Bundesnetzagentur kehrt ab September zum normalen Ausschreibungsverfahren zurück

Bundesnetzagentur, Hauptsitz, Bonn

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Die Corona-Schonzeit für Photovoltaik-Projektierer nähert sich dem Ende. Auf ihrer Website verkündete die Bundesnetzagentur, dass sie für alle Ausschreibungen ab dem Stichtag 1. September wieder zum Regelverfahren zurückkehrt. Die erteilten Zuschläge würden dann wie gehabt veröffentlicht. Die Fristen für die Realisierung der Projekte starten damit direkt wieder.

Während der Corona-Krise hatte die Bonner Behörde auf die Veröffentlichung der erfolgreichen Gebote auf seiner Internetseite verzichtet. Somit sollte den Photovoltaik-Projektierern mehr Zeit gegeben werden. Sie mussten damit zunächst nicht die Zweitsicherheit zahlen und auch die Realisierungsfrist für die Photovoltaik-Anlagen verlängerte sich ebenso der Zeitpunkt, an denen mögliche Pönale wegen nicht fristgerechter Realisierung fällig werden. Die Bundesnetzagentur erklärte zudem auf ihrer Website, dass sie im September die Zuschläge aus den Ausschreibungen mit Gebotsterminen zwischen März und Juli veröffentlichen wird.

Am 23. März hatte die Bonner Behörde auf den Lockdown wegen der Corona-Pandemie reagiert. Sie passte das Ausschreibungsverfahren an. Bezüglich der Zuschläge, die vor dem Stichtag 1. März 2020 erteilt und noch gültig waren, zog die Bundesregierung später nach. Sie gewährte eine gesetzliche Verlängerung der Fristen um sechs Monate. Dies betrifft sowohl die Realisierungsfrist als auch den Zeitpunkt, wann Pönale zu zahlen sind.

Mit dem Gebotstermin 1. September laufen derzeit drei Ausschreibungen. So ist unter anderem eine Sonderausschreibungsrunde für Photovoltaik-Anlagen mit einem Gesamtvolumen von 256,955 Megawatt geöffnet. Der eigentliche Plan sah vor, zu diesem Termin ein Volumen für 400 Megawatt auszuschreiben. Doch nach geltendem EEG zog die Bundesnetzagentur davon die Summe der installierten Photovoltaik-Leistung ab, die durch Freiflächenanlagen bis 750 Kilowatt – also außerhalb der Ausschreibungen – realisiert wurde sowie die Hälfte der installierten Leistung, die bei den gemeinsamen Ausschreibungen von Photovoltaik und Windkraft an Land 2019 bezuschlagt wurden. Zur Erinnerung: In diesen gemeinsamen Ausschreibungen gingen bislang immer alle Zuschläge an Photovoltaik-Projekte. Ebenfalls in dieser Rechnung berücksichtigt werden gemeinsame Ausschreibungen mit anderen EU-Mitgliedsstaaten. Diese gab es allerdings 2019 nicht.

Die Reduzierung des Volumens erfolgte bereits seit dem Ausschreibungstermin 1. Juni. Dort waren nur knapp 96,4 Megawatt statt der geplanten 150 Megawatt für Photovoltaik-Anlagen ausgeschrieben worden. Für die Ausschreibung Im Juli reduzierte sich das Volumen reduzierte sich das Volumen von 300 auf etwa 193 Megawatt. Für die außerdem noch anstehenden Termine im Oktober und Dezember werden ebenfalls die reduzierten Volumen gelten und damit 96,358 respektive 256,955 Megawatt zur Verfügung stehen.

Überdies hat die Bundesnetzagentur kürzlich die erste Innovationsausschreibung eröffnet. Sie hat ein Volumen von 650 Megawatt, worin 250 Megawatt zusätzlich wegen der im vergangenen Jahr abgesagten Auktion inkludiert sind. Zum geplanten Ausschreibungstermin 2019 fehlte noch die gesetzliche Grundlage. Bei den Innovationsausschreibungen kann für Einzelanlagen und Anlagenkombinationen geboten werden. Bei Kombinationen muss eine Photovoltaik- oder Windkraftanlage dabei sein.

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