Der Weiterbetrieb von kleineren Photovoltaik-Anlagen und älteren Windrädern, für die ab 2021 die EEG-Vergütung ausläuft, ist nach Ansicht von Baden-Württembergs Grünen-Umweltminister Franz Untersteller akut gefährdet. So gebe es noch keine Vorschläge von der Bundesregierung, wie es nach dem Ende der EEG-Förderung mit diesen Anlagen weitergehen soll. Nach der Sommerpause wolle Untersteller daher mit einer Initiative im Bundesrat Vorschläge unterbreiten, wie er am Montag ankündigte.
„Es wird höchste Zeit, dass wir uns darum kümmern. Aussitzen ist keine Lösung“, erklärte Untersteller. Allein in Baden-Württemberg drohe in den kommenden fünf Jahren 30.000 kleineren Photovoltaik-Anlagen das Aus. In ganz Deutschland seien rund 200.000 kleinere Photovoltaik-Anlagen betroffen, deren EEG-Förderung ende.
Die momentane Regelung im EEG sieht vor, dass sich die Betreiber nach Ende der Förderung einen Abnehmer für ihren Strom suchen müssen. Wenn Sie einfach wie bisher weiter einspeisen, könnten sie von den Netzbetreibern als „wilde Einspeiser“ belangt werden. Ein Abnehmer – in der Regel Direktvermarkter – würde allerdings Umbaumaßnahmen von den Betreibern einfordern, etwa den Einbau eines intelligenten Messsystems für die vorgeschriebene 15-Minuten-Messung und Entgelte für die Vermarktung des Stroms an der Börse erheben. Je kleiner die Photovoltaik-Anlagen sind, umso unattraktiver wird diese Regelung wegen der erheblichen Kosten.
„Wir müssen die Wirtschaftlichkeit auch der kleinen Anlagen sicherstellen“, sagte Untersteller. „Wir brauchen deshalb einen unkomplizierten und kostengünstigen Marktzugang für diese Anlagen nach dem Auslaufen der Vergütung.“ Er schlägt vor, dass bei kleineren Photovoltaik-Anlagen bis 7 Kilowatt-Leistung auf die Fernsteuerbarkeit und die 15-Minuten-Bilanzierung verzichtet werden sollte. Zudem forderte Untersteller, das Eigenverbrauchsprivileg auch nach dem Ende der EEG-Förderung beizubehalten. Die derzeitige EEG-Regelung sieht vor, dass auch bei kleinen Photovoltaik-Anlagen bis zehn Kilowatt Leistung, deren Förderzeitraum von 20 Jahren abgelaufen ist, die anteilige EEG-Umlage für Eigenverbrauch gezahlt werden muss. Darüber hinaus müsse es eine Standardisierung der nötigen Prozesse zur Anmeldung, Bilanzierung und Abrechnung des erzeugten Stroms geben.
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Danke für die Zusendung. Ja auch ich bin ein betroffener meine EGG läuft zum Jahresende aus. Und was kommt dann. Mein bisheriger Abnehmer hat kein Intresse an einer weiteren Einspeisung und meinte sogar, dass ich dann abgeschaltet werde. Die Anlage hat vor 20 Jahre mehr als DM 50.000,00 gekostet. Ja ich habe noch eine gute Vergütung erhalten. Und jetzt soll die Anlage abgeschaltet werden, nein das kann ich nachvollziehen. Nicht einmal für den Eigenbedarf soll die weitere Erzeugung möglich sein. Die Kosten für eine Umstellung sind enorm. Ja da muss ich ans abschalten denken. Ich habe mir von meinem Elektrogeschäft einenBatterie- Speicher mit 5,5 KWh anbieten lassen. Alleine dafür werden fast 9.000,00 Euro fällig. Dann kommen noch Inst.Kosten dazu die der Abnehmer vorschreibt. Jeden Tag wird man dazu aufgefordert regenative Energien aufzubauen. Nein in BW sollen 30 000 Anlagen vom Netz genommen werden. Da passt etwas nicht.
Hallo, schauen die mal beim virt. KW der EnBW:
https://www.interconnector.de/direktvermarktung-strom/
oder wenden Sie sich an die EWS Schönau eG, dort planen wir bis Ende des Jahres auch ein entsprechendes Angebot.
Das Ganze hat mit Vernunft schon lange nichts mehr zu tun. Aber gut, versuchen wir es mal sachlich zu analysieren.
Die Altanlagen werden diskutiert unter zwei Aspekten: Regelung und Vermarktung.
Zunächst möge man mir zur Regelung bitte mal erklären, wofür man in einem Netz, das Gigawatt verteilt, so etwas wie 10 Kilowatt regeln muss. Selbst mehrere tausend solcher kleinen Anlagen sind beherrschbar auch ohne Einzelregelung. Wenn es wirklich um Regelung ginge, dann kann man tausende kleine Anlagen locker mit wenigen Großanlagen ausregeln. Die können das sowieso schon. Und – nein – man muss nicht wissen, was jede Kleinanlage gerade einspeist, eine Referenzanlage in der Region liefert die gleiche spezifische Leistung. Warum funktioniert es eigentlich derzeit, wo die meisten EEG-Anlagen gar noch keine Regelung haben? Es geht also offensichtlich nicht um Regelung.
Kommen wir zur Vermarktung. Es war stets Sinn und Zweck des EEG, Photovoltaik langfristig marktfähig zu machen. Nun hat man nach dem Auslaufen alter EEG-Anlagen endlich marktfähige PV-Anlagen, will deren Energie aber zu Marktregeln nicht haben. Das ist doch schlicht unvernünftig und unökologisch. Es kann doch nicht sein, dass man einen Hausbesitzer quasi zwingt, eine gut funktionierende kleine Altanlage (z.B. bis 20 kWp) abzubauen, damit er mit einer neuen Anlage wieder ins EEG einsteigt. Was bitteschön wäre so falsch daran, die Einspeisung der Kleinanlagen genau wie im EEG weiter zu bilanzieren und am Jahresende z.B. mit dem gemittelten Marktwert Solar zu vergüten? Da kriegt der PVA-Besitzer nicht viel heraus, hier die Werte von Januar bis Juni 2020:
3,831 2,319 1,618 0,890 1,413 2,473 Cent/kWh
Na und? Seine Anlage wurde bereits durch das EEG ausgefördert. Aber der Mechanismus der Abrechnung wäre der gleiche wie bei der bisherigen EEG-Anlage. Nur der Tarif wäre neu. Und auf Vorauszahlungen könnte man sogar verzichten. Es geht also offensichtlich auch nicht um Vermarktung.
Die eigentliche Absicht liegt nur darin, die „unordentliche“ Bürgerenergie aus der Energieversorgung zu tilgen. Das Auslaufen der EEG-Altanlagen aus der Förderung ist DIE Gelegenheit für alle großen Marktakteure, wieder die Regeln und Märkte zu bestimmen.
Daher weht der Wind.