Wer nach dem 1. Januar 2022 in Baden-Württemberg einen Bauantrag für ein Nicht-Wohngebäude stellt, muss eine Photovoltaik-Anlage installieren. Das sieht der Entwurf des neuen Klimaschutzgesetzes vor, das die grün-schwarze Landesregierung jetzt zur Anhörung freigegeben hat. Umweltminister Franz Untersteller (Bündnis 90/Die Grünen) geht davon aus, den Gesetzesentwurf noch vor der Sommerpause dem Landtag zur Beratung zuleiten zu können. Nach dem Entwurf des Klimaschutzgesetzes sollen die Treibhausgasemissionen des Landes bis 2030 um mindestens 42 Prozent gegenüber 1990 sinken.
Der Entwurf enthält auch eine Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen über neuen Parkplatz-Flächen, die für eine solare Nutzung geeignet sind. Dies gilt für alle Flächen mit mehr als 75 Auto-Stellplätzen, für die ab dem 1. Januar 2022 ein Antrag auf Baugenehmigung bei der zuständigen unteren Baurechtsbehörde eingeht. Für neue Nicht-Wohngebäude gilt eine generelle Photovoltaik-Pflicht, sofern der Wohnanteil fünf Prozent der überbauten Gesamtfläche nicht überschreitet.
Zudem verlangt das Gesetz von den Kreisstädten und Stadtkreisen des Landes, eine kommunale Wärmeplanung vorzunehmen. In diesen Städten lebt etwa die Hälfte der Einwohner Baden-Württembergs. Ziel der Wärmeplanung ist, eine Strategie zur Verwirklichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung zu entwickeln.
Untersteller setzt große Erwartungen in die Solarpflicht und die Wärmeplanung. „Diese beiden Punkte werden uns weit in die Zukunft tragen. Und sie machen das neue baden-württembergische Klimaschutzgesetz zum Maßstab für andere Bundesländer“, erklärt der Minister.
Baden-Württemberg will seine Maßnahmen zur Erfüllung der Klimaschutzziele in der Fortschreibung des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes vorlegen, das derzeit erarbeitet werde. Als eine wesentliche Neuerung im Klimaschutzgesetz ist Untersteller zufolge die Erfolgskontrolle der ergriffenen Klimaschutzmaßnahmen. „Das Monitoring soll sicherstellen, dass wir auf dem richtigen Weg sind“, sagte der Minister. „Wenn nicht, wird die Landesregierung weitere Maßnahmen beschließen, um das Ziel nicht aus den Augen zu verlieren.“
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Das finde ich eine sehr gute Initiative, die auch in Österreich übernommen werden sollte. Autofahrer profitieren auch davon, dass sie im Winter ein schneefreies und im Sommer ein kühles Auto vorfinden.
… ab 2022! Um Teile des Grundgesetzes außer Kraft zu setzen reichen wenige Wochen.
Parkplätze + Parkhäuser dürften grundsätzlich nur bei Mehrfachnutzung genehmigt werden.
Mehrfachnutzung wie PV-Dächer, PV-Fassaden, Regenwasserspeicherung, Wohn- und Gewerbeüberbauung.
Gute Idee! Und bitte dran denken, dass mit dem Solarstrom Ladestationen direkt gespeist werden – mindestens an jedem dritten Parkplatz muss das zur Regel werden. Kurze Leitungswege bedeuten geringe Verluste. Genügend attraktive Ladestationen motivieren zur e-Mobilität.
In Kalifornien wird seit vielen Jahren auch versucht die Parkplätze heller zu gestalten damit mehr Wärme reflektiert wird, ideal für bifaciale Photovoltaik Module.
Eine Pflicht für Photovoltaik auf Parkplätzen macht dann Sinn, wenn der Netzbetreiber auch verpflichtet wird, den Strom abzunehmen und wenn dieser auch vergütet wird. Umlagen auf Eigenverbrauch müssen entfallen!
Hallo Herr Schmid, Erneuerbare Energien haben immer Vorrang bei der Einspeisung ins Netz, sie müssen also eingespeist werden. Mir würde auch nicht einfallen, warum das nicht vergütet werden sollte
LG
Neben der Energieerzeugung muss die Zwischenspeicherung von Energie zur Pflicht werden.
Ladesäulen für das Aufladen von Fahrzeugen in den Abendstunden funktionieren nur, wenn Energie
zur Verfügung steht.
Die Pflicht zur Zwischenspeicherung erübrigt sich, wenn der überdachte Parkplatz oder der Mitarbeiterparkplatz neben der Industriehalle über ausreichend Ladesäulen für Elektromobile verfügt.
Da die Fahrzeuge der Mitarbeitenden dann nach Feierabend mit geladenem Akku zuhause geparkt werden, verpuffen gleich wieder viele Ängste vor einem Abends überlasteten Stromnetz im Wohngebiet.
Großartig genau dahin geht die Reise in eine nachhaltige energiezukunft.
Gute Initiative! Allerdings frage ich mich, warum das nur für Nicht-Wohngebäude gelten soll. Man muss natürlich dafür sorgen, dass der Strom auch auskömmlich vergütet wird – bei größeren Anlagen mit ca. 8 ct/kWh.
Am einfachsten wäre es, die PV-Anlagen wären im Besitz des örtlichen Stromversorgers und würden von diesem betrieben. Der Solarstom würde dann nicht an der Strombörse verramscht, sondern wäre Teil des Strommixes des Stromversorgers. Dies würde dann genauso für Wohngebäude funktionieren.
Vermutlich um die kosten für Wohnungsbau niedrig zu halten. Eine der weiteren großen Baustellen in D. neben der Energiewende.
Und warum gibt es noch keine Verordnung für Wohnhäuser? In jedem Neubau MUSS das Dach mit einer solchen Anlage versehen sein… und was ist mit den vielen Industriedächern? Kümmert sich mal ein Politiker um diese?
Wie teuer muss das Bauen noch werden? Wir beklagen uns bitter über zu teuren Wohnraum, den die einkommensschwächeren Bevölkerungsteile nicht mehr bezahlen können. Durch die Energiesparverordnungen wurde Bauen um 20% teurer. Und nun soll es weiter gehen? Das können Ingenieurshaushalte bezahlen, andere nicht.
Weiß jemand was daraus geworden ist? Gibt es inzwischen das Gesetz für Parkplätze?