Bund und Länder sind sich einig und wollen rasch einen Nachtragshaushalt beschließen. Er soll Mittel von 156 Milliarden Euro vorsehen, um die Folgen der Corona-Pandemie für Wirtschaft und Bevölkerung abzufedern. Im Zuge der laufenden Beratungen in den Ausschüssen richtete der Bundesverband Energiespeicher (BVES) einen dringenden Appell an diese und das Bundeswirtschaftsministerium. Es sei die Chance, die zuletzt erfolgte drastische Kürzung des Budgets für die Energieforschung um 100 Millionen Euro wieder zurückzunehmen. Die Mittel waren damit vom Bundeswirtschaftsministerium um rund 90 Prozent gekürzt worden. Dies gefährdet viele geplante Forschungsprojekte im Energiesektor.
„Die massiven Kürzungen sind für den Energieforschungsstandort Deutschland ein herber Rückschlag und bedrohen Forschungseinrichtungen und -institute existenziell“, erklärte Bundesgeschäftsführer des BVES, Urban Windelen Die Projekte in enger Zusammenarbeit von Wissenschaftlern und Industrie seien eine wichtige Grundlage, um dem hohen Innovationsdruck der Unternehmen zu begegnen. Letztendlich helfe dies, die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Industrie zu sichern.
„Gerade bei innovativen Themenfeldern wie etwa Energiespeichersystemen oder Wasserstoffanwendungen ist die angewandte Forschung ein wichtiger Partner der Industrie, um gemeinsam die energiesystemischen Herausforderungen zu lösen und letztlich Zukunftsindustrie in Deutschland zu halten“, ergänzte Andreas Hauer, Leiter Energiespeicher ZAE Bayern und Präsidiumsmitglied des BVES.
Mit dem Beschluss, der Mitte November 2019 vom Haushaltsausschuss des Bundestags gefasst wurde, ist eine Kürzung der sogenannten Verpflichtungsermächtigungen für 2021 von 104 auf 10 Millionen Euro vorgesehen. Weitere drastische Kürzungen sind dabei auch für die Folgejahre geplant. Nach Angaben des BVES wird diese Entscheidung mittlerweile selbst im Bundeswirtschaftsministerium als “bedauerlicher Unfall” bezeichnet. Das Ministerium habe bei einer Sitzung der Energiewende-Plattform Forschung und Innovation eine Korrektur bei nächster Gelegenheit vorgeschlagen. Diese bietet sich nach Auffassung des BVES: „Mit dem Nachtragshaushalt hat sich nun die Tür geöffnet, die unbeabsichtigten Kürzungen zurückzunehmen und die Gelder wieder in den Haushalt einzustellen.“
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