Verein Sonneninitiative legt wegen EEG-Umlagenbefreiung für Industrie Verfassungsbeschwerde ein

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Nach Ansicht des Vereins Sonneninitiative e.V. ist die „Besondere Ausgleichsregelung“ (BesAR) des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes eine ungerechtfertigte Subvention und verstößt gegen Artikel 3 – der Gleichbehandlungsgrundatz – des Grundgesetzes. Daher hat der Verein, vertreten durch den Energie-Juristen Peter Becker, jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Über die 2010 eingeführte BesAR werden im internationalen Wettbewerb stehende energieintensive Unternehmen fast gänzlich von der EEG-Umlage befreit. Mehr als 2000 Betriebsstätten nehmen diese Regelung heute in Anspruch. Dadurch entsteht nach Ansicht des in Marburg ansässigen Vereins Sonneninitiative eine unrechtmäßige Quersubvention der Industrie. „Der kleine Mann, die kleine Frau, kleine Betriebe und der Mittelstand zahlen jährlich fünf bis acht Milliarden Euro mehr für ihren Strom als nötig“, heißt es in einer Erklärung des Vereins. Die Industrie als größter Klimazerstörer Deutschlands kassiere dieses Geld in Form geringerer Stromkosten.

Sonneninitiative betreibt rund 250 Bürgersolarparks, an denen mehr als 1000 Menschen beteiligt sind. Der auf Schulen, Bürgerhäusern, Feuerwehren, Kliniken und kleinen Firmen erzeugte Strom wird direkt an die Nutzer der Gebäude geliefert. Damit unterliegt er der vollen EEG-Umlage, die an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber Amprion gezahlt werden muss.

Wegen der als verfassungswidrig wahrgenommenen BeSAR hatte der Verein 2017 Teile der EEG-Umlage gegenüber Amprion einbehalten. Der Netzbetreiber hat den Verein daraufhin beim Landgericht Marburg verklagt und in der ersten Instanz am 1. April 2019 Recht bekommen. Daraufhin ist der Verein mit Rechtsanwalt Becker in die Berufung gegangen. Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte das Urteil am 20. März 2020. Dies war vom Verein und Becker von Anfang an so geplant – denn diese Gerichte urteilen nicht darüber, ob die BesAR  rechtens ist, sondern nur darüber, ob der Verein nach diesem Gesetz die EEG-Umlage zahlen muss. Mit der „Niederlage“ vor dem Oberlandesgericht Frankfurt war der Weg frei für die Verfassungsbeschwerde, die Becker am 7. Mai 2020 in Karlsruhe eingelegt hat.

Beim Verein Sonneninitiative sind eigenen Angaben zufolge in dieser Angelegenheit bereits mehr als 20.000 Euro Anwalts- und Gerichtskosten aufgelaufen. Um diese Ausgaben zu kompensieren, hat der Verein eine Spendenaktion gestartet.

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