Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) hat von den Gemeinden und Städten mehr Engagement beim Ausbau der erneuerbaren Energien eingefordert. „Ich bitte Sie eindringlich, diesen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen“, sagte er auf einer Fachtagung des Gemeindetags Baden-Württemberg am Donnerstag. Klimaschutz sei keine lästige Pflicht, keine biblische Plage, sondern diene dem Schutz der Lebensgrundlage. „Da dürfen wir nicht zaudern und zaghaft sein, sondern müssen mutige Entscheidungen auch auf kommunalpolitischer Ebene treffen, auch wenn sie nicht allen Menschen gefallen werden“. so Untersteller weiter.
Sein Ministerium arbeitet derzeit daran, eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten einzuführen. Diese könnte ab 2022 verbindlich vorgeschrieben werden. Sie soll mit der Weiterentwicklung des Klimaschutzgesetzes kommen. . „Eine solche Pflicht gibt es ja in manchen Kommunen schon, etwa in Waiblingen oder Tübingen. Das sind vorbildliche Beispiele, die uns alle motivieren sollten, und denen es sich lohnt zu folgen. Wir alle müssen die Potenziale noch viel besser ausschöpfen“, sagte Untersteller auf der Veranstaltung. Der Koalitionspartner von der CDU hatte zuletzt ebenfalls die Bereitschaft signalisiert, eine Photovoltaik-Pflicht einzuführen. Baden-Württemberg wäre das erste deutsche Bundesland mit einer solchen Vorschrift.
Untersteller verwies darauf, dass ohne einen weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien weder die Energiewende gelinge noch die Klimaschutzziele erreicht würden. Zudem seien Photovoltaik, Windkraft, Biomasse und Co. wichtig, um die Versorgungssicherheit Baden-Württembergs zu gewährleisten, so Untersteller.
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Alles gut – solange alternativ auch die Installation eines Sonnenkollektors anerkannt wird. Es nützt dem Klimaschutz wenig, wenn z. B. ein EFH-Neubau verpflichtend mit 4 kW peak Photovoltaik ausgestattet wird, aber im Keller eine ineffiziente Luft-Wasser-Wärmepumpe weit mehr Strom als nötig verbraucht oder ein Gaskessel die Wärmeerzeugung sogar zu 100% übernimmt, weil der erzeugte Solarstrom einfach im Haushalt verbraucht wird.
Mein Vorschlag für die Umrechnung:
1 kW peak Photovoltaik entspricht 1000 kWh jährlichem Kollektorertrag nach Solar Keymark (Würzburg, 50 °C)
Es geht ja um Neubauten – ab dem Jahr 2022.
Und eine Wärmepumpe liefert warmes Wasser auch im Winter. Und liefert nicht das 3x Wärme im Sommer, sondern nur soviel, wie gewünscht wird, die überschüssige Elektrizität kommt ins Stromnetz und/oder kann die Klimaanlage versorgen.
Der erste Einwand gegen eine PV-Pflicht für Neubauten wird lauten: „Da wir das Bauen ja noch teurer und damit für viele unerschwinglich“.
Dem könnte das Umweltministerium mit einer Kalkulation begegnen bei der die KFW über ein Darlehen die Finanzierung übernimmt und die Tilgung des Darlehens über die Stromrechnung erfolgt. So könnte man dem Bauherrn/der Baufrau klar machen, dass sich die Baukosten durch die PV-Anlage überhaupt nicht erhöhen sondern, dass über die Jahre sogar noch ein Gewinn herausspringt.
Und schon hätten die Gegner der PV-Pflicht ein wesentliches Argument weniger.
Und die unsägliche Steuer und Bürokratie abschaffen.
Das unnötig wie ein Kropf. Wer bezahlt dann den Steuerberater?
Klingt für mich nach Beschäftigungs Maßnahme
Sehr geehrter Herr Umweltminister Franz Untersteller,
ich kann Herrn Axel Horn nur zustimmen. Sie als grüner Politiker sollten wissen, dass auch die Solarthermie eine sehr effiziente Möglichkeit ist, Sonnenenergie zu ernten. Man kann mit der Solarthermie auf weniger Fläche mehr Energie ernten, als mit Photovoltaik. Das interessante daran ist, dass wir in Wohngebäuden mehr als 85 % des gesamten Energieverbrauchs zum Heizen benötigen. Was gibt es also besseres, als mit der Kraft der Sonne warmes Wasser für die Heizung und zum Duschen zu erzeugen, es vor Ort zu speichern und ohne Transportverluste zu verbrauchen.
Die Solarthermie hat in Deutschland nur leider keine Lobby.
Wie wäre es also mit einer „Pflicht zur Installation von Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie“, die solarthermische Anlagen mit einschließen würde?
Sehr geehrter Herr Eichhorn,
wann heizen wir denn? Nur im Winter, wenn keine Sonne scheint!
Da bringt der beste Kollektor nix, und im Sommer hab ich nix vom Kollektor weil wir keine Wärme brauchen.
Ergo – PV drauf und das Dach vollmachen bitte!
Sorry für die Thermie, aber das ist Evolution.
Thomas Simon
Hallo Herr Eichhorn, das Massive Problem an Solarthermie ist, dass Sie zum Heizen ganz und gar ungeeignet ist. Es gibt im ganzen Jahr etwa zwei Monate, an denen genügend warmes Wasser vorhanden ist zum heizen und tatsächlich auch geheizt wird. Das ist furchtbar ineffizient. Wenn überhaupt ergibt die Solarthermie nur für Warmwasser Sinn. Photovoltaik erzeugt dagegen selbst im Dezember bei schönem Wetter einiges an Strom.
ich würde lieber eine Aufdachdämmung bevorzugen. Wenn Solarthermie oder PV zur Pflicht wird, kann keine Aufdachdämmung mehr installiert werden. Ob mit einer 1 Modulanlage die Pflicht erfüllt ist, bleibt fraglich und wo soll dann die Grenze sein.
… man kann trotz Aufdachdämmung eine PV Anlage installieren
… und wieder zwingt die Regierung die Leute, die nur wohnen wollen, als Betreiber einer PV-Anlage mit Gewinnabsicht, in die Unternehmerschaft, zusätzliche Steuererklärungen abzugeben und sich noch transparenter gegenüber dem Finanzamt zu machen. Aber für „die gute Sache“ kann man heutzutage wohl alles beschliessen.
„…Betreiber einer PV-Anlage mit Gewinnabsicht,“
Eben das ist beim privaten „Häuslebauer“ normalerweise nicht der Fall!
Da beim Verkauf des Stroms an ein EVU mit den heutigen Preisen von unter 10 Cent/kWh KEIN Gewinn gemacht werden kann besteht keine Gewinnerzielungsabsicht und das Ganze läuft als Liebhaberei. Eine zusätzliche Steuererklärung und Unternehmensgründung ist daher nicht erforderlich!
Der „Gewinn“ bei einer PV-Anlage besteht darin, dass der im Haus verbrauchte Strom nicht für 30 Cent/kWh gekauft werden muss.
Die Mehrwertsteuer kann bei diesem Verfahren vom Finanzamt natürlich nicht erstattet werden, es rentiert sich aber trotzdem.