Grüne scheitern mit Antrag zur Zukunft von Post-EEG-Anlagen

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Die Zukunft älterer Photovoltaik-, Wind- und Bioenergieanlagen, deren EEG-Vergütung ausläuft, bleibt weiter ungewiss. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen ist im Wirtschaftsausschuss des Bundestages mit einem Antrag gescheitert, der eine Regelung zum Ziel hatte, solche Post-EEG-Anlagen wirtschaftlich sinnvoll und rechtssicher weiterbetreiben zu können. Der Ausschuss lehnte den Antrag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und AfD ab.

Zwar würdigten die Mitglieder der Koalitionsfraktionen den Vorstoß, wie es in einer Meldung des Bundestages heißt. Die Anlagen müssten jedoch in ein anderes Regime überführt werden und günstiger als bisher Strom produzieren, da sie 20 Jahre lang von einer fürstlichen Einspeisevergütung profitiert hätten. Ein SPD-Abgeordneter bekräftigte demnach, dass das Thema im Zuge der EEG-Novelle auf den Tisch kommen werde, „und zwar um die Sommerpause herum“.

„Die meisten Anlagen sind technisch auf einem guten Stand und können noch über viele Jahre Sonnenstrom produzieren. Doch dafür fehlen bislang die rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen“, monierte die energiepolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Julia Verlinden. „Wie in vielen Bereichen der Energiewende hat die schwarz-rote Regierungskoalition hier nicht geliefert.“ Es gehe den Grünen darum, so viele Erneuerbaren-Anlagen wie möglich nach dem Ende der EEG-Förderung am Netz zu halten. „Es bedeutet einerseits Ressourcenschonung, wenn ältere Anlagen weiterlaufen können. Andererseits liefern diese Erneuerbaren einen gesicherten Beitrag zum Umstieg von Kohle- und Atomstrom auf saubere Energie“, so Verlinden weiter. Sie forderte die Bundesregierung auf, „umgehend geeignete Anschlussregelungen zu schaffen“.

Ob auch der 52-Gigawatt-Deckels erst zu diesem Zeitpunkt behandelt wird, ist unklar. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) kritisierte am Mittwoch in Berlin, dass es die große Koalition in dieser Woche erneut versäumen werde, den in Kürze erreichten Förderdeckel für neue Solardächer zu Fall zu bringen. Im Bundestag sei aus nicht nachvollziehbaren Gründen keine Einigung auf ein geeignetes Trägergesetz für die dringend notwendige Gesetzesänderung erzielt worden.

Der BSW-Solar fordert jetzt eine Fraktionseinbringung im Eilverfahren spätestens in der kommenden Sitzungswoche des Bundestages Mitte Juni. Denn der Zubaudeckel könne unter Umständen bereits im Juli erreicht werden. „Die unnötige Verlängerung der Ungewissheit für tausende Solar- und Handwerksbetriebe ist grob fahrlässig“, so BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. „Wenn der Solardeckel nicht vor der parlamentarischen Sommerpause fällt, werden die Schäden in die Milliarden gehen, der Klimaschutz blockiert und Tausende in der Solarbranche ihren Job verlieren.“

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