Jinko Solar rechnet in Kürze mit Feststellung der Nicht-Verletzung der Patente von Hanwha Q-Cells in USA

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Die Jinko Solar Holdings Co. Ltd. hat am Mittwoch erklärt, sie rechnet damit, dass der Verwaltungsrichter des US ITC, der für die Untersuchung mit der Nummer 337-TA-1151 verantwortlich ist, in den nächsten zwei Wochen eine Anordnung erlassen wird. Diese werde besagen, dass dem Antrag von Jinko Solar auf summarische Feststellung der Nicht-Verletzung von Patenten stattgegeben werde.

Die Untersuchung folgt einer Klage von Hanwha Q-Cells aus dem März, bei der die Verletzung eines einzigen Patents gegen Jinko Solar geltend gemacht wurde. Im September habe der Verwaltungsrichter Inhalt und Umfang der Patentansprüche interpretiert, hieß es von Jinko Solar weiter. Am heutigen Mittwoch habe er nun den Antrag des chinesischen Photovoltaik-Herstellers auf summarische Entscheidung stattgegeben und die Anhörung auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Hintergrund einer solchen summarischen Entscheidung ist, dass der Richter entweder entscheidet, dass die Gegenseite keine ausreichende Grundlage für eine Klage hat, da es nicht ausreichend Fakten gibt, die diese stützen.  Mit dem Antrag will das betreffende Unternehmen daher erreichen, dass der Fall entweder gar nicht vor Gericht verhandelt wird oder die Richter nur zu Gunsten des Antragstellers entscheiden würden.

„Von Anfang an haben wir gesagt, dass die Beschwerden von Hanwha Q-Cells ohne technische oder rechtliche Grundlage waren. Sie waren nur dazu bestimmt, uns aufzuhalten“, sagte Kangping Chen, Vorstandschef von Jinko Solar. Er sei zufrieden, dass diese Position durch den Verwaltungsrichter des US ITC nun bestätigt worden sei.

Ein Statement von Hanwha Q-Cells zur Entwicklung des Verfahrens war zunächst nicht zu bekommen. Am Folgetag veröffentlichte das Unternehmen dann, dass es umgehend Berufung einlegen werde, wenn es zu der erwarteten Entscheidung des Verwaltungsrichters komme.

Neben Jinko Solar sind auch REC und Longi Solar von Hanwha Q-Cells beschuldigt worden, Patente des südkoreanischen Photovoltaik-Herstellers in den USA zu verletzen. Im Juni hatten Jinko Solar und REC gemeinsam einen Antrag auf Zwischenprüfung (IPR) des US-Patents Nr. 9.893.215 B2 eingereicht. Diesen begründeten sie damit, dass der Stand der Technik den Patentanspruch 215 B2  vorwegnehme oder diesen unter Berücksichtigung von fünf Grundeigenschaften der Technik bestätigte. Jinko Solar und REC erklären in der Petition vom Juni weiter, dass die Ansprüche 12-14 des Patents 215 ungültig seien, da sie dem Stand der Technik entsprechen würden. „Alle diese Gründe unterscheiden sich von den Nicht-Patentierbarkeitsgründen, die in der von Longi Solar am 13. Mai 2019 eingereichten separaten Petition zum Schutz geistigen Eigentums dargelegt sind“, heißt es weiter.

Parallel zu der Klage in den USA reichte Hanwha Q-Cells beim Landgericht Düsseldorf ebenfalls eine Beschwerde gegen Jinko Solar und REC ein. Hierbei geht es um die Verletzung des Patents EP 2 220 689 für seine Passivierungstechnologie bei Solarzellen. Die beschuldigten Hersteller wiesen die Vorwürfe auch in diesem Fall zurück. Ebenfalls im März reichte Hanwha Q-Cells in Australien eine Patentverletzungsklage gegen Jinko Solar und Longi Solar ein. Wenige Tage später wurde diese noch auf REC, Baywa re und Sol Distribution erweitert. Nach eigenem Bekunden will Hanwha Q-Cells erreichen, dass die Konkurrenten diese Technologie nicht nutzen dürfen und Produkte, in denen sie verwendet wird, in den jeweiligen Ländern nicht vertreiben dürfen.

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