Verfassungsbeschwerde soll rechtzeitige Abschaffung des 52-Gigawatt-Photovoltaik-Deckels sicherstellen

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Seit September 2019 ist die Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckel für Photovoltaik-Anlagen von der Bundesregierung zugesichert. Passiert ist seither wenig. Mit dem in der vergangenen Woche vorgelegten 130-Milliarden-Euro schweren Konjunkturpaket ist das Versprechen einmal mehr erneuert worden. Dort hieß es, die Streichung soll „unmittelbar“ erfolgen. Noch sind rund 1,5 Gigawatt Luft, bis der Deckel zuschlägt und ehe die Förderung für alle Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt auf null sinken würde.

Die Solarbranche will sich offenbar nicht länger auf politische Versprechen verlassen. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat daher eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Er will im Namen seiner Mitglieder per einstweiliger Verfügung die seit Monaten ausstehende EEG-Änderung zur Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels erreichen. Der Verband appellierte zugleich an die Politik, in der kommenden Woche „die letzte Chance zu wahren“, dass die Förderbegrenzung noch rechtzeitig vor Erreichen der 52-Gigawatt-Marke aus dem EEG gestrichen wird.

Beschwerdeführer sei ein Photovoltaik-Unternehmen aus Hessen, hieß es weiter. Es sehe seine Existenz durch den Deckel gefährdet und werde dies detailliert vor Gericht darlegen. Das Unternehmen sehe seine Grundrechte auf Eigentum nach Artikel 14 Grundgesetz verletzt. Die zur Beschwerde bevollmächtigte Berliner Rechtsanwaltskanzlei von Bredow Valentin Herz verweist in ihrer Begründung der Beschwerde zudem auf Paragraph 49 Absatz 6 im EEG. Dort hat die Bundesregierung zugesagt, rechtzeitig vor Erreichen der 52 Gigawatt eine Neugestaltung der bisherigen Regelung vorzunehmen. Rund 100 weitere Unternehmen aus Handwerk und Energiewirtschaft aus ganz Deutschland unterstützen dem BSW-Solar zufolge die Beschwerde.

„Mit der Verfassungsbeschwerde zieht die Solarbranche die Reißleine am Rettungsschirm, um in letzter Sekunde den Aufprall zu verhindern“, erklärte Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Auslöser sei gewesen, dass in den vergangenen Wochen keine Initiative zur Streichung des 52-Gigawatt-Deckels in den Bundestag eingebracht worden sei. Doch die Zeit bis zur parlamentarischen Sommerpause ist knapp und die 52 Gigawatt könnten bereits im Sommer erreicht sein. „Der Bundestag wird in der kommenden Sitzungswoche hoffentlich eine gütliche Einigung ermöglichen, indem er endlich verbindlich die Abschaffung des Solardeckels beschließt“, so Körnig weiter. „Nur dann kann der Bundesrat den Fall des Solardeckels am 3. Juli besiegeln. Für diesen Fall werden wir die Verfassungsbeschwerde selbstverständlich sofort zurückziehen.“

Wenn die Politik die rechtzeitige Abschaffung des Photovoltaik-Deckels verpasst, wird sich der Markt nach Verbandsschätzung mehr als halbieren. Auch eine vorübergehende Aussetzung der Solarförderung würde massive Schäden verursachen. Die Existenz vieler Photovoltaik-Unternehmen sei damit bedroht sowie tausende Arbeitsplätze gefährdet.

Nach Ansicht von Hanwha Q-Cells stehen rund 20.000 Jobs in der Solarindustrie in Deutschland auf dem Spiel. Dies betreffe vor allem die Installationsbetriebe. „Sollte der Solardeckels zuschlagen, wären viele unserer Partnerbetriebe direkt in ihrer Existenz gefährdet“, erklärte Sven Stoffers, Vertriebsleiter für die DACH-Region bei Hanwha Q-Cells. Das Photovoltaik-Unternehmen kooperiert mit rund 900 Installationsbetrieben. „Bereits heute werden zahlreiche Projekte mit Hinblick auf den Förderstopp auf Eis gelegt. Wir appellieren eindringlich an die Regierung, die eigenen Ankündigungen aus dem Klimapaket 2019 endlich in die Tat umzusetzen und den Solardeckel umgehend zu kippen.“

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