Die eine Million Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen – die die Bundesregierung ursprünglich anstrebte – werden ein Traum bleiben. Im August waren in Deutschland rund 220.000 Elektrofahrzeuge zugelassen. Den Fahrern standen dabei rund 21.100 öffentliche Ladepunkte zur Verfügung. Dies zeigt, es hakt gleich an zwei Seiten – zum einen sind nur wenig attraktive Elektroauto-Modelle der Hersteller verfügbar, zum anderen ist die Ladeinfrastruktur nur unzureichend ausgebaut.
Zumindest letzteres will die Bundesregierung jetzt ändern und hat dafür am Montag den „Masterplan Ladeinfrastruktur“ verabschiedet. So sollen in den nächsten zwei Jahren 50.000 neue öffentlich zugängliche Ladepunkte entstehen. Der Ausbau soll dann flächendeckend und nutzerfreundlich fortgesetzt werden, um ausreichend Lademöglichkeiten für bis zu zehn Millionen elektrisch betriebene Fahrzeuge bis 2030 zur Verfügung zu haben. Um den Weg dorthin frei zu machen, sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen verbessert werden. So werden erstmals 2020 insgesamt 50 Millionen Euro als Förderung für den Aufbau privater Lademöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Auch für öffentliche Ladesäulen auf Kundenparkplätzen soll es im Frühjahr 2020 einen ersten Aufruf geben. Durch eine Versorgungsauflage soll zudem geregelt werden, dass an allen Tankstellen in Deutschland ebenfalls Ladepunkte angeboten werden, wie die Bundesregierung weiter erklärte.
Auch die Automobilwirtschaft und -industrie soll sich am Ausbau der Ladeinfrastruktur beteiligen. Erstere werde 15.000 öffentliche Ladepunkte bis 2022 beisteuern und letztere 100.000 Ladepunkte auf ihren Betriebsgeländen und angeschlossenen Händlernetz bis 2030 installieren. Auch die Energiewirtschaft habe Anstrengungen angekündigt, die noch in diesem Jahr konkretisiert werden sollen.
Die Umsetzung des „Masterplans Elektromobilität“ wird vom Bundesverkehrsministerium koordiniert. Es soll ab 2021 diesen alle drei Jahre evaluieren, um Hemmnisse zu erkennen und Fehlentwicklungen zu vermeiden.
Die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Kerstin Andreae, erklärte zu dem Beschluss: „Klar ist allerdings: Der Erfolg der Elektromobilität wird sich auch daran entscheiden, inwieweit die Möglichkeit besteht, das Fahrzeug zuhause oder am Arbeitsplatz zu laden – denn hier finden über 80 Prozent der Ladevorgänge statt. Deshalb müssen jetzt zügig die Hürden für den Einbau privater Ladeinfrastruktur fallen.“ Sie verwies auf einen pragmatischen Vorstoß des Bundesrats für die entsprechende Anpassung des Miet- und Wohnungseigentumsrechts. „Diesen Ball hätte die Bundesregierung unbedingt aufnehmen sollen. Jetzt ist der Bundestag am Zug, sich für die Länderinitiative stark zu machen. Vor diesem Hintergrund ist wichtig, dass der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur mit dem tatsächlichen Bedarf künftig synchron läuft“, so Andreae weiter.
Doch nicht nur Ladesäulen werden in Deutschland gebraucht, die Menschen müssen auch Elektrofahrzeuge kaufen (wollen). Bereits vor gut drei Jahren hatte die Bundesregierung als zusätzlichen finanziellen Anreiz die Kaufprämie eingeführt. Dieser Umweltbonus wird hälftig aus dem Bundeshaushalt und von den Autoherstellern finanziert. Bislang war die Nachfrage jedoch eher verhalten, teilweise auch weil die passenden Modelle fehlten. Anfang November hat sich die Bundesregierung auf einem Autogipfel nun über die Ausweitung und weitere Verlängerung der Prämie verständigt. Die nachgebesserte Förderrichtlinie muss noch von der EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt werden, ehe das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die großzügigeren Kaufprämien gewähren kann.
In der „Konzertierten Aktion Mobilität“ am 4. November wurde beschlossen, dass der Umweltbonus bis 2025 verlängert und deutlich erhöht wird, um für das Erreichen der Klimaziele 2030, bis dahin sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge auf deutsche Straßen zu bringen. So soll die Kaufprämie künftig für neue und auch „junge gebrauchte“ elektrisch betriebene Fahrzeuge gezahlt werden. Junge gebrauchte Elektrofahrzeuge seien solche, die weder als Firmen- noch als Dienstwagen des Ersterwerbers eine staatliche Förderung erhalten hätten sowie zwischen vier und acht Monate zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs zugelassen waren und maximal eine Laufleistung von 8000 Kilometern aufwiesen.
Kaufprämie steigt auf 6000 Euro
Mit der Neuregelung soll die Förderung von 4000 auf 6000 Euro für rein elektrische Fahrzeuge steigen. Für Plug-In-Hybride werden statt 3000 dann 4500 Euro als Kaufprämie gezahlt, jeweils wenn der maximale Nettolistenpreis die 40.000 Euro für ein Neufahrzeug nicht übersteigt. Sollte dieser zwischen 40.000 und 65.000 Euro liegen, dann wird künftig ein Umweltbonus für reine Elektroautos von 5000 Euro und für Plug-In-Hybride von 3750 Euro gezahlt. Auch künftig wurden die Ausgaben je zur Hälfte von der Bundesregierung und der Autoindustrie gezahlt. Ab 2020 sind Bundesmittel von 2,09 Milliarden Euro dafür vorgesehen.
Es gilt weiterhin das Windhund-Verfahren. Danach wird die Kaufprämie solange gezahlt, bis die Mittel vollständig ausgeschöpft sind, längstens jedoch bis 2025. Auch bei der alten Regelung war dies so vorgesehen, allerdings waren die Mittel bislang nur zu einem Bruchteil abgerufen worden. Die neue Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft, wie es von der Regierung hieß. Noch ist allerdings nicht klar, wann die beihilferechtliche Genehmigung genau erfolgen wird.
Im Bundeswirtschaftsministerium schätzt man, dass durch die Erhöhung des Nettolistenpreises für förderfähige Elektrofahrzeuge rund 650.000 bis 700.000 Autos gefördert werden können. „Das Bundeskabinett hat heute wichtige Weichen dafür gestellt, dass Elektrofahrzeuge immer mehr Einzug in unseren Alltag finden“, kommentierte Minister Peter Altmaier (CDU) den Beschluss.
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