Zollfahnder ermitteln wegen falsch deklarierter Solarmodule aus China gegen IBC Solar

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Die seit mehr als einem Jahr aufgehobenen Mindestimportpreise für in China produzierte kristalline Solarmodule beschäftigen weiterhin die Behörden. Wie das Zollfahndungsamt München am Freitag mitteilte, ermitteln Nürnberger Zollfahnder und die Staatsanwaltschaft Hof gerade wegen Steuerhehlerei gegen eine Photovoltaik-Firma in Oberfranken. Bereits Ende Oktober wurden demnach der Firmensitz und die privaten Wohnungen der Vorstände durchsucht. Die Auswertung der zahlreich sichergestellten Firmenunterlagen, insbesondere in digitaler Form, dauere noch an.

Mittlerweile kam heraus, dass es sich bei dem betreffenden Photovoltaik-Unternehmen um IBC Solar mit Hauptsitz in Bad Staffelstein handelt. Dies bestätigte eine Sprecherin auf Anfrage von pv magazine. „Wir kooperieren vollumfänglich mit den Behörden und sind selbst noch dabei den Sachverhalt zu evaluieren. Daher können wir zum laufenden Verfahren derzeit noch keine Aussage treffen“, erklärte sie weiter.

Dem Unternehmen wird vorgeworfen, zwischen März 2015 und August 2016 in knapp 60 Fällen falsch deklarierte Solarmodule aus China erworben zu haben. Diese seien bei der Zollabfertigung mit den vorgeblichen Ursprungsländern Indien, Taiwan, Malaysia oder Vietnam deklariert worden, was zu einer Hinterziehung von Einfuhrabgaben in Höhe von rund 23 Millionen Euro geführt habe. Wie das Zollfahndungsamt München weiter mitteilte, hätten die Fahnder im Zuge anderweitiger Ermittlungen festgestellt, dass der Importeur und Lieferant der aus China stammenden Solarmodule bei der Zollabfertigung die tatsächliche Herkunft absichtlich verschleierte, um somit die seinerzeit fällig werdenden Antidumping- und Ausgleichszölle für Solarmodule aus China zu sparen. Zu weiteren Auskünften war die Behörde aufgrund der laufenden Ermittlungen nicht bereit.

Inzwischen hat IBC Solar mitgeteilt, selbst Opfer eines Betrugs geworden zu sein. Es sei von Importeuren  getäuscht worden (siehe Pressemitteilung).

Bereits im Herbst 2017 waren erste Urteile am Landgericht Nürnberg-Fürth nach Ermittlungen gegen vier Personen wegen der gewerbs- und bandenmäßigen Steuerhehlerei im Zusammenhang mit dem An- und Verkauf von Solarmodulen aus China ergangen. Die Fälle, bei denen es um Steuerhinterziehung in Höhe von etwa 110 Millionen Euro geht, stehen im Zusammenhang mit dem chinesischen Modulhersteller Risen. Diverse weitere Verfahren in diesem Feld sind bereits gelaufen oder noch anhängig. Und im Mai 2019 kam es wegen des Verdachts auf banden- und gewerbsmäßigen Schmuggel von Solarmodulen zu Festnahmen auf der Intersolar Europe, wie der Zoll pv magazine bestätigte. Auf der Intersolar und auf der Solarmesse SNEC in Shanghai machten damals Gerüchte die Runde, wonach auch dieser Fall Führungspersonen von Risen betreffe.

Nach Schätzungen von EU Prosun lag der Schaden für die europäischen Steuerzahler durch die Umgehungen der Mindestimportpreise aus dem Undertaking sowie Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle bei jährlich bis zu 400 Millionen Euro. Die Maßnahmen gegen die aus China exportierten Solarmodule waren Ende 2013 von der EU-Kommission auf Antrag von EU Prosun beschlossen worden. Im September 2018 lief das Undertaking aus, nachdem Brüssel gegen eine erneute Auslaufprüfung votierte.

Anmerkung der Redaktion: Der Artikel ist am 22.11.2019, 14:15 Uhr, mit der Bestätigung und dem Statement von IBC Solar ergänzt worden.

Anmerkung der Redaktion: Am 22.11.2019 um 18:00 hat IBC Solar mit der Pressemitteilung reagiert, selbst Opfer eines Betrugs geworden zu sein. Der Artikel wurde entsprechend ergänzt.

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