Das Klimapaket kann nun wohl doch noch vor Weihnachten final den Bundestag und den Bundesrat passieren. Im Vermittlungsausschuss erzielten Bund und Länder in drei strittigen Kernpunkten Einigkeit. Das Kompromisspapier, das pv magazine vorliegt, sieht vor, dass die Emissionszertifikate, die 2021 für Heiz- und Kraftstoffe ausgegeben werden, bei einem Preis von 25 Euro starten sollen. Die Bundesregierung wollte mit einem Preis von 10 Euro starten, der allerdings als unzureichend kritisiert wurde. In den Jahren bis 2024 wird der CO2-Preis kontinuierlich um 5 Euro erhöht. Im Jahr 2025 soll er dann bei 55 Euro pro Emissionszertifikat liegen und für 2026 ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro eingeführt werden, wie aus dem Papier hervorgeht.
Die zusätzlichen Einnahmen aus dem Emissionshandel sollen zur Senkung der EEG-Umlage und Anhebung der Pendlerpauschale genutzt werden. Fernpendler sollen ab 2024 dann acht Cent pro Kilometer erhalten. Konkrete Vorgaben zur Absenkung der EEG-Umlage sind dagegen in dem Kompromiss noch nicht enthalten. Bisherige Pläne sahen vor ab 2021 die EEG-Umlage zunächst um 0,25 Cent pro Kilowattsunde reduzieren. In den Folgejahren sollte dieser Betrag zur Entlastung dann steigen: 2023 war eine Absenkung von 0,625 Cent pro Kilowattstunde bei der EEG-Umlage vorgesehen.
Der dritte Punkt, in dem sich beide Seiten im Vermittlungsausschuss nun verständigt haben, betrifft die faire Verteilung der Lasten des Klimaschutzprogramms 2030. Der Bund hat den Ländern für die Jahre 2021 bis 2024 gleiche Umsatzsteuerfestbeträge in einem Gesamtvolumen von 1,5 Milliarden Euro zugesichert, wie es in der Einigung heißt.
In seiner Sitzung am 29. November hatte die Länderkammer für Teile des Klimapakets den Vermittlungsausschuss angerufen, um Nachbesserungen zu erreichen. Nach der am Montag erzielten Einigung bei den Kernfragen soll nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa-AFX der Vermittlungsausschuss am Mittwoch nochmals tagen. Sollte dabei eine abschließende Einigung erzielt werden könnten die offenen Teile des Klimapakets direkt danach im Bundestag und am Freitag im Bundesrat final noch beschlossen werden und damit die ersten Änderungen, wie die Senkung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets zum 1. Januar noch in Kraft treten.
„Das ist ein sehr gutes Signal für den Klimaschutz – und ein Lichtblick nach den enttäuschenden Ergebnissen der UN-Klimakonferenz in Madrid“, erklärte Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des BDEW, zur Einigung. „Mit dieser Einigung zeigen die Bundesregierung und die Regierungen der Länder, dass sie beim Emissionshandel doch ernsthafte Schritte gehen wollen. Der Einstiegspreis von 25 Euro pro Tonne CO2 im Verkehrs- und Gebäudesektor entspricht – wie von uns gefordert – dem Zertifikatepreis im europäischen Emissionshandel.“ Andreae begrüßte zudem, dass die Einnahmen zur zusätzlichen Senkung der EEG-Umlage genutzt werden sollen. „In Zeiten, in denen die staatlichen Abgaben und Umlagen über die Hälfte des Strompreises ausmachen, wäre das ein wichtiges Signal an die Verbraucher. Zum anderen würden umweltfreundliche strombasierte Anwendungen wie die Elektromobilität oder Wasserstoff wettbewerbsfähiger gegenüber fossilen Energieträgern wie Heizöl, Benzin oder Diesel werden.“
„Endlich ein Signal“, hieß es auch vom Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne). Die ETS-Preise dürften sich im Kontext des Green Deals der Europäischen Union in den nächsten Jahren relevant nach oben bewegen. Insofern sei es auch folgerichtig, dass der nationale CO2-Preis bei Brenn- und Kraftstoffen bis 2025 auf 55 Euro/Tonne ansteigen soll, erklärte Geschäftsführer Robert Busch. „“Der jetzt endlich erkennbare CO2-Preis ist ein guter erster Schritt, aber kein Grund sich wieder hinzulegen. Damit die Kopplung der Sektoren wirklich erfolgreich sein kann, muss dringend die vollständige Reform des Abgaben- und Umlagensystems folgen.“ Der bne fordert auch weiterhin, dass eine CO2-Bepreisung nur rechtssicher durch die Inegration in die Energiesteuer umgesetzt werden könnte.
Auch der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) hält die Erhöhung für gut, weist aber ebenfalls auf die juristischen Bedenken bei der Umsetzung sowie weitere Schwierigkeiten in Deutschland hin. „Insgesamt muss die deutsche Politik die Energiewende jedoch viel entschlossener angehen, Hindernisse beim Ausbau der Erneuerbaren abbauen und endlich faire Wettbewerbsbedingungen für saubere Technologien liefern“, kommentiert Verbandspräsidentin Simone Peter.
Anmerkung der Redaktion: Der Artikel wurde mit den Statements von bne und BEE nachträglich ergänzt.
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Seehr Gut!
Bei dem ganzen Kompromiss fehlt mir trotzdem ein Signal, wann und wie die energieintensiven produzierenden Unternehmen mit in die EEG Umlage mit eingebunden werden.
Die Unternehmen lachen sich seit 20 Jahren ins Fäustchen und verbrauchen weiterhin ca. 50% des Stromverbrauches, ohne in irgendeiner Form der Energiewende beteiligt zu werden.
Oder etwa doch?
Aber sicher doch? Es keine EEG-Befreiung, nur eine Rabattierung bei sehr hohem Stromverbrauch erst ab 1 GWh/a. Bis 1 GWh ist sie voll zahlbar, darüber bis 10GWh abzgl. 10% Rabatt usw..
In Summe sollen ca. 1/5 des Industriestrommverbrauches rabattiert sein.
Ich habe also eine Ahnung, ob Industrie zahlt! Aber keine Ahnung heißt ja nicht dass ich still bin.
Lieber Peter Rentfort, leider stimmt ihre Erklärung nicht. Der Rabatt beträgt nicht 10 %, was nicht mal der Rede wert wäre, sondern zwischen 1 und 10 Mill. kWh werden überhaupt nur noch 10 % der Umlage fällig. Bei einem Stromverbrauch über 10 Mill. fällt nur noch eine Anteil von 1 % an. Die Rabatte betragen also 90 % und in der nächsten Stufe 99 %.