Stecker-Solar-Geräte speisen üblicherweise wenig bis gar keinen Überschussstrom ins Netz oder der eingespeiste Strom wird weder abgerechnet noch vergütet. Sie dienen der teilweisen Eigenversorgung des privaten Haushalts mit Solarstrom. Eine Gewinnerzielungsabsicht im gewerblichen und steuerlichen Sinn ist damit in der Regel nicht verbunden.
Wenn gar kein Strom ins Netz abgegeben wird, ist das Gerät für das Finanzamt nicht relevant. Eine steuerliche Behandlung und Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt ist dann nötig, wenn regelmäßig Strom ins Netz eingespeist und dieser vergütet wird. Dann muss die umsatzsteuerliche Behandlung geklärt werden. Im einfachsten Fall wählt der Nutzer die Kleinunternehmerregelung und ist damit von der Umsatzsteuer befreit.
Wird mit der Stromeinspeisung eine Gewinnerzielung beabsichtigt oder faktisch erreicht, muss das Stecker-Solar-Gerät auch ertragssteuerlich beim Finanzamt gemeldet werden. Es ist dann jährlich der Gewinn zu ermitteln und zu versteuern. Abwenden lässt sich das, indem man dem Finanzamt plausibel darlegt, dass mit der Einspeisung des Stroms langfristig kein Gewinn erzielt wird.
Keine Äußerung der Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung hat sich bisher noch nicht dazu geäußert, ob schon eine nur gelegentliche Einspeisung von wenigen Kilowattstunden Solarstrom ausreicht, die steuerliche Meldepflicht gegenüber dem Finanzamt zu begründen. Sofern nur wenige Kilowattstunden gelegentlich ins Netz gespeist werden, empfehlen Steuerberater eine Meldung beim Finanzamt, etwa in dieser Form:
„Sehr geehrtes Finanzamt, ich speise mit einem Stecker-Solar-Gerät gelegentlich wenige Kilowattstunden Strom ins Netz. Ich erhalte dafür eine geringe/keine Vergütung vom Netzbetreiber. Ich gehe nicht davon aus, dass ein ertragssteuerlicher Sachverhalt gegeben ist, informiere Sie aber aus formalen Gründen.“
Ist der Betreiber eines solchen Geräts allerdings bereits unternehmerisch tätig und arbeitet das Gerät im steuerlichen Sinn gewinnbringend, muss er die Gewinne versteuern. Bei der Umsatzsteuer ist dann die für die unternehmerische Tätigkeit geltende Regelung anzuwenden (bei Umsatzsteuerpflicht ist dann Vorsteuererstattung möglich und gegebenenfalls für Einspeisung und Eigenverbrauch Umsatzsteuer abzuführen).
Beispielrechnung für ein von einer Privatperson betriebenes Stecker-Solar-Gerät:
- Solarmodul mit 300 Watt Peakleistung
- Jährliche Erzeugung: 250 Kilowattstunden
- Kosten: 400 Euro inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer (Betreiber wählt Kleinunternehmerregelung)
- Einspeisung ins Netz: 50 Kilowattstunden
- Selbstkosten Solarstrom pro Kilowattstunde: 400 Euro/20 Jahre = 20 Euro pro Jahr/250 Kilowattstunde = 0,08 Euro
- Einspeisevergütung: 50 Kilowattstunden x 0,1018 Euro = 5,09 Euro
- Eigenverbrauch 200 Kilowattstunden x 0,08 Euro = 16 Euro
Ertragssteuerliches Ergebnis:
Einnahmen: 16 + 5,09 = 21,09 Euro
Ausgaben (Abschreibung pro Jahr 400 Euro/20 Jahre): 20 Euro
Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben): 21,09 minus 20 = 1,09 Euro
Formale Pflicht zur Gewinnversteuerung
Formal wäre das Stecker-Solar-Gerät ertragssteuerlich beim Finanzamt zu melden und der Gewinn zu versteuern. Bei einem Steuersatz von 30 Prozent wären 0,33 Euro Steuern zu zahlen.
Verlangt der Netzbetreiber für die Messung oder Abrechnung der Einspeisung Gebühren von beispielsweise 10 bis 20 Euro, würden diese ertragssteuerlich ebenfalls zur Liebhaberei führen.
Was übrigens nicht heißt, dass sich die Anschaffung nicht lohnt. In unserem Beispiel spart der Betreiber pro Jahr 200 Kilowattstunden, die er sonst für etwa 27 Cent einkaufen müsste, also 54 Euro. Demnach hätte sich die Anschaffung schon nach sieben Jahren amortisiert. Das ist ähnlich kurz wie beim Austausch eines alten Kühlschranks gegen ein neues, energiesparendes Modell. (Thomas Seltmann)
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Hallo
Als wenn die nichts anderes zu tun haben, aber so ist es nun mal wo es troft da müssen wir was unterstellen , wo es läuft da lass es laufen.
Hallo, das ist ja mal eine interessante Betrachtungsweise. Ich habe mich für ein Balkonkraftwerk entschieden um diesen bürokratischen Aufwand nicht zu haben. Es macht wenig Sinn wegen 50 kwh möglicher Einspeisung einen zweiten Zähler einzubauen und eeg zu beantragen. Bei modernen Stromzählern mit Rücklaufsperre kann nur physikalisch Strom eingespeist werden. Dieser Strom wird aber nicht erfasst und nicht vergütet. Aus meiner Sicht machen die kleinen Anlagen nur so Sinn.
Mfg Christian
Wenn ich mit meinen ’stecker-solar-gerät‘ so ins Netz einspeisen, kann das im Normalfall, also mit einem digitalen zähler, der üblicherweise jetzt Standard ist nicht abgerechnet werden, da dieser eine rücklaufsperre hat…nur die ‚alten‘ mit der sich drehenden Scheibe können sich rückwärts drehen…also speist man den Überschuss quasi ungezählt und unentgeltlich ein…siehe Christian…
Gibt es denn keine Anlage mit Speicher mit der man Raum für Raum outarg werden kann z b. Das man das man direkt an die Sicherung anklemmt und das Netzkabel dafpr abklemmt.. Weis ja nicht ob das geht… Bin kein Elektriker… War nur so eine Idee..????
Ja aber für die Steuer lohnt sich dann auf jeden Fall ein Firmen A uto. Das macht die Verluste größer und senkt die Einkommens Steuer denn das Auto fährt den ganzen Tag Reklame für die eine grüne kwh die man einspeisst und ist damit dann absetzbar . So spart Mann heute.machen doch alle Firmen
Warum werden Photonenelektronen anders behandelt als Tomaten. Niemand (okay, die Herren Röttgen/Gabriel/Altmaier schon) käme auf die Idee, für selbstgezogene Tomaten eine prozentuale Mautabgabe bei Edeka/REWE/Lidl/Aldi/etc. zu fordern.
Aber im Bereich der Energiewirtschaft denken wir mittlerweile alle in Sphären die vom INSM diktiert werden.
Balkonkraftwerke – Machen, jetzt, sofort !
Kleiner Hinweis:
Die Berechnung der Einnahmen ist fehlerhaft. Für den Eigenverbrauch müssen als pauschalierter geldwerter Vorteil 20 Ct/kWh angesetzt werden (erlaubt die Finanzverwaltung aus Vereinfachungsgründen anstelle des Grundtarifs des jeweiligen Stromanbieters) und nicht 8 Ct. Damit ergibt sich ein Rohgewinn vom 25,09 €/a.
Das ist zwar auch immer noch ein Bagatellbetrag, aber die Masse macht’s bekanntlich. Und natürlich freuen sich die Mitarbeiter der Finanzverwaltungen, hierbei mit etaws Sinnvollem konfrontiert zu sein, stellt doch die Nichtversteuerung eine schwere Straftat dar (Ironie off).
Und noch ein Fehler ist in der dargestellten Rechnung enthalten: Im Jahresdurchschnitt werden in einer modernen Wohnung nicht nur 20%, sondern eher 30-50% des erzeugten Solarstroms nicht selbst verbraucht, sondern (unfreiwillig) ins Netz eingespeist. Insbesondere wenn man eine größere Anlage mit z.B. 2 Standardmodulen installiert hat. Man sollte langsam mal anfangen, mit diesen Milchmädchenrechnungen der Steckermodul-Verklopper aufzuräumen und hier mit realen Zahlen zu arbeiten. Ich finde das Thema zwar gut und würde mir selbst auch sofort ein Steckermodul installieren (leider bei mir nicht möglich), aber wenn man nicht ständig zuhause ist und Halogenlampen tagsüber an hat, ist da halt kaum Verbrauch, wenn die Sonne scheint. Aber man tut in jedem Fall was für den Klimaschutz – und die Nachbarn freuen sich dann auch über etwas geringere Stromrechnungen…
ich soll für ein vorgesehenes Balkonkraftwerk einen 2-Richtungszähler einbauen lassen. Einspeisevergütung wird nicht beantragt. Wofür da etwas gezählt werden soll, habe ich nicht verstanden.
Warum muß beim Balkonkraftwerk eine Einsparung als Gewinn versteuert werden? Wovon soll diese Steuer bezahlt werden, wenn keine Einnahmen aus einem Stromverkauf vorhanden sind? Ich bezahle doch auch keine Steuer auf eingesparte Mieten beim Hausbau, oder auf Weihnachtsgeschenke, weil ich mir die Kosten dafür gespart habe.
Jetz mal ehrlich: ist es wirklich so schwierig ein tragendes Modell zu kreieren?
Pos 1
Balkon oder Dachmodul liefert x kWh
Es besteht keinerlei Absicht zur Einspeisung oder Gewinnerzielungsabsicht
Versorger muß verplichtend sicherstellen, einen Zähler mit Rücklaufsperre zu verbauen
Keinerlei Aktion mit Finanzamt
Pos 2
Balkon oder Dachmodul liefert x kWh, die offensichtlich den privat entnommenen Stromverbrauch überschreiten wird.
Es besteht aufgrund der Größenordnung Strom-Spitzen-Leistung vs. Eigenverbrauch die Absicht zur Einspeisung und einer Gewinnerzielungsabsicht
Versorger muß verplichtend sicherstellen, einen Zähler mit beiden Stromflussrichtungen zu verbauen
Einspeisemenge kWh/a und €/a ist dem Finanzamt mit zu teilen
Erzielter jährl. Gewinn entscheidet über Kleinunternehmerregelung oder zwingende Gewerbeanmeldung.
Konfusion rührt daher, da in der Vergangenheit weit höhere Vergütungen für Solarstrom bezahlt und über Jahre garantiert wurden, als für die eigenen Bezugskosten entstanden.
Daher haben viele PV einen separaten Einspeise-Zähler nebst sep. Abrechnung.
Bei Neuinstallationen sollte dieser Aspekt keinerlei Rolle mehr spielen, da die aktuellen garantierten Vergütungen für PV immer weit unter den eigenen Bezugskosten liegen dürften und insofern sich eine sep. Einspeisung kaum lohnen dürfte.
Als tragfähiges Geschäftsmodell sollte sich die Vermeidung von öffentlicher Stromeinspeisung etablieren.
……
Nur; welcher Verband oder welche Stadwerke machen jetzt den Anfang, diese einfache Regelung in Ihre Anschlußbedingungen festzuschreiben?
Thomas
Man kann sich ja noch einen Spaß machen und Verluste einige Zeit lang veranlassen mit Abos von PV-Magazinen anteilige Steuerberaterkosten einen Info-Ausflug nach München zur Solar-Messe ( Pauschalen für Verpflegung nicht vergessen) da gibts schon noch einiges….
@Thomas
eine Einspeisung erfolgt immer, wenn der Strom nicht selbst verbraucht wird oder man eine Inselanlage kauft.
Wenn Du eine Lösung weißt, wie man eine Einspeisung verhindern kann, wäre ich für Tipps dankbar.
@Quehl
„Wenn Du eine Lösung weißt, wie man eine Einspeisung verhindern kann, wäre ich für Tipps dankbar.“
Das geht mit sogenannten Grid-Free Invertern. Beispiel hier:
https://www.ev-power.eu/Solar-Systems/GridFree-AC-Inverter-with-limiter-1kW-SUN-1000GH-45-90V.html?cur=1
Die Teile gibt es in verschiedenen Leistungsklassen und mit unterschiedlichen PV-Spannungen. Damit muss auch nichts mehr gemeldet werden und kein Zähler getauscht werden.
Ich verstehe das eigentliche Problem offenbar nicht:
Der Energieversorger hat dafür zu sorgen, dass der Zähler sich nicht rückwärts drehen kann; dann wäre doch allen geholfen.
@georg
Folgende Nachteile bestehen bei oben genannten gridfree Invertern:
Technisch eine interessante Lösung, aber…
Man nutzt weiterhin den Netzanschluss. Es wird zwar keine Energie ins Netz gegeben aber die Anlage ist trotzdem mit dem Netz verbunden. Aus diesem Grund muss der Inverter alle Normen ( z. B Abschaltung ohne Netzspannung, Frequenz und Phase etc) einhalten. Bei der Installation muss dafür gesorgt werden, dass der Fühler in der Nähe des Verbrauchers installiert wird, was in der Regel nicht der Fall ist. Unter Umständen wird nach ausschalten des Verbrauchers doch über ein paar Sekunden Energie von Wechselrichter ins Netz gegeben aufgrund der notwendigen regel Trägheit. Dann sind sämtliche Anmeldearien für Kleinstanlagen einzuhalten.
Muss ich eine Solar Panel im Wert von unter 800,- netto 20 Jahre abschreiben?
Ich denke nicht. Die AfA für Geringwertige Wirtschaftsgüter ist ein Jahr!
Wenn sich der Zähler nicht rückwärts dreht: Schenke den Strom dem Netzanbieter und du hat eine Menge Schreibkram und Nerven gespart. Oder mach aus Gemeinheit einen Heizlüfter auf dem Balkon an (obwohl die Stromanbieter ja ökotechnisch echt gebeutelt werden). Die paar Cent kriegt man mit unserem Steuersstem nicht rentabel gemacht, zumal bei 9 Cent EInspeisevergütung minus Steuern minus eventueller Zählergebühr für moderne Zwei-Richtungs-Zähler. Bei mir zum Beispiel gehen realistisch und ohne Schmuh täglich bloß 400 W/h nach draußen. Also sagenhafte 3,6 Cent pro Tag gleich 10 Euro pro Jahr minus Steuern und Aufwand. Überleg mal deinen eigenen Stundenlohn und die Lebensqualität, die dir verlorengeht… Deine Frau kauft einen Edelschlübber und dein Solarertrag von drei Jahren ist perdü.
Das wäre auch meine Frage gewesen, aber ich werde das einfach mal so machen
Muss ich mich beim Finanzamt mit 6,2 kWh anmelden??
Frage:
Möchte ein balkonkraftwerk 600 Watt kaufen und privat auf mein Häuschen im europäischen Ausland installieren. Muss ich beim Kauf dann die MwSt. bezahlen….?
Ich verstehe nicht, wieso der Strom meiner PV Stecker Anlage den ich einspeisen nicht einfach gegengerechnet wird. Bsp.: Mir wurde schon ein digitaler Zähler verbaut. Dieser zeigt genau an wieviel kWh ich verbraucht und wieviel ich eingespeist habe. Jahresverbrauch 2400 kWh, Einspeisung 400 kWh.
Warum kann jetzt nicht einfach der Energiebetreiber hergeben und mir nur 2000 kWh berechnen. Dann zahle ich genau das was ich auch tatsächlich verbraucht habe? Warum so kompliziert?
Am besten die Energie in einen Akku stecken und auf die Vergütung verzichten und nicht anmelden.
Die Regeln sind so kompliziert, daß der Aufwand nicht lohnt. Dem Akkudoktor Andreas Schmidtz hat der Versorger geraten die Anmeldung wieder zurückzuziehen, weil selbst nicht mehr durchgeblickt. Es gibt auch keinen, der bisher verklagt wurde. Eine Klage würde Klarheit bringen – aber ich denke das wollen die Großen Spieler hier gar nicht. Sie haben kein Interesse Strom von Privatleuten zu überhöhten Preisen kaufen zu müssen. Bei der letzten Ausschreibungen Solar ist der Preis bis auf 4.44 Cent pro kWh gesunken. Tendenz weiter fallend. Die 3 Cent Marke wird wohl bald gebrochen werden.
Module mit 410 Watt gibt es inzwischen für 41 Euro. Die Versorger planen selbst riesige Solaranlagen.