Bislang 885 Anträge für Photovoltaik-Speicherförderung in Rheinland-Pfalz

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Seit dem Start der Photovoltaik-Speicherförderung in Rheinland-Pfalz im Oktober 2019 sind insgesamt 885 Anträge bei der Landesenergieagentur eingegangen. Davon sind bislang 272 bewilligt und 16 abgelehnt worden, teilte die Behörde am Donnerstag mit. „Dass direkt nach dem Start des Förderprogramms durchgehend bis heute so viele Anträge bei uns eingegangen sind, hat uns überrascht“, sagt Michael Hauer, Geschäftsführer der Energieagentur Rheinland-Pfalz. Er räumte ein, dass Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge entstanden seien. Eigentlich sollten sie ab Anfang November bearbeitet werden.

„Eine Verzögerung entstand dadurch, dass die geforderte Leistungsabgabe der PV-Anlage am Netzanschlusspunkt erhöht und die dementsprechende Vorgabe in der Verwaltungsvorschrift angepasst wurde. „Da dies zu einer Besserstellung der Antragsteller führte, haben wir diese Änderung natürlich abgewartet“, so Tobias Woll, verantwortlicher Leiter des Solar-Speicher-Programms in Rheinland-Pfalz. Ingesamt habe die Behörde 726 Telefonanrufe und 367 E-Mails erhalten, bei denen sich Antragsteller nach dem Bearbeitungsstand erkundigten.

Auch bei pv magazine kam der Unmut über die schleppende Bearbeitung und den bürokratischen Aufwand bereits an. „In der jetzt sichtbaren Praxis ist die Förderungsabwicklung – für Einfamilienhausbesitzer geht es gerade mal um 500 bis 1000 Euro Zuschuss – so aufwändig organisiert, dass die ersten Antragssteller bis zu drei Monaten warten mussten. Nach derzeitigem Informationsstand könnten es aus unserer Sicht bis zu 6 Monate werden“, bemängelte Frank Hoschar, Geschäftsführer von Enerix Karlsruhe, Mitte Januar. Er merkte dabei auch an, dass viele Kunden wegen des angekündigten Photovoltaik-Speicher-Programms im Vorfeld bereits nach hinten verschoben hätten. Zudem sinken die Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Dachanlagen monatlich so stark, dass sie über den Lebenszyklus der Anlage gerechnet mehr Verlust machen, als sie über den Zuschuss in Rheinland-Pfalz erhielten. „Für die Betreiber ein Nullsummenspiel bei zusätzlichem bürokratischem Aufwand und Verzögerung der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen“, so Hoschar. Seine Erfahrungen würden dabei auch von anderen Partnerunternehmen geteilt.

Die Landesenergieagentur verspricht, dass sich dies nun ändert. „Seit Februar unterstützen uns drei neue Mitarbeiter, damit wir flexibel reagieren und die Anträge in den nächsten Wochen und Monaten zügig abarbeiten können“, so Woll. „Wir werden darüber hinaus alle Antragsteller, deren Antrag noch offen ist, anschreiben und über den Stand der Dinge informieren“, erklärte der verantwortliche Leiter des Programms. Die Bearbeitungszeit für einen Antrag hänge im Wesentlichen davon ab, ob alle notwendigen Informationen im Antrag enthalten sind oder ob die Mitarbeiter der Energieagentur Rheinland-Pfalz weitere Informationen vom Antragsteller einholen müssten. Ab sofort sei es möglich, die Anträge online auszufüllen, was die Prüfung beschleunigen solle. „Die Daten werden dabei direkt ins System übertragen, sodass sie von den Mitarbeitern nicht mehr per Hand erfasst werden müssen.“ Allerdings müssten die kommunalen und privaten Antragsteller die Anträge weiterhin ausdrucken, unterschreiben und per Post an die Energieagentur Rheinland-Pfalz senden. Für Informationen zum aktuellen Bearbeitungsstand sei auch ein Newsticker auf der Seite des Solar-Speicher-Programms eingerichtet worden. Aktuell sind demnach 315 Anträge bereits bearbeitet worden.

Insgesamt hat das Landesumweltministerium fünf Millionen Euro an Förderung für das Programm vorgesehen. Es richtet sich an Privathaushalte, Schulen und kommunale Liegenschaften, die ein Speichersystem in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage errichten wollen. Für Privathaushalte beträgt die Förderung des Heimspeichers bei 100 Euro pro Kilowattstunde  nutzbarer Speicherkapazität. Der Zuschuss ist auf maximal 1.000 Euro pro Vorhaben begrenzt und Voraussetzung ist die Neuinstallation einer Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von mindestens 5 Kilowatt Leistung. Speicher in Kommunen werden ab 10 Kilowattstunden Speicherkapazität gefördert. Die Förderung beträgt 100 Euro pro Kilowattstunde nutzbarer Speicherkapazität, höchstens aber 10.000 Euro je Vorhaben. Die neu zu installierende Photovoltaik-Anlage muss dabei eine Leistung von mindestens 10 Kilowatt haben.

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