In Folge der Corona-Pandemie hat die Bundesnetzagentur das Prozedere für die Ausschreibungen geändert. Sie sollen alle zu den jeweiligen Terminen stattfinden, allerdings werden keine Listen mit den erfolgreichen Geboten veröffentlicht, so dass die Fristen für die Realisierung und Zweitsicherheit noch nicht starten. Auch Strafzahlungen, wenn Photovoltaik-Projekte nicht fristgerecht ans Netz gebracht werden, sollen vorübergehend ausgesetzt werden.
In den Untiefen der Website der Bundesnetzagentur sind nun zumindest die Eckdaten für die erste Sonderausschreibung in diesem Jahr für Photovoltaik-Anlagen ab einer Leistung von 750 Kilowatt veröffentlicht worden. So seien in der Runde 51 Gebote mit einer Gesamtleistung von 301,208 Megawatt in der Märzrunde bezuschlagt worden. Der niedrigste Zuschlagswert lag dabei bei 4,64 Cent pro Kilowattstunde und der höchste bei 5,48 Cent pro Megawatt. Den durchschnittlichen, mengengewichteten Zuschlagswert gibt die Behörde mit 5,18 Cent pro Kilowattstunde an. Dies ist nur leicht höher als die 5,01 Cent pro Kilowattstunde aus der ersten Photovoltaik-Ausschreibungsrunde des Jahres im Februar.
Von den 51 Zuschlägen gingen 34 an Photovoltaik-Projekte auf Acker- und Grünland in Bayern. Auch das Saarland kam diesbezüglich zum Zug. Insgesamt summierten sich die dortigen Zuschläge, die auf das jährliche Kontingent für Projekte auf diesen Flächen angerechnet werden, auf 20 Megawatt.
Weitere Details zu dieser Ausschreibungsrunde gab die Bundesnetzagentur zunächst nicht bekannt. Aktuell läuft auch die erste technologieoffene Ausschreibung für Photovoltaik und Windkraft an Land. Stichtag für die Gebote ist der 1. April. In den Vorrunden gingen alle Zuschläge an Photovoltaik-Projekte.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
1 comments
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.