Bundeskabinett beschließt Kohleausstiegsgesetz – ohne Abschaffung des Solardeckels

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Das Bundeskabinett hat das Kohleausstiegsgesetz beschlossen. Das Gesetz soll sicherstellen, dass die Kohleverstromung bis spätestens 2038 eingestellt wird. Für die Braunkohle legt es einen fixen Abschaltplan fest. Die meisten dieser Anlagen sollen erst zwischen 2029 und 2038 vom Netz gehen. Für das Stilllegen von Steinkohlekraftwerken wird es zunächst Ausschreibungen geben. Ab 2027 wird die Bundesnetzagentur Abschaltungen anweisen. Das könnte aber auch bereits ab 2024 geschehen, falls Ausschreibungen unterzeichnet sind.

Dagegen enthält das Gesetz keine Bestimmungen zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien oder notwendigen Änderungen im EEG – entsprechende Passagen einer früheren Fassung des Gesetzes aus dem November 2019 bleiben außen vor, wie schon in den letzten Referentenentwürfen des Gesetzes. Damit bleibt der Photovoltaik-Deckel von 52 Gigawatt in Kraft. Ist diese Marke erreicht, läuft die Solarförderung für alle Anlagen bis 750 Kilowatt im EEG aus. Das dürfte bereits in den nächsten Monaten geschehen, da derzeit bereits gut 50 Gigawatt installiert sind. Zwar hat sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) eindeutig zur Abschaffung des Solardeckels bekannt. Doch es dürfte bis zur nächsten EEG-Novelle dauern, bis dies tatsächlich umgesetzt ist. Damit droht der Solarbranche eine monatelange Förderlücke.

Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) warnt vor den gravierenden Folgen – selbst wenn die Förderung nur für eine begrenzte Zeit nicht gezahlt würde. „Auch ein nur vorübergehendes Aussetzen der Förderung hätte gravierende Auswirkungen für die Branche mit ihren rund 30.000 Beschäftigten und die Glaubwürdigkeit der Klimapolitik“, so Körnig.

Der BSW-Solar fordert daher die umgehende Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens zur Beseitigung des 52-Gigawatt-Deckels mittels einer Fraktionsinitiative im Bundestag unter Nutzung eines „Omnibusgesetzes“. Nur so könne der Deckel noch rechtzeitig fallen und ein Markteinbruch vermieden werden. „Die Entdeckelung duldet keinen Aufschub mehr, da bereits im April mit einem Erreichen der 52-Gigawatt-Marke gerechnet werden muss und ohne Förderung kaum noch neue Solardächer errichtet werden. Wird diese Zusage weiter verschleppt oder als Verhandlungspoker missbraucht, wird nach dem Markteinbruch bei der Windkraft auch der Photovoltaik-Markt in Deutschland weitgehend zum Erliegen kommen“, erklärte Körnig.

Reaktionen zum Kohleausstiegsgesetz

„Mit dem vorliegenden Gesetzespaket werden wir die Kohleverstromung in Deutschland rechtssicher, wirtschaftlich vernünftig und sozial ausgewogen beenden“, lobt Altmaier das Kohleausstiegsgesetz. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) sieht im Gesetz ein wichtiges internationales Signal. „Wir zeigen damit, wie ein Industrieland von der Kohleverstromung  vollständig auf erneuerbare Energien umsteigt und zugleich neue wirtschaftliche Perspektiven für die Kohleregionen schafft“, erklärt sie. „Jetzt muss der nächste Schritt folgen, nämlich der beherzte weitere Ausbau von Wind- und Sonnenenergie.“

Klimaschützer kritisieren das Gesetz dagegen scharf. „Mit diesem Kohleausstiegsgesetz sichert die Bundesregierung in Wahrheit den Bestand der Braunkohleverstromung, indem sie den bitter nötigen Kohleausstieg verschleppt“, erklärt Greenpeace-Klimaexperte Karsten Smid. Das Kohleausstiegsgesetz weiche in entscheidenden Punkten vom Kohlekompromiss ab. So ist im Jahr 2019 kein Kohlekraftwerk zusätzlich vom Netz gegangen, obwohl eine schrittweise Abschaltung vereinbart wurde. Das Ende des Ausstiegs wird 2038 festgeschrieben und kann bestenfalls auf 2035 vorgezogen werden. Greenpeace weist darauf hin, dass die an der Kohlekommission beteiligten Umweltverbände ein Sondervotum für einen Kohleausstieg bis 2030 abgegeben hatten. Aus Protest gegen die Kohlepolitik der Bundesregierung hat die Umweltorganisation  mit einer fünf Meter hohen Nachbildung eines Kohlebagger-Schaufelrads vor dem Bundeskanzleramt gegen den Kabinettsbeschluss demonstriert.

Quang Paasch von Fridays For Future kommentiert: „Die von uns wöchentlich gelebte Demokratie wird von der Bundesregierung weiterhin nicht ernst genommen. Das geplante Kohleausstiegsgesetz missachtet die hunderttausenden Stimmen der Jugendlichen und jungen Menschen.“

Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energien (BEE), sagte auf der Fachtagung „Zukünftige Stromnetze“ am Mittwoch in Berlin: „Ich halte das Kohleausstiegsgesetz für zu unambitioniert, um die Pariser Klimaziele zu erreichen.“ Sie kritisierte zudem, dass im Gesetz ein Ausbaupfad fehlt, wie 65 Prozent erneuerbare Energien bis 2030 erreicht werden sollen. „Das Gegenteil ist gerade der Fall, die Windkraft in Deutschland kracht gerade zusammen, der Photovoltaik-Deckel wird im nächsten Monat wahrscheinlich schon erreicht.“

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat kurz vor den Energiewendegesprächen von Bund und Ländern am morgigen Donnerstag im Kanzleramt an die Teilnehmer appelliert, nun rasch die Weichen für einen forcierten Ausbau der erneuerbaren Energien zu stellen. Nach dem heutigen Beschluss der Bundesregierung zum Kohleausstieg gehörten die erneuerbaren Energien jetzt erst recht auf die Tagesordnung .„Die Erarbeitung des Kohleausstiegsgesetzes hat viel Kraft und Zeit gekostet“, erklärt Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung. „Jetzt ist es wichtig, die Kräfte stärker auf die Zukunftsaufgaben auszurichten. Ein echter, neuer Anlauf für den Ausbau der erneuerbaren Energien hat dabei hohe Priorität.“

Ottmar Edenhofer, Direktor des Berliner Klimaforschungsinstituts MCC (Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change) und des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK), begrüßt, dass die Bundesregierung jetzt einen Fahrplan zum Kohleausstieg beschlossen hat. „Allerdings macht sie ihn unnötig teuer: Die hohen Direktzahlungen an die Kraftwerksbetreiber, als Entschädigung für das Abschalten von Anlagen, sind falsch“, sagt Edenhofer. „Sie hebeln das Verursacherprinzip aus, demzufolge derjenige, der emittiert, entsprechend zahlen soll. Nun bekommt derjenige Geld, der das Emittieren einstellt. Deswegen haben die Betreiber einige Kraftwerke länger als wirtschaftlich darstellbar am Netz gelassen – um nun Entschädigungszahlungen zu erhalten.“

Die Bundestagsfraktion der Grünen spricht von „katastrophalen Signalen aus der Bundesregierung“. Der stellvertretende Vorsitzende Oliver Krischer und die klimapolitische Sprecherin Lisa Badum nennen  dafür als Gründe: „Datteln 4 geht ans Netz, Braunkohlefirmen bekommen Milliarden an Entschädigungen ohne nachvollziehbare Gegenleistung. Menschen werden weiter für Tagebaue aus ihrer Heimat vertrieben bei gleichzeitigem Ausbremsen der Erneuerbaren Energien.“ Sie beteuerten, dass die Grünen nun im parlamentarischen Verfahren alles daran setzen werden, dass die Kohlekraftwerke stetig abgeschaltet werden und die Klimaschutzziele erreicht werden.

Die Lausitz Energie Bergbau AG und Lausitz Energie Kraftwerke AG (LEAG) betont, dass sie den mit der Bundesregierung ausgehandelten Kohleausstiegsplan für die Lausitz und in Mitteldeutschland mittragen wird. Alle von der LEAG noch betriebenen 500-Megawatt-Braunkohlenkraftwerksblöcke sollen zwischen 2025 und 2029 schrittweise außer Betrieb genommen werden, teilweise über eine weitere Sicherheitsbereitschaft. Das betrifft die Blöcke A bis D in Jänschwalde sowie N und P in Boxberg. Das Kraftwerk Lippendorf in Sachsen ist Ende 2035 zur Stilllegung vorgesehen. Das Kraftwerk Schwarze Pumpe und die beiden modernsten Anlagen des Kraftwerks Boxberg, die Blöcke Q und R, sollen Ende 2038 folgen.

„Dieser Ausstiegsplan ist nicht unser Wunschergebnis, sondern das Resultat intensiver Gespräche über wirtschaftlich darstellbare Stilllegungsfristen, notwendige Kompensationen und unseren erneuten zusätzlichen Beitrag für die nationalen Klimaschutzziele“, erklärt der LEAG-Vorstandvorsitzende Helmar Rendez. „Er fordert uns sehr viel ab. Er bedeutet schwerwiegende Einschnitte in unsere bereits 2017 mit Blick auf die Pariser Klimaziele angepasste Revierplanung. Er wird deutliche Auswirkungen auf die Personalentwicklung in unserem Unternehmen haben, die wir jedoch durch die Sicherheitsbereitschaft für zwei weitere Blöcke in Jänschwalde und das mit dem Bund vereinbarte Anpassungsgeld abzufedern hoffen. Er wird auch Konsequenzen für die Strukturentwicklung in der Lausitz haben.“

 

Anmerkung der Redaktion: Wir haben den Text im Laufe des 29. Januars 2020 um Stellungnahmen ergänzt.

 

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