Umweltbundesamt schlägt sechs Gigawatt Photovoltaik-Zubau pro Jahr vor

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Das Umweltbundesamt (UBA) hat ein Konzept vorgelegt, wie sich die Corona-Konjunkturpakete Richtung Umweltschutz ausrichten lassen können. Darin spielen die erneuerbaren Energien eine wichtige Rolle, nicht zuletzt da die Photovoltaik- und die Windbranche in den vergangenen Jahren ein wesentlicher Treiber für grüne und nachhaltige Arbeitsplätze gewesen seien, so die Behörde. Das UBA schlägt daher ein Ausbaupaket für Photovoltaik und Windenergie vor, das die Ausbaupfade für beide auf jeweils sechs Gigawatt pro Jahr anhebt und den 52-Gigawatt-Deckel streicht. Zudem könne eine Pflicht zum Einbau von Photovoltaik-Anlagen beim Neubau und bei der Dachsanierung einen neuen Schub für das lokale Handwerk könnte geben.

Noch weiter ging die Forderung von Harald Bradke, Leiter des Competence Centers Energietechnologien und Energiesysteme am Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI), der das UBA-Papier zusammen mit UBA-Präsident Dirk Messner vorstellte. „Die installierte Leistung der Windenergie muss bis zum Jahr 2050 auf 150 bis 200 Gigawatt steigen, die Leistung der Photovoltaik auf 200 bis 300 Gigawatt, um unsere Treibhausgasreduktionsziele zu erreichen“, so Bradke. „Das bedeutet mitelfristig einen Bruttozubau von jährlich 7,7 bis 10 Gigawatt Wind- und Photovoltaikkapazitäten.“ Der gegenwärtig geringere Ausbau müsse deutlich gesteigert werden.

Umfrage: Ihre Erfahrung und Einschätzung?

Der 52-Gigawatt-Deckel fällt, bei der Corona-Krise zeichnet sich eine Entspannung ab – Zeit für eine Bilanz. Bitte helfen Sie der pv magazine Redaktion dabei für die Veröffentlichung in der Juniausgabe und nehmen sich fünf bis zehn Minuten Zeit für unsere anonyme Umfrage (Bitte vor allem auch an die Installationsbetriebe und EPC-Unternehmen unter Ihnen):

-> zur Umfrage „Auswirkungen der Corona-Krise auf die Solar- und Speicherbranche und Marktentwicklung“

„Wir müssen umweltschädliche Subventionen abbauen und die Fairness unseres Finanzsystems stärker in den Blick nehmen“, so der UBA-Präsident weiter. Den Anfang für mehr Fairness könne eine deutliche Absenkung der Strompreise durch eine kurzfristig reduzierte EEG-Umlage machen. Das UBA schlägt vor, dass Bestandsanlagen, die vor dem 31. Dezember 2016 ans Netz gegangen sind, über den Bundeshaushalt und ab 2021 zunehmend aus der CO2 -Bepreisung finanziert werden. Eine Verringerung der Umlage um 75 Prozent würde den nicht privilegierten Stromkunden laut UBA eine Entlastung von 18,7 Milliarden Euro pro Jahr bringen.

Zu den weiteren Vorschlägen des UBA gehört, den Bundesanteil am Umweltbonus für Elektro-Fahrzeuge zeitlich befristet zu verdoppeln und eine dazu gehörende Kaufprämie für private Ladepunkte einzuführen. Eine Kaufprämie für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor sei dagegen wenig sinnvoll. Insgesamt müsse es in den Sektoren Energie und Mobilität deutlich mehr finanzielle Anreize für umweltfreundliches Verhalten geben.

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