In Bremen und Bremerhaven gilt künftig eine Pflicht für Photovoltaik-Anlagen auf Neubauten. Die Bremer Bürgerschaft hat am Donnerstag einen Dringlichkeitsantrag auf Initiative der Grünen, der Linken und der SPD beschlossen. Darin ist vorgesehen, dass die Vorschrift auch für öffentliche Gebäude wie Schulen oder Kitas gelten soll. Die Ausweitung der Pflicht im Fall von vollständigen Sanierungen von Dächern auf Bestandsgebäuden ist ebenfalls vorgesehen, sofern die Installation einer Photovoltaik-Anlage wirtschaftlich zumutbar ist.
In dem Beschluss enthalten ist auch die Prüfung eines Landesprogramms zur Investitionsförderung für Photovoltaik-Anlagen bei der Bremer Aufbaubank. Damit soll eine sozialverträgliche Ausgestaltung der Photovoltaik-Pflicht erreicht werden. Neben dem Gebäudesektor soll die Photovoltaik auch stärker bei der Überdachung von Parkplätzen, an Fassaden oder Freiflächen ausgebaut werden. Damit sollen Bremen und Bremerhaven zu „Solar Cities“ werden. Zudem ist vorgesehen, dass zusammen mit den Netzbetreibern ein vereinfachtes Anmeldeverfahren für Photovoltaik-Balkonmodule realisiert werden soll.
„Solarenergie wird in Bremen und Bremerhaven mit diesem Beschluss künftig zum Standard. Das ist ein Erfolg für die Energiewende“, betont der klima- und energiepolitische Sprecher Philipp Bruck, nach dem Beschluss der Bremer Bürgerschaft. „Die Bedingungen dafür sind gut: Die Preise für Photovoltaik-Anlagen sind erheblich gesunken. Wer viel von der selbst gewonnenen Solarenergie für die Strom- und Wärmeerzeugung nutzt, hat die Kosten schnell wieder raus und wird unabhängiger von der Strompreisentwicklung.“
Bislang sind in dem Stadtstaat Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt etwa 44 Megawatt installiert. In dem Antrag wird verwiesen, dass theoretisch eine Leistung von 1550 Megawatt möglich in Bremen und Bremerhaven möglich ist. Mit einem solchen Zubau könnten 40 Prozent des Bremer Stromverbrauchs mit Solarstrom gedeckt werden, allerdings abzüglich des Verbrauchs der Stahlindustrie. „Nicht zuletzt gehen mit dem Ausbau der Solarenergie mehr Ausbildungen und Arbeitsplätze einher, das sind gerade angesichts der Corona-Folgen wichtige Beschäftigungsperspektiven“, so Bruck weiter.
Mit dem Dringlichkeitsantrag wird die Bremer Regierung auch aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine verbesserte und vereinfachte Mieterstrom-Förderung einzusetzen. Zudem sollte der Ausbaupfad für die Photovoltaik von derzeit 2,5 auf jährlich 10 Gigawatt neu installierte Leistung angehoben werden. Auch der Stellenwert der Solarthermie im Genäudeenergiegesetz müsse erhöht werden, heißt es dort.
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In einem Land, in dem die Sonne kaum scheint. Wow. Das macht ja wirklich gar keinen Sinn! Paßt zu Rot / Grün.
Das ist Faktisch einfach nicht richtig. Es macht durchaus auch bei weniger Sonnenstunden als im Süden Sinn und dauert halt ein paar Jahre länger bis sich der Geldbeutel freut. Ob ich Die Anlage nun auf 10 oder 12 Jahre auslegen macht in Deutschland wohl keinen großen Unterschied. So arm sind wir deutschen nun wirklich nicht. Vielleicht sollten sie sich lieber in das Thema tiefer einarbeiten bevor sie unqualifizierte Aussagen treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Es macht immer Sinn, wenn die lebenslange Stromernte höher ist als der Primärenergieeinsatz!
Leute, kommt doch endlich mal runter von der so genannten „Wirtschaftlichkeitsrechnung“. Da wird alles gegen Geld aufgerechnet. Auf diese Weise „wirtschaftlich“ gerechnet macht es sogar Sinn, das letzte Nashorn abzuknallen, weil man für das Horn ordentlich Geld bekommt.
Also: Solarstrom selbst erzeugen, selbst verbrauchen und das möglichst wirtschaftlich. Das macht Sinn! Überall.
Es lohnt sich doch. Heute sollte man eine Solaranlage in erster Linie für den selstverbrauch auslegen.
kurzfristig lohnt es sich nicht , aber wer will denn schon nach einem Jahr damit reich werden.
Ich habe selber eine Anlage und weis wovon ich spreche.
Wer ist bei einer WEG der Erzeuger? Stromerzeuger ist Unternehmer und muss Umsatzsteuer zahlen, so sieht das der Staat.
Wie ist es dann mit dem Eigenverbrauch der Wohnungseigentümer der WEG? Bis 10 kW ist der kleine Stromerzeuger und Eigenverbraucher von der EEG Umlage befreit und wie ist es dann bei einer WEG?
Die WEG als Unternehmer hat nur einen geringen Eigenverbrauch – Stromverbrauch der Hausgemeinschaft – siehe Wohngeldabrechnung
-ein Direktverkauf von Strom an die Wohnungseigentümer oder Mieter ist untersagt. Siehe dazu die Regelungen nach Anmeldung einer Photovoltaikanlage; also die gewonnene Energie umsetzen in Wärmeenergie zum Aufheizen von Warmwasser oder als Heizungsunterstützung in der Übergangszeit. Ist das wirtschaftlich Sinnvoll? Weil: Aufbaukosten Solaranlage und Umbau der Heizungs- u Warmwasseraufbereitungsanlage.
Es sollten alle Hausbesitzer verpflichtet werden, eine PV-Anlage auf ihr Hausdach montieren zu lassen. Unsere Regierung sollte hierfür Fördergelder zur Verfügung stellen. Auch Stromspeicher sollten mehr gefördert werden. Das wäre ein Schritt einer eçhten und nachhaltigen Energie-Wende. Auch fürs Klima wär das prima!
@sirrocool, sehr gute Einstellung bin ich voll bei Ihnen.
Endlich mal Menschen, die es verstanden haben!
Davon brauchen wir mehr (Daumen hoch)
Wenn die dann zu Ihrem Glück gezwungenen Eigenheimbesitzer und Ver-/Mieter merken, dass da ja sogar was im Säckel hängen bleibt, wird man sich schon nach kurzer Zeit arg wundern, warum man das nicht schon viel früher gemacht hat.
Hallo, ich kann das nur begrüßen, verstehe aber nicht warum meine kleine
Photovotaikanlage von KWp 5.1 nach der
Bemessungsleistung von 4600 W 70/ 30 Prozentregel nur noch 3200 W( Gesetz von 29.03. 2012) in das Netz abgeben darf. Hier werden Resorsen zu Gunsten von Stromlopisten beschnitten.
Ist das so wie beschrieben, dann bitte unternehmt was gegen diese Willkühr oder man investiert Geld um die Umwelt zu entlasten und verliert gleich nochmal ca. 5% von seiner Investition.
Bitte schreibt mal eine Antwort.
MfG
Sie haben das schon an anderer Stelle geschrieben – die 70%-Regelung wurde eingeführt um auf unkompliziertem Wege insgesamt mehr PV ins Netz integrieren zu können. Ein Verlust ist bei einer so kleinen Anlage mit dynamischer 70%-Regelung (Einberechnung von Eigenverbrauch) quasi nicht vorhanden, bei 5% liegt er jedenfalls nicht. Denn die Anlage bringt fast nie ihre Nennleistung (ausgehend von der Modulleistung schonmal gar nicht.) Wenn Sie die starre Abregelung so schmerzt, lassen Sie doch einen Rundsteuerempfänger einbauen sodass nur bei tatsächlichen Netzengpässen abgeregelt wird. Da zahlen Sie zwar drauf, aber wenn Sie das glücklicher macht?!
Die Regelung finde ich auch irrwitzig 100% verbauen aber bei 70% abregeln. die einzige Hilfe oder Änderung jetzt ist die Erweiterung mit einem Hochvoltspeicher – Software gesteuert. Das war bereits mit der Einführung der 70 von 100 Regelung möglich. Nur damals hatte man das Problem, dass der Stromspeicher nicht sicher für die Nacht oder der PV-losen Zeit gefüllt war. Die neuen Stromspeicher sind so gedacht, dass bei ungenügender Sonnenstromenergie, Leistung aus dem Stromspeicher entnommen werden kann, und so den Eigenverbrauch erhöht wird. In der Zeit, in der mehr Solarstrom erzeugt wird, sollen die Speicher gefüllt werden, damit bleibt das Stromnetz stabiler und es müssen dann keiner Erzeuger abgeschaltet werden. Nachteil jetzt: die Stromspeicher mit Laderegler sind noch nicht preiswert trotz Förderung.
Wolfgang, du bist in deiner Denkweise von alten Regeln programmiert. Wenn du schreibst:- nur noch -in das Netz abgeben darfst. – Es ist viel möglich, aber von den alten Stromerzeugern nicht gewollt. Bei alten Anlagen die in der Zukunft aus der EEG rausfallen, darf nicht mehr eingespeist werden.Und dann? nix mehr mit Einspeisen oder alles Einspeisen und teuer zurückkaufen. -Optimiere deine Anlage, egal wie lange du noch einspeisen kannst mit einem Speicher. Erst wenn der Speicher voll ist kannst du ja großzügig noch ein bisschen einspeisen, solange dein Vertrag noch geht. Selbst bei so bedecktem Himmel wie heute am Sonntag den 14.06. 2020. hast du noch ertrag, welchen den Speicher füllt. Es ist immer besser wenn der Zähler stehen bleibt als wenn du Strom kaufen musst.
Als PV Freund, hardere ich trotzdem mit solchen Pflichten.
Wenn man sagt es ist Pflicht mindestens 1 Panel auf’s Dach zu installieren, um das „Grundrauschen“
Standby, Kühlschrank, Router usw. abzudecken finde ich es super! Sollte man Bundesweit, besser noch EU weit einführen.
Aber ich mag kein ‚du musst z.B. 3 kWp installieren‘ um ein Haus bauen zu dürfen.
Ferner bin ich aber auch dafür Mini-PV-Anlagen bis SAmax= 1,2 kVA mit vereinfachter Anmeldung, und bis SAmax = 300 VA ohne Anmeldung zu zulassen, und NetMetering einzuführen.
Und die Anmeldung größerer Dachanlagen zu vereinfachen.
@Christoph Boltersdorf
Auch wenn ich Ihren Einwand:
„Aber ich mag kein ‚du musst z.B. 3 kWp installieren‘ um ein Haus bauen zu dürfen.“
irgendwie nachvollziehen kann – Verbote sind immer irgendwie negativ behaftet – sehe ich das völlig anders.
Wer ein Haus baut, und damit massiv die Ressourcen unseres Planeten für sich in Anspruch nimmt, und zwar dauerhaft (Jedes Jahr so zwischen 2500 und 5000kWh alleine an Strom!), der muss mMn für sein Handeln auch die Verantwortung übernehmen. Was ist da besser geeignet, als die Installation einer nachhaltig und sauberen Energieproduktion zu fordern, die sich am Ende für den Erbauer auch noch finanziell rechnet?
Nebenbei bemerkt, es gibt z.B. auch die Steuerpflicht, damit sich jeder an den Kosten des Gemeinwesen (Ver-/Entsorgung, Bildung, Infrastruktur etc.) beteiligt. Was meinen Sie würde passieren, wenn das nicht geboten wäre, also bei Strafe verboten, diese nicht zu zahlen?
Freiwilligkeit etwa? So nach dem Motto: och komm …zahl doch bitte die Steuern…ist auch echt gut für unsere Gemeinde…
Nein, das funktioniert nicht und niemals!
Gäbe es keine Zwänge würden wir heute noch zigtausende Verkehrstote mehr haben (Gurtzwang, Anhalten bei roten Ampeln und Stop Schildern etc. etc), würden Chemieriesen weiter ihren Dreck in der Nordsee verklappen (Dünnsäure), ich könnte Stundenlang weitermachen…
Was in Gottes Namen ist so schlimm daran zur Erhaltung der Grundlagen unserer Existenz verpflichtend eine Investition zu fordern, die sich für den ‚gezwungenen Erbauer‘ auch noch finanziell rechnet?
Rhetorische Frage – Gar Nix!
Man sollte den Verpflichteten den Nachweis zur Ökostromnutzung durch Auslagerung des Aufbauzwangs an einen externen Dienstleister (bspw. Ökostromanbieter), als eine weitere nützliche Option, ermöglichen.
Dieses Argument ist bereits Jahre bekannt.
Hallo wer eine PV Anlage betreibt und den erzeugten Strom selbst nutzt und am Jahresende umrechnet wieviel man an Strom kostenlos eingespart hat der wird immer wieder sich eine PV Anlage kaufen ganz zu schweigen von der Amortionszeit.
In Verbindung mit der Initiative des Stromversorgers Lichtblick, private bzw. gemeinschaftliche Batteriespeicher durch Befreiung von Strombezugsgebühren zu honorieren, sollten Stadtverordnete sämtlicher Städte die Bremer Regelung für die Entwicklung der Stadtwerke erwägen.
Damit kann ein wesentlicher Beitrag zur emissionsfreien Energieversorgung geleistet werden.
So sehr ich für PV bin: Ich bin gegen genau eine solche Pflicht!
Denn was passiert hier:
Die derzeitigen Regelungen verlangen die Gründung eines (Klein-)Unternehmens, sobald man eine PV-Anlage auf seinem Dach betreiben will.
Möchte ich ein Haus bauen (oder künftig mein Hausdach sanieren), aber habe keine Lust auf ein Unternehmen, darf ich das Haus nicht mehr bauen (bzw. sanieren), weil ich so keine PV-Anlagen betreiben darf.
Leute werden mit einem solchen Gesetz dazu gezwungen (Klein-)Unternehmen zu gründen, auch wenn sie das nicht wollen.
Ich will das nicht.
Ich will die freie Wahl haben, ob ich eine PV-Anlage aufs Dach dübele oder nicht.
Ich will die freie Wahl haben, ob ich ein Unternehmen gründe oder nicht.
Alternativ wird diese Unternehmerpflicht abgeschafft.
Die „Unternehmerpflicht“ ist schon lange abgeschafft, es gab sie nämlich nie.
Leute betreiben ihre PV-Anlagen auf Wohngebäudedächern nur deswegen gewerblich, weil man sich so von der Anfangsinvestition die Umsatzsteuer zurückholen kann. Man zahlt also nur den Nettopreis. Dafür muss man den eigenverbrauchten Strom nachversteuern, weil es sich um eine Privatentnahme aus dem „PV-Unternehmen“ handelt. Je nachdem wie hoch der Eigenverbrauch ist, lohnt sich das nicht, mal abgesehen von dem Papierkram. Herr Seltmann hat das sehr gut dargestellt, es ab auch von Solarenergie Freising mal ein Rechentool dafür. Aber die Leute betrieben die Anlagen immer noch standardmäßig gewerblich, weil der Solarteur sage man müsse das so machen. Stimmt aber nicht.
Die Alternative ist also, einfach den Bruttopreis zu zahlen, dann hat man mit unternehmerischer Tätigkeit nichts am Hut.
Muss man auch ohne eine Netzanbindung der Anlage ein Gewerbe anmelden? Aktuell schaffen es namenhafte Speicherhersteller schon, 1kwh Speicher für etwas unter 100€ zu produzieren und dieser Wert wird in Zukunft noch weiter sinken. Die Kosten sind so im Vergleich zum Einsparungspotenzial lächerlich gering. Dann wäre das Problem doch gelöst oder übersehe ich da einen Denkfehler.
Man sollte nicht gegen etwas VERNÜNFTIGES sein, wenn dem etwas bereits UNVERNÜNFTIGES entgegensteht.
Sie haben es richtig erkannt:
Die Unternehmerpflicht für kleine Anlagen gehört abgeschafft!
Gern aber auch zu dem Preis, dass man dann halt nicht mehr einspeisen darf.
@Henrik Giesemann
Ihr angesprochenes Problem ist keines!
Wie Vorredner schon erwähnten, haben Sie als PV Anlagenbetreiber die Wahl zwischen Regelbesteuerung und ‚KUR‘ = Kleinunternehmer Regelung.
Beides macht Sie nicht zum Unternehmer, da Sie in keinem Handesregisterverzeichnis auftauchen, bzw. sich dort melden müssten.
Sie bekommen lediglich eine andere Steuernummer und können dann entscheiden steuerlich als Unternehmer behandelt werden zu wollen, oder eben nicht.
Das optieren zur Regelbesteuerung erfordert etwas Aufwand und Sachkenntnis, spart aber eine Menge Kosten (Rückerstattung der MWSt beim Anlagenkauf z.B.). Will man mit dem Finanzamt nix zu tun haben, optiert man zur KUR. Ende der Geschichte.
Was du noch vergessen hast zu erwähnen. Ist man jetzt ein Unternehmen, wegen der Stromerzeugung ist dein Haus nicht mehr dein Privateigentum.
Ganz heimlich hat die Finanzbehörde 2016 eingeführt, die Angabe der Fläche, die das Unternehmen an dem Objekt zur Nutzung für das Unternehmen benötigt, als Anteil am Objekt als Firmenkapital anzusehen.
Veräußerst du nun dein Haus, wird dieser Anteil des Hauses als Verkauf mit Umsatzsteuer behaftet und das Finanzamt fordert damit ihre Umsatzsteuer mit ein. Also schenkst du dem Staat einen Teil deines Hauses. Du selbst hast aber nie die Umsatzsteuer für den Teil des Hauses bekommen, das du, ab der Anmeldung als Unternehmer, für die Fläche, die jetzt Teil deines Unternehmens geworden ist.
Anders ist es, wenn du als Firma bei einem fremden Hauseigentümer, die Dachfläche gemietet hast. Hier ist die Firma nicht gleich Eigentümer geworden. Neue Rechtssprechungen in diesem Bereich sind mir noch nicht bekannt.
Dein Satz ist nicht ganz richtig:- verlangen die Gründung eines (Klein-)Unternehmens.—Viele Menschen wissen viel aber doch wird nicht alles erzählt. Die großen Energie Erzeuger wollen unsere eigenen solaranlagen gar nicht. Die Netzhoheit hört aber hinter dem Zähler auf. Das Bauamt kann die je nach örtlichkeit die Farbe der Dachziegel vorgeben, aber nicht den Hersteller. Würden wir die Dachfarbe alle in Weis machen, wäre es unter den Dächern kühler und würden weniger Wärme in die Umwelt abstrahlen. Balkonkraftwerke sind erlaubt wenn die Spezielle Wilansteckdose eingebaut wird. Das obwohl technisch mit der normalen Schukosteckdose genauso sicher ist. Sagt der Hausbesitzer, es würde die Optik stören darfst du nicht. Faste aber nicht einsehbare Terrasse mach was du willst. Dach mit Solaranlage Klasse. – Gewerbliche Anmeldung – nur wenn du ins öffentliche Netz einspeist.- Eine Solaranlage mit Speicher, die nicht einspeist, somit Netz parallel mit 0 Einspeisung, ist nicht als gewerblich zu sehen. Alles wird selber genutzt und nur wenn der selbst erzeugte Strom nicht ausreicht wird aus dem öffentlichen Netz bezogen. Und baust du alles mit eigenen privaten Mitteln mindert diese Investition bei der Jahressteuererklärung genauso wie neue Fenster oder neue Heizung. Wie gesagt aus eigenen Mitteln. Und der alte Zähler bleibt drin.
@Haider schrieb:
„Ist man jetzt ein Unternehmen, wegen der Stromerzeugung ist dein Haus nicht mehr dein Privateigentum.“
Diese Aussage ist mjeines Wissens nach falsch!
Eine PV Anlage ist ein bewegliches Wirtschaftsgut und hat mit dem Wert der Dachfläche nichts zu tun.
Sie kann jederzeit abgebaut und separat verkauft, oder woanders wieder aufgebaut werden.
Ansonsten lasse ich mich gern korrigieren, wenn Sie eine belastbare Quelle hierfür angeben.
Richtig ist, dass beim Verkauf einer PV Anlage USt anfällt. In dem Fall will der Verkäufer die Anlage möglichst günstig verkaufen und das Haus teurer machen = weniger USt bezahlen.
Der Käufer hat genau das gegenteilige Interesse. Er will die PV teuer haben und das Haus günstiger kaufen, wegen der Ersparnis bei der Grundsteuer.
Information für interessierte!
Steueränderung 2020 für PV-Betreiber
Änderung bei der IHK-Mitgliedschaft und Kleinunternehmergrenze
Auch bei diesem Jahreswechsel gab es einige interessante Änderungen im Steuerrecht.
Diese betreffen vor allem die Betreiber kleiner PV-Anlagen.
Gewerbesteuer
Sobald ein Anlagenbetreiber Strom von seiner PV-Anlage ins Netz einspeist und dafür eine Vergütung erhält, erzielt er Einnahmen. Sollte nach Abzug der Abschreibungen aus Investition und Betriebskosten ein Gewinn erzielt werden, ist dieser zu versteuern. Nach aktuell geltendem Steuerrecht handelt es sich um Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb. Nach Erreichung des Freibetrags von 24.500 Euro Gewinn wird Gewerbesteuer fällig.
IHK-Mitgliedschaft
Nach IHK-Gesetz ist jeder Gewerbebetrieb, der eine ertragssteuerliche Gewinnerzielungsabsicht verfolgt, verpflichtet IHK-Mitglied zu werden. Durch diese Regelung hat die IHK in den letzten Jahren hunderttausende neue Mitglieder dazubekommen. Allerdings erhebt die IHK erst ab einem Jahresgewinn von 5.200 Euro Beiträge. Somit sind die meisten „stumme“ Mitglieder. Um diesen Zuwachs in Zukunft zu unterbinden, hat der Gesetzgeber eine neue Ausnahme im Gewerbesteuergesetz § 3 Nr. 32 hinzugefügt.
Gesetzesänderung
„Von der Gewerbesteuer sind befreit stehende Gewerbebetriebe von Anlagenbetreibern im Sinne des § 3 Nummer 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, wenn sich deren Tätigkeit ausschließlich auf die Erzeugung und Vermarktung von Strom aus einer auf, an oder in einem Gebäude angebrachten Solaranlage bis zu einer installierten Leistung von 10 Kilowatt beschränkt.“ Diese Änderung bedeutet sinngemäß das Angestellte, Freiberufler und Rentner mit PV-Anlage kein IHK-Mitglied mehr werden. Das Gewerbesteuergesetz findet hier keine Anwendung. Diese Änderung gilt ab sofort für neue und bestehende Anlagen bis 10 kW.
Kleinunternehmergrenze angehoben
Bisher galt eine Umsatzsteuerfreigrenze von 17.500 Euro, diese hat der Gesetzgeber ab 2020 auf 22.000 Euro Umsatz angehoben. Um diese Umsatzgrenze zu erreichen, können bei der aktuellen Vergütung von ca. 10 Cent pro kWh 180.000 kWh jährlich ins Netz eingespeist werden.
https://innowatt24.com
Für 10 Cent einspeisen und für 30 Cent kaufen.
Finde den Fehler 🙂
Ja, an ihrem sauber produzierten Strom wollen andere natürlich noch mitverdienen. Andererseits benötigen Sie zum einspeisen ein Netz, welches gebaut und instandgehalten und betrieben werden will. Dafür ist eine gewisse Preisdifferenz schon berechtigt. Allerdings nicht in dem Umfang, wie das jetzt der Fall ist, da stimme ich Ihnen zu.
Um die überhöhten Preisdifferenzen nachvollziehen zu können, empfehle ich Ihnen die Beiträge von Herrn Diehl. Da wird sehr gut erläutert, wie diese zustande kommen und wer sich vornehmlich daran bereichert.
Außerdem:
Trotz der Jetzigen Preisdifferenz lohnt es sich immer noch, den selbsterzeugten Strom einzuspeisen. Denn der bezahlt ihre PV Anlage nach ca. 10 – 12 Jahren ab. Eine 10kWp PV Anlage produziert in guten Ausrichtung und Dachneigung 10000kWh Strom im Jahr. Ca. 30-40% davon können Sie davon direkt verbrauchen (ohne Speicher). Für den Rest brauchen Sie ein Netz, welches Ihnen den Strom abnimmt und vergütet. Das muss wie erwähnt gebaut, gewartet und geregelt werden. Dann profitieren auch Andere von Ihrem sauberen Strom, die keine Möglichkeit für einen eigene Anlage haben, oder sich nicht finanziell an Bürgerenergieprojekten an den EE beteiligen können.
Denn dann hat deren Energieverbrauch keine schädlichen Auswirkungen auf unsere Umwelt. Davon profitieren wir letztlich alle.
Tolles Argument, versuche ich seit Jahren bei unseren Interessenten klar zu machen … Ich würde allerdings die Rechnung noch etwas verändern … Für knapp 10 Cent den Strom selbst produzieren und verbrauchen oder für etwa 31 Cent beim Energieversorger kaufen. Finde den Fehler 😉
Gute Sache.
Aber mit neuen Jobs?? Die paar bis jetzt in der Solarbranche in D sind nicht der Rede wert. Fast alles in China gelandet.
Aber trotzdem gut, insbesondere wenn dadurch Windraeder an Land vermieden werden.
@Uxi
Sie kennen offenbar entweder die Zahlen nicht, dann behaupten Sie bitte nicht so einen Unsinn,
oder Sie lügen bewusst!
Nach BMWi (Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/erneuerbare-energien-in-zahlen-2018.pdf?__blob=publicationFile&v=16)
waren es 2017 ’nur‘ 42800 in der Solarbranche. Das sind mal eben doppelt so viele, wie im Kohlebergbau.
Wir waren übrigens schonmal bei 250000 Beschäftigten in der Branche (in 2010 und 2011).
…aber das sind für Sie ja bstimmt auch nur peanuts….
Korrektur…jetzt habe ich mich auch noch vertippt…es sind ’nur‘ 150000 in 2010 und 2011 gewesen
Single home based PV systems are a luxury!
The costs of investment with potential of generating power to feed back to the system, in the near future are far too expensive for typical homeowners. When instead, community based systems can make the difference.
Quelle? (Source of information?)
Meine 2 PV Anlagen sind jedenfalls kein Luxus. Der saubere Strom wird dringend gebraucht und die amortisieren sich sogar finanziell nach 12 Jahren, was ein Gegenbeweis für obige Behauptung darstellt.
Die Einsparungen durch vermiedene Schädigung der Umwelt habe ich dabei noch nicht berücksichtigt.
(Anyhow my 2 PV installations are no luxury. The ecologically clean power is needed urgently and the installations even will repay after 12 years of operation. This contradicts the above mentioned statement. Not taken into account the savings due to avoided environmental damages.)
Übereinstimmend bin ich aber auch der Meinung, dass große PV Anlagen (im MW Bereich) insgesamt gesehen noch wichtiger für die Energiewende sind, als die Summe der kleineren privaten PV Anlagen. Diese stellen anteilig deutlich mehr sauberen Strom bei noch günstigeren Kosten bereit.
(Nevertheless i agree to your statement, that bigger PV installation (MW power range) contribute much higher percentage to clean energy supply at even lower costs.)
Der Energiehunger ist ungebremst und angesichts der klimatischen Verhältnisse und der ständig steigenden Stromkosten, sollte die Anschaffung einer Photovoltaikanlage mit Energiespeicher keine große Sinnfrage mehr bedeuten. Der Solarstrom ist so günstig wie noch nie und die Technik kommt seit vielen Jahren komplett aus Deutschland … alles „Made in Germany“! Damit ist die Wertschöpfungskette hier im Land, was wiederum mehr Beschäftigung und Sicherung der Arbeitsplätze über Jahrzehnte bedeutet … also für alle beteiligten nur positiv. Ich erlebe diese Diskussionen nun seit etwa 35 Jahren und es hat immer Menschen gegeben, die diese Technologie verteufelt und als sinnloses zeug abgetan haben, was heutzutage GOTT SEI DANK, nicht mehr der Fall ist.