Die für den Herbst angekündigte EEG-Novelle soll Klarheit für Betreiber bringen, deren Photovoltaik-Anlagen ab dem 1. Januar 2021 aus der Förderung nach 20 Jahren fallen. Doch dies ist bislang nur eine weitere politische Ankündigung, die noch wenig mit Leben gefüllt ist. Einen Entwurf für eine EEG-Reform vom Bundeswirtschaftsministerium gibt es noch nicht, obwohl die Zeit drängt. Netzbetreiber wenden sich bereits an die Besitzer der Photovoltaik-Anlagen mit dem Hinweis, dass sie mit dem Jahreswechsel ihren Solarstrom nicht mehr einfach so ins Netz einspeisen dürfen.
Nach dem derzeitigen EEG müssen sie sich einen Direktvermarkter suchen. Doch Angebote für Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen sind hier rar gesät. Genau in diese Lücke will Sonnen nun springen. Es öffnet seine Sonnen-Community und bietet den Betreibern der ausgeförderten Photovoltaik-Anlagen den Stromvertrag „Sonnenflat direkt“ an.
Alle solaren Post-EEG-Anlagen zwischen 3 und 29,99 Kilowatt Leistung werden ab Januar 2021 für einen monatlichen Betrag von 9,90 Euro aufgenommen, wie es von dem Unternehmen heißt. Statt Volleinspeisung würden die Photovoltaik-Anlagen im ersten Schritt auf Eigenverbrauch umgestellt. Dazu müssen die Betreiber in eine Sonnenbatterie investieren. Der überschüssige Solarstrom wird dann von Sonnen über Direktvermarktung an die Börse gebracht. Als Gegenleistung die Photovoltaik-Anlagenbetreiber eine Freistrommenge, die die Stromkosten zusätzlich zum Eigenverbrauch senkt. Zudem sind die Anlagen dann auch Teil des virtuellen Kraftwerks von Sonnen, dass über Regelenergie zusätzliche Einnahmen für die Betreiber generiert.
Bei der Vorstellung des Konzepts am Donnerstag zeigte Sonnen-Gründer Christoph Ostermann ein Rechenbeispiel für eine 6 Kilowatt Photovoltaik-Anlage mit einem 5,5 Kilowattstunden Heimspeicher, wo er für den Haushalt einen Verbrauch von 5000 Kilowattstunden jährlich annahm. Demnach könnten durch Eigenverbrauch und in der Flat enthaltenen Freistrommenge 3250 Kilowattstunden abgedeckt werden. Die restliche Menge würde über die Sonnen-Community bezogen. Aktuell muss für den Eigenverbrauch aus den Post-EEG-Anlagen auch noch die EEG-Umlage abgezogen werden, da nach geltendem Recht das Privileg für alle ausgeförderten Photovoltaik-Anlagen entfällt. Gleichzeitig erhalten die Betreiber jedoch eine Gewinnbeteiligung an den Einnahmen des Virtuellen Kraftwerks. Unter dem Strich bleibt bei Ostermanns Beispielrechnung für den Haushalt eine jährliche Ersparnis von 928 Euro. Damit amortisiere sich die Investition in die Sonnenbatterie in weniger als zehn Jahren, so der Geschäftsführer. Sonnen weist jedoch auch darauf hin, dass es sich um eine „unverbindliche“ Rechnung handele und die Preise und Konditionen für die Direktvermarktung variieren könnten.
„Niemand soll ab 2021 seine Photovoltaik-Anlage abbauen müssen, denn sauberer Strom ist eine wertvolle Ressource. Gerade die ersten Besitzer solcher Anlagen haben die Initialzündung zur Energiewende mit ausgelöst. Mit der neuen Sonnenflat direkt geben wir diesen Haushalten einen einfachen Zugang zur nächsten, digitalen Phase der Energiewende, von der sie selbst, aber auch die Gemeinschaft profitieren können“, erklärte Ostermann.
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Voraussetzung, dass diese Amortisations-Rechnung aufgeht, wäre außerdem, dass die 20 Jahre alte PV-Anlage noch 10 weitere Jahre hält – wer weiß das schon?
Interessant fände ich, wie die Sonnen-Lösung gegen die Neuinstallation einer Ersatzanlage (die auf der gleichen Fläche wahrscheinlich mehr als den doppelten Stromertrag bringt) abschneidet. Zu berücksichtigen wäre außerdem noch die Ungewissheit, ob die EEG-Umlage für eigenverbrauchten Strom, wie von der EU gefordert, abgeschafft wird.
Man sieht auf jeden Fall: Wenn man ein Feld der Privatwirtschaft überlässt, dann sucht sie sich die Schnäppchen raus: Für Anlagen unter 3kW (in der Anfangszeit keine Seltenheit!) gibt es kein Angebot. Die Anlagen ab 30kW werden wohl auch einfache Direktvermarkter finden, die nicht auch noch einen Speicher mitverkaufen müssen, damit sich das Angebot rechnet.
Sonnen stößt da in eine Lücke, die die Regierung zu unser aller Schaden entstehen lässt. Die volkswirtschaftlich bessere Lösung wurde ja bereits charakterisiert. Die Tatsache, dass der 52GW-Deckel ohne sinnentstellende zusätzliche Auflagen gestrichen wurde, weckt etwas Hoffnung, dass auch für den Weiterbetrieb der Post-EEG-Anlagen eine vernünftige gesetzliche Lösung gefunden wird, aber bei Altmaier und seiner Ministerialbürokratie muss man immer das schlimmste befürchten. Wenn die allgemeine Aufmerksamkeit auf anderen Themen liegt, ist die Wahrscheinlichkeit nicht gering, dass man im BMWi wieder in alte Verhaltensweisen zurückfällt, wenn es darum geht, den Erneuerbaren das Leben schwer zu machen.
Ich finde das geradezu unseriös von Sonnen, wie die das ankündigen, ohne zu verraten, wie es funktionieren soll. Damals gebaute PV-Anlagen müssen wegen der damaligen Modultechnik häufig noch galvanisch getrennt (teilweise auch an einem Pol geerdet) mit aus heutiger Sicht unglaublich niedrigen MPP-Spannungsfenstern betrieben werden. Um dort eine Sonnenbatterie normkonform installieren zu dürfen muss ich also Module, Wechselrichter und Zähler sowie dafür Zählerschrank tauschen und einen Akku einbauen. Ich kann also nur die Dachhaken weiter benutzen, sofern ich denn akzeptiere, dass die an ungünstigen Orten sind, weil damalige Module einfach viel kleiner waren (und die darunter liegende Dachhaut noch ok ist).
Was alten PV Anlagen helfen würde, wäre ein Standard-Lastprofil, damit die alten Komponenten mit Bestandsschutz weiter betrieben werden dürfen, die Energie von egal wem über den vorhandenen SLP-Zähler in einen Bilanzkreis integriert werden kann.
In der Rechnung von Ostermann gibt es einige Unbekannte.
1) Eine PV-Anlage von 3 kWp war vor 20 Jahren wohl eher die Regel.
Deshalb sollte die Wirtschaftlichkeitsrechnung für 3 kWp und einen 2-4 kWh Speicher durchgeführt werden. Was kostet ein 4 kWh Speicher?
2) Wie wird die Freistrommenge berechnet?
3) Beträgt die EEG-Umlage 100%, also 6,8 ct/kWh? Plus MwSt?
4) Wieviel bringt die Gewinnbeteiligung?
Vielleicht liest Herr Ostermann ja hier mit und kann meine Fragen beantworten.