Landgericht Mannheim entscheidet in einem von zwei Solaredge-Patentklagen zugunsten von Huawei

Teilen

von pv magazine global

Das Landgericht Mannheim hat am vergangenen Dienstag (19. November) entschieden, dass der chinesische Wechselrichter-Hersteller Huawei keine Verletzungen in einer der beiden Patentklagen des israelischen Konkurrenten Solaredge begangen hat. „Das Gericht hat die Anhörung für den anderen Fall wegen unzureichender Beweise verschoben“, erklärte das chinesische Photovoltaik-Unternehmen in einer Veröffentlichung vom Mittwoch. „Der Richter erklärte, dass Huawei das Patent in Bezug auf Optimierer und Wechselrichter-Architektur nicht verletzt habe, und wies die Klage von Solaredge direkt ab“, so Huawei weiter.

Huawei hat zudem bekannt gegeben, dass das Europäische Patentamt (EPA) am vergangenen Donnerstag (21. November) nach Anhörung eines von Huawei gegen Solaredge eingeleiteten Patentverfahrens beschlossen habe, das Patent auf die mehrstufige Wechselrichter-Topologie des israelischen Konkurrenten zu widerrufen. „Das Europäische Patentamt hat entschieden, dass das Solaredge-Patent keinen innovativen Schritt nach vorn darstellt und die Erteilung des Patents widerrufen wird“, sagte der chinesische Photovoltaik-Hersteller.

„Wir sind zuversichtlich, dass wir unsere technologischen Innovationen schützen können und werden dies auch weiterhin tun“, antwortete Solaredge in einer Erklärung gegenüber pv magazine. „Patentverletzungsverfahren sind ein Marathon, kein Sprint und durchlaufen in Deutschland fast immer mindestens zwei bis drei Instanzen. Wenn der Gegner gewinnt, legt der Kläger Berufung ein, wenn der Kläger gewinnt, legt der Gegner Berufung ein“, erklärte das Unternehmen.

Ein Sprecher von Solaredge fügte hinzu, dass das Unternehmen mit den Schlussfolgerungen des Gerichts nicht zufrieden sei und dass es diese Entscheidung vor dem Berufungsgericht anfechten könne, was die Möglichkeit gebe, eine weitere Meinung zu erhalten. „Wir wurden durch die zweite Anhörung ermutigt, in der das Gericht der ersten Instanz angab, einen Gerichtssachverständigen zur Analyse der Geräte von Huawei zu benennen“, erklärte der Sprecher weiter. Solaredge plane auch, die Entscheidung des Europäischen Patentamts zu hinterfragen. „Wir beabsichtigen, gegen diese Entscheidung Berufung einzulegen“, sagte Solaredge ebenfalls. Wegen seines Patent-Innovationsprogramms verfüge das Unternehmen über ein starkes Portfolio mit mehr als 300 Patenten und weiteren 200 Anmeldungen in der Pipeline. Solaredge werde weiterhin seine großen Investitionen in Forschung und Entwicklung vor Diebstahl geistigen Eigentums schützen, so das Unternehmen.

Die erste der beiden Klagen, die sich auf die DC-optimierte Wechselrichter-Technologie von Solaredge bezieht, wurde von dem israelischen Unternehmen im Juni 2018 beim Landgericht Mannheim eingereicht. Der zweite Fall, der aus zwei weiteren Verfahren vor demselben Gericht besteht, in denen behauptet wird, dass Huawei zwei weitere seiner Patente verletzt habe, wurde einen Monat später von Solaredge eingereicht.

Das Landgericht Mannheim bestätigte pv magazine, dass in dem Verfahren (2 O 112/18) ein klageabweisendes Urteil ergangen sei. Für den zweiten Fall (2 O 113/18) sei ein Verkündungstermin für den 7. Januar 2020 anberaumt worden.

Darüber hinaus hat Solaredge Anfang Oktober vor den Landgerichten Jinan und Shenzhen in China drei weitere Klagen wegen Patentverletzung gegen Huawei eingereicht. Gleichzeitig gab Huwaei bekannt, dass sie auch drei Patentklagen gegen Solaredge beim Guangzhou Intellectual Property Court in China eingereicht hatte, in denen sie dem israelischen Konkurrenten vorwerfen, dass Huaweis Patente für Wechselrichter-Spannungsanpassungen und Optimierer-Steuerungslösungen verletzt zu haben.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Popular content

Bayern will 0,3 Cent/kWh Abgabe für große Solarparks verbindlich machen
19 Dezember 2024 Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab fünf Megawatt sowie Windkraftanlagen sollen unter die heute vom bayrischen Kabinett verabschiedete Regelung fallen...