Eigentlich war das Gesetz von 2017 dazu gedacht, endlich Photovoltaik zu den Mietern zu bringen. Doch die von der Bundesregierung eingeführte Förderung funktionierte vom ersten Tag an nicht. Nach einem schleppenden Start ging es bis zum heutigen Tage so weiter. Nur wenige Photovoltaik-Anlagen werden für den Zuschlag bei der Bundesnetzagentur gemeldet, wie auch die monatlichen Aktualisierungen zeigen. In den ersten Monaten dieses Jahres handelte es sich um rund Anlagen mit insgesamt rund sechs Megawatt Leistung. Seit Einführung sind es rund 20 Megawatt installierte Leistung gewesen, für die der Mieterstrom-Zuschlag beansprucht wurde.
Ein wesentlicher Grund dafür ist auch die geringe Höhe des Zuschlags sowie der hohe bürokratische und technische Aufwand, der diesem gegenübersteht. Seit März 2020 gibt es für Photovoltaik-Mieterstromprojekte mit 40 bis 100 Kilowatt Leistung gar keine Förderung mehr. Dies ist bislang nirgends offiziell bekannt gemacht worden, lässt sich aber anhand der Vergütungssätze auf den Seiten der Bundesnetzagentur nachrechnen. Demnach reichte die Vergütung im Februar noch aus, um 0,06 Cent pro Kilowattstunde zu erhalten, wenn man den Mieterstromzuschlag beantragte. Danach sank der Wert auf 0,00. Angesichts der seither immer weiter gefallenen Photovoltaik-Einspeisevergütungen, die als Basis zur Berechnung des Mieterstromzuschlags zu berücksichtigen sind, wird dies auch in der Zukunft so bleiben. Nach einem Hinweis der Bundesnetzagentur kann der Wert nicht negativ sein. Dies ist der Grund, warum er seit März bei 0,00 Cent pro Kilowattstunde verharrt.
Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (bne), bezeichnet das Photovoltaik-Mieterstromgesetz daher auch als „einen energiepolitischen Rohrkrepierer“. „Die aktuellen Rahmenbedingungen sind von unzumutbaren Hürden und hohem Bürokratieaufwand geprägt. Mehr als ein halbes Dutzend-Verbesserungsvorschläge liegen seit Jahren auf dem Tisch, die der Energieminister aber systematisch abmoderiert“, so Busch mit Blick auf die Verzögerungstaktik von Peter Altmaier. Der CDU-Energie- und Wirtschaftsminister hatte bereits vor einem Jahr dem Regierungspartner SPD eine Mieterstromnovelle für den Herbst 2019 schriftlich zugesagt.
Passiert ist nichts. Im Gegenteil: Im September 2019 wurde der Evaluierungsbericht veröffentlicht, der die gravierenden Mängel aufzeigte. Unternehmen und Verbände haben bereits mehrfach erforderliche Anpassungsvorschläge für Photovoltaik-Mieterstrom vorgelegt. „Es ist höchste Zeit das Ruder herumzureißen und nicht länger Menschen, die sich an der Energieversorgung beteiligen wollen und bereit wären ihre Dächer zu solaren Kraftwerken umzurüsten, systematisch und kontinuierlich vor den Kopf zu stoßen“, forderte Busch erneut in Richtung der Politik.
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Es ist politisch nicht gewollt, daß Bürger ihren Strom selber erzeugen und somit unabhängiger werden. Wir sollen konsumieren und nicht produzieren. Wo kämen wir denn da hin, wenn jeder Bürger mit selbst erzeugtem Strom sein Auto betanken könnte und nicht bei den mit Milliarden (Bürger) Euros subventionierten Großunternehmen kaufen müsste.
Der Rohrkrepierer ist nicht das schlecht durchdachte Gesetz sondern ein Wirtschaftsminister, der zwar Versprechen gibt, diese aber nicht einhält. Man könnte glauben, er sei von den Energieriesen gesteuert, geschmiert, was auch immer.
Nein…. doch nicht gesteuert, oder geschmiert, beraten nennt man das.
Siehe hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Externe_Mitarbeiter_in_deutschen_Bundesministerien
Eine Ersatz des Mieterstrommodells durch Senkung der EEG Umlage auf das Niveau anderer PV-Anlagen (also auf 40%) und die Abschaffung aller sonstigen bürokratischen Hürden würde Mieterstrommodelle wirtschaftlich machen.
Was diese Null-Förderung jetzt bedeutet, ist mir nicht klar;
welche Regelung gilt für eingespeisten Überschußstrom,
welche Umlagen, Steuern und Abgaben sind auf direkt an einen Mieter gelieferten Strom zu zahlen?