Die Idee haben viele, allein die Umsetzung ist derzeit noch schwierig: Wie kann ich als Besitzer einer Photovoltaik-Anlage meinen Solarstrom mit den Nachbarn teilen. Das Münchner Start-up Pionierkraft hat einen Prototyp entwickelt, der dies ermöglicht und einen Feldversuch nun erfolgreich abgeschlossen. Seit Mitte April läuft die Referenzanlage in einem Zweifamilienhaus in der Allgäuer Ortschaft Seeg. Der Betreiber der Photovoltaik-Anlage versorgt seither die Mieter des Obergeschosses mit Solarstrom. Dies funktioniere stabil und sei damit der entscheidende Schritt hin zur Serienreife, heißt es von Pionierkraft.
Drei Jahre lang hat das Start-up zur Entwicklung des Prototypens gebraucht. Er sei nun im Keller des Zweifamilienhauses installiert worden. Dies habe nur vier Stunden gedauert, inklusive der Anbindung der Photovoltaik-Anlage mit 10 Kilowatt Leistung, der Konfiguration und der ersten Funktionstests. Seither läuft die Stromlieferung unter den Nachbarn reibungslos. „Wenn etwas technisch völlig Neues nach jahrelanger Entwicklungsarbeit das Labor verlässt und unter ganz realen Bedingungen erstmals draußen eingesetzt wird, ist das natürlich schon sehr spannend“, sagt Pionierkraft-Mitbegründer Andreas Eberhardt. Die Überwachung der Anlage läuft seither aus der Ferne – vom Firmensitz in München aus.
Zu den bisher gesammelten Erfahrungen heißt es von dem Start-up: „Alle technischen und wirtschaftlichen Annahmen wurden im Live-Betrieb außerhalb des Labors verifiziert.“ Auch das Zusammenwirken des „Pionierkraftwerks“ und dem parallelen Strombezug vom örtlichen Energieversorger erwies sich demnach als „technisch unproblematisch“. Auf Basis der Echtzeitdaten sei die Hardware weiter optimiert worden. Zudem gewinne Pionierkraft aus dem Feldversuch wichtige Daten für die bevorstehende Zertifizierung und anschließende Serienfertigung.
Der örtliche Netzbetreiber, das deutsch-österreichische Unternehmen Elektrizitätswerke Reutte (EWR), sei maßgeblich in das Pilotprojekt involviert gewesen. Es unterstützte die Installation in Seeg und überzeugte sich durch eigene Tests von der Einhaltung der Normen und technischen Anschlussbedingungen, hieß es von Pionierkraft. Gemeinsam mit EWR sei nun ein weiteres Pilotprojekt in Tirol geplant.
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Die Marge dabei ist eben relativ klein. Selbst bei einem raltiv hohen Strompreis von 30,4 cent entfallen nur 7 cent auf Stromerzeugung, weitere 7 cent auf Netzgebühren, macht 14 cent. EEG-Vergütung liegt bei 9-10 cent, somit ca. 4 cent Gewinn.
Wenn an den Nachbarn 2000 kwh/a verkauft werden, sind das 80€ Gewinn. Also in 20 Jahren 1600€. Die Anlage von pionierkraft müsste also deutlich unter diesem Wert liegen.
Wie sieht es rechtlich aus? Muss sich der Anlagenbetreiber als Energieversorger registrieren? Ist ein genormter Zähler notwendig?
Der Gewinn liegt deutlich höher. als 4ct. Da die Stromlieferung nicht über das öffentliche Netz erfolgt, fallen keine Netzentgelte bzw. -gebühren an. Die EEG-Umlage liegt aktuell bei 6,8 ct. Weiter steigende Strompreise in den nächsten Jahren erhöhen die Marge und damit auch die Attraktivität Strom zu teilen.
Im Konzept von Pionierkraft wird der Anlagebetreiber nicht zum Energieversorger nach EnWG und unterliegt damit deutlich weniger Rechten und Pflichten.
Zur Erfassung der gelieferten Strommenge ist ein geeichter Hutschienenzähler ausreichend.
Meine Hochachtung vor der technischen Leistung der Erbauer. Aber das ist doch alles nur aufwendige Zauberei, um bürokratische Hürden zu umgehen. Wenn dieses Land eine Energiewende wirklich wollte, dann würden die Energiemarkt-Gesetze so geändert, dass jeder Grundtückseigentümer an der Grenze seines Eigentumes den Strom zählt und dann innerhalb seines Eigentumes damit machen kann was er will. Natürlich innerhalb technischer Regeln. Aber eben ohne großkonzernschützende Handels- und Handlungsbeschränkungen.
Aber dieses Land, jedenfalls seine lobbygesteuerte Regierung, will auf gar keinen Fall eine Energiewende durch Bürger oder Kleinunternehmer.
Auf jeden Fall ist die Regierung nicht daran interessiert. Ich würde auf jeden Neubau eine PV Anlage zur Phlicht machen, und darauf aber keine Gebühren verlangen. Nur so schaffen wir es gemeinsam.
Der Titel des Beitrags ist schon sehr zweideutig: Solarstrom mit dem Nachbarn teilen.
Unter Nachbarn versteht man im Sprachgebrauch den Nachbarn auf einem anderen Grundstück.
Physikalisch müsste man hier eine Leitung legen.
Das Projekt befasst sich eben ganz einfach nur mit dem kollektiven Stromverbrauch in einem Gebäude und nicht mit der Lieferung des Stroms über die Grundstücksgrenze.
1 PV-Anlage, mehrere Verbrauchseinheiten (EVU-Samrtmeter). Gemeinschaftliche Zuteilung des PV-Ertrages je nach Vereinbarung, %-Verhältnis oder aktueller Bezug.
So eine gesetzliche Regelung und die Möglichkeit gemeinschaftlich eine PV-Anlage (am gleichen Grundstück) zu nutzen gibt es in Österreich schon seit einigen Jahren und nennt sich in A PV-Gemeinschaftsanlage.
http://pv-gemeinschaft.at/
Ich sehe den Sinn noch nicht und mittlere dahinter ein Geschäftsmodell das im Grunde darauf beruht, grauen Strom zu verkaufen. Schade, eigentlich halte ich die sehr gut (wenn viel grüner Strom im Netz ist). Ich unterstelle den Pionieren dieses Ziel.
Für mich ist das sinnvollste immer noch die Einspeisung des nicht selbst genutzten Stroms in das allgemeine Netz. Ansonsten verabschieden sich wenige glückliche aus dem allgemeinen Netz – das nun von wenigen finanziert werden muss. Da die fixen Kosten für z.B. das Personal gleich bleiben, würden dadurch nur die Netzgebühren steigen.
Bleibt noch Hoffnung, dass die neue Regierung dafür Sorge trägt das die Notwendigkeit für solche Tricks abgebaut werden und PV nicht mehr als Konkurrenz wahrgenommen wird sondern als andere Möglichkeit Strom zu erzeugen und ins Netz einzuspeisen.