Bayern vergrößert Kontingent für PV-Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten

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Jetzt ist es offiziell: Von derzeit 70 auf 200 Anlagen erhöht Bayern zum 1. Juli die jährliche Höchstgrenze für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten. Mit dieser Erhöhung reagiert der Freistaat auf das in diesem und im kommenden Jahr vergrößerte bundesweite Ausschreibungsvolumen für Photovoltaik und will zusätzliche Perspektiven für bayerische Investoren schaffen. „Da das bayerische Kontingent mit 54 gewonnenen Ausschreibungen auf Flächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten bereits jetzt fast ausgeschöpft ist, war es dringend nötig, neue Möglichkeiten zu schaffen“, so Energieminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler).

Bayern war eines der ersten Bundesländer, das von der Länderöffnungsklausel im EEG Gebrauch gemacht und grünes Licht für jährlich 30 Photovoltaik-Anlagen auf Acker- und Grünland in benachteiligten Gebieten in den Ausschreibungen gegeben hatte. 2019 hatte der Freistaat das Kontingent dann auf 70 Projekte pro Jahr erhöht. Neben Bayern haben auch Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland die Länderöffnungsklausel genutzt, aber nicht mit vergleichbarem Erfolg.

Wie Aiwanger weiter erklärte, will Bayern auch den Zubau von Photovoltaik-Dachanlagen weiter forcieren. Bereits jetzt seien mehr als 15.000 Anträge für das PV-Speicherprogramm eingegangen. Das Programm richtet sich an Eigentümer selbst genutzter Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein System aus Photovoltaik-Anlage und Batteriespeicher installieren wollen. Je nach Speicherkapazität und Anlagenleistung erhalten sie eine Förderung zwischen 500 und 3200 Euro. Installieren die Hausbesitzer darüber hinaus auch eine Ladestation für Elektrofahrzeuge, erhalten sie zusätzlich zur Förderung einen Zuschuss von 200 Euro.

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