Lange hat es gedauert, nun kommt sie: Die Bundesnetzagentur hat die erste Innovationsausschreibung eröffnet. Der Gebotstermin ist der 1. September 2020 und das Volumen beträgt 650 Megawatt, wie die Behörde auf ihrer Website veröffentlichte. Ursprünglich war für 2020 ein Volumen von 400 Megawatt vorgesehen. Da im vergangenen Jahr wegen der noch fehlenden Verordnung die geplante Innovationsausschreibung mit 250 Megawatt abgesagt werden musste, wird das Volumen in diesem Jahr mit hinzugenommen.
Gebote können für Einzelanlagen und Anlagenkombinationen abgegeben werden. Der Höchstwert der zu bietenden fixen Marktprämie liegt für erstere bei 3,00 und für letztere bei 7,50 Cent pro Kilowattstunde. Die Bundesnetzagentur weist zudem darauf hin, dass die Windkraft- und Biomasseanlagen in den Geboten über eine Genehmigung bis zum 11. August verfügen müssen. Die Obergrenze für Projekte im Netzausbaugebiet liegt bei der Runde bei gut 141 Megawatt.
Das Ausschreibungsdesign ist in der Photovoltaik-Branche auf einige Kritik gestoßen. Im Gegensatz zu den technologiespezifischen Ausschreibungen wird bei den Innovationsauktionen eine fixe Marktprämie mit dem Zuschlag gewährt. Dies erhöht die Kosten, da bei den bisherigen Ausschreibungen lediglich die Differenz zwischen Marktprämie und Marktwert – gleitende Marktprämie – an die Betreiber gezahlt wird, sofern der Marktwert unter dem Gebotspreis liegt.
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