – die Ergebnisse der Auktionen bringen die Flexibilität rein, die mal nach oben, mal nach unten ausfallen können. Das würde auch diesen widersinnigen Effekt beenden, dass sich, weil sich Einspeisung nicht mehr lohnt, die Leute zu kleine PV-Anlagen auf die Dächer machen um damit einen höheren Eigenverbrauchsanteil des produzierten Stroms zu erreichen.
Die duchschnittlichen Anlagengrößen 2019 erreichten etwa 39 kWp.
Mittlerweile sind einige Gesellschaftskreise in der Realität des Vertrauensmißbrauchs angekommen, welche mit Gesetzgebung (autokratienaher, extrem konservativer Auslegung von Staatsgewalt durch Ausübende) selber dazu beigetragen haben oder wie Arbeitgeberverbände und auch Unternehmervereinigungen diesen Tendenzen über Jahre (zum eigenen Vorteil) Vorschub geleistet haben. Auf individueller Ebene sind dafür auch teils Wählerinnen und Wähler mitverantwortlich. In einigen Branchen und Gesellschaftsbereichen erkennt man eine Art struktureller Skrupellosigkeit (nicht aller) jedoch erkennbar einiger und Smart-Metering, auf Netzanschlusspunktebene für NormalstromkundInnen, könnte man in eine ähnliche Kategorie zuordnen.
nur ein schnelles Beispiel für Artikel, welche auch Opportunismus in der Krisensituation im Umgang mit Kundendaten erkennen lassen (und die Polizei ist dabei, aus Sicht der BeamtInnen, dem Gesetzgebungsapparat untergeordnet, weisungsgebunden, nur in den Extremfällen problematisch einzuschätzen):
https://www.merkur.de/politik/coronavirus-deutschland-gastronomie-namenslisten-datenschutz-polizei-gewerkschaft-strafverfolgung-kritik-zr-90014239.html
Wenn der Staat versucht, mit Bußgeldern die Staatskasse aufzubessern, sollte man fragen, wer sich aus dieser Staatskasse bedient? Ähnlich beim Strommarkt?
Aus Sicht der HaushaltstromkundInnen, welche diese strukturelle Lobby nicht aufbauen, ist daran Kritik zu üben, auch wenn der Stromanteil nur einen kleineren Teil der Gesamtstromversorgung in Anspruch nimmt. Und die Prognosen dazu wurden teilweise durch die Realität bestätigt.
deshalb beinhaltet diese Formulierung auch eine „philosophische“ und konstruktive Reichweite (welche die teils kleinkarierten KritikerInnen, ohne dazu formal gebildet zu sein, an Herrn Lenz Beiträgen sowieso nicht erkennen können?)
„ohne dass ….. die eigenerzeugte Elektrizität aus erneuerbaren Quellen, die an Ort und Stelle verbleibt, diskriminierenden oder unverhältnismäßigen Verfahren und jeglichen Abgaben, Umlagen oder Gebühren unterworfen ist“
,denn wir kennen unsere „Pappenheimer“?
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/mythen-und-falschmeldungen/corona-app-falschmeldungen-1758136
„Datenschutzhinweis
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Damit zurück zu Stromnetzwerken im Niederspannungs- und Mittelspannungsbereich und deren Engpassbewirtschaftung mit Kostenausgleich über weite (leistungsfähige) Gesellschaftskreise, zur langfristigen Stabilisierung der Versorgungsverantwortung ….. ?
Es gibt ja glücklicherweise auch schon welche die pro Energiewende unterwegs sind.
Hier ein Interview mit einem der offensichtlich weiß wie es geht.
https://m.tagesspiegel.de/wirtschaft/energiewende-80-prozent-erneuerbare-sind-kein-problem/13688974.html
Wie geht die Integration? Ich habe noch die fünf Prozent „physikalische Grenze“ im Ohr als Höchstanteil für Erneuerbare.
Wir entwickeln mit den Partnern im elektrischen System neue Verfahren und Technologien für die sichere Integration von Solar- und Windstrom. Es fängt bei den Prognosen an. Es gibt inzwischen gute Vorhersagen, wie viel Wind- oder Solarstrom voraussichtlich ins Netz eingespeist werden wird. Das weicht bei Wind nur noch um etwa zwei Prozentpunkte von der Realeinspeisung ab. Aber es sind noch weitere technische Innovationen nötig. Wie schafft man es, dass erneuerbare Energien Systemverantwortung übernehmen können? Dass sie zur Spannungshaltung beitragen können, wenn wir bei einem Sturm mal einzelne Leitungen verlieren? Dann übernehmen mittlerweile auch Windanlagen die Spannungshaltung. Und das funktioniert hervorragend. Bei größeren Stürmen in der Region hat sich das in der Praxis schon erwiesen.
Boris Schucht der ehemalige Chef des ÜNB „50Hertz“ , der dem Tagesspiegel dieses Interview vor 4 Jahren gab, ist seit letztes Jahr Chef des größten europäischen Uran-Händlers .
Er sagte vor seinem Wechsel „Ich freue mich darauf, die Geschäfte von Urenco zu leiten, den nachhaltigen Erfolg des Unternehmens zu sichern und damit die Energiebranche zu unterstützen“, erklärte Schucht nach seiner Ernennung: „Urenco spielt eine entscheidende Rolle bei der Produktion von verlässlicher, kohlenstoffdioxidarmer Kernenergie.“ ( Quelle https://www.welt.de/wirtschaft/energie/article187458888/Boris-Schucht-Oekonetz-Manager-wechselt-in-die-Atomwirtschaft.html )
Na und, was ändert das daran, dass er erst mal gezeigt hat wie man die EE ins System integrieren kann. Geld ist wieder eine andere Baustelle, als Machbarkeit.
@ Herr Diehl :
Herr Schucht hat am Anfang dieses von ihnen verlinkten mehr als 4 Jahre alten Artikels eingeräümt ,dass er im vorangegannen Jahr hohe Kosten für „Engpassmanagement“ hatte , bei einem EE-Anteil von 49,5 % am Stromverbrauch . „Engpassmanagement“ ist eine vornehmene Umschreibung von abregegln von EE-Strom aus Gründen der Netzstabilität zu Lasten der Verbraucher. Da diese hohe Kosten aber auf die Endverbraucher über die EEG-Umlage umgelegt werden und dem Unternehem für das Herr Schucht damals noch tätig war , daduch keine Kosten entstehten , juckt ihn das wenig. Der wenig kritische Interviewer vom Tagespiegel hat ihn dann auch nicht gefragt , mit welchen Kosten für „Engpassmanagement“ bei den von ihm genannten 80 % EE-Anteil zu rechnen sei. Diese Reglung zu Lasten der Endverbraucher gehört abgeschafft !
Ich nehme mal die Anregung von Nicole Lauckner auf und verlinke einen Vortrag von Tony Seba:
https://www.youtube.com/watch?v=6Ud-fPKnj3Q
Die halbe Stunde ist wirklich erhellend.
Also übel stösst in dem Artikel, dass der zitierte Text aus dem Programm der Grünen mit den Vorschlägen der BNA rein garnichts, aber nun überhaupt nichts zu tun hat.
Der Text bei den Grünen hat etwas mit dem grossräumigen Ausgleich der schwakenden Erzeugug der EE-Erzeugung zu tun, so dass Speicher für 100% EE-Erzeugung weitgehend obsolet werden.
Die Vorschläge der BNA sind Mist. Aber wenn, dann sollte man sie für alle Erzeuger anwenden – also auch für Kohle und Gaskraftwerke – ein 1000MW Kohlelock zahlt dann erst mal vorab 14,6 Mio €/Monat, oder 174Mio€/Jahr für seinen Netzanschluss. Oder was da auh sost herauskommt wenn man das über alle derartige Prosumer- jedes Kraftwerk ist ein Prosumer – rechnet. Der Eigenbedarf des Kraftwers soll dann auch für 30ct/kWh bezogen werden…
@Helmut Frik :
Zu ihrem Spruch : „Der Eigenbedarf des Kraftwerks soll dann auch für 30ct/kWh bezogen werden “
Seit wann müssen für den Eingenverbrauch einer PV-Anlage 30ct/kWh bezahlt werden ?
@ HansR – darauf läuft der Vorschlag der BNA heraus – der PV-Prosumer darf seinen selbst erzeugten Strom nur für den vollen Preis zurückkaufe. Wenn, dan müsste das auch für konventionelle Kraftwerke gelten. Da es aber Volksiwirtschftlicher Unsinn ist, sollte das für garniemanden gelten.
Nur weil man irgendwo zu faul ist Ganglinien für Hauhalte mit PV zu rechnen aus bestehenden Datensätzen, muss man nicht einen riesigen volkswirtschftlichen Schaden anrichten.
Mir scheint der Ansatz von Herrn Stratmann rein ideologiegetrieben, denn es gibt absolut 0 Gründe warum man nicht für Prosumer und Consumer verschiedene Standardlastprofile ansetzen soll. Wer Prosumer ist, steht in den Datenbanken der Bundesnetzagentur.
Den Unsinn den dieser Musiker aus der 68-Szene hier von sich gibt wird in ernsthaften Debatten in den großen Medien und von den politischen Entscheidern ohnehin nicht wahrgenommen !