Nach Ansicht des Vereins Sonneninitiative e.V. ist die „Besondere Ausgleichsregelung“ (BesAR) des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes eine ungerechtfertigte Subvention und verstößt gegen Artikel 3 – der Gleichbehandlungsgrundatz – des Grundgesetzes. Daher hat der Verein, vertreten durch den Energie-Juristen Peter Becker, jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Über die 2010 eingeführte BesAR werden im internationalen Wettbewerb stehende energieintensive Unternehmen fast gänzlich von der EEG-Umlage befreit. Mehr als 2000 Betriebsstätten nehmen diese Regelung heute in Anspruch. Dadurch entsteht nach Ansicht des in Marburg ansässigen Vereins Sonneninitiative eine unrechtmäßige Quersubvention der Industrie. „Der kleine Mann, die kleine Frau, kleine Betriebe und der Mittelstand zahlen jährlich fünf bis acht Milliarden Euro mehr für ihren Strom als nötig“, heißt es in einer Erklärung des Vereins. Die Industrie als größter Klimazerstörer Deutschlands kassiere dieses Geld in Form geringerer Stromkosten.
Sonneninitiative betreibt rund 250 Bürgersolarparks, an denen mehr als 1000 Menschen beteiligt sind. Der auf Schulen, Bürgerhäusern, Feuerwehren, Kliniken und kleinen Firmen erzeugte Strom wird direkt an die Nutzer der Gebäude geliefert. Damit unterliegt er der vollen EEG-Umlage, die an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber Amprion gezahlt werden muss.
Wegen der als verfassungswidrig wahrgenommenen BeSAR hatte der Verein 2017 Teile der EEG-Umlage gegenüber Amprion einbehalten. Der Netzbetreiber hat den Verein daraufhin beim Landgericht Marburg verklagt und in der ersten Instanz am 1. April 2019 Recht bekommen. Daraufhin ist der Verein mit Rechtsanwalt Becker in die Berufung gegangen. Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte das Urteil am 20. März 2020. Dies war vom Verein und Becker von Anfang an so geplant – denn diese Gerichte urteilen nicht darüber, ob die BesAR rechtens ist, sondern nur darüber, ob der Verein nach diesem Gesetz die EEG-Umlage zahlen muss. Mit der „Niederlage“ vor dem Oberlandesgericht Frankfurt war der Weg frei für die Verfassungsbeschwerde, die Becker am 7. Mai 2020 in Karlsruhe eingelegt hat.
Beim Verein Sonneninitiative sind eigenen Angaben zufolge in dieser Angelegenheit bereits mehr als 20.000 Euro Anwalts- und Gerichtskosten aufgelaufen. Um diese Ausgaben zu kompensieren, hat der Verein eine Spendenaktion gestartet.
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Es ist toll, dass sich der Verein Sonneninitiative dieses Problems annimmt!
Dies unterstütze ich ausdrücklich!
Super! Ich wünsche viel Erfolg in dieser Sache! Die Abschaffung der EEG-Umlagebefreiung ist Punkt 9 unseres 10-Punkte Plans zur Solaroffensive. Sie können gerne mitmachen und mit dem Umweltinstitut München alle Forderungen an Peter Altmeier schicken.
Man könnte freilich auch zu dem Schluss kommen, dass das ganze EEG verfassungswidrig ist, weil die EE-Produzenten die Vergütung immer erhalten – unabhängig von Wert des Stroms in der jeweiligen Bedarfssituation. Die bekommen die Umlage und nicht die davon teilweise befreite Industrie!
Ansonsten können wir die Industrie auch stilllegen und ins 18. Jhdt. zurückkehren 😏.
Das ist so nicht ganz richtig, Herr Schmidt.
Die EE Produzenten erhalten keine Umlage, sondern eine fixe Vergütung ihres sauber und nachhaltig produzierten Stroms, abhängig von der Anlagengröße und vom Inbetriebnahmezeitpunkt.
Die Umlage wird gebildet aus den gezahlten Vergütungen abzüglich der Erlöse für den EE-Strom. Diesen Differenzbetrag sollten alle Stromkunden zahlen, als Beteiligung an den Kosten des Umbaus unserer bisher fossil und atomar basierten Energieerzeugung, hin zu erneuerbarer Energieerzeugung.
Was dieser Artikel zusammenfasst, ist genau die Tatsache, dass sich – politisch gewollt – eben nicht alle an diesen Kosten beteiligen.
Im letzten Jahr haben etwa 2156 sogenannte energieintensive Unternehmen eine Befreiung, bzw. teilweise Befreiung von der EEG – Umlage erhalten. Dies dadurch enstehende Finanzierungslücke tragen Sie und ich zusätzlich, also alle nicht privilegierten Stromverbraucher.
Da die befreiten Unternehmen in 2019 etwa 20% des jährlichen Stromverbrauchs verursacht haben, ergibt das für den normalen Stromkunden eine jährliche Mehrbelastung in Milliardenhöhe, die er zwangsweise zahlte. Das will man nun ändern!
Peter Schmidt sagt:
Ansonsten können wir die Industrie auch stilllegen und ins 18. Jhdt. zurückkehren .
@ Peter Schmidt
Ich hätte die Industrie auch in Ruhe gelassen, und lieber versucht das Geld dort einzufordern, wo es tatsächlich unproduktiv versandet.
Ich habe denen die folgende Mail geschickt.
Sehr geehrte Damen und Herrn.
Ich habe gerade gelesen, dass Ihre Organisation eine
Verfassungsbeschewerte gegen die Umlagenbefreiung der Industrie
eingelegt hat.
Ich wundere mich, dass gegenwärtig mit allen möglichen Mitteln
versucht wird die EEG Umlage in Grenzen zu halten, aber der
tatsächliche Umlagenschwindel, seit der EEG Ermächtigungsverordnungon 2010 bleibt unangetastet.
Seit 2010 gilt, je billiger sich bei sinkenden Börsenpreise die
Versorger Strom beschaffen können, desto höhere Umlage müssen die
Verbraucher bezahlen.
Siehe hier: .https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Ich verweise auf den Absatz Auswirkungen.
Und im Folgenden eine Erklärung dazu.
Siehe hier die Grafik Zusammensetzung der Umlage und Entwicklung der
Einflussfaktoren.
https://strom-report.de/eeg-umlage#eeg-umlage-auszahlung
23% in der Umlage bestehen aus Rückgang der Börsenpreise, wie Sie der
Grafik entnehmen können. Das sind 23% für die es keine Energiewende
relevanten Ausgaben gibt.
Aber nicht nur 23%..für die es keine Ausgaben gibt, sondern die werden
auch noch an Ausgaben eingespart, bei der Strombeschaffung der Versorger…
Das heißt , bei 25 Milliarden die uns die Energiewende angeblich jährlich kostet, sind das 5,75 Milliarden, die die Verbraucher als Umlage zahlen, nur weil für die Versorger die Großhandelspreise für Strom sinken..
Ich könnte mir vorstellen, dass man die Richter von diesem Paradoxon eher überzeugen kann, als die industrielle Schädigung des Standortes Deutschland in Kauf zu nehmen.