Hanwha Q-Cells gewinnt Patentstreit gegen Jinko Solar, REC und Longi

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Das Landgericht Düsseldorf hat in dieser Woche der Patentverletzungsklage von Hanwha Q-Cells stattgegeben. Die Richter stellten in ihrem Urteil fest, dass Jinko Solar, REC und Longi Solar die Rechte an geistigem Eigentum verletzt haben, indem sie patentierte Passivierungstechnologie unrechtmäßig in ihren Solarzellen verwendeten. Es geht dabei um den deutschen Teil des Europäischen Patents EP 2 220 689 (Patent 689), den die Konkurrenten verletzt hätten. Er bezieht sich auf eine Passivierungstechnologie, die Hanwha Q-Cells seit 2008 erforscht hat und zur Steigerung der Effizienz seiner PERC-Solarzellen einsetzt.

Die Richter hätten in ihrem Urteil vom Dienstag festgestellt, dass Jinko Solar, REC und Longi Solar die patentgeschützte Technologie in bestimmten Solarmodulen nutzen, ohne mit Hanwha Q-Cells eine Lizenzvereinbarung geschlossen zu haben. Mit dem Import nach Deutschland, dem Angebot und dem Verkauf patentverletzender Produkte hätten diese Photovoltaik-Unternehmen die geistigen Eigentumsrechte verletzt, teilte Hanwha Q-Cells zur Entscheidung mit. Die Richter hätten demnach Hanwha Q-Cells einen Unterlassungsanspruch zuerkannt, einschließlich der Beschränkungen des Imports und Verkaufs der patentverletzenden Produkte der jeweiligen Marken. Jinko Solar, REC und Longi Solar seien zudem dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die seit dem 30. Januar 2019 vertriebenen, patentverletzenden Produkte aus den Vertriebskanälen zurückzurufen, hieß es weiter. Die Richter erkannten Hanwha Q-Cells in ihrer Entscheidung auch einen Anspruch auf die Vernichtung der Module zu, in denen die Konkurrenten die patentgeschützte Technologie unrechtmäßig eingesetzt hätten. Die Entscheidung des Gerichts sei vorläufig vollstreckbar, nachdem Hanwha Q-Cells eine Sicherheit geleistet hat, hieß es von dem Hersteller weiter.

Gegen diese Entscheidungen kann Berufung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt werden.  Im nächsten Schritt werde Hanwha Q-Cells alle möglichen Wege eingehend prüfen, um sinnvolle Lösungen im Interesse des Unternehmens sowie einer gesunden Innovationslandschaft in der Solarindustrie zu erarbeiten, hieß es weiter. Eine Anfrage von pv magazine bei Jinko Solar, REC und Longi Solar zu dem Urteil blieb zunächst unbeantwortet.

„Wir freuen uns, dass das Landgericht Düsseldorf bestätigt hat, was wir von Anfang an wussten“, erklärte Daniel Jeong, CTO der Hanwha Q-Cells GmbH. „Wir sind der festen Überzeugung, dass unser Vorgehen dazu dient, unsere Eigentumsrechte zu schützen und gleichzeitig das Vertrauen der Branche zu bestärken, dass zeit- und kapitalintensive F&E-Anstrengungen unter Schutz stehen.“ Er verteidigte auch nochmals den Weg den Hanwha Q-Cells eingeschlagen hat. „Darüber hinaus können wir die Möglichkeit nicht ignorieren, dass die beschuldigten Unternehmen das Patent 689 auch auf ihre anderen Produkte angewandt haben könnten“, so Jeong weiter. „Q-Cells wird auch weiterhin alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, sollten unsere Rechte durch eine andere Partei in anderen Regionen verletzt werden – einschließlich des direkten Rechtsweges sowie des Branchendialoges. Im Hinblick auf die jüngste U.S. ITC Entscheidung zur Patentverletzungsklage wird  Q-Cells den Fall vor Gericht bringen und Berufung einlegen.“

Im März 2019 hatte Hanwha Q-Cells die Klage beim Landgericht Düsseldorf eingereicht. Zeitgleich verklagte der Photovoltaik-Hersteller auch mehrere Konkurrenten in den USA und wenig später in Australien wegen der Verletzung der dortigen Patente. In den USA haben die Richter mittlerweile gegen Hanwha Q-Cells entschieden. Aus Australien ist noch keine Entscheidung bekannt. Vor dem Europäischen Patentamt (EPA) ist zudem noch ein Einspruchsverfahren gegen das Patent anhängig, in dem der Rechtsbestand des Patents angegriffen wird.

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