Am 1. Januar 2021 ist es soweit, die ersten Photovoltaik-Anlagen werden aus dem EEG fallen. Doch nicht alle dieser Anlagen sind dann am Ende ihrer Betriebszeit angekommen. Die derzeitigen Rahmenbedingungen im EEG machen den Weiterbetrieb der Post-EEG-Anlagen allerdings wenig attraktiv. Deswegen hat ein Bündnis aus Solarenergie-Förderverein Deutschland, Bund der Energieverbraucher, Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie, Bündnis Bürgerenergie, Sonnenkraft Freising, DGS München Oberbayern und S4F Rosenheim nun eine Petition gestartet, die den Weiterbetrieb dieser Ü20-Anlagen über das kommende Jahr hinaus sicherstellen soll.
In der Resolution heißt es, dass bereits im kommenden Jahr Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt 114 Megawatt aus der Solarförderung fallen. Bis 2025 werden es Photovoltaik-Anlagen mit mehr als einem Gigawatt sein. Die Betreiber dieser Anlagen haben nach dem derzeitigen EEG keinen Anspruch auf Abnahme und Vergütung des Stroms. Sie könnten den Solarstrom jedoch selber verbrauchen – müssen dann aber 40 Prozent der EEG-Umlage zahlen, da das Eigenverbrauchsprivileg mit Ende der EEG-Förderung erlischt – oder sich einen Abnehmer suchen, der den Strom abnimmt und direktvermarktet. Beide Möglichkeiten würden also mit erheblichen Zusatzinvestitionen einhergehen, heißt es in der veröffentlichten Resolution. „Damit besteht die Gefahr, dass voll funktionsfähige und robuste Photovoltaikanlagen frühzeitig abgebaut werden. Diese Situation widerspricht den Grundsätzen einer ökologisch nachhaltigen und dringend notwendigen Energiewende im Strombereich und den Vorgaben der EU-Richtlinie 2018/2001“, so die Unterzeichner.
Sie fordern daher von der Bundesregierung verschiedene Beschlüsse. Sie solle eine Abnahmepflicht für Strom aus Photovoltaik-Anlagen – unabhängig vom Alter der Anlage – beschließen. Zudem müssten die Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb der Anlagen geschaffen werden, also etwa eine Verpflichtung mindestens den Börsenstrompreis für eingespeisten Solarstrom zu zahlen und die von der EU vorgesehenen Regelungen zur Abgaben- und Umlagenbefreiung von Eigenverbrauch für kleine Photovoltaik-Anlagen. Zudem solle die Bundesregierung anerkennen, dass funktionstüchtige Photovoltaik-Anlagen auch nach dem Ende der Förderung ein wichtiger Bestandteil der Energiewende bleiben müssten.
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Der Link zur Petition geht leider nicht!!
https://www.pv-magazine.de/2020/01/23/petition-fuer-wirtschaftlichen-weiterbetrieb-der-post-eeg-photovoltaik-anlagen-gestartet/
Vielen Dank für den Hinweis. Jetzt funktioniert er.
Wo finde ich die Petition?
Hier auch gern nochmal der Direktlink zur Petition: https://weact.campact.de/petitions/kein-aus-fur-solaranlagen-nach-20-jahren?just_launched=true
Guten Morgen
und der Link geht trotzdem nicht!
Also bei mir geht er.
Bei mir geht er auch
„Sie könnten den Solarstrom jedoch selber verbrauchen – müssen dann aber 40 Prozent der EEG-Umlage zahlen, da das Eigenverbrauchsprivileg mit Ende der EEG-Förderung erlischt – oder sich einen Abnehmer suchen, der den Strom abnimmt und direktvermarktet.“
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Wo ist das Problem? Bei ca. 30% Direktverbrauch spart der Betreiber für diese Energie ca. 23ct./KWh zu den 30ct. aus der Steckdose. Muß er nur seinem Nachbarn den Rest verkaufen: Rechnung schicken über die Menge, die er einspeist für, sagen wir 1oct./KWh und der Abnehmer macht diese Energie bei seinem Versorger qua Rechnung des Lieferanten geltend und zahlt entsprechend weniger für die Restenergie.
Ja, so einfach könnt es sein, denn letztlich geht und kommt ja alles in und aus dem Netz, also bilanziell. So machen es ja auch die immer sagen, Wind- und Solarparks könnten fossil/atomare Kraftwerke ersetzen.
Man sieht wieder mal: das EEG von Anfang an nicht zu Ende gedacht. Ein Irrsinn wäre es, die leistungsfähige Anlagen entsorgen, was ja das nächste große Problem wird.
Ob es ein Irrsinn ist, mag Gesinnungsansicht sein. Aber wenn es kein Geld Anderer kostet, soll jeder machen, was er will.
Diese Anlagen haben doch ihr Geld verdient und können ohne probleme abgeschaltet werden. Wenn sogar Datteln 4 ohne Gegenleistung demontiert werden soll, sehe ich hier überhaupt kein Problem.
Vor allem, da Datteln 4 nun wirklich beim Klima keinerlei Wirkung hat und es nur ums Symbol geht.
Was mir in der Petition fehlt ist das Standard-Lastprofil für Solarstromanlagen kleiner 100.000 kWh/a Erzeugung/bzw. 100 kWp Leistung: es würde die einfache, unbürokratische Integration der PV-Anlagen in diverse Vermarktungsoptionen ermöglichen.
Die einfachste und unbürokratischste Form der Weiternutzung ist die Weiter-Volleinspeisung. Die staatlich festgelegte Vergütung sollte die Versicherungs- und Opportunitätskosten (das sind die Gewinne, die man machen könnte, wenn man das Dach für eine neue Anlage nutzen würde) abdecken. Der Rest des Gewinns, den der Abnehmer gegenüber den Börsenpreisen macht, sollte in den EEG-Fonds gehen, jedenfalls solange über diesen Verluste aus Anlagen, die noch ihre 20-jährige Festvergütung bekommen, bezahlt werden müssen.
Auf jeden Fall ist es sinnvoll ein System zu schaffen, das erlaubt, gut funktionierende Anlagen weiter zu betreiben. Zu vermeiden ist nur, dass damit ein goldenes Ende für die Eigentümer geschaffen wird. Das EEG war ja nun so ausgelegt, dass die Eigentümer*innen eine gute Rendite erreichen konnten und dies, so vermute ich auch erreicht haben, oft weit über dem, was heute noch an Renditen möglich ist. Wir sollten als PV Branche nicht die Akzeptanz untergraben und nicht den Unsinn reproduzieren, der zu lange in der konventionellen Energiewirtschaft zum Tragen kam. Wir produzieren ja nicht nur grünen Strom, sondern hoffentlich auch ein gemeinwohlorientierteres Verständnis von Energiewirtschaft?
Daher kann ich die Petition so nicht unterschreiben.
ist das jetzt wirklich, die Antwort die erwartet wird:
Einspeisung, bei auslaufenden Bedingungen zu dann übliche Bedingungen für die allgem. Einspeisung von kWh
Versorger sollten ein Vertragskonzpt erstellen, welches bei Auslaufen der bisherigen Lieferkonditionen zum Tragen kommen sollte.
Aktion bisher leeider: FEHLANZEIGE
!
Man darf die Situation vor den EEG nicht vergessen. Damals wurden Kleinerzeuger vom Netz abgeworfen wenn genug Strom im Netz zu Verfügung stand. Es war für die Energieerzeuger die teilweise auch Netzbetreiber sind lukrativer Konkurenten vom Netz zu nehmen um ihre Kraftwerke weiter zu betreiben. So kam es, das Windkraftanlagen und Photovoltaik nur einen Bruchteil der möglichen Laufzeit hatten.
In dieser Situation ist der Gesetzgeber damals eingeschritten. Es gibt dann Vorfahrt für Erneuerbare. Netzbetreibe müssen jetzt den Strom für 20 Jahre abnehmen und über die Vergütung sollte ein Anreiz geschaffen werden Anlagen zu errichten.
Bis zum Stromausfall 2006 auch die Möglichkeiten der Netzbetreiber in die Anlagen einzugreifen sehr beschränkt. Das wurde dann korregiert.
Wenn keine Lösung für die Anlagen gefunden wird, dann muss der Gesetzgeber wieder einschreiten.