Bereits am Donnerstag hatten Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller (beide Bündnis 90/Die Grünen) an die Bundesregierung appelliert, das Kohleausstiegsgesetz nachzubessern. Am Freitag schickte die Landesregierung dann gemeinsam mit ihren Amtskollegen aus Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Saarland einen Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), Bundesumweltministerin Svenja Schulze und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (beide SPD) sowie an die Fraktionen der Regierungskoalition im Bundestag. Darin fordern die Kohleländer in insgesamt zwölf Punkten Änderungen am Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes. Denn aus Sicht der Länder entfernt sich das Gesetzesvorhaben zu weit von den Beschlüssen der Kohlekommission, benachteiligt Steinkohlekraftwerke und deren Betreiber im Vergleich zu Braunkohlekraftwerken und enthält zu wenig Anreize für die Kraft-Wärme-Kopplung sowie den Umstieg auf Gas oder erneuerbare Energien.
Die Länder kritisieren unter anderem, dass der Entwurf die Stilllegung von Steinkohlekraftwerken als Nachsteuerung für den Stilllegungspfad der Braunkohlekraftwerke vorsieht, um in der Summe einen stetigen Ausstiegspfad zu erreichen. Damit würden Steinkohlekraftwerke als „Lückenfüller“ eingesetzt. Die vorgesehene entschädigungsfreie Stilllegung durch Ordnungsrecht ab 2024 beziehungsweise 2027 sei abzulehnen und entspreche auch nicht den Empfehlungen der Kohlekommission WSB. „Die Entschädigungshöhe ist insgesamt unzureichend und wichtige Aspekte der Versorgungssicherheit beziehungsweise Netzstabilität bleiben unberücksichtigt“, heißt es in dem Brief. „Darüber hinaus besteht eine Benachteiligung von Kraftwerksstandorten in Süddeutschland. Diese sind von der ersten Ausschreibung komplett ausgeschlossen und werden in weiteren Runden systematisch benachteiligt.“ Eine solche Benachteiligung müsse kompensiert und an anderer Stelle ausgeglichen werden.
Auch die im Gesetzentwurf vorgesehenen Entlastungsregelungen der Strompreise spiegeln aus Sicht der vier Bundesländern die Empfehlungen der Kommission nur unzureichend wider. Sie kritisieren, dass für den empfohlenen Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten lediglich eine Ermächtigungsgrundlage vorgesehen ist. Auch die vorgesehenen Entlastungen für die stromintensive und außenhandelsabhängige Industrie schaffe keine Verbindlichkeit. „Hier muss das Gesetz klarstellen, dass es sich nicht um bloße Zuschüsse handelt, sondern die gegebenenfalls durch die Reduzierung der Kohleverstromung induzierten Strompreissteigerungen nachvollziehbar überwacht und dann auch kompensiert werden.“
Außerdem appellieren die vier Länder an die Bundesregierung, die KWK-Förderung in allen Leistungsklassen bis mindestens 2030 vorbehaltlos zu verlängern. Wichtig seien zudem Anreize für die Umstellung von Kohle- auf Gas-KWK oder auf Anlagen zur Erzeugung von grüner Fernwärme. Darüber hinaus müsse die Wärmewende durch die Ausweitung der Förderung innovativer erneuerbarer Wärme begleitet werden.
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