Gerade einmal 14 Sekunden nahm am Freitag bei der Plenarsitzung des Bundesrates der Tagesordnungspunkt 74 in Anspruch. Darin ging es um das vom Bundestag am Vorabend beschlossene Gesetz zur Änderung des EEG und weiterer energierechtlicher Bestimmungen. Der Bundesrat erhob keinen Einspruch gegen diese sogenannte Mini-EEG-Novelle und ließ das Gesetz daher passieren.
Ebenfalls ohne Wortmeldungen verwies die Länderkammer einen Antrag von Schleswig-Holstein zur Beratung in die Ausschüsse. Das Land hatte eine Entschließung des Bundesrates zur EEG-Reform auf die Tagesordnung setzen lassen. Unter einer Entschließung wird ein Ersuchen verstanden, das in der Regel an die Bundesregierung gerichtet ist, um auf Probleme aufmerksam zu machen oder Gesetzgebungsverfahren anzustoßen. Die von Schleswig-Holstein vorgeschlagene Entschließung zielt auf eine zügige Novelle des EEG ab. Dabei soll es unter anderem um bessere Rahmenbedingungen für die Eigen- und Direktstromnutzung gehen, aber auch um eine systematische Reform der Abgaben und Umlagen im Energiebereich, um Verbesserungen für Biomasse und Windenergie sowie um mehr Unterstützung für Bürgerenergie.
Außerdem sieht die Entschließung vor, die Bundesregierung aufzufordern, den Bundesratsbeschluss zur sofortigen Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels unverzüglich in den Bundestag einzubringen und die entsprechende Anpassung des EEG zu beschließen. Damit solle Planungssicherheit gewährleistet und einen Markteinbruch für den Zubau von Photovoltaik-Anlagen verhindert werden. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßte die Bundesratsinitiative aus Schleswig-Holstein für eine schnelle EEG-Reform. Sie zeige den dringenden energiepolitischen Handlungsbedarf auf.
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