Baden-Württemberg kündigt Bundesratsinitiative zur Regelung für Post-EEG-Anlagen an

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Der Weiterbetrieb von kleineren Photovoltaik-Anlagen und älteren Windrädern, für die ab 2021 die EEG-Vergütung ausläuft, ist nach Ansicht von Baden-Württembergs Grünen-Umweltminister Franz Untersteller akut gefährdet. So gebe es noch keine Vorschläge von der Bundesregierung, wie es nach dem Ende der EEG-Förderung mit diesen Anlagen weitergehen soll. Nach der Sommerpause wolle Untersteller daher mit einer Initiative im Bundesrat Vorschläge unterbreiten, wie er am Montag ankündigte.

„Es wird höchste Zeit, dass wir uns darum kümmern. Aussitzen ist keine Lösung“, erklärte Untersteller. Allein in Baden-Württemberg drohe in den kommenden fünf Jahren 30.000 kleineren Photovoltaik-Anlagen das Aus. In ganz Deutschland seien rund 200.000 kleinere Photovoltaik-Anlagen betroffen, deren EEG-Förderung ende.

Die momentane Regelung im EEG sieht vor, dass sich die Betreiber nach Ende der Förderung einen Abnehmer für ihren Strom suchen müssen. Wenn Sie einfach wie bisher weiter einspeisen, könnten sie von den Netzbetreibern als „wilde Einspeiser“ belangt werden. Ein Abnehmer – in der Regel Direktvermarkter – würde allerdings Umbaumaßnahmen von den Betreibern einfordern, etwa den Einbau eines intelligenten Messsystems für die vorgeschriebene 15-Minuten-Messung und Entgelte für die Vermarktung des Stroms an der Börse erheben. Je kleiner die Photovoltaik-Anlagen sind, umso unattraktiver wird diese Regelung wegen der erheblichen Kosten.

„Wir müssen die Wirtschaftlichkeit auch der kleinen Anlagen sicherstellen“, sagte Untersteller. „Wir brauchen deshalb einen unkomplizierten und kostengünstigen Marktzugang für diese Anlagen nach dem Auslaufen der Vergütung.“ Er schlägt vor, dass bei kleineren Photovoltaik-Anlagen bis 7 Kilowatt-Leistung auf die Fernsteuerbarkeit und die 15-Minuten-Bilanzierung verzichtet werden sollte. Zudem forderte Untersteller, das Eigenverbrauchsprivileg auch nach dem Ende der EEG-Förderung beizubehalten. Die derzeitige EEG-Regelung sieht vor, dass auch bei kleinen Photovoltaik-Anlagen bis zehn Kilowatt Leistung, deren Förderzeitraum von 20 Jahren abgelaufen ist, die anteilige EEG-Umlage für Eigenverbrauch gezahlt werden muss. Darüber hinaus müsse es eine Standardisierung der nötigen Prozesse zur Anmeldung, Bilanzierung und Abrechnung des erzeugten Stroms geben.

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