Wirtschaftlich – aber ohne „Gewinn“

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Die meisten Käufer von Photovoltaik-Anlagen sind private Haushalte, die den günstigen Solarstrom vom Dach nutzen wollen, um weniger Strom vom Energieversorger aus dem Netz beziehen zu müssen. Der selbst produzierte Strom kostet heute weniger als die Hälfte des Stroms aus dem Netz. Und je größer die Anlage dimensioniert ist, umso günstiger ist der eigene Solarstrom.

Was macht Photovoltaik-Anlagen wirtschaftlich?

So zeigt die neueste von der Verbraucherzentrale NRW veröffentlichte Auswertung der Anlagenpreise, dass gegenüber einer 4-Kilowatt-Photovoltaik-Anlage die viermal so große Anlage mit 16 Kilowatt nur den dreifachen Preis kostet. Schon im vergangenen Jahr hatte die Verbraucherzentrale NRW eine Studie veröffentlicht, die auch bei den Betriebskosten Vorteile der größeren Dimensionierung aufzeigt. Denn viele Kostenbestandteile bei Anschaffung und Betrieb hängen im Kleinanlagensegment nur wenig von der Anlagenleistung ab und machen den Solarstrom umso teurer, je weniger Leistung (und damit Energieertrag) die Anlage hat.

Dabei deckt sich das Verbrauchsprofil privater Haushalte nur teilweise mit der Stromerzeugung auf dem Dach. Im Gegensatz zu Gewerbebetrieben und Landwirtschaft haben die meisten Haushalte nur eine geringe Grundlast und fast alle Geräte arbeiten im Ein-Aus-Taktbetrieb oder werden jeden Tag nur kurze Zeit genutzt.

Ein Kühlschrank beispielsweise schaltet sich nur alle ein, zwei Stunden für einige Minuten ein. Die Wasch- und Spülmaschine heizt anfangs viele Minuten lang mit voller Leistung das Wasser auf und anschließend laufen Motor oder Pumpe mit häufigen Unterbrechungen. Selbst die Kochplatten des Elektroherds takten mit mehr oder weniger Sekunden Abstand zwischen voller Leistung und Null.

So folgt der Lastverlauf eines Privathaushalts weitgehend einem steilen Zickzackkurs statt dem hügeligen Kurvenverlauf, den man häufig gezeigt bekommt und der oft irrtümlich aus den für Abrechnungszwecke in der Energiewirtschaft entwickelten Standardlastprofilen abgeleitet wird. Solche Standardverläufe bilden die statistische Summe des Stromverbrauchs vieler Haushalte ab, eignen sich aber nicht für die Betrachtung eines einzelnen Haushaltes.

Verbrauch und Erzeugung folgen ihrer eigenen Logik

Die Stromerzeugung der Photovoltaik-Anlage folgt dagegen unmittelbar der Sonneneinstrahlung. Diese findet natürlich nur tagsüber statt, schwankt von Tag zu Tag (und manchmal in Minuten) erheblich, liefert im Sommerhalbjahr zwei Drittel und im Winter nur ein Drittel des Jahresertrages und lässt sich nur zum Teil direkt verbrauchen.

Zwei Lösungsstrategien werden dann von Verkäufern oft propagiert: Die Anlage eher klein zu dimensionieren, was sie wie oben beschrieben teurer und unwirtschaftlicher macht und das Auseinanderklaffen von Erzeugung und Verbrauch gar nicht löst. Oder einen Batteriespeicher zu installieren, der den Ausgleich zwischen Erzeugung und Verbrauch managt, derzeit in der Regel aber seine Kosten nicht wieder einspart – auch weil häufig viel zu groß dimensionierte Batterien gekauft werden.

Abgesehen davon, Wasch- und Spülmaschine tagsüber laufen zu lassen, ist das Potenzial für „Lastverschiebung“ im Privathaushalt eher klein. Hat man kein Elektroauto oder einen elektrischen Warmwasserspeicher, lässt sich der private Stromverbrauch kaum gezielt in sonnenreiche Stunden verlegen, sondern folgt den individuellen Bedürfnissen.

Die wirtschaftlichste Option ist deshalb nach wie vor, die Photovoltaik-Anlage möglichst groß zu dimensionieren und Überschüsse gegen Vergütung ins Netz einzuspeisen, wie die Studie der HTW Berlin im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW zeigt. Die Studie belegt und begründet auch, warum die EEG-Vergütung für Privathaushalte so wichtig ist, als Investitionsanreiz und als Voraussetzung für die Amortisation einer Photovoltaik-Anlage. Und schließlich liefern größere Solarstromanlagen eben auch mehr klima- und umweltschonenden Solarstrom, der konventionelle Energie verdrängt.

Finanzieller Vorteil über den Vergütungszeitraum

Die vereinfachte Wirtschaftlichkeitsrechnung einer Photovoltaik-Anlage für einen Privathaushalt kann etwa so aussehen (siehe Kasten Beispielrechnung): Den Kosten aus Investition und Betrieb in Höhe von 19.400 Euro stehen 24.600 Euro an gesparten Stromkosten und Einspeisevergütung gegenüber. Nach zwanzig Jahren ergibt sich ein Plus von gut 5.000 Euro. Die Investition hat sich dann gelohnt und auch nach Ablauf der EEG-Vergütungszeit kann die Anlage weiterhin Strom produzieren.

Diese Rechnung zeigt den finanziellen Vorteil einer Photovoltaik-Anlage aus Sicht des Anlagenbetreibers, der in unserem Beispiel den häufigsten Fall repräsentiert, nämlich einen privaten Haushalt. Wie wir wissen, führt der Verkauf von Solarstrom an den Netzbetreiber im Rahmen der EEG-Vergütung aber auch zu der Frage, wie die Anlage steuerlich zu behandeln ist.

Die steuerliche Wirtschaftlichkeits-Brille funktioniert anders

Für das Finanzamt ist das Erzeugen und Verkaufen von Strom dem ersten Anschein nach ein Gewerbebetrieb, während der Anlagenbetreiber die Photovoltaik-Anlage in erster Linie als private Investition betrachtet, um Kosten für Strombezug zu sparen. Deshalb sieht die wirtschaftliche Kalkulation aus steuerlicher Sicht etwas anders aus als die private und kommt auch zu anderen Ergebnissen. Die steuerliche Kalkulation folgt dabei den Regelungen in den Steuergesetzen, die der Gesetzgeber aus allgemeinen Erwägungen getroffen hat und nicht speziell für Photovoltaik-Anlagen.

Zu betrachten sind hier vor allem die Umsatzsteuer und die Ertragssteuer. In der Ertragssteuer ist der „Gewerbebetrieb Photovoltaik-Anlage“ nur dann zu berücksichtigen, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Bisher geht die Finanzverwaltung immer noch davon aus, dass Photovoltaik-Anlagen in der Regel eine ertragssteuerliche Gewinnerzielungsabsicht erzielen. Gemeint ist damit, dass die Einspeisung des Stromüberschusses ins Netz mehr Einnahmen als Kosten erzeugt. Das ist aufgrund der gesunkenen Einspeisevergütung heute bei Photovoltaik-Anlagen bis 20 Kilowatt Leistung in aller Regel aber nicht mehr der Fall.

Kleinen Anlagen fehlt die steuerliche Gewinnerzielungsabsicht

Vereinfacht gesagt müsste dazu die Einspeisevergütung höher sein als die Stromgestehungskosten pro Kilowattstunde, wobei alle mit dem Betrieb der Photovoltaik-Anlage verbundenen Kosten zu berücksichtigen wären.

Geht man davon aus, dass die Photovoltaik-Anlage ein steuerlicher Gewerbebetrieb ist, müssten dabei beispielsweise auch mögliche Steuerberatungskosten einkalkuliert werden, da man bei einem Privathaushalt ohne Gewerbebetrieb davon ausgehen muss, dass dieser fachlichen Rat in Anspruch nehmen muss, um seinen „Gewerbebetrieb Photovoltaik“ korrekt zu erklären und zu versteuern. In der Beispielrechnung haben wir dafür einen jährlichen Betrag von 300 Euro angesetzt. Es gibt Steuerberater, die günstigere Pauschalen anbieten, andere verlangen mehr. Viele Anlagenbetreiber lassen sich anfangs vom Steuerfachmann helfen und erstellen die weiteren Steuererklärungen dann selbst.

Wie auch immer die individuelle Handhabung aussehen könnte, kalkulatorisch muss man zunächst davon ausgehen, dass der Steuerpflichtige für sich Rechtssicherheit schafft. Das Ergebnis in unserer Beispielrechnung ist eindeutig: Mit einem absehbaren steuerlichen Verlust von mehr als 9.000 Euro, handelt es sich eindeutig um Liebhaberei. Aber auch ohne Steuerberatungskosten fehlt der Beispielanlage bereits die steuerliche Gewinnerzielungsabsicht.

In einer Publikation zum Thema Photovoltaik hat sich kürzlich die Steuerverwaltung Baden-Württembergs zu dieser Frage geäußert. In der im Januar 2020 veröffentlichten Broschüre „Steuertipps zur Energieerzeugung“ des Landesfinanzministeriums wird ein „Liebhabereitest“ vorgegeben und erklärt: Wird die Gewinnerzielungsabsicht verneint, „können die Ausgaben einkommensteuerlich nicht berücksichtigt werden. Gleichzeitig muss dann für die Einnahmen auch keine Einkommensteuer entrichtet werden“.

Einkünfte sind Erlöse minus Kosten

Mit „Einnahmen“ sind hier die zu versteuernden Einkünfte gemeint, also das was von den Erlösen nach Abzug der Abschreibung und Betriebskosten übrigbleibt. In der Regel wird das jährliche Betriebsergebnis durch eine sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermittelt.

Zu den Einnahmen zählt dabei neben der Einspeisevergütung auch die Verwendung des Solarstroms im privaten Haushalt, als Privatentnahme aus dem Unternehmen Photovoltaik. Zu den Kosten zählt die Abschreibung (Verteilen der Investitionskosten über 20 Jahre), Zinskosten zur Finanzierung der Photovoltaik-Anlage, Betriebskosten wie Versicherung, Wartung oder Reparaturen sowie anfallende Kosten für Rechts- und Steuerberatung für die Anlage.

Ein dabei entstehender Gewinn (oder Verlust) wird zu anderen Einkünften des Steuerpflichtigen hinzugezählt, beispielsweise aus einem Angestelltenverhältnis. Das erhöht (oder verringert) das insgesamt zu versteuernde Einkommen, aus dem sich auch der individuelle Steuersatz und die jeweilige Steuerlast ergibt.

Steuerliche Einkünfte auch bei Sozialversicherung relevant

Sind Gewinne aus der Photovoltaik-Anlage steuerlich relevant, können diese auch in der Sozialversicherung relevant werden. Wenn beispielsweise Ehegatten ohne eigenes Einkommen in der Krankenversicherung familienversichert sind, dürfen sie einen bestimmten Freibetrag für Nebeneinkünfte (circa 450 Euro monatlich) nicht überschreiten, ohne selbst krankenversicherungspflichtig zu werden. Zu diesen Einkünften zählen auch die Gewinne aus einer Photovoltaik-Anlage.

Das gleiche gilt für Vorruheständler, die vor Erreichen der „Regelaltersgrenze“ Rente beziehen. Wer hier die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Jahr bereits mit Nebentätigkeiten ausschöpft, muss eine Kürzung der Rente hinnehmen. Auch hier wären aber nicht die Brutto-Einnahmen aus der Einspeisevergütung, sondern der Netto-Gewinn aus der Photovoltaik zu berücksichtigen, wenn ein solcher Gewinn überhaupt entsteht. Dieser wichtige Unterschied zwischen „Einnahmen“ und „Einkünften“ kann gerade bei älteren Anlagen mit noch hoher Einspeisevergütung teure Folgen vermeiden.

Beispielrechnung

Photovoltaik-Anlage mit 10 kWp
Jahresertrag 9.000 kWh
Eigenverbrauch 2.000 kWhÜ
berschusseinspeisung 7.000 kWh
Einspeisevergütung 9 Cent/kWh

Wirtschaftlichkeitsrechnung aus dem privaten Blickwinkel:

Kosten:
15.000 €          Investition
4.400 €            Betriebskosten über 20 Jahre
————
19.400 €          Summe

Einsparung und Einnahmen:
12.000 €          Eigenverbrauch (2.000 kWh x 0,30 €[1] x 20 Jahre)
12.600 €          Einspeisevergütung (7.000 kWh x 0,09 € x 20 Jahre)
————-
24.600 €          Summe

Ergebnis: + 5.200 €

Steuerliche Ergebnisrechnung:

Kosten:
15.000 €       Abschreibung
4.400 €         Betriebskosten
6.000 €         Steuerberater für Photovoltaik-Anlage (300 € jährlich)
————-
25.400 €        Summe

Einnahmen:

12.600 €          Einspeisevergütung (7.000 kWh x 0,09 € x 20 Jahre)
3.600 €            Privatentnahme[2]*(2.000 kWh x 0,09 € x 20 Jahre)
————–
16.200 €          Summe

Ergebnis: – 9.200 €

(Liebhaberei, da keine ertragssteuerliche Gewinnerzielungsabsicht)

[1] Die 30 Cent entsprechen einem durchschnittlicher Arbeitspreis für den Strom (ohne Grundpreis) über einen Zeitraum von 20 Jahren bei einem jährlichen Preisanstieg von 1 Prozent
[2] Bewertet zum Marktpreis „Einspeisevergütung“. Möglich wäre eine Bewertung zu den Selbstkosten, eine von der Verwaltung vorgegebene Pauschale von 20 Cent oder zum Marktpreis. Der Anlagenbetreiber kann den für ihn günstigsten Ansatz wählen.

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