Solarenergie-Förderverein Deutschland und Unterstützer sammeln 122.000 Unterschriften für Weiterbetrieb von Post-EEG-Anlagen

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Für gut 18.000 Photovoltaik-Anlagen läuft Ende dieses Jahres die EEG-Förderung aus. Bis Ende 2025 kommen weitere 176 600 Anlagen dazu. Viele von ihnen sind technisch noch hervorragend in Schuss. Nicht desto trotz droht ihnen das Aus – aus rechtlichen Gründen. Bis zu einem Gigawatt Photovoltaik-Leistung könnte bis 2025 verloren gehen. Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) hat deshalb im vergangenen Januar eine Petition gestartet, die die Bundesregierung auffordert, den regulatorischen Rahmen so anzupassen, dass die Anlagen wirtschaftlich weiterbetrieben werden können. Insgesamt 122.358 Bürger haben die Petition unterzeichnet. Jetzt haben SFV und unterstützende Solar- und Umweltinitiativen das Dokument dem zuständigen Bundeswirtschaftsministerium übergeben – angesichts der Corona-Pandemie nicht persönlich, sondern digital per Zoom-Konferenz.

„Uns war wichtig, dass die Vereine, mit denen wir die Petition gestemmt haben, die Möglichkeit bekommen, an der Übergabe teilzunehmen. Ohne sie hätten wir es kaum geschafft, unser Klimaschutz-Anliegen zum Weiterbetrieb von funktionstüchtigen Solarstromanlagen zu verbreiten“, erklärt Susanne Jung, Geschäftsführerin des Solarenergie-Förderverein Deutschland. Zu den Unterstützen zählen unter anderem Bund der Energieverbraucher, Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie, Bündnis Bürgerenergie, Sonnenkraft Freising, DGS München Oberbayern und S4F Rosenheim. Insgesamt stehen mehr als siebzig Verbände, Initiativen und Aktionsgruppen hinter den Forderungen.

Hohe Kosten für geringe Strommenge

Die Betreiber der aus der EEG-Förderung fallenden Anlagen stehen vor der Frage: Was künftig tun mit dem erzeugten Strom? Nahe liegend ist der Eigenverbrauch. Dafür müssen sie jedoch nach derzeitiger Rechtslage ihren Zähler umrüsten. Das verursacht Kosten. Zudem werden für jede selbst verbrauchte Kilowattstunde vierzig Prozent der EEG-Umlage fällig.

Noch viel schwerer wiegt allerdings, dass es nach derzeitiger Rechtslage wohl keine Möglichkeit geben wird, Strom los zu werden, den die Betreiber nicht selbst verbrauchen können. Nach §21b des EEG müssen sie dafür einen Direktvermarkter finden. Für die Dienstleister dürfte dieses Kundensegment jedoch uninteressant sein, weil die Direktvermarktung mit Kosten verbunden ist, die den Ertrag aus den in der Regel sehr kleinen Anlagen übersteigen. Den Strom gratis ins Netz abzugeben ist auch keine Option – wildes Einspeisen ist illegal.

„Die Situation kann dramatischer nicht sein: Von einem Tag auf den anderen werden die bestehenden technischen und wirtschaftlichen Grundlagen für den Betrieb älterer Solaranlagen wegfallen. Der Weiterbetrieb steht vor dem Aus. Und das, obwohl die Betreiber allesamt bereit sind, Teil der klimafreundlichen, zukunftstauglichen Energieversorgung zu sein“, erklärt Jung. Kostenintensive Umbauten, neue Zählerkonzepte und Vermarktungsverpflichtungen für Reststrom zu Minimalpreisen seien keine belastbaren Weiterbetriebsoptionen.

Das Umweltbundesamt schlägt deshalb vor, den eingespeisten Strom mit dem so genannten Marktwert zu vergüten, ohne dass ein Dienstleister eingeschaltet werden muss. Der Marktwert bewegt sich derzeit zwischen 3,5 bis 4,5 Cent pro Kilowattstunde. Die Anlagenbetreiber könnten so ohne großen Aufwand ihren Strom loswerden, den sie nicht selbst verbrauchen – und erhielten dafür auch noch etwas Geld. Der SFV begrüßt den Vorschlag des Umweltbundesamtes, hält den Marktwert aber für zu gering, um einen Anreiz für den Weiterbetrieb zu setzen. Stattdessen plädiert der Verband für eine Vergütung von 7 bis 7,5 Cent pro Kilowattstunde.

Diese Forderung findet sich auch in der Petition wieder – allerdings ohne einen konkreten Betrag. Dort heißt es, für netzeingespeisten Strom mindestens den Börsenstrompreis auszuzahlen und zusätzlich den langfristigen Wert des Solarstroms für das Netz, die Umwelt sowie die Gesellschaft bei der Festlegung der Einspeisevergütung angemessen zu berücksichtigen.

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