Deutschland und Frankreich wollen die ökonomischen Folgen der Corona-Pandemie mit einem Wiederaufbauplan überwinden, der sich in den European Green Deal einpasst. Das haben die Teilnehmer des jüngsten Treffens der so genannten Deutsch-Französischen Meseberger Klima-AG jetzt vereinbart. Diese Konferenzen bringen alle für Klimapolitik relevanten deutschen und französischen Ministerien zusammen. In der gemeinsamen Abschlusserklärung schlagen beide Regierungen vor, den European Green Deal mit Maßnahmen zur schrittweisen Dekarbonisierung der europäischen Industrie so zu gestalten, dass er der wirtschaftlichen Erholung der gesamten EU dient. Kompass soll dabei das Pariser Klimaabkommen mit dem Ziel der Klimaneutralität sein.
Die Teilnehmer des von den Umwelt-Staatssekretären Jochen Flasbarth und Brune Poirson geleiteten Treffens begrüßen dabei ausdrücklich den Vorschlag der EU-Kommission, das Ziel für die Minderung der CO2-Emissionen in der EU bis 2030 von 40 auf 50 bis 55 gegenüber 1990 herauf zu setzen. Das EU-Klimagesetz wird eine der Prioritäten während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft sein, betont das Bundesumweltministerium.
Mit dem European Green Deal sei ein Plan für eine florierende, widerstandsfähige Wirtschaft auf dem Weg zur Klimaneutralität 2050 vorgelegt worden, heißt es in der Abschlusserklärung der Meseberger Klima-AG. Die Maßnahmen, die für die Transformation der europäischen Wirtschaft geboten sind, müssen im Einklang mit Klima- und Naturschutz gestaltet und effektiv die Erholung der europäischen Wirtschaft von der Corona-Krise voranbringen. Auf die erneuerbaren Energien geht das Abschlussdokument dabei nicht explizit ein.
Auch international solle die EU als Vorreiterin im Klimaschutz einen umweltverträglichen Neustart anregen, der sich an den Zielen der 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung ausrichtet. Hier komme der internationalen Klimafinanzierung eine besondere Rolle zu, so die Teilnehmer des deutsch-französischen Treffens.
Im Kontext der CO2-Berpeisung kündigen die Teilnehmer des Treffens an, dass Frankreich und Deutschland Wege ausloten werden, um eine mit der Welthandelsorganisation (WTO) konforme EU-Grenzausgleichssteuer einzuführen. So lange andere Staaten weniger ehrgeizige Klimastrategien verfolgen, können deren Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil auf dem internationalen Markt erlangen, was zu Verlagerungen von Emissionen führen und die Wirksamkeit der nationalen Minderungsmaßnahmen sowie die Wettbewerbsfähigkeit der EU gefährden würde. Frankreich und Deutschland führen den Austausch über alle möglichen Mechanismen über die zuständigen Ministerien fort, um die verschiedenen offenen Fragen wie WHO-Kompatibilität oder administrative Machbarkeit zu klären, heißt es im Abschlussdokument.
Der Erhalt der biologischen Vielfalt sollte wesentlicher Bestandteil des wirtschaftlichen Neustarts sein. Die Covid-19-Pandemie zeigt, dass der Verlust der biologischen Vielfalt und die Entstehung von Pandemien zusammenhängen. Auf globaler Ebene wollen beide Staaten für die Zeit nach 2020 einen ehrgeizigen Rahmen für die biologische Vielfalt schaffen, der insbesondere die Umsetzung von Maßnahmen stärkt.
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