Mit der Zukunft älterer Photovoltaik-, Wind- und Bioenergieanlagen soll sich der Bundestag befassen: Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag eingebracht, in dem es um passende Anschlussregelungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen geht, deren EEG-Förderung nach zwanzig Jahren endet. Denn bislang gebe es für den Weiterbetrieb dieser zwar alten, aber trotzdem noch sauberen Strom produzierenden Anlagen keine rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. „Es sind jeweils technologiespezifische Maßnahmen noch kurzfristig vor der Sommerpause nötig“, so die Forderung, um Klarheit und Planbarkeit für die Betreiber zu schaffen.
„Viele ältere Solaranlagen können technisch noch viele Jahre weiterlaufen und auch längst nicht alle Windräder sind über die Jahre an ihre Belastungsgrenze gekommen“, heißt es in dem Antrag. Demnach fallen bis Mitte der 20er Jahre 176.600 Photovoltaik-Anlagen aus der Vergütung über das EEG heraus, 85 Prozent davon mit weniger als fünf Kilowatt Leistung. „Die vordringliche Aufgabe ist deshalb eine glatte Überführung der meist störungsfrei und wartungsarm laufenden Privatanlagen in den Weiterbetrieb“, so die Grünen. Sie fordern einen Weiterbetrieb der Anlagen ohne den Einbau neuer Zähler und ohne Meldepflicht. Zudem schlägt die Fraktion vor, perspektivisch Möglichkeiten zu schaffen, über „vereinfachte Rahmenbedingungen für die Direktvermarktung kleinerer Anlagen größere Ökostrommengen auch aus diesen kleinen Anlagen in den Strommarkt zu integrieren“. Denn eine sogenannte wilde Einspeisung, also eine Einspeisung von Strom ohne eine kaufmännische Abnahme oder sonstige Direktvermarktung, könne zu zivilrechtlichen Ansprüchen gegen die Anlagenbetreiber und im äußersten Fall zur Abklemmung vom Stromnetz führen.
Bei der Windenergie, wo laut Antrag 2025 etwas 16.000 Megawatt Leistung aus der EEG-Vergütung fallen, müsse das Repowering vereinfacht werden, da viele dieser Anlagen im Falle einer Reparatur und bei Erlösen am freien Strommarkt nicht mehr wirtschaftlich seien. Mögliche Flächen für Windenergie dürften zudem nicht durch willkürliche Mindestabstände eingeschränkt werden. Im Bereich Bioenergie werde das Thema ab 2022 akut, wenn die ersten Biogasanlagen ihren Vergütungsanspruch verlieren. Hier müssten nach der EEG-Zeit die Kosten für die Beschaffung von Vergärungs- und Verbrennungsmaterial in den Wirtschaftlichkeitsüberlegungen bedacht werden.
Grüne halten an Senkung der EEG-Umlage fest
Grünen-Chef Robert Habeck bestätigte unterdessen am Donnerstag in der Zeitung „Die Welt“, dass die Grünen weiterhin die EEG-Umlage um fünf Cent senken wollen. Die Vergütung für die Erneuerbaren soll demnach jedoch gleich bleiben. Das wollen die Grünen erreichen, indem die EEG-Vergütung kurzfristig aus dem Bundeshaushalt gezahlt wird. Mittelfristig sollen die Einnahmen aus dem CO2-Preis die Finanzierung sichern.
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Eine Senkung der EEG-Umlage ohne deutliche Erhöhung des CO2-Preises auf Brennstoffe zur Stromerzeugung wäre im Prinzip eine weitgehende Rücknahme der ökologischen Steuerreform.
Gleichzeitig würde sich die WIrtschaftlichkeit für kleine Solaranlagen deutlich verschlechtern. Zu Ende gedacht??