Zum Jahresende 2020 läuft die EEG-Förderung für die ersten Photovoltaik-Anlagen aus. 2021 endet der Förderanspruch für Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 114 Megawatt, bis 2027 werden es bereits vier Gigawatt sein. Das derzeitige EEG bietet für die Betreiber dieser meist kleinen Anlagen bis sieben Kilowatt Leistung bislang keine passable Weiterbetriebsoption, denn mit dem Ende der EEG-Förderung entfällt auch das EEG-Umlageprivileg bei Eigenverbrauch und für die Einspeisung ins Netz muss ein Direktvermarkter gefunden werden. Damit verbunden sind dann aber relativ hohe Direktmarkter-Grundkosten und ein Umbau der Zählertechnik. Wirtschaftlich darstellbar sind die möglichen Optionen erst ab einer Anlagengröße von mindestens 30 Kilowatt Leistung, da sich mit zunehmender Größe die Vermarktungs- und Umrüstungskosten pro erzeugter Kilowattstunde entsprechend verringern.
„Sollte es keine wirtschaftlich praktikable Anschlusslösung geben, droht die Stilllegung und der Abbau intakter Solartechnik“, mahnt daher der Solarenergieförderverein (SFV). Er hat gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) und juristischer Unterstützung der Rechtsanwaltskanzlei Gassner, Groth, Siederer und Kollegen (GGSC) ein Kurzgutachten erstellt. Darin werden vier Voraussetzungen benannt, die notwendig sind, um einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb der Post-EEG-Anlagen zu ermöglichen. Beispielhaft wird dies für eine Zwei-Kilowatt-Anlage dargestellt.
Die erste Voraussetzung sei, dass bei einer weiteren Voll- oder Teileinspeisung des Solarstroms ins Netz keine größeren technischen Umbauten erforderlich werden. So müssten die messtechnischen Anforderungen der Direktvermarktung für die Post-EEG-Anlagen wegfallen. Desweiteren sollte keine EEG-Umlage für den Solarstrom erhoben werden. Die dritte Voraussetzung ist dem Kurzgutachten zufolge, dass die Photovoltaik-Anlagenbetreiber den mittleren jährlichen Marktwert Solar für die eingespeisten Solarstrommengen erhalten sollen. Zusätzlich dazu sollte ein Umweltbonus von mindestens 2,5 Cent pro Kilowattstunde bei Teileinspeisung und von mindestens 4,5 Cent pro Kilowattstunde bei Volleinspeisung ausbezahlt werden.
Nach den SFV-Befragungen von Anlagenbetreibern würden sich diese vier Forderungen mit den Wünschen der Betreiber von Post-EEG-Anlagen nach einer leicht umsetzbaren, unbürokratischen und zugleich wirtschaftlichen Weiterbetriebslösung decken. Die Voraussetzungen könnten auf Grundlage der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Bundesregierung muss diese Vorgabe bis Mitte 2021 übertragen. In der Erneuerbaren-Richtlinie der EU ist eine verpflichtende Abnahme von Strom aus Erneuerbaren-Anlagen mindestens zum Marktwert vorgeschrieben. Zusätzlich ist dort die Vorgabe enthalten, dass Erneuerbaren-Anlagen bis mindestens 30 Kilowatt von Abgaben, Umlagen und bürokratischen Lasten für Eigen- und Drittverbrauchskonzepte befreit werden sollen.
Der Auftraggeber des Gutachtens war das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL). Es ist aus Sicht der Studienautoren von SFV und der DGS zwingend erforderlich, gesetzliche Anschlusslösungen für Photovoltaik-Anlagen zu entwickeln, die in Kürze aus dem EEG laufen. Viele Betreiber hätten ein großes Interesse am Weiterbetrieb der ausgeförderten Photovoltaik-Anlagen. Eine Mehrzahl sei dabei auch zu einer Investition in einen Batteriespeicher bereit.
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Mir ist nicht klar, wozu der Umweltbonus dienen soll. Klar, als Anlagenbetreiber kann man das mal fordern, abgelehnt kann es immer noch werden. Die Forderungen nach einer unbüroraktischen Lösung sind natürlich sehr sinnvoll, auch, dass die Anlagen so lange wie möglich weiterlaufen sollten, weil der ökologische Fußabdruck umso kleiner wird, je länger die Nutzungsdauer ist.
Aber man muss den Anlagenbetreibern doch nicht mehr als ihre Unkosten ersetzen. Das sind bei solchen Anlagen eine Art Dachmiete. Da man sonst nichts mit dem Dach anfangen kann, könnte die gerade so hoch sein, wie der Gewinn, den man mit einer nach EEG neu errichteten Anlage machen könnte. Viel kann man mit einer neuen Anlage nicht mehr verdienen, aber mehr als nichts wäre es. Ich bin sicher, dass das als Anreiz, die Anlage so lange wie möglich weiterlaufen zu lassen, ausreichen würde.
@ JCW
Warum soll ein Grünstromerzeuger nach Auslauf der Förderung, nicht wie ein konventioneller Erzeuger behandelt werden. Das ist doch im Sinne der Energiewende. Die Förderphase war doch nur der Anschub dafür. Ein konventioneller Betreiber bekommt doch nach dem sein Kraftwerk abgeschrieben ist, auch mehr als nur die „Dachmiete“
Der Grund warum der SfV den Bonus fordert, ist der Marktpreis.
An der Strombörse entsteht der Marktpreis ( Börsenpreise ) nach dem Merit Order Prinzip.
Der EEG Strom selbst senkt dort – weil keine Rohstoffkosten – die Preise, zu denen er dann vergütet , oder genauer gesagt verramscht werden soll..
Andere machen dann mit diesen „Schnäppchen“ auf der Handelsebene mit dem Prädikat Grünstrom lukrative Geschäfte. Und genau um dieses Verramschen etwas abzufedern, istmeiner Meinung nach, der Bonus gedacht.
Nein,… im Sinne der Energiewende ist diese Ihre Betrachtung wahrlich nicht.nicht
Wenn man so eine Kleinanlage <30kW wie ein normales Kraftwerk behandelt, dann muss sie ihren Strom direkt vermarkten. Dazu müssen neue Zähler mit 1/4-Stunden-Registrierung installiert und betrieben werden. Das kostet mehr, als sich erlösen lässt. Das steht in dem Artikel drin, lesbar für den, der lesen kann. Deshalb ist eine UNBÜROKRATISCHE Lösung gefragt. Die Forderung nach einer Fortsetzung des Einspeiseprivilegs mit garantierter Einspeisevergütung ist deshalb sinnvoll. Es geht nur darum, wie hoch diese sinnvoller Weise sein muss/sein kann. Da helfen auch populistische Sprüche a la "Nein,… im Sinne der Energiewende ist diese Ihre Betrachtung wahrlich nicht" nichts. Auch das wohlfeile Herumhacken auf den alten Energieversorgerunternehmen, denen Verschwörungstheoriemäßig unterstellt wird, sie könnten jeden Preis am Markt durchsetzen, ist in diesem Zusammenhang nicht hilfreich. Die alten Dinos sind den Kleinanlagen gegenüber bloß im Vorteil, weil sie Großanlagen haben, bei denen die Vermarktungskosten gegenüber dem Arbeitspreis kaum ins Gewicht fallen. Das war ja gerade die große Errungenschaft des EEG, dass die Kleinanlagenbesitzer diesem nicht zu gewinnenden Wettbewerb nicht mehr ausgesetzt sind.
JCW sagt:
Wenn man so eine Kleinanlage <30kW wie ein normales Kraftwerk behandelt, dann muss sie ihren Strom direkt vermarkten. Dazu müssen neue Zähler mit 1/4-Stunden-Registrierung installiert und betrieben werden. Das kostet mehr, als sich erlösen lässt. Das steht in dem Artikel drin, lesbar für den, der lesen kann.
@ JCW
Es geht hier um ein Kurzgutachten, wo deutlich gemacht wird, wie eine Kleinanlage nach der Ausförderung zu betreiben wäre. Diese Umstände die Sie beschreiben sollen ja ausgeräumt werden , mit dem Kurzgutachten
Sie sehen, man muss nicht nur lesen „können“, man muss auch verstehen was man liest.
@JCW sagt:
Auch das wohlfeile Herumhacken auf den alten Energieversorgerunternehmen, denen Verschwörungstheoriemäßig unterstellt wird, sie könnten jeden Preis am Markt durchsetzen, ist in diesem Zusammenhang nicht hilfreich.
@JCW.
Ich gehe mal davon aus, dass Sie mit.. „jeden Preis“ .. den geforderten Umweltbonus meinen.
Wenn das so ist, scheinen Sie mit dem Marktgeschehen bezüglich der EE nicht so ganz vertraut zu sein. Die EE entwerten sich erst mal selbst an der Börse, wo sie nach dem Merit Order Prinzip.den Marktpreis wegen ihrer „Null“ Rohstoffkosten nach unten drücken.
Bieten quasi den Energieversorgern – die zu diesem Preis kaufen – ein Schnäppchen an, mit dem diese dann mit dem grünen Anteil in ihrem Angebot noch Gewinn optimierend Werbung machen. Wo Sie da Schwierigkeiten sehen das man diese Schnäppchen nicht am Markt durchsetzen kann, erschließt sich mir nicht.
Und genau von dieser Gewinnoptimierung, sollen die EE in Form eines Umweltbonus was abbekommen. Man könnte es auch Entschädigung für das Verramschen an der Börse nennen.
Beides zusammen rechtferigt schließlich die 2,5 bzw 4,5 Cent Bonus.
Das sind nämlich die Zusammenhänge, und für diejenigen, die sich auskennen, wie der Solarförderverein ( SfV ) – der dies Studie in Auftrag gegeben hat –. keine Verschwörungstheorien, sondern Realität..
Die Großkonzerne der Stromerzeugungsbranche werden sich sehr stark im Offshore-Windkraftbereich engagieren können, da diese die notwendigen Investmentvorfinanzierungen leisten können und das finanzielle Verlustrisiko (auf viele StromkundInnen) verteilen (können).
Wer sich für Beteiligungen an den Aktiengesellschaften entscheidet und dadurch auch von Offshore-Windkraft-Umlagevergütung profitiert wird damit auch für Geschäftspraktiken in anderen Konzernsparten der Großkonzerne „gekauft“, zum Nachteil der StromverbraucherInnen im Grundversorgungstarif beispielsweise.
Dabei treffen sich auch Großkonzerne und Großindustrie, denn die Grundlastanforderung (auf Basis nachhaltiger Umweltstandards) der Schwerindustrie (sofern noch vorhanden in Deutschland) wird ohne die hohen Betriebstundenzahlen der Offshore-Windkraftparks (langfristig) deutlich teurer.
Jedoch Photovoltaikanlagen größer20Jahre für Volleinspeisung mit 4.5ct/kWh Solarbonus zusätzlich zum gemittelten Marktwert oder Börsenstrompreis zu fördern scheint unangemessen gegenüber der Gruppe der privaten StromverbraucherInnen und mit Sicht auf Anlagengenerationen 2009-2013?
Prognosen für 2020 (vom Sept 2019):
Festvergütung 2020, ca 10.9MrdEuro (§20 EEG2017)
Marktprämie 2020, ca 15.5MrdEuro (§21 EEG2018)
Vermarktungserlöse 2020, ca 7.8MrdEuro (§21 EEG2018)
Einnahmen der Anlagenbetreiber 2020, ca 35MrdEuro
EEG-Vergütung durch ÜNB 2020, ca 26MrdEuro
Vermarktungserlöse Spotmarktbörse 2020 (höchstens?), ca 1.95MrdEuro
Auslastungsgerechte Einspeisung sollte höher gefördert werden, als Volleinspeisung.
Bei allem Verständnis für die Photovoltaikanlageneigentümer bis 2009 und deren Installationskosten, der Begriff „kostendeckende Vergütung“ war immer „fair für Alle“ gedacht.
Vielleicht fällt da Wechselrichterherstellern auch noch etwas dazu ein?
Ja, prinzipiell könnte das eine Idee sein. Aber leider nicht für die alten Anlagen, da deren Wechselrichter dazu technisch nicht in der Lage sind. Auch der Tausch zu einem neuen Gerät ist aufgrund der früher vorliegenden anderen Strom/Spannungswerte der alten (und kleinen) Solarmodule nicht ganz einfach.
Die technischen Innovationen der (qualitativ hervorragenden) umsatzstarken, deutschen Wechselrichterhersteller haben sich auf Neuanlagen, Neuinstallationen und Zwischenspeicherung focussiert.
Für die Konzeption zur Integration der Anlagen nach 20jähriger garantierter Vergütungshöhe fehlen technische Alternativen und passende Vereinbarungen.
Das Selbstverständnis der deutschen Elektrobranche hält sich auch, in etwa so:
http://www.sfv.de/fotos/l/Mester_Energiespeicher.jpg
http://www.sfv.de/fotos/l/Mensch1.jpg
http://www.sfv.de/fotos/l/Divestment.jpg
http://www.sfv.de/fotos/l/wende.jpg
Im Gegenbeispiel dazu Länder wie Schweiz, Portugal, Niederlande und Österreich mit freien Einspeiseleistungen von etwa 600Wp, 200Wp, über 2,25A der Leitungsreserve (bei mittlerweile über 200000 Photovoltaikanlagen in den Niederlanden) bis prognostizierten etwa 4Mio€ Gegenwert des Stromes in Österreich bei ca 100000 Photovoltaikanlagen und dabei vereinfachter Meldung beim Netzbetreiber für 600Wp je Netzanschlusspunkt (mit Rücklaufsperre des Stromzählers) für elektrische Betriebsmittel, wie „AC-Module“. Amortisieren können sich diese bürgernahen Kleinstanlagen meistens frühestens nach etwa einem Jahrzehnt bis 12 Jahren oder auch erst nach längerer Nutzungsdauer.
Warum darf man an der Börse Strom aus Braunkohle um 0,03€ verkaufen und damit noch Geld verdienen obwohl jedes Kw Braunkohlestrom mindesten 0,10€ Umweltfolgekosten hat. 2008 kostete der Strom an der Börse 0,08€. Bei einem Börsenpreis von 0.08€ oder mehr wäre auch die EEG Abgabe nicht mehr notwendig. Müssten Kraftwerke eine co2 Abgabe (100€/t) zahlen und die Stromsteuer abgeschafft würde der Stromkreis sogar sinken. Alle Anlagen würden rentabel weiterlaufen.
Es braucht für kleine Anlagen keine Subventionen, sondern lediglich einen fairen und vor allem unbürokratischen Einspeisepreis für sauberen Strom der sich an den echten Herstellkosten für fossilen Strom orientiert. Der wäre mindestens 4 Cent/KWh zzgl. Aufpreis wegen CO2-Freiheit. Also eigentlich soviel Aufpreis, wie man Kohlekraftwerken für umweltschädliches CO2 aufschlagen muss.
Sehr geehrter Herr Scherer,
ein Hinweis dazu: Nach unseren im Gutachten beschrieben Berechnungen (auch die Grundlagen und Ansätze sind dort ausführlich erläutert) genügen 4 Ct/kWh bei ganz kleinen Anlagen nicht, um die laufenden Kosten zu decken. Man kann die Ansätze natürlich diskutieren und es wird auch bei jeder Anlage im Detail unterschiedlich sein.
Sehr geehrter Herr Sutter, Danke für Ihren Hinweis. Da ich aber Ihr Gutachten nicht kenne und es auch nicht verlinkt ist, gehe ich davon aus, Sie meinen Neuanlagen. Ich rede aber von der Diskussion über Anlagen nach dem Förderzeitraum von 20 Jahren. Da Bedarf es lediglich eines kleinen Speichers zur erhöhten Eigennutzung. Den Reststrom speist man einfach ein und erhält nach meinem Vorschlag ganz unbürokratisch einfach die Kosten erstattet, welche die Herstellung von fossilem Strom kostet und zwar inkl. CO2-Aufpreis. Das reicht für alte Anlagen doch locker aus. Die sind abgeschrieben (AfA) und haben lediglich noch Wartungskosten (am teuersten sind dabei kaputte Wechselrichter). Man müsste auch darüber diskutieren, die Anlagen nach den 30-40 Jahren, wenn die PV-Module mal kaputt sind, dann wieder erneuern zu dürfen (Repowering) und mit dann wieder erhöhter EEG-Umlage zu vergüten (sofern dann noch eine existiert).
Diese weitere Diskussion hat aber noch ein paar Jahre Zeit. Bis dahin sind die politischen Gegebenheiten eh andere wie jetzt und es haben sich auch hoffentlich Angriffe auf die Bürgerenergiewende alla derzeitige BNA-Vorschläge erledigt.
Hallo Herr Scherer,
es ist sehr wohl verlinkt. Schauen Sie mal das goldene Wort „Kurzgutachten“, dort können Sie es herunterladen!
Schöne Woche,
Sandra Enkhardt
Vielen Dank Frau Enkhardt, das habe ich doch glatt übersehen.
Ich habe nun teilweise das Gutachten gelesen und stelle fest, dass meine Aussagen dort sogar auch so gemacht werden. Es wird nämlich auch weiter hinten erwähnt, was wäre wenn sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen verändern würden.
Und darüber diskutieren wir hier ja. An meinem obigen Vorschlag muss ich nichts ändern, da einfach und logisch. Ob nun 4 oder 5 Cent je KWh ist nebensächlich, da der Umweltbonus noch dazu kommt, den ich nicht näher beziffert habe. Die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch ist der eigentliche Knackpunkt. Dieser Zustand gehört endlich beendet. Das haben sich Lobbyisten zum Bremsen der Energiewende ausgedacht. Und die Macht dieser Lobbyisten ist das große Problem, bei allem was mit Energiewende zu tun hat. Dirketvermarktung zu fordern ist sowieso eine Frechheit bei Kleinanlagen von normalen Bürgern. Das Thema regt mich derart auf, dass ich gar nicht bis nach Feierabend warten konnte, um mich zu äußern.
Ich betreibe versuchsweise für Ausbildungszwecke eine 2,2 kW PV-Anlage mit drei Steca-Solarix PLI im Drehstromverbund 3 x 2,5 kW mit 18 AGM-Akkus 12 V/ 110 Ah. Dazu schalte ich das Wohnhaus komplett vom Öffentlichen Netz weg und stelle fest, dass ich damit, außer an Wintertagen den gesamten Strombedarf unseres Hauses gut decken kann. Versuchsweise kann ich damit auch die WP-Heizung des Hauses betreiben. Die Materialkosten liegen bei ca. 8000,-€.
Meine Frage wäre nun, ob eine solche Lösung gesetzeskonform ist, da ich ja keine Einspeisung in das Netz mache, sondern nur die Abnahme aus dem Netz stark reduziere. Nach Auslaufen meiner alten EEG-Anlage (32 Jahre) würde ich diese mit dem beschriebenen System verbinden.
Zu der beschriebenen Anlage habe ich eine ausführliche Baubeschreibung für Ausbildungszwecke erstellt. Damit könnten Elektrofachkräfte eine solche Anlage selber erstellen, bzw. damit auch Fachkräfte ausbilden zur Verbreitung der PV-Nutzung
Hallo Herr Kirchensteiner,
ich bin nun kein EEG-spezialisierter Jurist, aber ich halte das für machbar. Damit keine Einspeisung (mit allen Konsequenzen) stattfindet, muss das eben auch sichergestellt sein, wenn die Anlage und das Gebäude ans Netz angeschlossen sind. Und bitte berücksichtigen: Es sind und bleiben beides EEG-Anlagen, auch wenn die Trennung technisch vollzogen wird. Bei der alten Anlage endet nicht das EEG, sondern nur der Zeitraum der Förderung. Andere EEG-Grundlagen gelten weiter.
Viele der Altanlagen werden mit Sicherheit mit Batteriespeicher und oder der Möglichkeit versehen werden Warmwasser im Sommer bzw. wenn sinnvoll / machbar die Heizung in den Übergangszeiten / Winter zu unterstützen. Dadurch wird die Sektor Kopplung vorangetrieben. Damit danach noch überschüssiger Strom eingespeist wird ist eine unbürokratischen Regelung mit kleinem finanziellen Ausgleich durchaus sinnvoll.
Ich blicke da gespannt in die Zukunft und auf die Lösungen die sich die Anlagenbauer (Heizung und Strom) noch einfallen lassen.
Die Politik wird wohl erst reagieren wenn Ende 2021 Strafzahlungen aus Brüssel drohen.
Die eine Aussage: „Es sind und bleiben EEG-Anlagen“, sollte auch in der Sprache berücksichtigt werden. Es gibt KEINE Post-EEG Anlagen, sondern zB. Ü20 Anlagen.
Das EEG lebt und sollte nicht todgeredet oder geschrieben werden, sondern im Gegenteil mit echtem neuem Leben gefüllt werden. Ein jeder investiert nur bei gesicherter Perspektive, egal ob Corona-Maskenfertigung, AKW’s (Hinkley Point 3) oder PV Anlagen.
Die 20-jährige Abnahmegarantie war der Schlüssel zur Invest Sicherheit und diese brauchen wir auch zukünftig. Wir brauchen die gesicherte Umstellung auf 100% – die Klimakrise geht weiter !
Die Förderung der Erneuerbaren Energien kostete und kostet viel Geld. Deshalb denke ich sollte die Förderung so niedrig wie nötig sein. Für nach 20 Jahren voll abgeschriebene (und in der Zeit sehr rentable) Anlagen sollte sich die Förderung daher daran orientieren, was nötig ist um sie wirtschaftlich weiterbetreiben zu können.
Wenn bisherige Volleinspeiser umstellen auf höchstmögliche Eigennutzung, entsteht daraus schon ein wichtiger wirtschaftlicher Nutzen.
Da ein Interesse daran besteht, dass der verbleibende Überschuß ins Netz eingespeist wird, sollte es dafür auch eine Vergütung (samt unbürokratischer Lösung) geben.
Aus meiner Sicht wäre dafür grundsätzlich der Marktpreis der richtige Wert – damit Betreiber nicht mit zeitweise negativen Marktpreisen konfrontiert sind, wäre es vielleicht sinnvoll, eine Kombination von Marktpreis und Mindestgarantiepreis (d.h. es wird eine Untergrenze eingezogen, unter die die Vergütung nicht fallen darf).
Alles was darüber hinaus geht, ist für die Anlagenbetreiber zwar wünschenswert, aber besser investiert in den Neubau von Anlagen, oder evtl. Investments in Repowering – nicht aber in die [weitere] Vergoldung von alten Anlagen.
Wir sind uns einig, dass keine überhöhte Förderung stattfinden sollte. Allerdings halte ich nichts von einem Börsenpreis den man selber gar nicht mit beeinflussen kann. Ich bin für eine faire und unbürokratische Kostenerstattung in oben formulierter Weise. Von sogenannten Marktpreisen für Kleinanlagen halte ich nichts. Denn die Marktpreise sind manipulierbar mangels echtem freien Markt. Wobei Ihre Idee einer Preisuntergrenze das Problem teilweise löst.
Niedrige täglich schwankende Börsenpreise gibt es nur solange man überhaupt eine derartige Börse braucht. In einem vernünftigen zukünftigen 100%-EE-System wird es kein Verschwenden (abregeln) oder Verschenken von Energie mehr geben, da aller nicht direkt verbrauchbarer Strom in Form von Wasserstoff gespeichert wird. Dieser wird dann bei Bedarf wieder zu Strom umgewandelt oder direkt in Industrieprozessen und in der Mobilität verwendet.
Schwankungen gleichen sich übers Jahr aus. Die Gesamtkapazität der Elektrolyseure müsste ausreichend hoch ausgelegt werden, so dass die nie an ihre Grenze kommen. Das hört sich erst einmal unwirtschaftlich an, ist es aber nur, wenn man nicht in Vollkosten denkt.
Ein weniger ausgelasteter Elektrolyseur ist kaufmännisch betrachtet erst einmal teurer in dem 20 Jahren AfA-Zeitraum. Aber dafür hält er länger und ist entsprechend günstiger nach diesem Zeitraum. Vollkosten rechnen sich über Betriebsstunden und sind reeller.
Wie teuer jahrelanges vermeintliches Sparen an einem System werden kann, lernen gerade viele in der derzeitigen Krise. Die wirtschaftlichen Schäden übersteigen die Kosten eines mit ausreichender Reserve ausgelegtes Gesundheitssystem um ein Vielfaches. Wir müssen wieder lernen in langfristigen Zeiträumen zu denken.
Entsprechend müssten Gesetze erdacht sein, von Leuten die wirkliches Interesse an einem Energiesystem zugunsten des gesamten Volkes und nicht nur zugunsten einiger Profiteure haben.
Mich wundert an der Diskussion, dass die vermiedenen Netznutzungskosten nie eine Rolle spielen. Als „Kraftwerks“-Betreiber auf der Niederspannungsebene vermeide ich Netznutzungskosten bis zur Höchstspannungsebene, auf der der Stromhandel statt findet. Börsenpreise beziehen sich also immer darauf, dass der Strom im Übertragungsnetz (Höchstspannung) abgenommen wird.
Das EnWG sieht bei Einspeisern auf den darunter liegenden Spannungsebenen die zumindest teilweise Anrechnung der Netznutzungsgebühr vor.
Heißt: eine post-EEG-Anlage könnte den Börsenpreise plus einen Teil der Netznutzungsentgelte (z. B. bei der e.dis knapp 4Ct/kWh) bekommen.
Damit müsste man nur die Anlage aus dem EEG abmelden und gleichzeitig einen Stromhändler finden, der den Strom abnimmt. Da man bei so kleinen Verbrauchern ja auch nur einen normalen Tarifzähler hat, sollte das auch für kleine Einspeiser gelten, und damit ein Zählertausch nicht nötig sein.
Ein Bilanzkreisverantwortlicher würde dann die PV-Anlage mit einem Standard-Erzeugungsprofil in sein Portfolio aufnehmen
Vielleicht sollte man sich auch die Perspektive des „Repowerings“ der Module, damit Tausch des Wechselrichters beim Hersteller mit „Treuebonus“ und Stromspeicherung (E-Fahrzeug?) incl. angebotener Förderbeträge ansehen.
Dazu gibt es einen (wachsenden) Markt für gebrauchte Photovoltaikmodule.
Diese Möglichkeit würde für die nächsten 20 Jahre die gewohnte EEG-Vergütung erhalten und lokale Einspeise- und Verbrauchspitzen reduzieren.
Les 2005 sagt.
Die Förderung der Erneuerbaren Energien kostete und kostet viel Geld. Deshalb denke ich sollte die Förderung so niedrig wie nötig sein. Für nach 20 Jahren voll abgeschriebene (und in der Zeit sehr rentable) Anlagen sollte sich die Förderung daher daran orientieren, was nötig ist um sie wirtschaftlich weiterbetreiben zu können.
@ les2005
Sooooo… viel kostet die Förderung nun auch wieder nicht, wenn sie Kosten/Nutzend betrachtet würde, und nicht von dem ausgegangen wird, was die einschlägigen Medien so unters Volk streuen.
Schauen Sie mal, was die Leute von Monitor 2010 recherchiert haben.
https://www.youtube.com/watch?v=a4pslA3NKvQ
So ab Minute 2.30 zeigen die den Nutzen, und fragen, müssten die Einsparungen nicht an den Förderkosten abgezogen werden.
Ich denke, zu demütig müssen die Pioniere der Energiewende nun auch nicht auftreten.
Haben Sie meinen Beitrag, vom 01. Mai um 13.22 Uhr gelesen.??
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Fakt ist, daß Deutschland für effektive Sonnenstromgewinnung viel zu weit im Norden liegt und keine wirkliche Speicherung möglich ist. Deswegen werden weiterhin konventionelle Kraftwerke benötigt. Es hilft auch nicht weiter, die Gegend mit Modulen zu verrammeln, und dann den zeitweise massenhaft überschüssigen Strom teuer und mit immensen Energieverlusten zu vergasen – das ist absurd. Ziel ist der Eigenverbrauch von Sonnenstrom
Völlig falsch was Sie da behaupten. Deutschland könnte sich locker alleine mit PV und einer Wasserstoffwirtschaft recht günstig komplett autark versorgen. Sie scheinen hier neu zu sein und schlecht informiert.