Wie weit der 52-Gigawatt-Deckel noch entfernt ist und was passiert, wenn er erreicht wird

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Seit Monaten reißt die Debatten über den 52-Gigawatt-Deckel im EEG nicht ab. Potenzielle Investoren sind zunehmend verunsichert, ob sie noch in eine Photovoltaik-Anlage investieren sollen und ob sie den Netzanschluss rechtzeitig vor einem Erreichen der Grenze sicherstellen können. Mit einer installierten Leistung von 52 Gigawatt soll nach dem aktuellen EEG die Solarförderung für Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt auslaufen. Der politische Willen, den Deckel ersatzlos aus dem Gesetz zu streichen, ist bekundet, allein es fehlen die Taten.

Hinzu kommt, die Photovoltaik befindet sich derzeit in einer Art „Geiselhaft“ für die Windkraft. Die restriktiven Abstandsregeln fpr neue Windparks will die SPD auf jeden Fall verhindern. Als Konsequenz fielen die geplanten EEG-Änderungen – darunter eben die Streichung des Photovoltaik-Deckels – zumindest zwischenzeitlich aus dem Kohleausstiegsgesetz. Der komplette Entwurf wird von einer zur anderen Sitzung verschoben, so dass das Kabinett bisher noch nicht darüber beraten hat. Eigentlich war die Verabschiedung schon für den November geplant. Auch die Sitzung am 3. Dezember ist nun verstrichen, ohne dass sich das Kabinett mit dem Kohleausstiegsgesetz befasst hat. Wann es auf der Tagesordnung stehen wird, ist unklar. Ebeso die Tatsache, ob die EEG-Änderungen dann doch im Entwurf enthalten sind oder nicht.

Ungeachtet dessen wird seit längerem wild spekuliert, wann in Deutschland eine installierte Photovoltaik-Leistung von 52 Gigawatt erreicht sein wird. Experten gehen von Mitte nächsten Jahres aus, wobei die Prognosen zwischen Frühjahr und Herbst schwanken. Komplizierter wird das ganze Thema, da nicht alle Photovoltaik-Anlagen in die Berechnung für den 52 Gigawatt Deckel einbezogen werden. Auf Nachfrage von pv magazine erklärte ein Sprecher der Bundesnetzagentur, dass mit Stand 31. Oktober 2019 der Zubau aller Photovoltaik-Anlagen, die auf den 52-Gigawatt-Förderdeckel angerechnet werden, bei 49,213 Gigawatt lag. In diesen Zahlen sei auch der Rückbau von Photovoltaik-Anlagen berücksichtigt. Generell würden nur Photovoltaik-Anlagen eingerechnet, die in Betrieb sind, wie der Sprecher weiter erklärte. Die Photovoltaik-Anlagen, die mit einem Zuschlag aus den Sonderausschreibungen realisiert werden, oder keine Zahlungen nach Artikel 19 EEG in Anspruch nehmen, werden hingegen nicht auf den Photovoltaik-Deckel angerechnet.

Auch wenn nur Photovoltaik-Anlagen, die bis zum 30. Juni 2019 im Marktstammdatenregister gemeldet wurden, passen die 47,351 Gigawatt nicht zu der anderen Erhebung, die sich auf die installierte Photovoltaik-Leistung bezieht, die auf den Deckel angerechnet wird.

Grafik: Bundesnetzagentur

Im Widerspruch zu diesen Angaben stehen die Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur in ihrer Kraftwerksliste. Dort wird eine installierte Nettoleistung von 47,351 Gigawatt für die Photovoltaik angegeben (siehe Grafik). Die letzte Aktualisierung stammt dabei aus dem November 2019, wobei jedoch nur EEG-Anlagen bis zum 30. Juni ausgewertet wurden.

Somit beträgt die Differenz nicht knapp zwei Gigawatt, da zwischen Juli und Oktober rund 1,2 Gigawatt zugebaut wurden. Die Bundesnetzagentur ist derzeit dabei, zu eruieren, wie der Unterschied zustande kommt, wie der Sprecher der Bonner Behörde versicherte.

„Die Kraftwerksliste berücksichtigt die Nettoleistung alle Kraftwerke, die in das öffentliche Netz einspeisen und einen Zahlungsanspruch nach dem EEG haben. Deshalb sollte sich der 52-Gigawatt-Deckel auf die Daten der Kraftwerksliste der Bundesnetzagentur beziehen“, fordert Bruno Burger vom Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme.

Der Unterschied könnte wichtig werden, würde er bei dem derzeitigen Zubauniveau den Investoren und der Politik gleichermaßen zumindest einige Monate Luft verschaffen, um noch Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt mit Förderung realisieren zu können.

Der Sprecher der Bundesnetzagentur erklärte, wann genau die Solarförderung für Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt nach der derzeitigen Regelung enden würde. „Bei Erreichen des Photovoltaik-Förderdeckels verringern sich die anzulegenden Werte zum ersten Kalendertag des zweiten auf die Überschreitung folgenden Kalendermonats auf null.“ Als Beispiel führte er aus, wenn der Photovoltaik-Deckel im September überschritten wird, gilt für alle Neu-Inbetriebnahmen ab November, dass sie keine Vergütung mehr erhalten. Die im September und Oktober gemeldeten neu in Betrieb genommenen Photovoltaik-Anlagen erhielten hingegen noch die volle Förderung.

Im Klartext bedeutet dies: Da die Bundesnetzagentur die Zubauzahlen immer mit einer Verzögerung von einem Monat bekannt gibt, wird mit Verkünden des Erreichens der 52 Gigawatt installierten Photovoltaik-Leistung keine Vergütung mehr gezahlt.*

*Anmerkung der Redaktion: Der letzte Satz wurde zur Präzisierung nachträglich am 6.12.2019, 10:00 Uhr eingefügt.

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