Petition für wirtschaftlichen Weiterbetrieb der Post-EEG-Photovoltaik-Anlagen gestartet

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Am 1. Januar 2021 ist es soweit, die ersten Photovoltaik-Anlagen werden aus dem EEG fallen. Doch nicht alle dieser Anlagen sind dann am Ende ihrer Betriebszeit angekommen. Die derzeitigen Rahmenbedingungen im EEG machen den Weiterbetrieb der Post-EEG-Anlagen allerdings wenig attraktiv. Deswegen hat ein Bündnis aus Solarenergie-Förderverein Deutschland, Bund der Energieverbraucher, Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie, Bündnis Bürgerenergie, Sonnenkraft Freising, DGS München Oberbayern und S4F Rosenheim nun eine Petition gestartet, die den Weiterbetrieb dieser Ü20-Anlagen über das kommende Jahr hinaus sicherstellen soll.

In der Resolution heißt es, dass bereits im kommenden Jahr Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt 114 Megawatt aus der Solarförderung fallen. Bis 2025 werden es Photovoltaik-Anlagen mit mehr als einem Gigawatt sein. Die Betreiber dieser Anlagen haben nach dem derzeitigen EEG keinen Anspruch auf Abnahme und Vergütung des Stroms. Sie könnten den Solarstrom jedoch selber verbrauchen – müssen dann aber 40 Prozent der EEG-Umlage zahlen, da das Eigenverbrauchsprivileg mit Ende der EEG-Förderung erlischt – oder sich einen Abnehmer suchen, der den Strom abnimmt und direktvermarktet. Beide Möglichkeiten würden also mit erheblichen Zusatzinvestitionen einhergehen, heißt es in der veröffentlichten Resolution. „Damit besteht die Gefahr, dass voll funktionsfähige und robuste Photovoltaikanlagen frühzeitig abgebaut werden. Diese Situation widerspricht den Grundsätzen einer ökologisch nachhaltigen und dringend notwendigen Energiewende im Strombereich und den Vorgaben der EU-Richtlinie 2018/2001“, so die Unterzeichner.

Sie fordern daher von der Bundesregierung verschiedene Beschlüsse. Sie solle eine Abnahmepflicht für Strom aus Photovoltaik-Anlagen – unabhängig vom Alter der Anlage – beschließen. Zudem müssten die Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb der Anlagen geschaffen werden, also etwa eine Verpflichtung mindestens den Börsenstrompreis für eingespeisten Solarstrom zu zahlen und die von der EU vorgesehenen Regelungen zur Abgaben- und Umlagenbefreiung von Eigenverbrauch für kleine Photovoltaik-Anlagen. Zudem solle die Bundesregierung anerkennen, dass funktionstüchtige Photovoltaik-Anlagen auch nach dem Ende der Förderung ein wichtiger Bestandteil der Energiewende bleiben müssten.

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