Weg für Verschmelzung von Eon und Innogy ist endgültig frei

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Die außerordentliche Hauptversammlung der Innogy SE am Mittwoch in Essen zog sich in die Länge. Dabei gab es nur einen Tagesordnungspunkt: Bleibt es bei der Zahlung von 42,82 Euro pro Innogy-Aktie, um die verbliebenen Minderheitsaktionäre aus dem Unternehmen zu drängen? Die Kleinaktionäre hatten bereits Klage gegen den Betrag angekündigt. Nach Ansicht von Eon hätten sie damit den Squeeze-Out zwar nicht verhindern, aber in die Länge ziehen können. Am späten Mittwochabend konnte Eon dann Vollzug für die vollständige Integration von Innogy vermelden. Die außerordentliche Hauptversammlung hatte dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre von Innogy gegen die Abfindung von 42,82 Euro je Aktie zugestimmt. „Ein gerichtlich bestellter sachverständiger Prüfer hat gemäß den aktienrechtlichen Vorgaben bestätigt, dass die festgelegte Barabfindung angemessen ist“, hieß es von Eon.

Damit sei die vollständige Integration „einen bedeutenden Schritt vorangekommen“. „Der verschmelzungsrechtliche Squeeze-Out wird mit Eintragung in das Handelsregister wirksam“, hieß es. Dann sei Eon 100-prozentige Eigentümerin von Innogy und der weitreichende Tausch der Geschäfte mit RWE weitgehend vollzogen. Immerhin zwei Jahre ist es her, dass die Transaktion von den beiden Energiekonzernen angekündigt wurde. Nach dem Abschluss wird sich Eon ganz auf den Betrieb von Strom- und Gasnetzen sowie das Kundengeschäft konzentrieren. RWE will dagegen zu einem weltweit führenden Produzenten von Ökostrom aufstiegen. Die Marke „Innogy“ wird wohl verschwinden. Mit der Eintragung der Verschmelzung kann die Aktie zumindest auch direkt aus dem Handel genommen werden.

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