EWI-Studie: Ausbau der erneuerbaren Energien verlangt bis 2030 zusätzliche regelbare Leistung von bis zu 45 Gigawatt

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Kraftwerk_Irsching30082017_1.JPG

Teilen

Das Energiewirtschaftliche Institut an der Kölner Universität (EWI) stellt in Frage, ob das gegenwärtige Design des Strommarkts geeignet ist, das derzeit sehr hohe Niveau der Versorgungssicherheit auch künftig zu halten. Denn mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien wächst der Bedarf an regelbarer Leistung. Zugleich gehen jedoch konventionelle Erzeugungskapazitäten vom Netz. In einer Studie für den Verband Zukunft Erdgas haben die EWI-Autoren ermittelt, dass bis 2030 bis zu 45 Gigawatt an zusätzlicher regelbarer Leistung nötig sind, um die gewohnte Systemsicherheit aufrecht zu halten. Geplant sind derzeit aber lediglich sieben Gigawatt. Deshalb müsse diskutiert werden, ob der gegenwärtige „Energy Only“-Markt ausreicht, um Anreize für den nötigen Bau neuer Anlagen zu setzen – oder ob neue Instrumente nötig sind. Eine klare Antwort auf diese Frage geben die EWI-Experten allerdings nicht.

Im aktuellen Marktdesign bildet sich der Preis für Strom jeweils auf Basis der kurzfristigen variablen Kosten der Stromerzeuger („Energy-Only-Markt“). Ist die Erzeugung knapp, sind die Preise kurzfristig sehr hoch. In Knappheitssituationen, in denen alle verfügbaren Kraftwerke im Einsatz sind, können sich Preise oberhalb der Grenzkosten der letzten Erzeugungseinheit einstellen. „Diese Preisspitzen sind grundsätzlich wichtig, damit auch Spitzenlastkraftwerke ihre Kapitalkosten finanzieren können“, sagt EWI-Manager Simon Schulte, der die Studie gemeinsam mit David Schlund und Amelie Sitzmann verfasst hat. „Außerdem können häufig auftretende Preisspitzen Anreiz für Erzeuger sein, in neue Kapazitäten zu investieren.“

Doch genügen diese Preisspitzen, um das nötige Volumen an regelbarer Leistung aufzubauen? Das EWI diskutiert in seiner Studie verschiedene Konzepte, die das gewohnte Maß an Versorgungssicherheit gewährleisten sollen. Sie unterscheiden sich hauptsächlich darin, ob vorgehaltene Kapazitätsmengen außerhalb des Marktes vergütet werden (ähnlich wie die bereits bestehende Kapazitätsreserve), oder ob zusätzlich zur Vergütung am bereits bestehenden Energy-Only-Markt vorgehaltene Kapazitäten leistungsbezogen vergütet werden („Kapazitätsmarkt“).

Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass die veränderten Rahmenbedingungen, etwa der Kohleausstieg oder der anvisierte Ausbau der erneuerbaren Energien, eine Neubewertung des aktuellen Strommarktdesigns erfordern. Es stelle sich die Frage, ob das bestehende Strommarktdesign ausreicht, oder ob eine leistungsbezogene Vergütung von Kapazität eine sinnvolle Ergänzung darstellen könnte. Um dies zu beantworten, bedürfe es allerdings einer fundamentalen Modellierung und Analyse. „Es ist unklar, ob der Energy-Only-Markt zukünftig ein ökonomisch effizientes und gesellschaftlich akzeptables Versorgungssicherheitsniveau gewährleisten kann. Sprich, ob der Markt allein Anreize für den Ausbau von regelbarer Leitung setzen kann“, sagt Schulte.

Wenig überraschend, dass Kraftwerksbetreiber Uniper dagegen zu dieser Frage eine klare Meinung hat: „Mit dem Ausstieg aus der Atomkraft und Kohleverstromung werden flexible Gaskraftwerke mehr denn je zum perfekten Partner der Energiewende. Die aktuellen Rahmenbedingungen werden dieser Schlüsselrolle jedoch in keiner Weise gerecht. Die Branche und der Markt allein werden es nicht richten“, erklärt Vorstandsvorsitzender Andreas Schierenbeck.

Ähnlich argumentiert Timm Kehler, Vorstand von Zukunft Erdgas: „Die Erneuerbaren sind unerlässlich für die grüne Energiezukunft. Und Gas ist unerlässlich für die sichere Energieversorgung, wenn Sonne und Wind nicht zur Verfügung stehen. Um den dringend benötigten Zubau von Gaskraftwerken anzureizen, muss Versorgungssicherheit einen Wert erhalten. Es ist an der Zeit, dass dieser auch beziffert wird. Wir müssen jetzt über Rahmenbedingungen für Investitionen in neue Kraftwerke sprechen, damit bis 2030 die zusätzlich benötigten Gaskraftwerke am Netz sind.“

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Popular content

Bayern will 0,3 Cent/kWh Abgabe für große Solarparks verbindlich machen
19 Dezember 2024 Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab fünf Megawatt sowie Windkraftanlagen sollen unter die heute vom bayrischen Kabinett verabschiedete Regelung fallen...