Überschuss auf EEG-Konto steigt weiter

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Im Januar ist der Überschuss auf dem EEG-Konto, aus dem die Übertragungsnetzbetreiber die Vergütungen für Photovoltaik-, Windkraft- und Biomasse-Anlagen finanzieren, um fast 225 Millionen Euro auf 2,238 Milliarden Euro gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Erhöhung des EEG-Kontos im Januar damit weitaus geringer ausgefallen. Während die Einnahmen im Jahresvergleich nahezu gleich blieben, stiegen die Ausgaben.

Im Januar stieg der Überschuss auf dem EEG-Konto weiter an, liegt aber deutlich unter denen der Vorjahre.

Grafik: Energy Charts/Fraunhofer ISE

Während es im Februar bereits an drei Tagen längere Phasen mit negativen Strompreisen gab, war dies im Januar nicht zu verzeichnen. Wenn die Preise an der Strombörse an mindestens sechs aufeinanderfolgenden Stunden ins Minus rutschen, erhalten die Betreiber von EEG-Anlagen in der verpflichtenden Direktvermarktung keine Vergütung für ihren produzieren Strom. Erst am Wochenende hat Sturmtief „Sabine“ dafür gesorgt, dass es Sonntag zwischen 9 und 17 Uhr sowie ab 20 Uhr bis Montag 6 Uhr zu negativen Strompreisen an der Börse kam.

Passend zum EEG-Konto hat der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) seine „Zahl der Woche“ veröffentlicht. So seien die Belastungen für Stromkunden durch Steuern, Abgaben und Umlagen seit 2010 um 70 Prozent gestiegen. Im selben Zeitraum hätten sich die Kosten für Beschaffung, Netzentgelte und Vertrieb nur um sechs Prozent erhöht.

2020 wird die Gesamtbelastung der Verbraucher durch Steuern, Abgaben und Umlagen nach Prognose des Verbands auf den Rekordwert von mehr als 36 Milliarden Euro steigen – dabei ist die Mehrwertsteuer noch nicht einmal eingerechnet. Für Haushaltskunden summierten sich allein die staatlich verursachten Komponenten auf 16,48 Cent pro Kilowattstunde. Sie machen damit 52 Prozent des durchschnittlichen Strompreises von 31,37 Cent pro Kilowattstunde aus, wie es vom BDEW heißt.

„Die Energiebranche fordert seit langem, den staatlichen Anteil am Strompreis endlich zu senken“, sagt BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae. „So könnte die Stromsteuer massiv gesenkt werden und die besondere Ausgleichregelung zur Entlastung der im internationalen Wettbewerb stehenden Industrie von Teilen der EEG-Umlage steuerfinanziert werden.“

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