Das Gebäudeenergiegesetz will die Bundesregierung nutzen, um den 52-Gigawatt-Deckel aus dem EEG zu streichen. Am kommenden Montag werden beide Themen auf der Agenda des Wirtschaftsausschusses des Bundestags stehen. Eine Stunde ist für die Anhörung angesetzt, bevor am Donnerstag der Bundestag über die Gesetzesvorlagen entscheiden soll.
Die Oppositionsparteien und Bundesländer sehen viel Änderungsbedarf an dem Gesetz, mit dem die Energieeffizienz und der Einsatz von erneuerbaren Technologien in Gebäuden erhöht werden soll. Nach einem Bericht der Nachrichtenagentur „Dow Jones Newswire“ kritisieren unter anderem die Grünen, dass die weitere Förderung der Photovoltaik in einem ein Trägergesetz mit der Novelle gebündelt werden soll. Dabei gebe es gravierende Mängel an dem Gesetz.
Für die Regierungskoalition ist diese Variante jedoch die einzige Möglichkeit, um den parlamentarischen Prozess zur Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels vor der Sommerpause noch durchlaufen zu können. Neben dem Bundestag muss auch der Bundesrat noch zustimmen. Da auch den Grünen die Brisanz der Lage für die Photovoltaik-Branche in Deutschland bewusst ist, haben sie einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Er sieht ausschließlich die Streichung des 52 Gigawatt-Deckels vor. Damit wollen die Grünen umgehen, dem aus ihrer Sicht unzureichendem Gebäudeenergiegesetz zustimmen zu müssen, um die EEG-Änderung vor Erreichen der 52-Gigawatt-Marke noch realisieren zu können.
„Vor einem dreiviertel Jahr hat diese Regierung zugesagt, den Solardeckel zu streichen. Doch dann haben die Regierungsfraktionen jeden parlamentarischen Vorstoß für die Aufhebung der Ausbaugrenze gestoppt“, kommentierte Julia Verlinden auch mit Blick auf die am Montag eingereichte Verfassungsbeschwerde. Diese war vom Bundesverband Solarwirtschaft initiiert worden, um die Regierung notfalls per einstweiliger Verfügung zu einer rechtzeitigen Streichung des 52-Gigawatt-Deckels aus dem EEG zwingen zu können. „Die Regierung lässt die Solarbranche bis zur letzten Sekunde zappeln und bringt damit nicht nur tausende Arbeitsplätze in der Solarbranche in höchste Gefahr. Sie hat auch das Vertrauen in politische Entscheidungen und in die Verlässlichkeit der Energiepolitik schwer beschädigt“, so Verlinden weiter.
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„Die Energiewende in Bürgerhand“
Neben dem 52 Gigawatt Deckel muss auch die 70% Regelung gestrichen werden, wenn man Wasserstoff mit überschüssigem Strom erzeugen will.
Auch weitere Hemmnisse müssen beseitigt werden, wie z.B. die EEG Umlage auf eigen verbrauchten Strom von PV-Anlagen übe 10 kWp.
Und dann wäre da auch noch was dringend zu streichen: Die vollkommen unsinnige Regel, dass Freifkächenanlagen mit einer Leistung von 750kWp dann mit anderen Freiflächenanlagen zu einer Anlage zusammengefasst werden (die dann mit demjenigen Teil, der über 750kWp hinausgeht, ausschreibungspflichtig wird) wenn zwischen diesen Anlagen weniger als 2km liegen und deren Inbetriebnahmezeitpunkte weniger als 24 Monate betragen. Den Sinn dieser Regelung konnte mir bis heute niemand plausibel erklären, ausser mit dem einen Argument: Damit der PV-Ausbau verlangsamt und verkompliziert wird. Also: Weg damit!
Fehler! Falsche Begrifflichkeit!
Es geht hier nicht um ein „Gebäudeenergiegesetz“ sondern um Erneuerbare Energieen, meist installiert auf Gebäuden.
Die größten Verbraucher bestehen offensichtlich in Industrieanlagen und somit außerhalb von (Wohn) Gebäuden.
Nicht nur der PV-Deckel ist ein Ärgernis. Auch die Transformation der Biogasanlagen auf Spitzenstrombedarf stößt an einen Deckel: Die Flexibilitätsprämie muss auch fortgesetzt und reformiert werden.