Es war zu erwarten: Nachdem der Überschuss auf dem EEG-Konto in den vergangenen Monaten kontinuierlich gesunken ist, lag es Ende Juni erstmals wieder im negativen Bereich. Das Minus beträgt aktuell 1,16 Milliarden Euro. Der Grund sind vor allem die gesunkenen Einnahmen der Übertragungsnetzbetreiber aus der Vermarktung des EEG-Stroms, da durch die Corona-Krise die Großhandelspreise deutlich rückläufig sind. Hinzu kommt die steigende Einspeisung der Photovoltaik-Anlagen zwischen April und September, die auch in den Vorjahren in diesem Zeitraum den Überschuss auf dem EEG-Konto abschmelzen ließ.
Nach der Aktualisierung der Übertragungsnetzbetreiber standen im Juni den Einnahmen von knapp 1,9 Milliarden Euro Ausgaben von fast 3,2 Milliarden Euro gegenüber. Erstmals seit Dezember 2013 gibt es damit wieder einen Verlust auf dem EEG-Konto. Damals war die sogenannte Liquiditätsreserve eingeführt worden, um das EEG-Konto – über das die Vergütungen für die Betreiber der Photovoltaik-, Windkraft- und Biomasseanlagen finanziert werden – ins Plus zu drehen. Im März 2019 war mit 6 Milliarden Euro der bisherige Rekordüberschuss zu verzeichnen.
Die Überschüsse auf dem EEG-Konto wurden in den vergangenen Jahren bei der Berechnung der EEG-Umlage für das Folgejahr jeweils berücksichtigt und wirkten sich dämpfend aus. Für das kommende Jahr hat die Bundesregierung bereits in ihrem Corona-Konjunkturpaket beschlossen, die EEG-Umlage leicht auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde zu senken. Für diesen Schritt werden Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Andernfalls wäre mit einem drastischen Anstieg der EEG-Umlage 2021 zu rechnen.
Im Juni waren keine Zeiten mit negativen Strompreisen an der Strombörse zu verzeichnen. Der Marktwert Solar erholte sich zudem weiter. Er lag bei 2,473 Cent pro Kilowattstunde. Im April hatte er bei uns 0,89 Cent pro Kilowattstunde gelegen.
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Der Umlagenschwindel müsste doch spätestens jetzt mal irgend jemand auffallen.
Seit 2013 hat die Umlage immer gereicht um die Vergütungen zu bezahlen, und es waren am Ende sogar noch zunehmend Milliarden übrig.
Warum sind plötzlich keine Milliarden übrig, sondern es fehlen welche.?? Wo doch an den EE Kosten sich nichts Wesentliches geändert hat.
Der Unterschied zwischen Differenz „Kosten“ und „Nummerische“ Differenz lautet die Antwort.
Bis 2010 wurde EE Strom den Versorgern zwingend zugeteilt, auf den heutigen Stand bezogen etwa 35% Ihren Restbedarf von 65% mussten sie sich konventionell beschaffen. Die Umlage waren die Mehrkosten ( Differenz“Kosten“ ) die dabei anfielen. Die „Mehrkosten“ zwischen 100% mit und ohne EE Strom. Bei sinkenden Börsenpreisen wirkten die 65% Restbedarf , kompensierend, auf die 35% teuren Anteil in den 100%, .Die Umlage war genau die Differenz „Kosten“ zwischen 100% mit und ohne EE Anteil. Ab 2010 besteht die Umlage aus der „Nummerischen“ Differenz zwischen Börsenpreisen und EE Vergütungen. Nur weil die Börsenpreisen sinken, wird der „Nummerische“ Abstand zu den Vergütungen größer weshalb die Umlage steigt.
Jetzt kommt die Corona Krise, die Börsenpreise gehen wegen fehlender Nachfrage rapide nach unten, das heißt die 35% EE Anteil werden von den 65% wahrscheinlich überkompensiert.
Nach dem System bis 2010 wäre die EEG Umlage infolge dessen „Null“ und weniger.
Fazit: Während andere Unternehmen fehlende Nachfrage wegen der Krise selbst bewältigen müssen, lässt sich die Stromwirtschaft fehlenden Umsatz von den Verbrauchern, über steigende Umlage bewältigen.
Vor der Öffentlichkeit und den Politikern verschleiert wird das Ganze, mit der „Nebelkerze“ EEG Konto.
Nach § 14 „Bundesweite Ausgleichsregelung“ der EEG-Novelle von 2004 , die bis 2009 galt , war die Differenz zwischen den durchschnittlichen Strombeschaffungskosten der Stromversorger für nicht über das EEG geförderten und den an die Besitzer von EE-Anlagen zu zahlenden Einspeisevergütungen über die EEG-Umlage von den Endverbrauchern auszugleichen.
Herr Diehl informieren sie sich doch einmal über die rechtlichen Grundlagen zur Ermittlung der EEG-Umlagen die bis 2009 galten bevor sie hier ständig Märchen erzählen.
Hier können Interessierte alle Versionen des EEG finden https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Dossier/eeg.html?cms_docId=71110
Und sie sollten sich auch einmal darüber informieren was eigentlich Einnahmen und Ausgaben auf dem EEG-Konto sind . Aber hier für sie der bei weitem größte Posten bei den Einnahmen ist die von den Endverbrauchern gezahlte EEG-Umlage. Und da die pro verbrauchter KWh gezahlt wird sinken dieser Einnahmeposten wenn der Stromverbrauch deutlich sinkt wie in diesem Jahr.
Unter folgendem link können Interessierte die aktuellen Einnahmen und Ausgaben auf dem EEG von diesem Jahr finden https://www.netztransparenz.de/portals/1/Aktuelle_Daten_zu_den_Einnahmen-_und_Ausgabenpositionen_nach_EEAV_Juni_2020.pdf
Peter R. sagt.
Herr Diehl informieren sie sich doch einmal über die rechtlichen Grundlagen zur Ermittlung der EEG-Umlagen die bis 2009 galten bevor sie hier ständig Märchen erzählen.
@ Peter R.
Ich bin über die rechtlichen Grundlagen vor 2010 sehr wohl informiert.
Bis 2010 wurden den Versorgern entsprechend ihrem Versorgungsvolumen ein Anteil relativ teurer EE Strom zwingend zugeteilt. Ihren Restbedarf mussten sie sich konventionell beschaffen. Wenn damals die Börsenpreise sanken, wirkte der Restbedarf kompensierend auf die teure EE Zwangszuteilung. Die Umlage wurde nach dem Kosten/Nutzen Prinzip ermittelt.
Wie sich das ab 2010 verändert hat können Sie im folgenden Video sehen.
https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI
Wo erkennen Sie da ein Märchen ???
Sowohl Angebot/Nachfrage und Kosten/Nutzen Anreizsysteme haben einen Nachteil, daß diese Investitionen in zukünftige Erfordernisse nur veranlassen, wenn Zwang angewendet wird, das mittel-/langfristige Planungsziel verständlich ist, die reale Veränderung erkennbar wird und gesellschaftlich die Zielerreichung und Aufgabenverteilung/Finanzierung unumstritten ist (und bleibt)?
Feb, März und Juni sind die (bisher) ungewöhnlich ausgabenstarken Monate für 2020. Die Einnahmenauflistung verliert höchstens wenige 100Mio€, das summiert sich zwar ebenfalls, jedoch die Ausgaben für Pos. 1 nach §19 sind der stärkere Einfluß auf die Bilanz des EEG-Kontos.
Dazu fehlen seit Jahreswende, als Liquiditätsvorrat im Vergleich zum Vorjahr 2.5Mrd€, welche bereits für eine moderatere EEG-Umlage 2020 (den Berechnungsregeln gemäß) angerechnet wurden.
Peter R. sagt:
Und sie sollten sich auch einmal darüber informieren was eigentlich Einnahmen und Ausgaben auf dem EEG-Konto sind . Aber hier für sie der bei weitem größte Posten bei den Einnahmen ist die von den Endverbrauchern gezahlte EEG-Umlage. Und da die pro verbrauchter KWh gezahlt wird sinken dieser Einnahmeposten wenn der Stromverbrauch deutlich sinkt wie in diesem Jahr.
@ Peter R.
Sie sind ein typisches Opfer der Nebelkerze EEG Konto.
Es geht nämlich nicht darum, dass bei weniger Stromverbrauch weniger Umlage eingeht, sondern darum wie die Umlage als solche konzipiert ist. Wenn die noch wie bis 2010 nach dem Kosten/Nutzen Prinzip ermittelt würde , hätten wir bei weniger Stromverbrauch, geringere oder gar keine Umlage mehr. Denn weniger Stromverbrauch bedeutet doch auch weniger Nachfrage, und somit niedrigere Börsenpreise.
Nun mit Verweis auf meinen ersten Beitrag.
Die infolge von Corona extrem niedrigen Börsenpreise für die 65% hätten nach dem System von vor 2010 den teuren EE Anteil von 35% kompensiert. Wir hätten gegenwärtig gar keine Umlage mehr, und die Stromversorger müssten selbst mit weniger Absatz zurechtkommen, wie andere Unternehmen auch.
Vergessen Sie bei Ihrer Betrachtung das EEG Konto. Das ist nur vorgeschaltet , um von dieser lobbyistischen Konstruktion abzulenken.
Sozusagen eine Gehirnwäsche für oberflächliche Betrachter.
Sie sind nicht das einzige Opfer, wer sich mit dem Hintergrund nicht beschäftigt, empfindet es zwangsläufig als Märchen, was ich geschrieben habe.
Denken Sie mal drüber nach, und glauben Sie nicht wirklich, dass der Wolf die Großmutter gefressen hat.
„doch auch weniger Nachfrage, und somit niedrigere Börsenpreise“
theoretisch, jedoch sind die Stromhandelspreise (am Spotmarkt und erst mit Monaten, bis Jahr(en) später am Stromterminmarkt) stark durch das Angebot durch die Erneuerbaren Energien Einspeisung beeinflußt? Je stärker dieser Einspeiseeinfluß aus Windkraft und Photovoltaik (bspw.), desto volatiler ***könnten?*** (bei derzeitiger Systemverteilung zwischen konventionell und regenerativ) werden auch die Angebotspreise für Strom werden?
Im Durchschnitt eines Jahres wird sich der Stromangebotspreis den langfristigen Prognosen annähern, wenn keine außergewöhnlichen Einflüsse die Gesamtnachfrage (und damit die EEG-Umlageberechnung), 2020 bspw. vermindern, oder die Witterungseinflüsse die Stromeinspeisung oder politische Vereinbarungen die Verteilungsmethoden verändern?
Photovoltaik: Richtung 5-6ct/kWh, Erzeugungskosten Freifläche
Nein, Frau Enkhardt, auch im Juni gab es mal wieder negative Preise!
https://www.energy-charts.de/price_de.htm?auction=1h&year=2020&month=6
Wenn Sie hier schauen, waren die negativen Preise aber wohl eher kurzfristig und nicht auf Stundenbasis: https://www.netztransparenz.de/EEG/Marktpraemie/EEG-negative-Preise
@ Sandra Enkhardt :
nach § 51 EEG entfällt der Vergütungsanspruch erst wenn in mindestens sechs aufeinanderfolgenden Stunden negativ ist. ( Quelle http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__51.html )
Das ist mir klar. Es bezog sich nur auf den Kommentar darüber!
Männer, was soll das alles?
Dem bis 2010 gültigen Verfahren hinterher zu trauern erscheint mir wirklich nicht zielführend.
Die Effekte einer offensichtlich Reduktion des Stromverbrauchs während Corona Lock Down verschließen sich mir allerdings!
Mit welchen Annahmen für den Verbrauch und den möglichen Börsenpreisen wurden die vorraussichtlichen Erlöse 2020 für den EEG kalkuliert. Wer stellt solch eine Rechnung üblicherweise auf?
Eventuell sollte man hier nicht die handvoll Bediensteten des Minesteriums im Regen stehen lassen!
Der Privatverbraucher hat während dieser Zeit eher mehr als weniger Strom verbraucht.
Daran kann es nicht liegen.
Sinkender Stromverbrauch von vorübergehend geschlossenen Produktionsstätten????
EEG Zuschlag wird bislang – leider – vom produzierenden Gewerbe nicht mit getragen!
Nur der gefallene Börsenstrompreis scheint für den Fehlbetrag auf dem EEK Konto verantwortlich zu sein.
Wie aber auch schon in einem anderen Beitrag von Simone Peters gewarnt wurde, wird eine direkte Stüzung des EEG Zuschlages aus dem Bundeshaushalt für 2021 durch die EU vorraussichtlich als Subvention und damit als nicht zulässig deklariert werden.
Einziger Ausweg erscheint mir bei dem Berechnungsmodell jetzt endlich auch das Produzierenden Gewerbe in die Umlage des EEG ab 2021 mit ein zu beziehen. – Es wird Zeit –
Der EEG würde damit sofort umgehend halbiert werden können.
Die grundsätzliche Krux in der Berechnung des EEG könnte somit längerfristig seriöus gelöst und auch eventuell auf vorherige Berechnungsmethoden (vor 2010) zurückgeführt werden.
Die Zeit zur Feststellung EEG 2021 drängt jedenfalls.
@Thomas:
Von der EEG-Umlage sind nur Großverbraucher befreit aber nicht kleine Gewerbetreibe, und deren Anteil an den Zahlungen für die EEG-Umlage ist höher als der von den privaten Endverbrauchern ( Quelle ( https://www.netztransparenz.de/portals/1/2019-10-15%20Ver%c3%b6ffentlichung%20EEG-Umlage%202020.pdf , Seite 19 )
„wird eine direkte Stüzung des EEG Zuschlages aus dem Bundeshaushalt für 2021 durch die EU vorraussichtlich als Subvention und damit als nicht zulässig deklariert werden.“
Wie zurückgeben?
Trennung Privatsteuer- und Unternehmensteuerrecht?
UnternehmerInnenlohn?
Thomas sagt:
Dem bis 2010 gültigen Verfahren hinterher zu trauern erscheint mir wirklich nicht zielführend.
@ Thomas.
Doch,… denn mit dem damaligen Verfahren wären wir dem Ziel schon ein ganzes Stück näher.
Und wenn dahin zurückgehend nicht grundsätzlich was geändert wird, kommen die Bremsklötze immer wieder zum Vorschein. Einige diesbezügliche Vorschläge waren ja schon mal Thema, sind aber immer wieder unterdrückt worden.
Die Tatsache, dass ab 2010 die EE nicht mehr den Versorgern zwingend zugeteilt werden, sondern separat, und „Zusätzlich“ an der Börse vermarktet – genauer gesagt „Verramscht“ – werden müssen, zieht sich wie ein roter Faden durch die gesamte Energiewende, und ist der Auslöser zahlreicher Hürden auf dem Wege zum Ziel. Ganz aktuell die rapide steigende Umlage wegen der Corona Krise. Dazu kommt, dass seit 2010 Kosten, für die EE in Form der EEG Umlage, nicht mehr nach dem Kosten/Nutzen System ermittelt werden, sondern aus der rein „Nummerischen“ Differenz zwischen Börsenpreisen und den EE Vergütungen. Was zu dem finalen, Ergebnis geführt hat, dass je billiger sich bei sinkenden Börsenpreisen die Versorger Strom beschaffen können, desto höhere Umlage müssen die Verbraucher bezahlen. Ein Paradoxon das verantwortlich ist für unsere hohen Strompreise, die von den Energiewende Gegnern, gebetsmühlenartig ins Feld geführt werden.
Lassen Sie mich weitere Hürden aufzählen, die auf die Änderung von 2010 zurückzuführen sind.
Die Umlage ist mindesten doppelt so hoch wie sie wäre nach dem alten System, und würde jetzt in der Corona Krise merklich sinken.
Der Kohleausstieg wäre bei Weitem nicht so teuer geworden wie nun vereinbart, weil das alles schon seit 2000 dem Beginn des EEG kontinuierlich vonstatten gegangen wäre. Je mehr EE den Versorgern zwingend zugeteilt worden wären, desto weniger hätten sie sich konventionell beschaffen müssen. Kohlekraftwerke wären von selbst unrentabel vom Netz, oder allenfalls in den Backup Modus gegangen.
Durch die Änderung 2010 konnten Kohlekraftwerke unbeschadet nach belieben weiter produzieren, der Überschüssige Strom wurde lukrativ ins Ausland verkauft. Dort wurden deren Dreckschleudern verdrängt, der Dreck blieb bei uns, und wir mussten uns vorhalten lassen, dass wir trotz Energiewende die Klimaziele nicht erfüllen können. Damit es den Anschein erweckt, dass es überflüssiger EE Strom ist der ins Ausland verkauft wurde, böse Zungen behaupten verschenkt werden muss, hat man 2010 beschlossen, dass EE Strom nur „Kaufmännisch“ gehandelt wird.
Wohl wissend, dass dezentral erzeugter EE Strom physikalisch gar nicht bis ins Ausland kommen kann.
Noch ein letztes wird nun mit der Ü20 Version, den ab 2020 ausgeförderten Anlagen ein Thema, das nach der alten Regel gar keins wäre..
Da kursieren verschiedene Vorschläge zum Nachteil der Prosumer, weil sie sonst nicht in die Standard Lastprofile der Versorger passen würden. Wenn 2010 die EE nicht separat an die Börse verbannt worden wären, und so mit aus den Standard Lastprofilen raus genommen worden wären hätten sie jetzt keine Probleme.
All das was ich nun geschrieben habe ist für den normal sterblichen Interessenten mit dem
EEG Konto zusammen gefasst, und lautet.
Seht her so viel müssen wir für den EEG Strom bezahlen und so wenig erlösen wir dafür wenn wir ihn verkaufen. Warum sie so wenig dafür bekommen und alle anderen Hintergründe, wird mit dem EEG Konto verschleiert, deshalb nenne ich es „Nebelkerze“ und der oberflächliche Betrachter fällt drauf rein, so ist es wahrscheinlich auch gedacht.
Ich sehe es ähnlich wie Thomas. Erst einmal müssen alle Strom-Konsumenten an den Kosten gleich beteiligt werden. Die privaten Haushalte haben lange genug den Ausbau erneuerbarer Energien bezahlt.
Die sinkenden Marktpreise könnten ein Teil des EEG Aufschlags kompensieren, so diese vom Stromversorger an die Kunden weitergegeben werden. Ansonsten würden die privaten Haushalte nicht nur den EEG Anteil des von der EEG Umlage befreiten Stromkunden mitbezahlen, sondern auch noch den Differenzbetrag zu den Stromproduktionskosten den Stromversorger schenken.
Wenn jetzt noch Steuern zur Finanzierung des EEG hinzukommen, wird dies von den Unternehmen als Ausgaben abgeschrieben. Bleibt dann wieder die spannende Frage, wer die Zeche bezahlt. Jedenfalls wird alles undurchsichtig.
Ich beobachte seit einiger Zeit, dass die Überschüsse durch konventionell eingespeisten Strom geringer werden. Bisher hatten wir immer schön ins Ausland verkauft oder auch mal nicht, wenn keiner mehr kaufen wollte. Wir wurden dafür international bejubelt und haben uns feiern lassen. Was passiert denn da denn wirklich? Was ist da günstiger, notfalls keine Einnahmen zu haben und für nichtlieferung zu Zahlen oder auf der anderen Seite etwas Strom zu beschaffen?
Viel sinnvoller wäre doch, wir bringen den Strom dahin, wo wir ihn brauchen. Durch Lastenverschiebung könnte gerade die stromintensive Industrie helfen und sollten dafür auch belohnt werden. Geförderte PV Großflächenanlagen sollten eher nach Ost / West ausgerichtet werden (15° Flachdachanordnung, mehr Module pro Fläche). Ähnliche Effekte hätte man durch diversitäre Ausrichtung, wenn man innerhalb des EEG Gesetzliche einfache Möglichkeiten schaffen würde bestehende Kleinanlagen zu erweitern (lineare Anpassung der Restvergütung). Auf diese Art könnte man systematisch Versorgungslücken schließen und somit die Preise glätten als Grundlage für mehr EEG Strom und günstigeren konventionellen Strom, da weniger Regelenergie eingesetzt werden muss.
@Thomas
Es ist doch längst entscheiden dass die EEG-Umlage 2021 bei 6,5 Cent pro KWH gedekelt wird mit Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt
Peter R. sagt:
Nach § 14 „Bundesweite Ausgleichsregelung“ der EEG-Novelle von 2004 , die bis 2009 galt , war die Differenz zwischen den durchschnittlichen Strombeschaffungskosten der Stromversorger für nicht über das EEG geförderten und den an die Besitzer von EE-Anlagen zu zahlenden Einspeisevergütungen über die EEG-Umlage von den Endverbrauchern auszugleichen.
@ Peter R.
Na und das sage ich doch, mit dem was Sie Märchen nennen..
Es ging bis 2010 eindeutig um „Kosten“ die auszugleichen waren.
Wenn die durchschnittlichen Strombeschaffungskosten, der Versorger sanken, wirkte das kompensierend auf die zu zahlenden Einspeisevergütungen.
Das Gegenteil ist seit der Ermächtigungsverordnung von 2010 der Fall. Seit 2010 besteht die Umlage nicht mehr aus den Differenz „Kosten“, sondern aus der rein „Nummerischen“ Differenz zwischen den Strombeschaffungskosten der Versorger und den Vergütungen, was zu dem Paradoxon führt, dass je billiger sich die Versorger bei sinkenden Beschaffungskosten Strom beschaffen können, desto höhere Umlage müssen die Verbraucher bezahlen.
Klingt zwar wie ein Märchen, da gebe ich Ihnen Recht, ist aber leider Realität.
@Herr Diehl :
offensichtlich haben sie auch Probleme mit den Grundrechenarten. Wenn die durchschnittlichen Strombeschaffungskosten der Versorger sanken dann wurde dadurch auch die Differenz zu den Einspeisevergütungen größer, und die von Endverbrauchern zu zahlende EEG-Umlage wurde deshalb höher ,weil dadurch diese größere Differenz auszugleichen war , wohin gegen die an die Betreiber zu zahlenden Eispeisevergütungen sich nicht änderten weil die auf 20 Jahre ab Inbetriebnahme in gleicher Höhe garantiert sind, was auch heute noch gilt .
Und daran ändern auch ihre albernen Wortklaubereien von Differenz „Kosten“ und „Nummerischen“ Differenz nichts !
Aha, der Troll Klaus Grün mit seinen unzähligen Pseudonymen ist wieder aktiv. Der wollte auch nicht Differenz „Kosten“ von „Nummerischer Differenz unterscheiden.
Herr was ändert dieser Post an den obengenannte Fakten ,die auf zeigen das auch mit den bis 2009 geltenden Reglungen im EEG sinkende Beschaffungskosten der Stromversorger zu einer höheren EEG-Umlage für die Endverbraucher führten ?
Peter R. sagt:
@Herr Diehl :
offensichtlich haben sie auch Probleme mit den Grundrechenarten.
@ Peter R.
Wenn zwei unterschiedliche Mengen gemischt werden, um den Preis für eine dritte Menge zu ermitteln, sind das keine Grundrechnungsarten, sondern Mengenlehre, und damit haben Sie wie sich zeigt ihre Probleme.
….. vielleicht darf man „numerische“ Differenz auch als „bilanzielle“ (virtuelle) Differenz verstehen?
Im Elektrohandwerk hat man dazu teilweise noch Aggression gegen Kinder, welche 1 oder 2 Erdbeeren aus dem „eigenen“ Garten vor der Großmarkthalle essen, weil die Großmutter der/des HandwerksmeistersIn einen „Tante-Emma-Laden“ für Nahrungsmittel, incl. Erdbeeren hat?
Einfach ist das nicht, nur die Verhältnismäßigkeit hat man in Ländern wie Österreich, Niederlande und der Schweiz dazu besser im maßvollen Verhältnis, für Minimaleinspeisung bis etwa 300-600Wp, geregelt. Ein Hoch auf das Elektrohandwerk in D.
(Vorsorglich: persönlich hatten Wir jedoch dabei Glück und damit Danke dafür unserem Elektroinstallationsmeister)?
@ Herr Diehl :
die Regeln zur Ermittlung der EEG-Umlage haben nicht das geringste mit Menglehre zu tun und ihre Sprüche über „Mengenlehre“ ändern auch nichts daran dass nach § 14 „Bundesweite Ausgleichsregelung“ der EEG-Novelle von 2004 , die bis 2009 galt , die Differenz zwischen den durchschnittlichen Strombeschaffungskosten der Stromversorger für nicht über das EEG geförderten und den an die Besitzer von EE-Anlagen zu zahlenden Einspeisevergütungen über die EEG-Umlage von den Endverbrauchern auszugleichen war.
Gut!
Der Vergangenheit nach zu trauern wird nichts nützen, sorry!
Was sagen die aktiven Disputenten zu einer zusätzlichen Steuer, die für Strom, kWh, erhoben wird, der ausdrücklich aus dem Deutschen Sektor in die Netze der EU-Partner ausgespeist wird?
die höhe der Steuer sollte die Erlöse vollständig kompensieren!
Die Bundesregierung bemängelt, zu Recht, dass z.Z. zu viel Strom ins Ausland verkauft (verrammscht) wird…und somit den Reguklatorien der Deutschen Stromwirtschaft nicht gerade förderlich wäre…..
Ein Regelkreis, der die Ausspeisung und damit Überfunktion der CO2 belasteten Stromproduktion von KKW eingrenzen könnte und letztendlich rechnerisch dem EEG Konto zugeschlagen werden sollte.
Mal ein Ansatz!
@Thomas
Ihre obige Idee ist nicht mit EU-Recht vereinbar
Thomas sagt:
Gut!
Der Vergangenheit nach zu trauern wird nichts nützen, sorry!
Was sagen die aktiven Disputenten zu einer zusätzlichen Steuer, die für Strom, kWh, erhoben wird, der ausdrücklich aus dem Deutschen Sektor in die Netze der EU-Partner ausgespeist wird?
die höhe der Steuer sollte die Erlöse vollständig kompensieren!
@ Thomas.
Wenn das mit EU Recht nicht vereinbar ist, muss man nur den EE Strom wieder ins deutsche Standard Last Profil ( SLP ) aufnehmen, wo man ihn 2010 raus genommen hat.
Sie sehen wie uns die Vergangenheit immer wieder einholt
Das ist sicher mit EU Recht vereinbar, und würde den Strom der aus dem deutschen Sektor in die Netze der EU aus gespeist wird, klar deklarieren, und somit von alleine unrentabler machen.
Herr Diehl wer ist „man“ ? Sie vielleicht 🙂
@ Peter R.
Dumme Frage.
Ich denke wer hier mit diskutieren will, sollte wissen wer Gesetze ändert.
In diesem Falle ist es noch nicht mal das Gesetz, sondern lediglich eine Ermächtigungsverordnung dazu, die korrigiert werden muss.
@ Herr Diehl:
welche der im Bundestag vertretenen Parteien soll eine von ihnen hier vorgeschlagene Reglung auf der Agenda haben ? Und können sie auch belegen aus welchem Gesetz oder welcher Rechtsverordnung sich eine solche Reglung vor 2010 ergeben haben soll ?
Oder ist das eben so ein „Märchen“ wie ihre oben mehrfach auf gestellte aufgestellte Behauptung bis 2009 hätten sinkende Strombeschaffungskosten eine dämpfende Wirkung die EEG-Umlage gehabt , nach § 14 „Bundesweite Ausgleichsregelung“ der EEG-Novelle von 2004 , die bis 2009 galt , war aber die Differenz zwischen den durchschnittlichen Strombeschaffungskosten der Stromversorger für nicht über das EEG geförderten und den an die Besitzer von EE-Anlagen zu zahlenden Einspeisevergütungen über die EEG-Umlage von den Endverbrauchern auszugleichen war, also das Gegenteil von ihren obigen Behauptungen !
Nein… Peter R. ….alias Klaus Grün und Pseudonymen, von ihren „Trollischen“ Kommentaren haben wir hier unterdessen schon genug ertragen. die sind es nicht wert weiter beachtet zu werden.
Aber nun für diejenigen, die sich ernsthaft für das Thema interessieren.
Schaut mal hier, beim BDEW hat man auch schon gemerkt, dass da was nicht in Ordnung ist, und überarbeitet werden sollte.
https://www.bdew.de/media/documents/Stn_20190531_Positionspapier-Konkretisierung-des-3-Saeulen-Modells.pdf
Zitat:…In diesem Kontext wird wenig beachtet, dass diese Umverteilung ohne Gegenleistung für diejenigen Letztverbraucher erfolgt, die die Förderung des Eigenverbrauchsvorteils tragen: Während der über das EEG direkt geförderte Strom (Säule 2) richtigerweise nicht mehr als Grünstrom weiterverkauft werden darf und die „grüne Eigenschaft“ auf die EEGUmlagezahler übergeht, verbleibt die „grüne Eigenschaft“ bei selbstverbrauchtem Strom trotz der impliziten Förderung bei den Prosumern. Die Ursache für die hier kritisierten Effekte liegen in dem aktuellen Abgaben- und Umlagensystem. Aus Sicht des BDEW sollte dieses System grundlegend überarbeitet werden. Zitat Ende.
Leider sieht der BDEW das, was die Umverteilung ohne Gegenleistung nennen, nicht im Sinne der Energiewende, sondern wie gewohnt als Bremsklotz. Tatsächlich ist es nämlich für den normalen Verbraucher eine „Abwertung“ des Grünstromprivileges gegenüber dem Eigenverbraucher. Vom Eigenverbraucher soll quasi eine Gegenleistung für diese Abwertung verlangt werden. Dabei lichtet der lediglich den.. „Schleier“ .. den das System um den Grünstrom gelegt hat.
Zusammenfassend. der Prosumer, sprich Eigenverbraucher, genießt seinen eigenen Grünstromprivileg, im Wert von 30 Cent/kWh die er weniger beziehen muss, während für den normalen Stromverbraucher das Grünstromprivileg monetär an der Börse im Wert von 3 , 4, oder weniger Cent Börsenpreise endet.
Der Wert für den Grünstrom – bezüglich der Differenz zu den Vergütungen ( Umlage ) – bleibt für den normalen Stromverbraucher bei 3 bis 4 Cent oder weniger hängen, während für den Eigenverbraucher der Wert für seinen erzeugten Grünstrom bei 30 Cent liegt, mit steigender Tendenz, wenn die Börsenpreise sinken, und für den normalen Verbraucher der Grünstrom abgewertet wird, und deshalb die Umlage steigt.
Wenn die beim BDEW tatsächlich an einer gerechten Lösung interessiert sind, bleibt nichts anderes übrig als vorzuschlagen, die EE wieder, wie bis 2010 geschehen, ins Standard Last Profil aufzunehmen. Dann hat der Grünstrom für den normal sterblichen Verbraucher den gleichen Wert wie für den Eigenverbraucher, und es muss nichts umverteilt werden. .Umverteilt von pro Energiewende zu kontra Energiewende, wie vom BDEW gefordert.
Ich denke mal diese geschilderte Tatsache zieht sich auch wie ein roter Faden durch alle Vorschläge für die Ü20 Regelung. Denn die Eigenverbraucher werden ja nicht mehr gefördert. Somit kann man von denen auch keine Gegenleistung verlangen, zugunsten derer die das System fördern, wie vom BDEW verlangt.
Richtig interessant ist, wer sich jetzt wirklich verantwortlich für die nachhaltige Stromerzeugung und umweltschonende Vorbildkonzepte in Europa zeigt?
Wer wäre Deutschland ohne seine Nachbarländer, bezogen auf die heutige reale Strom- und Energieverfügbarkeit?
@ Herr Diehl
auch mit ihrem letzten recht langen Ablenkungsmanöver konnten sie immer noch nicht belegen aus welchem Gesetz oder welcher Rechtsverordnung sich die von ihnen in ihrem Post von 20. Juli 2020 um 0:10 Uhr behauptete Reglung bis 2010 ergeben haben soll . Und auch der BDEW hat das in seinem von ihnen verlinkten Positionspapier weder behautet noch eine solche Forderung gestellt.
Und ebenso wenig ändert dieser Post etwas an der Tatsache dass nach § 14 „Bundesweite Ausgleichsregelung“ der EEG-Novelle von 2004 , die bis 2009 galt , die Differenz zwischen den durchschnittlichen Strombeschaffungskosten der Stromversorger für nicht über das EEG geförderten Strom und den an die Besitzer von EE-Anlagen zu zahlenden Einspeisevergütungen über die EEG-Umlage von den Endverbrauchern auszugleichen war , und daran ändern auch alberne Sprüche über „Trollische“ Kommentare nicht das geringste !
PS : Gesetze in Deutschland beschließen weder sie noch der BDEW
Wie wurden die ersten Wasserkraftwerke finanziert?
Wem gehören diese Wasserkraftwerke?
Wer kompensiert die Nebenkosten der Stromerzeugung, welche nicht direkt der Kraftwerksumgebung zuzuordnen sind?
Auf die moralische Attitüde kann verzichtet werden, denn tatsächlich zählten langfristig nur wirtschaftliche „Kennwerte“ …
Das EEG-Gesetz ist nur eine Ausformung (infolge dessen Novellierungen) dieses Verhaltens, *eines Teils der Gesellschaft*
Wie wollen Sie auch die negative Bilanz des EEG-Konto eines Jahres 2020 mit Versteppung und Artenverdrängung (z. B. Fichten in Süd- bis Mitteleuropa?) und allen weiteren Folgeerscheinungen in eine bilanzielle Beziehung setzen? Wissenschaftlich wahrscheinlich, aber ökonomisch, in wachstumsorientierten Wirtschaftssystemem, vernunftbegründet erst spät kompensierbar …
Echo einer Zukunft sagt.
Richtig interessant ist, wer sich jetzt wirklich verantwortlich für die nachhaltige Stromerzeugung und umweltschonende Vorbildkonzepte in Europa zeigt?
@ Echo.
Leider immer noch diese Leute hier.
https://de.wikipedia.org/wiki/Externe_Mitarbeiter_in_deutschen_Bundesministerien
Zitat: Einer breiteren Öffentlichkeit wurden Personalaustauschprogramme, und die Mitarbeit Externer in Bundesministerien, durch das Fernsehmagazin Monitor am 19. Oktober 2006 bekannt. Der Beitrag wurde anmoderiert mit den Worten: „Lobbyisten versuchen, die Politik zu beeinflussen, um ihrem Arbeitgeber Vorteile zu verschaffen. Dazu sprechen sie auch in Ministerien vor. Manche Lobbyisten haben das gar nicht mehr nötig – sie sind nämlich schon da. Ja, richtig, das ist neu: Lobbyisten haben in unseren Ministerien mittlerweile eigene Büros – Tür an Tür mit Regierungsbeamten und mit eigener Durchwahl, und schreiben an Gesetzen mit. Bezahlt werden sie von ihren Unternehmen. Leihbeamte – gut für die Wirtschaft, schlecht für Bürger. In dem Bericht wird als Beispiel geschildert, dass ein Mitarbeiter der Flughafenbetreibergesellschaft Fraport AG einen Gesetzentwurf über weitreichenden Lärmschutz im Sinne seines Arbeitgebers verwässert haben soll.
@ Herr Diehl :
was hat dieser uralte Beitag aus dem Jahr 2006 vom Politmagazin Monitor mit dem Thema des obigen Artikels zum EEG-Konto zu tun ?
Diese kleinteiligen Abhängigkeiten sind nicht neu und auch mit dem Begriff „Sachzwänge“ nicht erschöpfend erklärbar.
Verstörender ist die Anschaulichkeit (welche auch die ?-for-future AktivistInnen attraktiv finden), daß sich diese systemimmanente Wachstumshysterie (des „globalen“ Wirtschaftswachstums) in kein vernünftigeres, gesamtgesellschaftliches Konzept auf diesem begrenzten Planeten formen lässt?
Kennen Sie ein unangreifbares Vorbild auf der Erde abseits der Sachlichkeit „künstlicher Intelligenz“?
( Geld ist das nicht, das beweist die derzeitige Situation des EEG-Kontos, als Spiegelbild unseres bzw. des „Deutschen“ Umgangs mit (natürlichen) Ressourcen … )
Wenn es jemand interessiert, was mein Beitrag vom Politmagazin Monitor mit dem EEG Konto zu tun hat. Die „Nebelkerze“ EEG Konto kam auf Drängen von Lobbyisten der Stromwirtschaft zustande.
Siehe hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Für die Reform wurden verschiedene Gründe genannt. Befürworter waren vor allem die liberalen Wirtschaftspolitiker der FDP sowie die großen Elektrizitätsversorgungsunternehmen mit ihren Lobbyorganisationen wie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft.
@ Herr Diehl:
was soll ein Beitrag von Monitor mit Änderungen im EEG die von der 1. großen Koalition unter Merkel 17. Juli 2009 beschlossen wurde zu tun haben , während die FDP zu diesem Zeitpunkt noch in der Opposition war ?
Und ihre Ausführungen ändern auch nichts an der Tatsache , dass ihre oben mehrfach auf gestellte aufgestellte Behauptung bis 2009 hätten sinkende Strombeschaffungskosten eine dämpfende Wirkung auf die EEG-Umlage gehabt nicht wahr ist. Nach § 14 „Bundesweite Ausgleichsregelung“ der EEG-Novelle von 2004 , die bis 2009 galt , war die Differenz zwischen den durchschnittlichen Strombeschaffungskosten der Stromversorger für nicht über das EEG geförderten Strom und den an die Besitzer von EE-Anlagen zu zahlenden Einspeisevergütungen über die EEG-Umlage von den Endverbrauchern auszugleichen .
Gut,.. damit das Paradoxon auch für einen Troll unumgänglich wird, verlegen wir das Ganze in die Praxis.
Seit 2010 besteht die Umlage aus der „Nummerischen“ Differenz zwischen Börsenpreisen und EE Vergütungen.
In der Praxis, bedeutet das je billiger sich bei sinkenden Börsenpreisen die Versorger Strom beschaffen können, desto höher wird für die Verbraucher die Umlage.
Beispiel:
Von 2011 bis 2016 sind die Börsenpreise ( Strombeschaffung ) von 5,158 auf 2,820 Cent/Kwh gesunken. Deswegen ist in der gleichen Zeit für die Verbraucher die Umlage von 3,530 auf 6.354 Cent/Kwh gestiegen..
So das war’s jetzt aber endgültig mit Ihnen.
@Herr Diehl :
offensichtlich haben sie nicht nur Probleme damit sich über die rechtlichen Reglungen zur Ermittlung der EEG-Umlage die bis 2009 galten zu informieren, sondern auch ein sehr kurzes Gedächtnis. Ich hatte ihnen doch schon oben in meinem Post vom 15. Juli 2020 um 11:35 Uhr aufgezeigt, dass wenn die durchschnittlichen Strombeschaffungskosten der Versorger für nicht geförderten Strom sanken dann wurde dadurch auch die Differenz zu den Einspeisevergütungen größer, und die von Endverbrauchern zu zahlende EEG-Umlage wurde deshalb höher , weil durch diese Umlage diese größere Differenz auszugleichen war , wohin gegen die an die Betreiber zu zahlenden Eispeisevergütungen sich nicht änderten weil die auf 20 Jahre ab Inbetriebnahme in gleicher Höhe garantiert sind. Auch nach den bis 2009 geltenden Reglungen führten sinkende Strombeschaffungskosten der Versorger also zu einer höheren EEG-Umlage nach §14 „Bundesweite Ausgleichsregelung“ der EEG-Novelle von 2004 die bis 2009 galt.
Und hier noch für sie zwischen 2016 und 2018 steigen die Börsenpriese von 2,820 auf 4,326 Cent/KWh und die EEG-Umlage fiel in der Folge von 6.88 Cent/KWh im Jahr 2017 auf 6,405 Cent im Jahr 2019
( Quellen https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht und
Und an diesen Tatsachen ändern auch alberne Sprüche über „Trolle“ nichts !
Damit möchte ich die Diskussion hier an dieser Stelle auch beenden, da es wohl doch einfach immer nur im Kreis weitergehen würde und ich keine Bezugnahme auf den obrigen Artikel erkennen kann.
Zudem würde ich Sie bitten, diese Diskussion nicht unter dem nächsten Artikel wieder von vorn zu starten, da dies eine inhaltliche Diskussion über Artikel für die übrigen Leser äußerst unattraktiv macht und ihre Ausführungen sich zumeist auf grundsätzliche Sachverhalte beziehen, selten jedoch auf den Inhalt der obenstehenden Artikel.
Besten Dank für ihr Engagement und Verständnis,
Sandra Enkhardt