Seit September 2019 ist die Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckel für Photovoltaik-Anlagen von der Bundesregierung zugesichert. Passiert ist seither wenig. Mit dem in der vergangenen Woche vorgelegten 130-Milliarden-Euro schweren Konjunkturpaket ist das Versprechen einmal mehr erneuert worden. Dort hieß es, die Streichung soll „unmittelbar“ erfolgen. Noch sind rund 1,5 Gigawatt Luft, bis der Deckel zuschlägt und ehe die Förderung für alle Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt auf null sinken würde.
Die Solarbranche will sich offenbar nicht länger auf politische Versprechen verlassen. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat daher eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Er will im Namen seiner Mitglieder per einstweiliger Verfügung die seit Monaten ausstehende EEG-Änderung zur Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels erreichen. Der Verband appellierte zugleich an die Politik, in der kommenden Woche „die letzte Chance zu wahren“, dass die Förderbegrenzung noch rechtzeitig vor Erreichen der 52-Gigawatt-Marke aus dem EEG gestrichen wird.
Beschwerdeführer sei ein Photovoltaik-Unternehmen aus Hessen, hieß es weiter. Es sehe seine Existenz durch den Deckel gefährdet und werde dies detailliert vor Gericht darlegen. Das Unternehmen sehe seine Grundrechte auf Eigentum nach Artikel 14 Grundgesetz verletzt. Die zur Beschwerde bevollmächtigte Berliner Rechtsanwaltskanzlei von Bredow Valentin Herz verweist in ihrer Begründung der Beschwerde zudem auf Paragraph 49 Absatz 6 im EEG. Dort hat die Bundesregierung zugesagt, rechtzeitig vor Erreichen der 52 Gigawatt eine Neugestaltung der bisherigen Regelung vorzunehmen. Rund 100 weitere Unternehmen aus Handwerk und Energiewirtschaft aus ganz Deutschland unterstützen dem BSW-Solar zufolge die Beschwerde.
„Mit der Verfassungsbeschwerde zieht die Solarbranche die Reißleine am Rettungsschirm, um in letzter Sekunde den Aufprall zu verhindern“, erklärte Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Auslöser sei gewesen, dass in den vergangenen Wochen keine Initiative zur Streichung des 52-Gigawatt-Deckels in den Bundestag eingebracht worden sei. Doch die Zeit bis zur parlamentarischen Sommerpause ist knapp und die 52 Gigawatt könnten bereits im Sommer erreicht sein. „Der Bundestag wird in der kommenden Sitzungswoche hoffentlich eine gütliche Einigung ermöglichen, indem er endlich verbindlich die Abschaffung des Solardeckels beschließt“, so Körnig weiter. „Nur dann kann der Bundesrat den Fall des Solardeckels am 3. Juli besiegeln. Für diesen Fall werden wir die Verfassungsbeschwerde selbstverständlich sofort zurückziehen.“
Wenn die Politik die rechtzeitige Abschaffung des Photovoltaik-Deckels verpasst, wird sich der Markt nach Verbandsschätzung mehr als halbieren. Auch eine vorübergehende Aussetzung der Solarförderung würde massive Schäden verursachen. Die Existenz vieler Photovoltaik-Unternehmen sei damit bedroht sowie tausende Arbeitsplätze gefährdet.
Nach Ansicht von Hanwha Q-Cells stehen rund 20.000 Jobs in der Solarindustrie in Deutschland auf dem Spiel. Dies betreffe vor allem die Installationsbetriebe. „Sollte der Solardeckels zuschlagen, wären viele unserer Partnerbetriebe direkt in ihrer Existenz gefährdet“, erklärte Sven Stoffers, Vertriebsleiter für die DACH-Region bei Hanwha Q-Cells. Das Photovoltaik-Unternehmen kooperiert mit rund 900 Installationsbetrieben. „Bereits heute werden zahlreiche Projekte mit Hinblick auf den Förderstopp auf Eis gelegt. Wir appellieren eindringlich an die Regierung, die eigenen Ankündigungen aus dem Klimapaket 2019 endlich in die Tat umzusetzen und den Solardeckel umgehend zu kippen.“
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Verfassungsbeschwerde gegen die seit Jahren bestehende Beendigungsformel einer Subvention.
So weit ist es bereits.
Nochmal für Doofe, Trolle und Lobbyisten:
Die Energiewende wird NICHT subventioniert, sie wird durch eine Umlage finanziert!
Zitat des IWR (https://www.iwr-institut.de/de/presse/presseinfos-energiewende/erneuerbare-energien-werden-subventioniert-staat-zahlt-keinen-cent)
„Fakten zum EEG
Fakt ist: Die EEG-Umlage für den Ökostrom ist keine Förderung oder Subventionierung aus Staats- bzw. Steuermitteln. Der Staat legt beim EEG, wie im Fall der Mindest-Lohndebatte die Lohnuntergrenze, die Mindestpreise für den Strom aus erneuerbaren Energien fest. Während bei den erneuerbaren Energien häufig von Förderung und Subventionierung des Stroms gesprochen wird, käme niemand auf die Idee, im Fall von Mindestlöhne von geförderten oder subventionierten Arbeitsplätzen zu reden. Tatsächlich funktioniert das Prinzip der EEG-Umlage ähnlich wie der Gesundheitsfonds mit Einnahmen (u.a. Verkauf des Ökostroms an der Börse) und Ausgaben (Vergütungszahlungen an die Anlagen-Betreiber). “
Und hier: (https://www.ise.fraunhofer.de/content/dam/ise/de/documents/publications/studies/aktuelle-fakten-zur-photovoltaik-in-deutschland.pdf)
„5.1 Wird PV-Strom subventioniert?
Nein, die Förderung erfolgt über eine selektive Verbrauchsumlage, die zum Teil auch für selbst hergestellten und verbrauchten PV-Strom erhoben wird. Die Investitionsanreize für die PV-Stromerzeugung kommen nicht aus öffentlichen Mit-teln. Zwar werden in verkürzten Darstellungen oft Summen über die vergangene und künftige Einspeisevergütung für PV-Strom in dreistelliger Milliardenhöhe gebildet und als „Subvention“ deklariert. Eine Subvention ist aber definiert als eine Leistung aus öffentli-chen Mitteln, während das EEG eine Umlage vorsieht: Energieverbraucher zahlen eine Zwangsabgabe für die – notwendige und beschlossene – Transformation unseres Ener-giesystems. Diese Sichtweise wurde auch von der EU-Kommission bestätigt. „
@sirrocool
Alles richtig was Sie schreiben. Deshalb ist es für mich auch so unbegreiflich, dass ausgerechnet die Grünen, eine Steuer oder aus Co2 Einnahmen finanzierte Umlage fordern.
Schauen Sie mal hier:
https://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/a-122421.html
Zitat:…Laut den Richtern sind nur solche Vergünstigungen als staatliche Beihilfen anzusehen, die aus öffentlichen Mitteln kommen. Die Abnahmepflicht beispielsweise für Windenergie werde aber ausschließlich durch private Mittel finanziert.
Die energiepolitische Sprecherin der Grünen, Michaele Hustedt, sprach von einem „großen Tag für die erneuerbare Energie“. Der Versuch großer deutscher Energieversorger und der EU-Kommission, das alte deutsche Stromeinspeisungsgesetz und das neue Erneuerbare- Energie-Gesetz zu Fall zu bringen, sei gescheitert Zitat Ende.
Ob den Grünen die Zeitzeugen ausgegangen sind ???
@Sirrocool; danke für die Richtigstellung. Wichtig nochmals auch für Trolle, und Lobbyisten.
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Ist es schon soweit gekommen, dass man den Zusagen der Politik aus Herbst 2019 für die Abschaffung des Deckels nach einem 3/4 Jahr mit einer Klage am Verfasungsgericht den entsprechenden Nachdruck verschaffen muss?!! Altmeier, setzen, ….
Wie wollen wir mit der Glaubwürdigkeit der Politik in Zukunft umgehen.
Was machen wir mit den ständig in der Versorgungskriese befindlichen Solar-Unternehmen, sich von einem zum anderen Auftrag zu hangeln?
Für eine weitere Energiewende werden wir diese Unternehmen dringend brauchen. Also sollten wir auch dafür sorgen, dass diese als System-Relevant im Sinne der Energiewende auch behandelt werden.
@Hans Diehl
Ich fürchte, dass denen nicht nur die Zeitzeugen ausgegangen sind, sondern dass es allgemein kaum noch Politiker gibt, die Fachkenntnis, Weitsicht und Charakterstärke, vereint mit einem sozialen Gewissen haben.
Mir ist da zu viel Eitelkeit, Selbstdarstellung und Opportunimus im Spiel, wenn man sich die Damen und Herren in politischen Ämtern ansieht.
Was die Finanzierung der Umlage angeht, kann ich aber nicht sagen, ob die Verwendung der Erlöse des CO2 Zertifikatshandels -es ist ja keine Steuer- nicht doch eine gesetzeskonforme Möglichkeit darstellt. Das würde dann vermutlich genauso vom EuGH geprüft werden, wie seinerzeit das EEG. Natürlich wäre das nur ein Tropfen auf den heißen Stein, da die Zertifikate viel zu billig sind. Ein angemessener Preis läge ja bei etwa 180€/t CO2, damit die Folgeschäden durch den ‚Verbrauch‘ von Umwelt zumindest finanziell kompensiert würden.
@Thomas:
Was die Glaubwürdigkeit unserer Volksvertreter angeht, bzw. unseren Umgang damit, da kann ich nur sagen, dass ich die Maßnahme vom BSW sehr begrüße. Wer heute predigt die Umwelt schützen zu wollen und Tags drauf mit der Einführung von Abstandsregeln den Windkraftausbau praktisch killt, der hat seine wahren Absichten mehr als deutlich klar gemacht. Da hilft neben dem periodisch zu machendem Kreuzchen an entsprechender Stelle dann nur der Zwang seitens der Gerichte, deren Mühlen aber leider nur langsam mahlen. Das müsste viel öfter geschehen, damit diese Volksverdummer merken, dass sie sich nicht alles erlauben können. Noch haben wir ja Gott sei Dank keine amerikanischen Verhältnisse, wo man ja praktisch schon im postfaktischen Zeitalter angekommen zu sein scheint.