Die Photovoltaik ist in der Energiewirtschaft angekommen. Fast zwei Millionen große und kleine Solaranlagen produzieren in sonnigen Stunden fast die Hälfte des gesamten Stromverbrauchs. Die Bundesnetzagentur hält es jedoch für unzureichend, wie derzeit privat produzierter Solarstrom bilanziert wird. Die Bonner Behörde – namentlich das Team um Peter Stratmann aus dem Referat für Erneuerbare Energien – hat nun im Zuge der Diskussion um die nächste EEG-Novelle einen Vorschlag zur „Marktintegration ausgeförderter und neuer Prosumer-Anlagen“ vorgelegt, der drei Optionen enthält, wie Photovoltaik-Anlagen an das Netz angeschlossen und abgerechnet werden können und das Bilanzierungsproblem gelöst wird. Diese Vorschläge sorgen für reichlich Aufregung und Unbehagen in weiten Teilen der Photovoltaik- und Speicherbranche. Um zu verstehen, was die Bundesnetzagentur meint, und die teilweise hoch emotionale Debatte über die Vorschläge zu versachlichen, haben wir mit der Peter Stratmann die relevanten Fragen und Unklarheiten ausführlich diskutiert.
Was ist unter der Markt-Option (Modell 1) zu verstehen?
Die Netzeinspeisung und der Bezug des Netzstroms werden viertelstündlich gemessen und ein Direktvermarkter übernimmt die Vermarktung, die Versorgung und die Abrechnung. Der Solarstrom kann auch im Haus verbraucht werden, dann ändern sich entsprechend Einspeisung und Verbrauch. Die Bundesnetzagentur bezeichnet dies als volle Marktintegration des Haushaltes. Nach ihrem Verständnis bedeutet das, dass das Prognoserisiko beim Direktvermarkter liegt.
Der Eigenverbrauch soll in diesem Modell wie heute von Netzentgelten, Steuern und Abgaben befreit sein und auf die Zahlung der EEG-Umlage für den eigenverbrauchten Solarstrom bei Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung soll auch verzichtet werden, „um die Vorgaben entsprechend der EU-Erneuerbaren-Richtlinie auszugestalten“. Der eingespeiste Überschuss wird mit der Marktprämie vergütet. Für ausgeförderte Anlagen wird der Marktwert Solar gezahlt, der 2019 bei etwa vier Cent pro Kilowattstunde lag.
Unerlässlich für dieses Modell sind Geräte, die viertelstündlich messen. Mit dem Rollout werden Smart Meter bei Photovoltaik-Anlagen ab sieben Kilowatt Leistung in absehbarer Zeit zur Pflicht werden. Daher hält Stratmann das Modell „für ausgeprägt technikaffine Anlagenbetreiber, die daran interessiert sind, sich aktiv am Strommarkt zu beteiligen“, für geeignet.
Was ist unter der Netzbetreiber-Option (Modell 2) zu verstehen?
Dieses Modell sieht vor, dass der gesamte erzeugte Solarstrom vom Netzbetreiber abgenommen und vergütet wird. Der selbst erzeugte Solarstrom darf nicht selbst verbraucht werden, Eigenverbrauch gibt es also nicht. Die Messung kann dabei durch Jahresarbeitszähler erfolgen. Die gesamten Erzeugungsmengen werden vom Netzbetreiber über den bestehenden EEG-Ausgleichsmechanismus vermarktet. Die Belieferung der Haushalte erfolgt für die gesamte Verbrauchsmenge nach dem Standardlastprofil, also wie gehabt.
Die Bundesnetzagentur beschäftigt sich nicht nur mit den Abrechnungsmodalitäten, sondern auch mit Vergütungshöhen. Für neue Anlagen schlägt sie in diesem Modell eine Erhöhung der Einspeisevergütung auf etwa zwölf Cent pro Kilowattstunde für kleine Dachanlagen vor. Auch Betreiber bestehender Anlagen sollen eine zwei Cent höhere Förderung erhalten, wenn sie von ihrem bisherigen Abrechnungsmodus in die Netzbetreiber-Option wechseln.
Die vorgeschlagene Erhöhung der Förderung soll ausgleichen, dass man auf die bestehenden finanziellen Vorteile aus dem Eigenverbrauch verzichtet. Dazu reicht der Ausgleich allerdings nicht aus. Nutzt man den Strom derzeit selbst, spart man etwa 30 Cent pro Kilowattstunde, für eingespeisten Strom erhält man rund zehn Cent. Bei einem Eigenverbrauchsanteil von 20 Prozent ergibt sich daraus, dass die Kilowattstunde erzeugten Solarstroms 14 Cent wert ist. Bei einem Eigenverbrauchsanteil von 50 Prozent sind es 20 Cent. Sinkt in Zukunft die EEG-Umlage und damit der Strompreis, etwa um drei Cent, dann sinkt dieser Wert zwar, aber nur auf 18,5 Cent pro Kilowattstunde.
Was bedeutet dieses Modell für ausgeförderte Anlagen?
Es wird so langsam dringend, dass es eine Lösung für Betreiber gibt, deren Anlagen ab 2021 keine Vergütung mehr bekommen, weil sie bereits 20 Jahre gefördert wurden. Für diese Post-EEG-Anlagen ist es in diesem Modell möglich, weiter einzuspeisen. Die Bundesnetzagentur schlägt eine sogenannte „förderfreie Auffangeinspeisung“ vor. Die Betreiber sollen rund 80 Prozent des durchschnittlichen Jahresmarktwertes Solar für die eingespeiste Strommenge erhalten. Mit diesem Wertersatz lassen sich nach Ansicht der Bundesnetzagentur bei den meisten Anlagen die Betriebskosten weiter decken. Stratmann hofft darauf, dass Betreiber, deren Anlagen 20 Jahre lang über das EEG gefördert wurden, auch Phasen überbrücken, in denen die Einnahmen unter der Wirtschaftlichkeitsgrenze liegen, ohne direkt ihre Anlagen vom Dach zu nehmen.
Was ist unter der Lieferanten-Option (Modell 3) zu verstehen?
Die Lieferanten-Option kann man bei dem gleichzeitig vorgeschlagenen Vergütungsmodell verkürzt als Net-Metering mit Grundgebühr beschreiben, in der auch Eigenverbrauch möglich ist. Energiewirtschaftlich sind die Modelle 2 und 3 identisch. Sie unterscheiden sich nur hinsichtlich der Abrechnungsmethoden. Die Messungen würden in dieser Option mit einem Zweirichtungszähler am Netzanschlusspunkt und einem Erzeugungszähler an der Anlage erfolgen. Der Netzbetreiber zahlt in diesem Fall die Einspeisevergütung oder den Wertersatz bei ausgeförderten Anlagen nicht an den Betreiber, sondern an den Lieferanten des Netzstroms aus. Der Anlagenbetreiber und der Lieferant wiederum vereinbaren über einen Vertrag dann individuell die Zahlungen für den gelieferten Solarstrom.
Der Eigenverbrauch ist insofern möglich, da die Solaranlage im Hausnetz angeschlossen wird, der Solarstrom zunächst durch den eigenen Haushalt fließt und dazu genutzt wird, um das Elektroauto zu laden oder die Wäsche zu waschen.
Die Krux dürfte bei diesem Modell in der Ausgestaltung der Preise liegen. Die Bundesnetzagentur schlägt eine sogenannte symmetrische Bepreisung der beiden Richtungen des Zweirichtungszählers vor. Dies bedeutet, dass sowohl die selbst erzeugte und ins Netz eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom als auch der bezogene Strom vom Versorger jeweils beispielsweise mit 30 Cent pro Kilowattstunde bepreist werden. Das hört sich nach viel an. Aber es gibt außerdem eine Grundgebühr, die sich nach der Leistung der Photovoltaik-Anlage richtet.
In den Rechenbeispielen der Bundesnetzagentur ist als Grundgebühr ein „Basispreis“ von 14,60 Euro pro Kilowatt und Monat angegeben. Der Basispreis ist kein fester Wert, sondern er wird am Ende des Jahres abgerechnet. Es soll sichergestellt werden, dass der Prosumer mit seinem Solarstrom genau den gleichen Ertrag erwirtschaftet wie in der Netzbetreiber-Option. Durch die „symmetrische Bepreisung“ hat man keinen finanziellen Vorteil, wenn man den Solarstrom selbst verbraucht.
Die Bundesnetzagentur sagt, dass sie dieses Modell entwickelt habe, da viele Betreiber sich wünschen, nur einen Ansprechpartner zu haben. Daher auch der Name Lieferanten-Option.
Ein Argument der Bundesnetzagentur für ihre Vorschläge ist, dass es im jetzigen System zu einer „Doppelbeschaffung“ von Strommengen komme. Wie wird im Strommarkt derzeit Sorge getragen, dass Stromversorger immer gleich viel Strom einkaufen wie sie ihren Kunden verkaufen?
Dazu dienen die sogenannten Bilanzkreise. Eigentlich sollte jeder Verbraucher und Erzeuger über einen Zähler an das Stromnetz angeschlossen sein, der in Viertelstundenfenstern aufgelöst die Energie misst, die eingespeist oder aus dem Stromnetz bezogen wird. Jeweils für den nächsten Tag muss ein Energiehändler oder Versorger den Stromeinkauf für seinen Bilanzkreis so planen, dass Einspeisung und Verbrauch ausgeglichen sind. Eine wichtige Möglichkeit, diesen Ausgleich zu organisieren, ist der Stromhandel.
Natürlich besteht bei den Planungen eine Unsicherheit. Verbraucher verhalten sich spontan, auch in industriellen Prozessen wird mal mehr, mal weniger Energie benötigt und auch die Erzeuger halten sich nicht immer an den Plan. Das gilt vor allem für erneuerbare Energien, die vom Wetter abhängen. Daher gilt es, Verbrauch und Erzeugung richtig zu prognostizieren. Gibt es Abweichungen von der Prognose, muss der Versorger kurzfristig Strom beschaffen oder verkaufen oder eine Strafe zahlen. Es gibt also ein Prognoserisiko.
Die meisten Haushalte haben keine Zähler, die im Viertelstundentakt den Stromfluss messen. Es wird nur einmal im Jahr der Stromzähler abgelesen. Woher weiß der Versorger des Verbrauchers, wann er Strom bereitstellen muss?
Der Versorger weiß es überhaupt nicht. Um das Problem zu lösen, wurden die Standardlastprofile eingeführt. Man geht davon aus, dass ab einer bestimmten Menge an Haushalten, die an ein Netz angeschlossen sind, sich die individuellen Unterschiede der einzelnen Haushalte ausgleichen und am Schluss ein Verbrauch entsprechend eines Standardlastprofils entsteht. Das funktioniert umso besser, je mehr Haushalte zu dieser Statistik beitragen.
Für den einzelnen Haushalt wird anhand eines einzigen Datenpunkts aus dem Vorjahr berechnet, wie viel Strom er in einer bestimmten Viertelstunde benötigt. Das mag im individuellen Fall zwar nicht der Realität entsprechen, stimmt aber, wenn man alle Haushalte zusammen betrachtet. Der Versorger eines Haushaltes muss den Strom dann entsprechend diesem Standardlastprofil beschaffen, um seinen Bilanzkreisverpflichtungen genügen zu können.
Dieser Artikel stammt aus der Juni-Ausgabe (02/2020) des pv magazine Deutschland. Dort finden Sie auch einen weiteren Artikel mit Reaktionen aus der Solar- und Speicherbranche zum Prosumer-Modell.
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Warum ist die Bundesnetzagentur der Auffassung, dass der Eigenverbrauch doppelt beschafft werden muss?
Nehmen wir an, Familie Meyer hat einen Jahresstromverbrauch von 4.000 Kilowattstunden und erzeugt 5.000 Kilowattstunden Solarstrom. Wenn der gesamte Solarstrom über einen Zähler eingespeist wird, weiß einerseits der Versorger, dass er für den Haushaltsverbrauch Strom entsprechend dem Standardlastprofil 4.000 Kilowattstunden Jahresenergie bereitstellen muss. Andererseits weiß der Netzbetreiber, dass er die erzeugte Strommenge abnehmen muss. Der Übertragungsnetzbetreiber kann in diesem Fall die Gesamtmenge an Solarstrom für jede Viertelstunde prognostizieren und plant dabei die Solaranlage mit ihren Leistungsdaten ein.
Wenn Familie Meyer jedoch eine Eigenverbrauchsanlage besitzt und im Laufe des Jahres an sonnenreichen Stunden der Eigenverbrauch hoch ist, bezieht sie von ihrem Versorger weniger Strom als das Standardlastprofil vorhersagt. Der Versorger bleibt auf seinem Strom, den er wegen der Ausrichtung am Standardlastprofil beschaffen muss, sitzen. Die Eigenverbrauch-Strommengen sind dann doppelt im System vorhanden.
Ein Jahr später wird es noch komplizierter. Bezog der Haushalt im Vorjahr nur 3.000 Kilowattstunden aus dem Netz, weil er 1.000 Kilowattstunden selbst erzeugt hat, wird das Standardlastprofil auf den niedrigeren Wert bezogen. In Zeiten hoher Sonneneinstrahlung bleibt der Versorger dann immer noch auf Strom sitzen, auch wenn es weniger ist. In Zeiten geringer Sonneneinstrahlung und geringen Eigenverbrauchs ist es umgekehrt. Im System ist dann zu wenig Strom vorhanden.
Um im Falle von zu viel Strom diesen aus dem Netz zu nehmen, wird negative Regelenergie verwendet. In der Regel wird sie von fossilen Kraftwerken erbracht, die dann gedrosselt werden. Im Falle von zu wenig Energie im Netz wird positive Regelenergie eingekauft. In der Regel steigern dazu konventionelle Kraftwerke kurzfristig. Beides lassen sie sich extra bezahlen. Es wird am Ende über Netzumlagen abgerechnet.
Diese Doppelversorgung hält Stratmann nicht nur aus Kosten-, sondern auch aus Umweltperspektive für kritisch. Der CO2-Ausstoß steige durch diese systematischen Fehler, da die Regelenergie von fossilen Kraftwerken erbracht wird. Vor allem seien es diese Einnahmen, die dazu führten, dass sie sich überhaupt noch rentieren und am Netz bleiben.
Sind das nicht vernachlässigbare Mengen und Kosten?
Bei derzeit fünf Terawattstunden solarem Eigenverbrauch geht es sowohl beim Geld als auch beim CO2 nicht mehr um geringe Mengen, so Stratmann, obwohl das rechnerisch nur rund 0,8 Prozent des Gesamtstromverbrauchs sind. Er erklärt das mit einer groben Abschätzung: Die fünf Terawattstunden teilen sich auf in eine Hälfte, die doppelt im System ist und eine andere Hälfte, die zu wenig im System ist. Unter der optimistischen Annahme, die Ungleichgewichte treten rund in der Hälfte der Zeit auf, verteilen sich die 2,5 Terawattstunden auf rund 4.000 Stunden. Teilt man 2,5 Terawattstunden durch 4.000 Stunden, ergibt das 625 Megawatt. Das ist die Leistung, die man benötigt, um das Ungleichgewicht auszugleichen. Das entspricht ungefähr der Hälfte der Minutenreserve, sagt Stratmann, und sei daher ernst zu nehmen. Die Ungleichgewichte dürften nicht ansteigen.
Wäre es nicht sinnvoll, die Standardlastprofile zu ändern?
Die Methode der Standardlastprofile funktioniert nicht, wenn man die Solarstromerzeugung mit einrechnet, da diese nicht am 1. Januar für das gesamte Jahr prognostizierbar ist. Stratmann und auch Verteilnetzbetreiber sehen es als zu schwierig an, die Standardlastprofile für Haushalte mit Photovoltaik-Anlagen und Speichern anzupassen, da zu viele unbekannte Faktoren verlässliche Prognosen erschweren. Eine Standardisierung solcher neuen Lastprofile ist aus ihrer Sicht nicht möglich.
Die Bundesnetzagentur hat über die Kritik an der Bilanzierung hinaus Bedenken bei der Eigenverbrauchsoptimierung der Haushalte im heutigen System. Warum?
Die Versorger müssen jeweils am Vortag entsprechend dem Standardlastprofil auf dem Strommarkt den Strom einkaufen. Wenn jeder seine Haare föhnt, wenn sie nass sind, verhalten sich die Verbraucher automatisch statistisch. Wenn sich die Menschen aber nach der Sonneneinstrahlung richten und die Waschmaschine einschalten, wenn die Sonne scheint, wird das Verhalten „kollektiv nicht prognostizierbar“, sagt Stratmann.
Bei Industriekunden gibt es bereits eine viertelstündliche Lastgangmessung. Der Versorger übernimmt die Prognose des Netzbezugs und trägt damit bewusst das Prognoserisiko. Bei Anlagen in der Direktvermarktung sind die erzeugten Strommengen ebenfalls durch die Viertelstundenmessung in das System eingebunden. In diesen Fällen tragen Direktvermarkter und Bilanzkreisverantwortliche das Risiko, in der Markt-Option wäre das auch für Privatkunden der Fall.
Wie schätzt die pv magazine Redaktion die Vorschläge ein?
Die Bundesnetzagentur macht diese Vorschläge für die Diskussion um die anstehende EEG-Novelle. Dazu werden auch noch andere Institutionen und Gruppen Vorschläge machen. Es liegt nicht zuletzt an der Aufregung in der Solar- und Speicherbranche, dass gerade diese Vorschläge so viel thematisiert wurden. Das war teilweise unnötig und lag daran, dass die Vorschläge falsch verstanden wurden. Teilweise war und ist die Aufregung berechtigt, da wichtige Fragen nicht ausreichend diskutiert oder dargestellt sind.
Aus unserer Sicht muss man die Einwände der Bundesnetzagentur ernst nehmen, wenn sie sagt, dass es ein Problem mit der Bilanzierung gibt und es zu einer volkswirtschaftlich ineffizienten Abrechnung führt. Sie verbindet ihre Vorschläge zur Bereinigung der Bilanzierungsprobleme aber mit Modellen zur Vergütung und zu Anreizen an die Prosumer.
Die Option 3 würde das Bilanzierungsproblem nach unserer Einschätzung auch lösen, wenn man auf die symmetrische Bepreisung verzichten würde. Man könnte mit der bereinigten Bilanzierung genauso gut das derzeitige Anreizsystem abbilden: keine Grundgebühr, Bepreisung der Einspeisung bei ungefähr zehn Cent pro Kilowattstunde, Bepreisung des Verbrauchs wie gehabt. Das wäre ein Anreizsystem, das Eigenverbrauch und Heimspeicher honoriert.
Insofern muss man eben über die Frage diskutieren: Wie viele Speicher brauchen wir und wie setzen wir die Anreize, damit in die Geräte investiert wird? Das ökonomisch günstigste Energieszenario des Fraunhofer ISE gibt auf die Frage, wie viele Speicher wir brauchen, eine klare Antwort: Bis 2050 sind es 150 bis 200 Gigawattstunden, was einen jährlichen Zubau von fünf bis sieben Gigawattstunden erfordert.
Option 1 eröffnet durchaus Chancen für Speicher. Sie können netzdienlich genutzt werden, Eigenverbrauch ist möglich und Prosumer können an den Erlösen beteiligt werden. Daher begrüßen manche Hersteller dieses Modell. Doch ob der Verweis auf Option 1 ausreicht, um den Speicherzubau zu fördern, muss erst noch diskutiert werden. Ein Hindernis können die Zusatzkosten für Zähler und Dienstleister sein. Zudem sind die derzeitigen Smart Meter wegen der fehlenden Zertifizierungen für die Gateways noch nicht geeignet, um sie für die Direktvermarktung zu nutzen. Nach Ansicht von Experten könnten noch einige Jahre ins Land gehen, bis dies der Fall ist. Dann würden aber zumindest die Kosten gegenüber den derzeit notwendigen RLM-Zählern sinken, da sie für Smart Meter bei kleinen Photovoltaik-Anlagen auf 100 Euro im Jahr gedeckelt sind.
Am Ende müssen alle Maßnahmen vor dem Aspekt diskutiert werden, was sie für die Energiewende bedeuten. Das gilt auch für die Frage, welchen Einfluss die Modelle auf die EEG-Umlage haben. Auch wenn volkswirtschaftlich sinnvoll, kann die veränderte Bilanzierung dazu führen, dass Börsenpreise sinken und die EEG-Umlage steigt. Zu welchen politischen Problemen das für die Energiewende führt, weil auf den Stromrechnungen der Verbraucher die EEG-Umlage, nicht aber die Folgekosten für die umweltschädlichen Auswirkungen des Reststroms gelistet werden, haben wir in den letzten zehn Jahren gesehen. Die EEG-Umlage wurde instrumentalisiert gegen den Ausbau der Erneuerbaren. Deshalb gehört auch dieser Punkt in die Diskussion.
Wir sind gespannt, welche anderen Vorschläge in den nächsten Wochen und Monaten auf den Tisch kommen.
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Zitat aus dem Artikel.
Die Netzeinspeisung und der Bezug des Netzstroms werden viertelstündlich gemessen und ein Direktvermarkter übernimmt die Vermarktung, die Versorgung und die Abrechnung. Der Solarstrom kann auch im Haus verbraucht werden, dann ändern sich entsprechend Einspeisung und Verbrauch. Die Bundesnetzagentur bezeichnet dies als volle Marktintegration des Haushaltes. Nach ihrem Verständnis bedeutet das, dass das Prognoserisiko beim Direktvermarkter liegt.
Zitat Ende.
Marktintegration des Haushaltes, warum denn schon wieder so „Vieldeutig“
Markt, bedeutet seit der Ermächtigungsverordnung 2010 für EE Strom immer Verramschen, wie ich schon so oft hier dargestellt habe. Also nichts Gutes für den Erzeuger von EE Strom.
Marktintegration des.. „Überschuss“.. Stromes wäre für die Prosumer eine wesentlich eindeutigere Aussage, und würde nicht den Eindruck erwecken, der gesamte Haushalt, und somit auch der Eigenverbrauch, sollte in den Markt integriert werden
Dabei haben wir doch mit dem Herrn Stratmann an anderer Stelle versucht, diese Irritation auszuräumen.
Siehe hier, die Kommentare so ab dem 25 Mai.
https://www.pv-magazine.de/2020/05/18/zukunft-der-photovoltaik-anlagen-chancen-des-prosumer-modells-der-bundesnetzagentur-fuer-den-kohleausstieg-nutzen/#comments
Hallo Herr Diehl,
vielen Dank für Ihre neuerliche Mail. In der Tat haben Sie vollkommen recht: Die Formulierung, die Sie vorgeschlagen haben ist wirklich viel besser: …„“Viertelstunden-Vermarktung der Überschusseinspeisung“ ……trifft es viel genauer. Ich werde das den Kollegen mal vorschlagen, die Präsentation an dieser Stelle zu verbessern.
Beste Grüße
Peter Stratmann
Nachtrag:
Habe ich doch glatt übersehen, bezüglich der Betonung auf „Überschuss“ hat Herr Stratmann gesten Abend noch spät eine Mail geschickt
Siehe hier:
Hallo Herr Diehl,
die Präsentation ist ausgetauscht und die von Ihnen vorgeschlagene Formulierung steht jetzt auf Folie 11.
Vielen Dank!
Beste Grüße
Peter Stratmann
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/ProsumerModell.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Ich denke an Herrn Stratmann wird es nicht liegen wenn da letztendlich was Energiewende negatives raus kommt. Vielleicht liest er auch noch was ich über das Standardlastprofil geschrieben habe.
Mehr zum Thema:
Das Standardlastprofil, und die doppelte Bereitstellung von Strom wie es der Herr Stratmann nennt, bringt einmal mehr das Faule Ei ans Tageslicht, das der Energiewende 2010 ins Nest gelegt wurde.
Wir hatten ja schon mal ein Standardlastprofil, wo doppelte Bereitstellung von Strom.nicht nötig war.
Was da doppelt anfiel waren allenfalls Prognoseabweichungen und die waren vernachlässigbar.
Siehe hier zum doppelten Strom
Zitat IWR.
Grund ist ein von der Politik beschlossener Wechsel der EEG-Lieferung ab 2010 (Wälzungsmechanismus). Bis 2009 erhielten die Stadtwerke den EEG-Strom als sog. EEG-Stromband monatlich tatsächlich physisch geliefert, so dass die großen Vorlieferanten (RWE, E.ON, Vattenfall, EnBW, etc.) auch faktisch weniger an die Stadtwerke liefern konnten. Seit 2010 muss der EEG-Strom an der Börse verkauft werden und das hat weitreichende Folgen: RWE, E.ON & Co. beliefern Stadtwerke seit 2010 wieder weitgehend vollständig mit konventionellem Strom, der EEG-Strom an der Börse kommt „ZUSÄTZLICH“ auf den Markt und drückt auf die Preise.
Zitat Ende.
Der Herr Stratmann muss lediglich den EE Strom den Versorgern wieder zwingend zuteilen, und nicht zusätzlich an der Börse verramschen lassen., dann haben wir allenfalls Prognoseabweichungen die zu viel oder zu wenig sind.
Und wie diese Abweichungen gehandhabt werden
Siehe hier.
https://www.pv-magazine.de/2020/03/31/50-hertz-verzeichnet-durchschnittlich-85-prozent-anteil-von-photovoltaik-und-windkraft-im-netz-im-februar/
Zitat …..Im Februar deckten nach Angaben von 50 Hertz Windkraft und Photovoltaik…“BILANZIELL“ im Monatsmittel bereits rund 85 Prozent des Stromverbrauchs im Netzgebiet. Am 23. März gab es zudem einen neuen Rekord bei der Photovoltaik: Zur Mittagszeit sei es 50 Hertz gelungen, knapp 8500 Megawatt Solarstrom ins Netz zu integrieren und zu den Verbrauchern zu liefern, ohne ein einziges Megawatt Photovoltaik-Leistung abregeln zu müssen. Zitat Ende.
Fazit: Herr Stratmann sorgen Sie dafür, dass die EE wieder – wie bis 2010 – im Standardlastprofil „Bilanziert“ werden, und nicht separat an der Börse verramscht werden, dann muss auch nichts doppelt bereit gestellt werden.
„Unerlässlich für dieses Modell sind Geräte, die viertelstündlich messen.“
Es würde auch genügen, wenn man variable (Basisversorgungs)Einspeisetarife in viertelstündlicher Taktung für (kleine) Photovoltaikanlagen veröffentlicht und die Teilnahme an der marktähnlichen Überschusseinspeisung den Kleinstanlageneigentümern (bis 30kWp) freistellt.
Damit würde man auch die unsoziale Datensammlungsaktivität des Versorgungsgewerbes vermeiden und die Entscheidungsfreiheit über private Daten den Wählerinnen und Wählern an den einzelnen Stromanschlüssen erhalten.
Eine Anpassung der Einspeisetechnologie (oder variabler, lokaler Lastzuschaltung), um tageszeitlich die Einspeiseleistung anpassen zu können, müsste dazu ohnehin innovativ und kostengünstig eingebracht werden.
Korrektur:
Statt Überschusseinspeisung könnte die Einspeisung der NormalstromprosumerInnen einfach Einspeisung genannt werden, denn es ist nicht die Aufgabe der NormalstromkundInnen den Strommarkt zu definieren, indem diese die Situation im Verteilstromnetz als allgemeingültige Aussage zur Gesamtstrommarktsituation, zu eigenem Nachteil als ProsumerInnen für umweltschonenden Stromeinsatz, akzeptieren sollten. Den KundInnen im Verteilstromnetz hat man dazu nur wenig kundenorientierten Service angeboten.?
Weiters sind die Kleinanlagen bis etwa 30kWp und den nach_EEG_Förderbedingungen für KleinmengeneinspeiserInnen, in der Einzelsituation, mit teils größeren Risiken verbunden:
Etwa durch politische Paradigmenwechsel, Konjunkturveränderungen, technischen Wandel, Wetterereignisse, Versicherungsprämien oder langjährige Nutzungskosten, usw.
Äquivalent zum Standardlastprofil hat man ansatzweise auch ein Standardeinspeiseprofil etabliert.
Es spricht doch wirklich alles für Modell 1. Es unterstützt nicht nur bei der Prosumer Thematik hinsichtlich Eigenverbrauch, sondern ist auch eine Vorraussetzung für vernünftig funktionierendes Demand Side Management im B2C Bereich (bzw. < 100.000 kwh/a). Mir ist wirklich unklar, warum daran trotz des anstehenden Smart Meter Rollouts immer noch am SLP festgehalten wird. Eine 1/4 Stunden Messung kann doch heutzutage weder datentechnisch wirklich keine unlösbare Aufgabe mehr sein. Ich hoffe die Bundesnetzagentur handelt hier im Sinne der Energiewende und läßt sich nicht instrumentalisieren.
Kann es sein, dass die Beibehaltung dieses Fahrplans von der Bundesnetzagentur zu Strafzahlungen Deutschlands an die EU führt? In der Rahmenrichtlinie zur Umsetzung des EEG steht eindeutig, dass unverhältnismäßig hohe Gebühren oder Zahlungen die Rentabilität oder den Sinn von PV-Anlagen nicht torpedieren dürfen! Ich warte genüsslich auf das Jahr 2021. Entweder es kommt Post aus Brüssel. -und die EU braucht gerade Geld-Zurück. oder man sitzt Wiedermalerei die Sache aus.
Bei den Vorschlägen der BNA wird ein statistisches Risiko mMn in zu kleine Portionen geschnitten. Das erzeugt vollkommen unnötig Meß- und Verwaltungskosten sowie wirtschafltiche Risiken, die ebenfalls mit Kosten verbunden sind, sich aber im Schnitt doch ausgleichen.
Man könnte gut das heutige Modell beibehalten, mit asymetrischem Bezugsstrompreis und Einspeisevergütung wenn man es wie folgt ergänzt:
– der Verbrauch wird mit Standardlastprofilen angenommen. Basis ist der Gesamtverbrauch des Vorjahres (Eigenverbrauch plus Bezug). Eigenverbrauch muss vom Nutzer gemeldet werden (muss er für die Steuer sowieso ermitteln, Zählwerke im Wechselrichter sind hierfür gut genug).
– die PV Erzeugung wird durch eine globale Erzeugungsprognose berücksichtigt, und pro rata nach den installierten PV Leistungen auf die Haushalte verteilt. Diese Erzeugungsprognose pro kWp kann z.B. von der BNA für verschiedene Regionen erstellt und (Viertel-)stundenshcharf veröffentlicht werden.
– der Versorger beschafft SLP (auf Basis Eigenverbrauch plus Bezug) minus Erzeugungsprognose pro kWp x kWp installierte Leistung bei jedem Kunden.
– bei Kunden mit Speicher kann ein Korrekturprofil verwendet werden, das den typischen Speichergebrauch annähert.
Es bleibt eine Unschärfe z.B. durch unterschiedliche PV Ausrichtung, Eigenverbrauchsstrategien und Speichersteuerung. Aber dies sind Effekte 2. und 3. Ordnung. Damit schrumpft das Bilanzierungs-Problem insgesamt zu einer vernachlässigbaren Größe.
Volkswirtschafltich spart man sich den Meß- und Verwaltungsaufwand, und statistische Ausgleichseffekte über die große Anzahl verhelfen sogar zu einer besseren Gesamtprognose.
Die Stromgestehungskosten für GuD Gaskraftwerke (incl. externer Kosten von etwa 4.9ct/kWh) 12-15ct/kWh, Offshore-Windkraftanlagen 7.8-14ct/kWh, Biomasse-Kraftwerken 10-14.7ct/kWh und Photovoltaik-Kleinanlagen 8.4-12.7ct/kWh kann man für ein Jahr 2018 annähernd gleichsetzen.
Die Investitionskosten für GuD Gaskraftwerke sind bei etwa 0.6-1Mio je MW und erreichen Vollast in 30-40 Minuten vom Kaltstart. Minutenreserve muß innerhalb 15 Minuten vollständig zur Verfügung stehen.
Onshore-Windkraft und Freiflächen-Photovoltaik speisen kaum ins NiederspannungsVerteilnetz ein.
Das Problem mit der Orientierung mittelt sich auch wieder heraus, da man ja das Summenergebnis über viele Anlagen hinweg ebenfalls kennt und daher weis wie die summe vieler unterschiedlich ausgerichteter Anlagen Strom liefert.
Das ganze lässt sich mit den Methoden, welche man für die Verkehrsprognosen in Verkehrsrechnerzentralen auch für künftige Sonderereignisse rechnet, nochmal eine nummer sauberer lösen, insbesondere wenn man noch die Daten der Ortsnetztrafos hätte und jeweils die Anlagen im Bereich des Trafos, wen man es supergenau machen will noch mit grober Ausrichtung, hätte.
Kein Mensch braucht sich den Kosten- und Datenhorror mit Viertelstundenwerten von allen Prosumern oder Consumern antun, das sind Daten die kein mensch braucht und die für Prognosen nur eine Pseudogenauigkeit vorgaukeln. Es nimmt auch kein Mensch Einzelfahrzeugdaten aus den Messtellen für die Verkehrsprognosen.
Wenn die BNA das braucht schreibe ich ihnen ein sauberes Prognosemodell für die Standardganglinien der Prosumer. Nur dass die Versorger keine Lösung kennen bedeutet nicht dass es keine Lösung gibt. Andere haben die Lösungen dafür in der Schublade.
Man Man Man, wegen so einer Kleinigkeit die Energiewende vor die Wand fahren..
Einige Bereiche werden durch NGO zweckmäßiger und genauer dargestellt, als das (zumindest derzeit) staatliche Planungsansichten veranschaulichen.
Ein Beispiel: https://www.electricitymap.org/map?wind=true&solar=true
Zusätzlich gibt es bereits diverse Standardlastprofilarten (und kaum Berücksichtigung der Wettersituation der jeweiligen Jahreszeit) und das sogar noch unterschiedlich für einige Nachbarländer …..
Modell 1 ist an sich eine vernünftige Option. Die Vergütung der Überschusseinspeisung sollte allerdings individuell zwischen Direktvermarkter und Anlagenbetreiber geregelt werden können. Damit entstünden unterschiedliche Vergütungsvarianten. Für risikoaverse Anlagenbetreiber könnte eine fixe Vergütung vereinbart werden und Chancen und Risiken des Marktes trüge der Direktvermarkter. Andere Anlagenbetreiber möchten vielleicht lieber eine Vergütung entsprechend der Preisentwicklung an der EPEX Spot oder einer anderen variablen Vergütung und könnten damit selbst stärkeren Einfluss auf die Vergütung nehmen, hätten aber auch einen entsprechenden Aufwand. Dies würde wiederum einen Anreiz zur Entwicklung fortschrittlicher Energiemanagementsysteme setzen.
Dem ganzen liegen die falschen Rahmenbedingungen zugrunde.
Wichtig ist offensichtlich nicht der beste ökologische Effekt oder die beste Lösung für die Gesellschaft, nein es soll zuallererst sichergestellt werden, dass weiterhin das Netz vergoldet wird, die digitalen Zähler incl. MUC vermarktet werden (zu Lasten der Verbraucher, die nichts davon haben) und vor allem die zentrale Energeiversorgung aufrecht erhalten werden soll. Das ganz ist also purer Lobbyismus. Solange sich das nicht ändert, wird es endlose Diskussion und nicht die besten Lösungen geben! Es ist traurig zu beobachten, wie seit Jahren regulatorisch die Energiewende nicht zur behindert, nein inzwischen ganz unverblühmt sabotiert und rückgängig gemacht werden soll.
@ Peter Eckerle
Das Modell 1 sehe ich auch so wie Sie.
Zu dieser Variante wird in 2021 unsere eigene 15 Kwp Anlage.
Deshalb mein besonderes Interesse an der Option 1
Was mich an Option 1 gestört hatte war die Formulierung auf Folie 11.
Da hieß es wie folgt.
Markt-Option: Viertelstunden-Vermarktung.. „mit“.. Überschuss-Einspeisung.
Da konnte man den Eindruck gewinnen, dass die gesamte Erzeugung – auch der Eigenverbrauch – in den Markt integriert werden soll.
Das haben die jetzt auf Folie 11 geändert wie folgt.
Markt-Option: Viertelstunden-Vermarktung.. „der“.. Überschuss-Einspeisung.
Siehe meinen Beitrag vom 23 Juni 18.00 Uhr, wo der Herr Stratmann geantwortet hat.
Mit einer Re-Mail habe ich den Herrn Stratmann noch gefragt, warum es bei Option 1 privilegierter Eigenverbrauch heißt und bei Option 3 physikalischer Eigenverbrauch, hat er mir wie folgt geantwortet.
Hallo Herr Diehl,
privilegierter Eigenverbrauch ist so organisiert, dass er die finanziellen Begünstigungen (wir sagen dazu auch „Privilegien“) genießt, um die es den Leuten in der Regel geht: auf den privilegierten Eigenverbrauch zahlt man keine Netzentgelte, keine Steuern und keine Abgaben. Bei der EEG-Umlage hängt es von der Größe der Anlage ab, ob man entweder ebenfalls befreit ist oder ob man 40 % der Umlage zahlen muss.
Beim physikalischen Eigenverbrauch gibt es diese finanziellen Begünstigungen nicht. Der Strom fließt zwar durchs Haus und durch die Hausgeräte, aber der Prosumer hat keine finanziellen Vorteile davon. Das liegt daran, dass in der Lieferanten-Option die Messung des Solarstroms direkt an der Solaranlage erfolgt. In unserer Abbildung werden 3500 kWh gemessen und das ist auch die Menge, die der Netzbetreiber an die Börse bringt. Finanziell und energiewirtschaftlich ist der eigenverbrauch in der Lieferantenodtion neutralisiert. Physikalisch findet er statt.
War das verständlich?
Beste Grüße
Peter Stratmann
Für mich höchst erfreulich, wie Herr Stratmann die Vorschläge seiner Bundesnetzargentur ( BNA ) zusammen mit betroffenen Anlagenbetreibern analysiert, um Irritationen auszuräumen..
Uff… wo soll man da anfangen?
„Die meisten Haushalte haben keine Zähler, die im Viertelstundentakt den Stromfluss messen. Es wird nur einmal im Jahr der Stromzähler abgelesen. Woher weiß der Versorger des Verbrauchers, wann er Strom bereitstellen muss?“
Brauchten sie bisher ja auch nicht, aber genau dafür gibt es bald den (für den Nutzer!) sündhaft teuren Smart-Meter-Rollout, wo ich als Anlagenbetreiber einer +7 kWp Anlage für 100 € Kosten pro Jahr verpflichtend ein Gerät zur Übermittlung genau dieser Daten einsetzen lassen muss?
„Die Methode der Standardlastprofile funktioniert nicht, wenn man die Solarstromerzeugung mit einrechnet, da diese nicht am 1. Januar für das gesamte Jahr prognostizierbar ist. […] Eine Standardisierung solcher neuen Lastprofile ist aus ihrer Sicht nicht möglich.“
Herr Marwede hat das schon schön erklärt, warum es eigentlich jetzt schon kein Thema ist und hier nur als Argument künstlich aufgebläht wird. Es gibt keine 100%-Lösung, aber schon eine 90%-Lösung. Wenn man stur an der 0%-Lösung festhält, hat man aktuell natürlich größere Probleme die man verständlicherweise gerne outsourcen möchte. Mit den Smart Metern geht in Zukunft die Prognose dann aber eben noch besser, weil eine riesige tagesaktuelle Datenmenge zur Verfügung steht. Will die Bundesnetzargentur stellvertretend für die Versorger hier vor dem Start der Smart-Meter schnell noch das Restrisiko mit Argumenten loswerden, die nur VOR dem Rollout gültig sind?
„Nach ihrem Verständnis bedeutet das, dass das Prognoserisiko beim Direktvermarkter liegt.“
Diese Risiken sind also weiterhin da – nur nicht mehr bei den Versorgern. Wo ist da genau der volkswirtschaftliche Mehrwert?
Das Argument mit dem zusätzlichen CO2 ist ebenfalls mit Verlaub gesagt grober Unfug – es gilt auch im deutschen Stromnetz die Energieerhaltung:
Fall 1: Mehr Strom wird verbraucht als gedacht, dieser muss wegen fehlender grüner Speicher von konventionellen Kraftwerken gestemmt werden – korrekt.
Fall 2: Mehr Strom wird verbraucht und man weiß das vorher (Prognose), dass mehr Strom verbraucht wird, dann muss dieser ebenfalls von konventionellen Kraftwerken gestemmt werden – nur halt planbarer und für weniger Geld. Wo verbraucht Fall 1 mehr CO2? Wird vielleicht sogar weniger CO2 ausgestoßen, weil die viel flexibleren Gaskraftwerke bevorzugt für Kurzzeitschwankungen eingesetzt werden, und nicht primär die Kohlekraftwerke?
„Die Versorger müssen jeweils am Vortag entsprechend dem Standardlastprofil auf dem Strommarkt den Strom einkaufen. “ Naja, der Großteil des gekauften Stroms wird eher aus Termingeschäften stammen, die Differenz zu diesem Teil wird ausgeglichen, schreibt der Autor an anderer Stelle aber auch richtig: „Jeweils für den nächsten Tag muss ein Energiehändler oder Versorger den Stromeinkauf für seinen Bilanzkreis so planen, dass Einspeisung und Verbrauch ausgeglichen sind.“
Hab ich ehrlich gesagt kein Problem mit – die Tagesvorhersage dürfte deutschlandweit gut genug sein, um mit dem Marktstammdatenregister eine pauschale Prognose zu erstellen, die nochmal deutlich besser in Bezug auf Eigenverbrauch wird, wenn der Smart-Meter-Rollout kommt.
„Um im Falle von zu viel Strom diesen aus dem Netz zu nehmen, wird negative Regelenergie verwendet.“
Und das Regeln erzeugt warum genau mehr CO2? Hier wird nur das „böse“ Kohlekraftwerk aufgezählt, hübsches Framing. Was ist mit den anderen Möglichkeiten (viel flexiblere Gaskraftwerke, Pumpspeicher, Batteriespeicher, Schaltung von flexiblen Lasten in Industrie oder in der Windkraft, virtuelle erneuerbare Kraftwerke, in Zukunft Wasserstoffwirtschaft)? Die ganzen Möglichkeiten PROFITIEREN von höheren Kosten bei der Regelenergie, damit fördert man letztendlich die nachhaltigen Speicher, die man eh braucht, weil die dann auch marktwirtschaftlich betrieben werden können. Derzeit sieht es aber eher so aus:
https://www.next-kraftwerke.de/wissen/regelenergie
Die Kosten der Vorhaltung von Regelenergie sinken seit Jahren! Wo ist hier Handlungsbedarf?
Ich fasse zusammen:
Im Vergleich zu früher wird die Prognose ein bisschen schwerer, weil die Leute (sinnvollerweise!) Solarstrom selber verbrauchen. Die Kosten für vorgehaltene Regelenergie sinken laut Monitoringbericht der Bundesnetzargentur seit Jahren – trotzdem wird uns hier Handlungsbedarf durch entsprechendes negatives Framing vorgetäuscht: Schnell noch vor dem Smart-Meter-Rollout versucht sie dies über die in der Masse überhaupt nicht relevanten Altanlagen und dem nicht haltbaren Argument des zusätzlichen CO2-Ausstoßes noch schnell noch dem Verbraucher aufzubürden.
Das ist in Summe einfach nur Lobbyarbeit für Energieversorger, die die lästige Prognose outsourcen wollen.
Es gibt 2017 etwa 600000 Ortsnetzstationen, 4.5Mio Zählpunkte, die gesetzlich verpflichtend (>6000kWh/a, >7kWp) und 34Mio Zählpunkte, welche optional mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden (könnten). 17.95Mio StromkundInnen beziehen weniger als 2000kWh/a.
Die Anzahl der Einspeiseanlagen >7kW zählt ca. 799tausend und zwischen 1 und 7kW etwa 327tausend. Einspeiseanlagen an Niederspannung mit gesamt mind. 20GWp Einspeiseleistung erreichen an 35.9Mio Netzanschlusspunkten (und 1.1Mio km Niederspannungsverteilstromnetz) gemittelt etwa 650-750W Leistungsveränderung zwischen 0% und 100% Einspeiseleistung an prognostizierbaren Sonnentagen?
Zählpunkte 2016: 46Mio Ferrariszähler (incl. Multitarifsysteme) und etwa 7.5Mio elektronische Messeinrichtungen (2016 ohne automatisierte Datenweiterleitung).
Stefan Riechelmann sagt:
Die meisten Haushalte haben keine Zähler, die im Viertelstundentakt den Stromfluss messen. Es wird nur einmal im Jahr der Stromzähler abgelesen. Woher weiß der Versorger des Verbrauchers, wann er Strom bereitstellen muss?“
@ Stefan Riechelmann.
Es geht auch nicht darum wann der Versorger bereitstellen muss, sondern wann er Überschuss abnehmen muss.
Schauen Sie mal was der Peter Stratmann von der BNA mir dazu geschrieben hat.
Hallo Herr Diehl,
Gut dass Sie noch einmal nachfragen. Es liegt mir viel daran, dass sich irrige Verständnis verflüchtigt, man müsse auch in der Marktoption den gesamten Strom erst einspeisen, um ihn nachher zurückzukaufen. So deutlich wie ich kann:
Sie dürfen nach dem Vorschlag der Bundesnetzagentur in der Marktoption den Strom vom Dach zuerst im Haus verbrauchen und die von Ihnen genannten 30 ct/kWh an finanziellen Vorteilen genießen. Das dürfen Sie heute und das dürfen Sie auch nach dem Förderende. Sie müssen den eigenverbrauchten Strom in der Regel nicht einmal messen. Nur die Überschusseinspeisung müssen sie messen und abrechnen. Eine Verpflichtung, den gesamten Strom ins Netz einzuspeisen, wurde von der Bundesnetzagentur nicht vorgeschlagen – wir würden eine solche Verpflichtung für falsch halten.
Es liegt mir viel daran, dass dieser Punkt von mir verständlich dargestellt wurde. Sollten Sie immer noch Zweifel haben, antworte ich Ihnen gern noch einmal.
Beste Grüße
Peter Stratmann
Die viertelstündliche Messung dient eigentlich nur dem Strom Abnehmer zur Verrechnung, weil Strom an der Börse im ¼ Stunden Raster gehandelt und dementsprechend unterschiedliche Preise hat. Dem könnte man locker abhelfen, in dem man dem Prosumer den Jahresdurchschnitt vergütet.
Diesbezüglich ist da noch einiges klar zustellen. Ich bin ohnehin von der Kommunikationsbereitschaft des Herrn Stratmann angenehm überrascht. Von Seiten des BDEW, der Dachorganisation der konventionellen Stromerzeuger, von denen ähnliche Vorschläge im Umlauf sind, und denen ich die gleichen Fragen wie der BNA gestellt habe, ist bis jetzt noch keine Aufklärung gekommen.
Bei aller wohlwollender Aufklärung des Herrn Stratmann, werde ich weiter das Prosumer Modell kritisch verfolgen, wohl wissend, dass die konventionelle Stromwirtschaft in der Vergangenheit, nicht unbedingt ein Antreiber der Energiewende war, um es mal etwas milde auszudrücken.
Hallo Herr Diehl,
ich glaube Sie haben bei mir die Zitat-Kennzeichnung übersehen, das war nicht meine Frage, sondern der Teil des Interviews auf den ich mich bezog 🙂
Schöne Grüße
Dass die Vorschläge teilweise die Vorschläge falsch verstanden wurden liegt auch an der unzureichenden Präsentation von Stratmann und Co.!!
Wenn ich das Prosumer-Modell 2 richtig verstehe und für meine kleine, demnächst ausgeförderte PV-Anlage anwende, ergibt sich folgendes:
Stromverbrauch 4.500 kWh – 3 kWp – 2.700 PV-kWh/a – Eigenverbrauch ca. 25 % (der ergibt sich automatisch, wenn ich bei Sonnenschein Strom „verbrauche“ ) – Verbrauchszähler (30 ct/kWh) – PV-Zähler (3 ct/kWh).
Für den Eigenverbrauch von 675 kWh zahle ich 202,50 €, weil ja 4.500 kWh abgerechnet werden. Und das schon seit fast 20 Jahren. Dafür soll ich zukünftig angeblich „kostendeckende“ 81 € bekommen. Es macht für mich finanziell keinen Sinn, die Anlage weiter am Netz zu lassen!
Falls Herr Stratmann mir vorrechnet wie ich mit Option 1 oder Option 3 in die Gewinnzone komme, kann ich mir das ja nochmals überlegen.
Ersteinmal herzlichen Dank an Sandra und Michael für den wahrlich punktgenauen Artikel; Danke!
Die vorgestellten Modelle für eine Verrechnung sollten sich besser ersteinmal in die Jahre nach 2038 begeben, in dene keinerlei Akw´s und KKW´s, Großkraftwerke mehr zu Verfügung stehen sollten. Beschränkungen für eine Übergangszeit wären denkbar.
Und nuh?
Verschärfend wird der unkalkulierbare Stromverbrauch zu Nachladung der dann steigenden vorhandenen E-Mobiles hineingrätschen.
Es wird kein Problem der unstetigen PV_Anlagen oder der Windenergie bleiben, sondern ein generelles Regelproblem der verfügbaren E-Kapazitäten der Netzkomponenten werden.
Ebenso wäre der Bezug aus dem umliegenden Ausland eventuell mit in die Kalkulation mit einzubringen?
Die Netzargentur würde gut daran tun, sich den herranrollenden Sachverhalt der zusätzlichen unvorhersehbaren Verbrauchsstruktur der E-Mobilität, wann od wo wird vorwiegend geladen vor Augen zu führen und entsprechende Aktivitäten zu entwickeln.
Herkömmliche Regelenergie muss angesichts der bevorstehenden Volumina neu gedacht werden.
Bisherige positive- negative Energie sollte in ortsgebundene Speicher gedacht und entsprechendes Vergütunskonzept erarbeitet werden. Notwendige Speicher-Technik wäre vorhanden! Netzstruktur und Regelalgorithmen wären zu entwerfen
Dem PV-Produzent sollte der Eigenverbrach schmackhaft gemacht werden, indem der Tarif für Eigenverbrauch immer mindestens 2-5 cnt unter dem Bezugspreis als Eigenverbrauch sein sollte.
Zwei Zähler-Struktur ohne Internetanbindung!
Übrigens ist nicht einzusehen, dass ein Einspeiser bei direktem Selbstverbrauch für Netzkosten belastet durch die Tarifierung werden sollte; andere Diskussion!
Allgm.Zählerstruktur als Zweitarifzähler für Verbrauchsstruktur sollte aussreichend sein! Zus. Zählerkosten sind unbedingt vermeiden.
Bitte mal die Energieversorger kontaktieren, welchen Vorteil diese durch die bisherige Kentniss des übermitteltenDatenbestandes verwenden konnten?
An einem Einfamilienhaus den Viertelstundenwert abzugreifen würde einen erheblichen Aufwand der Installation für zus. unabhängige Datenanbindung und auch in Datenbanken beim abrechnenden Unternehmen bedeuten! Bitte erst ab relevanten Größenordnungen > 20 kWh?
Bin gespannt auf die weitere Entwicklung.
Ein ganz toller, weil versachlichender Artikel. Vielen Dank Frau Enkhardt und Herr Fuhs.
War also die ganze Aufregung, die Herr Farenski und Herr Piepenbrink (zusammen mit ein paar willigen Nacherzählern) geschürt haben, für die Katz. Ein Warnschuss gegen Populismus im Kontext der Energiewende, wohl dem, der ihn hört.
Ja, Klarheit bringt erst der Text der EEG-Novelle, das stimmt. Aber ein Paradigmenwechsel bzgl. Eigenverbrauch dürfte ausfallen.
Der Eigenverbrauch nach Förderende war immer ein gutes Argument für Käufer und Verkäufer einer PV-Anlage. Diesen erwirtschafteten Gewinn soll nun durch ein kleines Trostpflaster allen Betreibern weggenommen werden? Wir wissen doch in welche Richtung die Vergütung gehen wird. Dies ist wirklich ein schändlicher Versuch der Enteignung. Bestehende Altanlagen haben ihre Funktion 20 Jahre unter Beweis gestellt und sollten das Recht bekommen, wie Neuanlagen an einen Zweirichtungszähler angeschlossen zu werden. Einfacher geht es nicht für alle beteiligten. Wollen wir immer so weitermachen und aus wirtschaftlichen Kalkül voll funktionsfähiges Material zu entsorgen? Wozu habe ich die letzten Jahre EEG Umlage gezahlt, wenn jetzt die nun endlich finanzierte Anlage entsorgt werden muss? Ein seitens der Energiewirtschaft falsch berechnetes darüber missbrauchtes SLP um an dem immer größer werdenden Loch im EEG Eimer zu saugen, kann und darf nicht auf die PV Anlagenbetreiber geschoben werden, da diese durch 30% oder gar 50% Abregelungsverplichtungen
geradezu gezwungen wurden sich netzdienlich zu verhalten. Wo hat denn da die BNA die ganzen Jahre hingeschaut? Prognosebasierte und selbstregulierende Lastprofile sind wirklich kein Hexenwerk sondern Ingenieurskunst! Die Diagramme des Frauenhofer Instituts strafen solche Aussagen einfach Lügen, da die benötigte elektrische Energie bundesweit sogar sehr gut vorhersehbar ist. Der einzelne Haushalt ist dazu sicherlich nicht der wirtschaftlich und technisch geeignete Messpunkt.
Tim Wolf sagt:
War also die ganze Aufregung, die Herr Farenski und Herr Piepenbrink (zusammen mit ein paar willigen Nacherzählern) geschürt haben, für die Katz. Ein Warnschuss gegen Populismus im Kontext der Energiewende, wohl dem, der ihn hört.
@ Tim Wolf.
Für diejenigen die den Gegenwind kennen, mit dem die Energiewende zu kämpfen hat, war die Aufregung natürlich nicht für die Katz.
Das zeigt alleine die Tatsache, dass Herr Stratmann mehrdeutige Ausführungen in den Vorschlägen, sehr bereitwillig versucht hat auszuräumen, und sogar auf Vorschlag eines „Nacherzählers“ geändert hat.
Siehe hier.:
Hallo Herr Diehl,
die Präsentation ist ausgetauscht und die von Ihnen vorgeschlagene Formulierung steht jetzt auf Folie 11.
Vielen Dank!
Beste Grüße
Peter Stratmann
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/ProsumerModell.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Man kann dem Herrn Farenski dankbar sein, dass er das Thema aufgegriffen hat, dran bleibt, und hoffentlich noch viele Nacherzähler mobilisiert.
Die Lieferantenoption ist ein sehr schräges Konstrukt, da der Lieferant alle EEG Zuschüsse einnimmt und den Preis beliebig diktieren kann. Ein Wechsel ist (nur) in eine Option möglich und der Rückweg ist ausgeschlossen. Offen bleibt, ob zwischen Lieferanten gewechselt werden kann und diese unterschiedliche Preise bieten können. Welches Interesse sollte ein Energieversorger haben, wenn solch ein nahmhafter Versorger mit bestem Ruf ein Angebot für eine PV-Anlage verspricht, und nach einem halben Jahr lediglich erklärt, es würde sich für mich nicht lohnen. Darüber hinaus ist die Anlagenleistung sehr pauschal. Wie werden Dachausrichtungen, Neigungen und Verschattungen berücksichtigt? Momentan würde der Betreiber für alles besraft werden, was außerhalb des Optimums liegt. Ähnlich wie bei der EEG Umlage über 10 kW würden private PV Anlagen stärker auf den aktuellen Verbrauch optimiert werden und damit nicht für die Zukunft taugen. Bei meinem Ost- West-Dach käme ich nur noch auf 1/6 meiner Mini-Vergütung. Warum soll mein Strom(nicht)lieferant bzw. Stromabnehmer denn meine EEG Vergütung kassieren? Das Finanzamt könnte mir solch einen Schritt nicht verzeihen und würde die Vorsteuern zurückfordern. Dazu kommt, dass sich das Betriebsrisiko verdoppeln würde, denn bei Ausfall der Anlage durch Blitz, Hagel oder technischen Defekt wäre die Leistungsabgabe sicherlich bis zur Ummeldung fällig. Über Erklärungsaufwand, Reaktionszeiten und Konsequenzen einer Ummeldung im Falle einer Zwangspause möchte ich erst gar nicht nachdenken. Jedenfalls löst die Lieferantenoption nicht die SLP Problematik und vereinfacht auch nicht die Situation der PV-Betreiber. Sie verursacht nur weitere Aufwände und Probleme. Gewinnen würde die Energiewirtschaft. Ein Markt kommt so nicht zustande. Der bisherige Markt – ich gewinne meinen Strom selbst, wenn er zu teuer wird – wird zerstört.
Alter Falter sagt:
Der Eigenverbrauch nach Förderende war immer ein gutes Argument für Käufer und Verkäufer einer PV-Anlage. Diesen erwirtschafteten Gewinn soll nun durch ein kleines Trostpflaster allen Betreibern weggenommen werden? . Wo hat denn da die BNA die ganzen Jahre hingeschaut?
@ Alter Falter.
Sie haben wohl, ähnlich wie der Tim Wolf, die ganze Diskussion nicht richtig verfolgt, sonst hätten Sie die BNA nicht kritisch erwähnt. Zu mindestens die haben – über den Herrn Stratmann – ihre Vorschläge dahingehend verdeutlicht, dass nach denen künftig ihr Eigenverbrauch nicht in Gefahr sein soll.
Schauen Sie mal meinen Beitrag vom 24. 11. um 14.41 Uhr., was Herr Stratmann von der BNA da geschrieben hat.
Hallo Herr Diehl,
Gut dass Sie noch einmal nachfragen. Es liegt mir viel daran, dass sich irrige Verständnis verflüchtigt, man müsse auch in der Marktoption den gesamten Strom erst einspeisen, um ihn nachher zurückzukaufen. So deutlich wie ich kann:
Sie dürfen nach dem Vorschlag der Bundesnetzagentur in der Marktoption den Strom vom Dach zuerst im Haus verbrauchen und die von Ihnen genannten 30 ct/kWh an finanziellen Vorteilen genießen. Das dürfen Sie heute und das dürfen Sie auch nach dem Förderende. Sie müssen den eigenverbrauchten Strom in der Regel nicht einmal messen. Nur die Überschusseinspeisung müssen sie messen und abrechnen. Eine Verpflichtung, den gesamten Strom ins Netz einzuspeisen, wurde von der Bundesnetzagentur nicht vorgeschlagen – wir würden eine solche Verpflichtung für falsch halten.
Es liegt mir viel daran, dass dieser Punkt von mir verständlich dargestellt wurde. Sollten Sie immer noch Zweifel haben, antworte ich Ihnen gern noch einmal.
Beste Grüße
Peter Stratmann
Weitere Informationen siehe hier:
https://www.pv-magazine.de/2020/05/18/zukunft-der-photovoltaik-anlagen-chancen-des-prosumer-modells-der-bundesnetzagentur-fuer-den-kohleausstieg-nutzen/#comments
@Hans Diehl
Meine Anlage vielleicht ja, wenn die Energiewirtschaft sich keine neuen Anfordrungen einfallen lässt, sonst ereilt mich das selbe Schicksal wie die Altanlagen der letzten 20 Jahre. Voll funktionsfähig, ändert man die Verkabelung auf Eigenverbrauch, dann verlieren sie ihren Bestandsschutz und damit ihre Betriebserlaubnis.
Des weiteren sind Investitionen nötig um in die Marktoption einsteigen zu können. Klassische Direktvermarkter schreiben hier von einem Breake Even Point von 100kWp. Ob man da eine 4 kWp oder 10 kWp Anlage ernst nimmt, ist fraglich. Zudem ich Grundpreise von 100 EUR / a gesehen habe. Dazu kommen Gebühren für Smartmeter, zusätzlicher Rundsteuerempfänger, Internet im Stromkasten. Damit alles noch einen Sinn macht, bindet man alles noch an ein Smart Home an, um dann festzustellen, dass ich meine Geräte am besten einstelle, wenn die Sonne scheint. Und nein ich darf nicht 100% einspeisen, sondern benötige noch einen Rundsteuerempfänger für den Netzbetreiber mit Vorrangschaltung.
Ich verstehe die Absicht. Das Konzept scheint mir jedoch nicht realistisch zu sein.
Meine Kritik an der BNA ist, daß sie als Hüterin des Netzes hinnimmt wenn zu viel Strom über falsch angesetzte SLPs taktisch eingespeist wird und damit viel Schaden entsteht (wirtschaftlich, ökologisch, politisch und Akzeptanz von erneuerbarer Energie).
@Hans Diehl
Eigenverbrauch wäre momentan mit der Marktoption und meiner Anlage wohl möglich, wenn die Energiewirtschaft sich keine neuen Anfordrungen einfallen lässt, sonst ereilt mich das selbe Schicksal wie den Altanlagen der letzten 20 Jahre. Voll funktionsfähig, ändert man die Verkabelung auf Eigenverbrauch, dann verlieren sie ihren Bestandsschutz und damit ihre Betriebserlaubnis. Also ist die Marktoption für diese Anlagen nicht möglich.
Des weiteren sind Investitionen nötig um in die Marktoption einsteigen zu können. Klassische Direktvermarkter schreiben hier von einem Breake Even Point von 100kWp gegenüber EEG Vergütung.
Man kann die Seznarien auf https://enbw-tools.interconnector.de/tools/enbw-direktvermarktung.html durchspielen.
Für eine 10 kWp Ost- / Westanlage ohne EEG Vergütung und 2MWh Eigenverbrauch bekomme ich derzeit 150 EUR / a.
Für eine 5 kWp Ost- / Westanlage ohne EEG Vergütung und 2MWh Eigenverbrauch bekomme ich derzeit -7 EUR / a.
Die Tendenz erwarte ich als stark sinkend.
Dazu kommen Gebühren für Smartmeter, zusätzlicher Rundsteuerempfänger, Internet im Stromkasten, die an anderer Stelle zu zahlen sind.
Ich verstehe die Absicht. Das Konzept scheint mir jedoch für Keinanlagen nicht realistisch zu sein.
So pervers es klingt, Eigenverbrauch und den Rest verschenken wäre teilweise die günstigere Lösung für Altanlagen. Fair wäre es, Umbau auf Zweirichtungszähler für Altanlagen zu erlauben und den eingespeisten Strom am Jahresende mit 80% des durchschnittlichen Marktpreises für Solarstrom zu vergüten.
Meine Kritik an der BNA ist, daß sie als Hüterin des Netzes hinnimmt wenn zu viel Strom über falsch angesetzte SLPs taktisch eingespeist wird und damit viel Schaden entsteht (wirtschaftlich, ökologisch, politisch und insbesondere die Akzeptanz von erneuerbarer Energie). Einwenig mehr eingespeist als benötigt und schon purzeln die Preise, d.h. als Sromlieferant bekomme ich den bezogenen Strom geschenkt. Nebenbei bemerkt gibt es auch andere Gründe, warum die Netzspannung sich zwischen 238 und 250V bewegt (Verbrauch steigt quadratisch zu Spannung).
Hallo Herr Diehl,
Das Lieferantenmodell ist unter dem Strich nichts anderes als die Netzbetreiber-Option: In beiden Modellen wird die kWh erzeugten Solarstroms mit – im obigen Beispiel – 12 ct vergütet. Eigenverbrauch bringt keinen finanziellen Vorteil. Das ist Gift für die Speicherindustrie.
Alfred Körblein sagt:
Hallo Herr Diehl,
Das Lieferantenmodell ist unter dem Strich nichts anderes als die Netzbetreiber-Option: In beiden Modellen wird die kWh erzeugten Solarstroms mit – im obigen Beispiel – 12 ct vergütet. Eigenverbrauch bringt keinen finanziellen Vorteil. Das ist Gift für die Speicherindustrie.
@ Alfred Körbelein.
Nun ist ja die BNA nicht der Gesetzgeber, aber Vorschläge die von denen im Raum stehen diskutieren wir gerade, mit Hilfe deren Vertreter Herrn Stratmann.
Den Vorschlag 1 Markt Option, ist doch nun von Peter Stratmann dahin gehend korrigiert worden, dass nur der Überschuss ins öffentliche Netz eingespeist und – mit weniger wert – an den Markt gebracht werden soll. Der Eigenverbrauchsanteil behält den Wert von 30 Cent durch die Einsparung. Und je mehr man von den 30 Cent in Anspruch nehmen will, desto mehr Speicher benötigt man. Wo sehen Sie denn da Gift für die Speicherindustrie. Meine beiden Ingenieure, und zuständigen Planer im Hause, erzählen mir ständig von den künftigen E-Autos mit Rückspeisemöglichkeit, mit denen man nicht nur von A nach B kommt, sondern auch noch als Speicher die 30 Cent Eigenverbrauch optimieren könnte. Unsere gegenwärtige ZOE von Renault kann das leider noch nicht, sonst hätten wir jetzt schon einen zusätzlichen Speicher von 40 Kwh.
Wie gesagt, die BNA ist nicht der Gesetzgeber, aber was Herr Stratmann im Folgenden geschrieben hat hört sich doch nicht schlecht an, oder???
Zitat:….Hallo Herr Diehl,
die Präsentation ist ausgetauscht und die von Ihnen vorgeschlagene Formulierung steht jetzt auf Folie 11.
Vielen Dank!
Beste Grüße
Peter Stratmann
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/ProsumerModell.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Auf Folie 11 steht nun deutlich
Markt-Option: Viertelstunden-Vermarktung. .. „der“… Überschuss-Einspeisung.
Vorher stand da,
Markt-Option: Viertelstunden-Vermarktung. .. „mit“… Überschuss-Einspeisung.
Da konnte man den Eindruck gewinnen, dass beides vermarktet werden soll.
@Alter Falter
Müssen wir als (Photovoltaik-Kleinanlagen „Prosumer“) uns für den nötigen Umsatz beim deutschen Elektrohandwerk zur Umrüstung der Ü20-Anlagen und beim Smart-Meter-Einbau (moralisch?) verantwortlich fühlen und ist diese Anspruchshaltung (abgesehen von sinnvollen technischen Anforderungen und Sicherheitsverbesserungen) gegenüber NormalstromkundInnen gerechtfertigt (Gesetzesänderungen, erwartbares Wahlverhalten, Akzeptanz der Energiewende, …..)?
Wäre die Rückkehr zur Verpflichtung an die EVU’s zur physikalischen Integration der regenerativ erzeugten Strommengen (ähnlich wie vor der AusglMechVerordnung vor 2010, jedoch mit heutig sehr viel höheren, situationsbezogenen, Einspeisespitzen und -mengen und Vernetzungsansprüchen) ein 1. Vorteil für den Großteil der NormalstromkundInnen (hinsichtlich privatrechtlicher bzw. gewerblicher Aspkete, nach Anlagengrößen, politisch-wirtschaftlichen Vertrauens?), im Sinne des Verbraucherschutzes, 2. fair und folgerichtige Konsequenz zur Verhinderungspolitik, zusätzlichen Kostenaufwand und teilweise Diskreditierung der Erneuerbaren Energien Konzepte durch große Energieversorger oder auch kundenstarke Stadtwerke (aufgrund derer Partikularinteressen oder auch bevölkerungsgetriebener Einflüsse, bswp. AktionärInnen) und 3. eine sinnvolle Weiterentwicklung zu europaweiter Stromanbieterwahl für NormalstromkundInnen durch Wettbewerb der Versorgungs- und Entwicklungskonzepte für Erneuerbare Energien Kraftwerke?
Der Eigenverbrauch und die Netzentlastung durch Heimspeicher sollte honoriert
werden:
Keine Grundgebühr, keine Abgaben, Einspeisung nach Marktpreis.
Bei Anlagen mit Speicher und 70% Eigenverbrauch, 30% Einspeisung z.B. für
für 5 Cent/kWh und Bezug 30% zum aktuellen Preis – 30 Cent pro kWh – wäre das
wirtschaftlich.
Die EEG-Umlage könnte abgeschafft werden.
@ Jürgen Binning
Ihre Annahmen sind recht optimistisch. Trotzdem errechnet sich noch keine positive Jahresbilanz:
Hier meine Annahmen:
Anlagengröße 5 kWp
spez. Kosten (netto) 1500 €/kWp
spez. PV-Stromertrag 950 kWh/kWpa
Kapitalverzinsung 3% p.a.
Wartungskosten 1.5% p.a.
Eigenverbrauch 30%
Stromkosten 0.30 €/kWh
Marktwert PV-Strom 0.05 €/kWh
Und hier das Ergebnis der Jahresbilanz:
Einnahmen:
Einsparung d. Eigenverbrauch 428 €
Einspeisevergütung 166 €
Ausgaben:
Kapitaldienst (Annuität) -504 €
laufende Kosten -113 €
Summe -23 €
Mit etwas weniger optimistischen Annahmen, also:
spez. PV-Stromertrag 900 kWh/kWpa
Eigenverbrauch 20%
Stromkosten 0.25 €/kWh
Marktwert PV-Strom 0.04 €/kWh
errechnet sich ein noch größerer Jahresverlust von 248 €
Ist ein recht langer Artikel geworden; bisweilen nicht zu Unrecht.
Bitte halten wir uns nochmals vor Augen, dass die Einspeisung von Erneuerbaren Freie Fahrt haben sollte.
Aus Produzenten-Sicht wäre meiner Ansicht eine Staffelung von Preisen und Bedingungen äußerst sinnvoll; eventuell auch bei Anlagen, deren Förderung schon ausgelaufen sein sollte:
kl. Anlage; keinerlei Einschränkungen für Eigenvebrauch etc.; Vergütung 12 cnt/kWh; jährl. Ablesung
ab 10 kW; ausschließlich Einspeisung mit 10. cnt/KWh; jährl. Ablesung
ab 30 kW; ausschließlich Einspeisung mit 6 – 12. cnt/KWh; viertelstündl. Zählererfassung für gestaffelte Tarifierung.
Achtung! Eigenverbrauch direkt an PV verlangt keinerlei Netznutzung und deren Gebühren und ist somit tariflich besser zu gestalten. (bitte mit ausgestalten)
EEG Zuschlag sollte nur für Strombezug erhoben werden, der für den Rechnungsempfänger nicht auf die Erzeugung mit Erneuerbaren zurück zu führen ist.
Die Vorschläge beziehen sich auf PV-Anlagen, könnten aber in abgewandelter Form auch für Windanlagen adaptiert werden.
Ein Gesamtkonzept bis zur geplanten Beschlussfassung des Parlaments wäre hilfreich.
Hinweis: Bei Wegfall von AKW´s und KKW´s mit herkömmlichen Generatoren wird sich die im Netz abbildbare Blindleistung im Laufe der nächsten Jahre erheblich verändern; zum Nachteil von PV!
Faktorisierung und eventuelle erforderliche technische Einrichtungen sind vom Netzbetreiber zwingend für cos phi mit ein zu planen.
Eine wie von vielen Einrichtungen geforderte bes. Behandlung von internen Verbrauchsspeicher auf Seite der Produzenten sehe ich äusserst kritisch, da intsallationstechnisch und auch abrechnungstechnisch sehr auffwändig, kompliziert und volkswirtschaftlich mit allen verbundenen Verlusten sehr kritisch.
Alles in Allem ist es zu begrüßen, dass durch Kollegen Diehl bislang eine indirekte Kommunikation mit der Bundesnetz Argentur ermöglicht wurde.
Jedoch wäre es vielmehr zu begrüßen, wenn Herr Strattmann sich an dem Forum selbst beteiligten könnte, sofern nicht dienstl. Vorschriften dem widersprechen sollten; gerne.
Herr Stratmann und die ganze BNetzA für mich sind Sie nur Marionetten der Energiekonzerne, was denken Sie sich als nächstes aus, um PV Betreibern das Leben schwer zu machen
Alter Falter sagt:
Meine Kritik an der BNA ist, daß sie als Hüterin des Netzes hinnimmt wenn zu viel Strom über falsch angesetzte SLPs taktisch eingespeist wird und damit viel Schaden entsteht (wirtschaftlich, ökologisch, politisch und Akzeptanz von erneuerbarer Energie).
@ Alter Falter
Zu nächst einmal für weniger Informierte, SLP, steht für Standard Last Profil, und dient den Prognosen der Stromversorgung.
Und nun zur Sache. Sie treffen den Nagel auf den Kopf , und scheinen mit der Materie voll vertraut zu sein, wenn Sie diese SLP,e als falsch angesetzt bezeichnen, weil zeitweise zu viel Strom eingespeist wird.
Lassen Sie mich den Fehler bei Lichte betrachten. Falsch wurden die SLP,e erst seit 2010 dem neuen Wälzmechanismus.
Siehe hier
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
und hier:
Zitat IWR…..Bis 2009 erhielten die Stadtwerke den EEG-Strom als sog. EEG-Stromband monatlich tatsächlich physisch geliefert, so dass die großen Vorlieferanten (RWE, E.ON, Vattenfall, EnBW, etc.) auch faktisch weniger an die Stadtwerke liefern konnten. Seit 2010 muss der EEG-Strom an der Börse verkauft werden und das hat weitreichende Folgen: RWE, E.ON & Co. beliefern Stadtwerke seit 2010 wieder weitgehend vollständig mit konventionellem Strom, der EEG-Strom an der Börse kommt zusätzlich auf den Markt und drückt auf die Preise.Zitat Ende.
Der EEG Stom verlor damals nicht nur seinen vorrangigen Verbrauch, sprich wurde aus dem SLP raus genommen, sondern verlor auch noch sein Grünstromprivileg, denn ab der Börse wird er zu Graustrom. Und nicht nur das, er nimmt von da an auch nicht mehr an der Wertschöpfungskette teil sondern bleibt monetär auf dem Börsenpreis sitzen, was sich in der Vergangenheit wie ein roter Faden, negativ durch die gesamte Energiewende, besonders die EEG Umlage, und neuerdings auch das Prosumer Modell, zieht. Sie, „Alter Falter“ nennen das zu recht Schaden, so wohl wirtschaftlich, ökologisch, und politisch, als auch für die Akzeptanz der Energiewende.
Bezüglich der Prosumer Modelle, hat der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft ( BDEW ) dazu das Folgende geschrieben.
Siehe hier auf Seite 30 heißt es:
https://www.bdew.de/media/documents/Stn_20190531_Positionspapier-Konkretisierung-des-3-Saeulen-Modells.pdf
Zitat:…Während der über das EEG direkt geförderte Strom (Säule 2) richtigerweise nicht mehr als Grünstrom weiterverkauft werden darf und die „grüne Eigenschaft“ auf die EEGUmlagezahler übergeht, verbleibt die „grüne Eigenschaft“ bei selbstverbrauchtem Strom trotz der impliziten Förderung bei den Prosumern. Die Ursache für die hier kritisierten Effekte liegen in dem aktuellen Abgaben- und Umlagensystem. Aus Sicht des BDEW sollte dieses System grundlegend überarbeitet werden. Zitat Ende. Ob die das „Richtigerweise“ nun auf die Formulierung beziehen, oder auf ihre eigene Bertachtung lassen wir nun mal offen.
Im Klartext heißt das, der Prosumer genießt das Grünstromprivileg in vollem Umfang, in Form von etwa 30 Cent/Kwh, die er wegen seinem „Grünen“ Eigenverbrauch einspart, während der normale Stromverbraucher vom Grünstromprivileg nichts ab bekommt, sondern muss sogar noch höhere EEG Umlage bezahlen, weil der Grünstrom — im Gegensatz wie beim Prosumer — an der Börse seinen Namen und Wert abgeben muss, und dadurch die „Nummerische“ Differenz zu den Vergütungen vergrößert, und somit die Umlage erhöht..
die deutschen StromverbraucherInnen haben aber auch gewählt, jahrelang, bzw. jahrzehntelang und das im Vertrauen auf VolksvertreterInnen und staatliche Institutionen …..
bspw. der Bundesrechnungshof listet diverse Rucksacklasten für, auch, die deutschen SteuerzahlerInnen, welche sich nicht steuerlich „optimieren“
Der Herr Stratmann macht da eine schwerwiegende Falschbehauptung. Er behauptet, wenn ein Eigenverbraucher weniger Strom aus dem Standardlastprofil bräuchte, weil seine PV-Anlage produziert, dann müsste negative Regelleistung in Form der Runterregelung eines (im Normalfall) fossilen Kraftwerks aktiviert werden.
Stimmt aber nicht.
Denn gleichzeitig fehlt die eigenverbrauchte Leistung bei der prognostizierten Einspeisung seiner PV-Anlage. Nur die Bilanzkreise sind andere: Im Bilanzkreis des Stromlieferanten (muss ja gar nicht der Verteilnetzbetreiber sein) ist dann zu viel Strom, im Bilanzkreis des Übertragungsnetzbetreibers fehlt die gleiche Menge. Beide gleichen sich aus, und man braucht überhaupt keine Regelenergie zu aktivieren. Im umgekehrten Fall (wenn dann das SLP-Niveau angepasst wurde) wird es tatsächlich schwieriger: Die PV-Anlage liefert immer noch das gleiche, aber der Verbraucher wird plötzlich als sparsamer angenommen, als er in Wirklichkeit ist. Das würde dann regelmäßig zu einem positiven Regelenergiebedarf führen.
Man kann die PV-Leistung aber wunderbar prognostizieren. Natürlich nicht ein Jahr im Voraus, aber das verlangt ja auch keiner. Day-Ahead reicht ja. Und dann kann man sie besser voraussagen, als das SLP aller Haushaltskunden zusammengenommen. Der Verteilnetzbetreiber weiß zwar nicht, was der einzelne Eigenverbraucher an Eigenstrom verbraucht, aber er sieht, wenn er den Stromverbrauch eines Eigenverbrauchers unterschätzt hat, die Differenz dessen, was er anhand der Abrechnungsdaten vom Vorjahr prognostiziert mit dem, was die SLP-Kunden tatsächlich abrufen. Schon am nächsten Tag kann er besser prognostizieren, was diesmal an Differenz wohl herauskommt, und nach ein paar Tagen ist seine Prognose fast so gut, wie sie ohne Eigenverbraucher war. Etwas mehr Volatilität bleibt übrig, weil ja nicht nur Verbrauch und PV-Erzeugung von den Prognosen abweichen, sondern auch noch der Anteil des eigenverbrauchbaren Stroms. Das wird zu geringfügig höheren Ausgleichszahlungen (reBAP) zwischen Übertragungsnetzbetreibern und Verteilnetzbetreibern führen, aber das dürfte sich im großen und ganzen rausmitteln.
Sind doch alles ganz einfache Buchhaltungsaufgaben. Warum muss man das so verkomplizieren? Aber ich behalte meinen Optimismus: Bei noch so vielen Fehlern, das richtige bleibt hängen, und im Durchschnitt wird alles besser mit der Zeit. Nur geht es manchmal etwas zäh, bis die Fehler ausgemerzt sind.