Wie schon im Vormonat ist auch im April der Überschuss auf dem EEG-Konto weiter geschrumpft. Er sank um knapp 800 Millionen Euro. Damit war das EEG-Konto Ende April noch 1.095.539.724,60 Euro im Plus. Bis spätestens Juni dürfte sich das Vorzeichen wohl ändern. Bis zu den Monaten im Spätherbst liegen die Ausgaben traditionell über den Einnahmen, auch weil viele Photovoltaik-Anlagen dann auf Hochtouren Solarstrom produzieren. Dazu kommt in diesem Jahr noch der massiv gefallene Börsenstrompreis in Folge der sinkenden Nachfrage wegen der Corona-Krise. Damit sinken die Vermarktungserlöse der Übertragungsnetzbetreiber für den Strom aus den EEG-Anlagen und die Differenz zur staatlich fixierten Einspeisevergütung steigen und somit auch die Ausgaben.
Kräftig gesunken sind auch die Marktwerte für den Strom aus Photovoltaik- und Windkraftanlagen seit Jahresbeginn. Der durchschnittliche Marktwert Solar lag im April bei 0,890 Cent pro Kilowattstunde – im Januar waren es noch knapp 3 Cent pro Kilowattstunde mehr. Der Marktwert für Strom aus Windkraft an Land lag bei 0,94 Cent pro Kilowattstunde und Windkraft auf See bei 1,128 Cent pro Kilowattstunde.
Nachdem es an fast allen Märzwochenende längere Phasen mit negativen Strompreisen gab, traten diese im April nur zweimal auf. Am Ostermontag lagen die Strompreise zwischen 5 und 19 Uhr im negativen Bereich sowie am 21. April von 10 bis 18 Uhr.
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Großkonzern
„„Daher muss die Politik jetzt ihren Worten kraftvolle Taten folgen lassen“, fordert Teyssen.
So sei es mindestens geboten, die EEG-Umlage durch eine Mitfinanzierung der Zusatzkosten über den Bundeshaushalt dauerhaft auf höchstens fünf Cent pro Kilowattstunde zu begrenzen. Besser noch sei es jedoch, sie ganz zu streichen. Zudem müsse die Stromsteuer auf den europäischen Zielssatz von 0,05 Cent pro Kilowattstunde gesenkt werden.“
https://www.pv-magazine.de/2020/05/12/eon-will-500-millionen-euro-zusaetzlich-in-digitalisierung-und-elektromobilitaet-investieren/
Ökostromanbieter
„Der Versorger hat einen mit 30.000 Euro dotierten Pool eingerichtet, aus dem Bürgerenergie-Partner unterstützt werden, deren Photovoltaik-Projekte durch den Solardeckel bedroht sind.“
https://www.pv-magazine.de/2020/05/12/naturstrom-spannt-photovoltaik-rettungsschirm-fuer-buergerenergie-partner/
Die durchschnittliche EEG-Vergütung für alle Erzeugungsarten (Windkraft-, Photovoltaik-, Biomasse-, Wasserkraft-, zugeordnete Gaskraftwerks-, Geothermieanlagen) nähert sich 2019/2020 15ct/kWh an. Der Marktwert dieser nachhaltigen Strommengen für alle Erzeugungskraftwerke wird mit (2016-2018) 2.7-4.1ct/kWh eingeschätzt, gemittelt 3.3ct/kWh, der Marktprämienanteil (§34 EEG) als Mittelwert (2016-2018) erreicht gemittelt 2.5ct/kWh.
Verantwortungsvolle Photovoltaikanlageneigentümer könnten im Hochsommer Juni/Juli/August Anlagenleistung (in Spitzenlastzeiten) reduzieren oder (auch) die Erträge Ökostromanbietern für Investition in Neuanlagenaufbau Erneuerbarer Energien zukommen lassen oder (auch) dezentral in Zwischenspeicherung investieren(, also (ganz klar) kurzzeitige, krisenbedingte Umverteilung zu lasten der PhotovoltaikanlageneigentümerInnen)?
Diese Entlastung könnte der verantwortungsbewußte Stromhandel an StromkundInnen weiterreichen.
Die Diskussion dazu sollte als „kontroverse“ Auseinandersetzung mit den Themen EEG-Gesetz und Differenzkostenverteilung eingeordnet werden.
( Korrektur: Marktprämie §20 EEG 2017 (2017-), §34 EEG 2014 (2014-2016), §33g EEG 2012 (2012-2013), §17 Direktvermarktung EEG 2009 (2009-2011)
Detail: § 20 Marktprämie, Abs 1, Satz 2
„der Anlagenbetreiber dem Netzbetreiber das Recht überlässt, diesen Strom als „Strom aus erneuerbarenEnergien oder aus Grubengas, finanziert aus der EEG-Umlage“ zu kennzeichnen“ )
@Echo einer Zukuft
Die Vorschläge sind doch nicht wirklich ernst gemeint, oder?
Der administrative Auffwand und auch die Selbstüberwindung eines jeden Einzelnen, einen Verzicht auszusprechen, entbeehrt m.E. jeglicher Praxis.
Der Gesetzgeber hat es sich recht einfach gemacht, die zugesagten EEG-Vergütungen auf alle Strombezieher umzulegen!….Leider nicht auf Alle!
Das produzierende Gewerbe mit seinem immensen Strombedarf, ca. 50% der jährlichen Strommenge in D, wird weiterhin, wie mit dem vor 20 Jahren definierten Welpenschutz, von der EEG-Regelung, ohne eine Gegenleistung, ausgenommen.
Die zahlen so gut wie keinerlei EEG-Zulage und auch keine Stromsteuer!
D.H. wenn das produzierende Gewerbe nach jetzt 20 jähriger Vorbereitungszeit, ebenfalls an den Kosten der Erneuerbaren Energien beteiligt würde, könnte der EEG-Zuschlag für Michel-Normalverbraucher rein rechnerisch um die Hälfte sinken!
Durch den recht niedriegeren E-Verbrauch während Corona sollte das Ungleichgewicht jetzt mal richtig zur Geltung kommen!
Bin mal gespannt über die Verwerfungen für die Festsetzung des EE-Zuschlages 2021, im Herbst 2020, die nachweislich nicht durch die bösen Alternativen Energien sondern ausschliesslich durch die 2010 geborene perfiede Berechnungsmethode zu rechtfertigen ist.
Nur eine Möglichkeit aktiv beizutragen, Erneuerbare Energien ins Stromnetz zu integrieren und die Gesamtkosten für die EEG-Umlageberechnung für alle StromverbraucherInnen niedriger als erwartet zu halten.
Weder sind dabei Anlagengrößen genannt, noch eine Einordnung in moralische Zuordnungen erfolgt.
Jeder für sich kann das entscheiden, ohne Zwang und sogar freiwillig.
Man wird sehen, wie weit im Bereich der Erneuerbaren Energien „freiwillige Selbstverpflichtung“ trägt, denn InvestorInnen gleichen sich?
Wikipedia sagt hier : „Im Jahr 2013 profitierten 1691 stromintensive Unternehmen von der Sonderregelung. Dies entsprach einem Anteil von 1,29 Cent/kWh oder ca. 25 % der Gesamthöhe (5,28 Cent/kWh)an der EEG-Umlage.“
Dass nichts gezahlt wird, ist nicht ganz richtig, siehe EEG § 41.
Und wenn der Durchschnitt der EE-kWh-Erlöse über alle EE-Erzeuger (garantierte Werte) ca. 15 Cent beträgt, muss dies doch jemand bezahlen, oder.
Und wenn die Befreiten für 30% des restlichen deutschenGesamtstromverbrauches nur 0,5 Cent bezahlen,und jetzt wieviel mehr bezahlen sollen, damit die EEG für die Privaten um die Hälfte sinkt?
Und die Unternehmen können also die paar Centnpro kWh problemlos aufbringen, da ist sich der Thomas sicher?
Und was genau ist „perfide“? Die teilweise Freistellung oder das jemand die garantierten Erlöse für 20 Jahre bezahlen muss?