Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein: In all diesen Bundesländern sind bei der jüngsten Photovoltaik-Ausschreibungen Anlagen bezuschlagt worden – nicht jedoch in Nordrhein-Westfalen. Schuld daran ist nach Meinung des Landesverbands Erneuerbare Energien NRW die dortige Politik, keine Anlagen auf ertragsarmen Acker- und Grünlandflächen zuzulassen.
Dass theoretisch einiges an Photovoltaik-Leistung möglich wäre, wenn Nordrhein-Westfalen von dieser Linie abweichen würde, zeigt das Beispiel Bayern, das ein Kontingent solcher Flächen für die Photovoltaik freigegeben hat: Insgesamt 13 der 18 Zuschläge entfielen bei der letzten Ausschreibung auf Bayern, mit einer Leistung von 75 Megawatt – bei 100 Megawatt bezuschlagter Leistung insgesamt. Allerdings hatte Bayern im vergangenen Sommer sein ursprünglich geplantes Kontingent reduziert.
Nach Ansicht von Reiner Priggen,Vorsitzender des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW, macht das Ausschreibungsergebnis deutlich, dass sehr viel mehr Solarstrom erzeugt werden könnte, wenn die Bundesregierung den Ausbaudeckel aufheben und die Ausschreibungsvolumen erhöhen würde. „Und es zeigt, dass Nordrhein-Westfalen den Solarausbau blockiert, indem es seine benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen, anders als Bayern, nicht für die Solarenergie freigibt. Dabei ginge dies ohne Probleme. NRW müsste nur die von der Bundesregierung vorgesehene Länderöffnungsklausel nutzen“, erklärt Priggen.
Für die anstehende gemeinsame Ausschreibung von Wind- und Solarenergie endet die Gebotsphase am 1. April 2020. Das Ausschreibungsvolumen dieses Gebotstermins beträgt 200 Megawatt.
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