Mit über 600 Teilnehmern und 27 Ausstellern war die „Österreichische Fachtagung für Photovoltaik und Stromspeicherung“ in Wien in dieser Woche sehr gut besucht. Neben zahlreichen Fachvorträgen insbesondere um das Thema wie Photovoltaik am besten gespeichert und genutzt werden könnte wurde mit Spannung erwartet, wie der Photovoltaik-Ausbau beschleunigt werden kann.
Von der letzten konservativen Regierung bereits offiziell beschlossenes Landesziel und Konsens in Österreich ist, dass bis zum Jahr 2030 der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen stammen soll. Für das Erreichen eines vollständig regenerativen Strommix müssten neben der traditionellen Quelle Wasserkraft insbesondere die Photovoltaik und Windkraft ausgebaut werden. Insgesamt 15 Gigawatt Photovoltaik würden für das Ziel bis 2030 benötigt. Doch wie so oft hakt es mit der Umsetzung: Bislang hat Österreich nur eine installierte Photovoltaik-Leistung von weniger als zwei Gigawatt bei einem relativ gleichbleibenden jährlichen Ausbau von unter 200 Megawatt in den letzten fünf Jahren.
Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des Branchenverbandes Photovoltaik Austria (PVA) hat das Ausbauziel nun einmal heruntergebrochen auf konkrete Ziele und Maßnahmen. Der Verband fordert klare Schritte und auch regulatorische Maßnahmen. So sollte in die Bauordnungen eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten aufgenommen werden:
- Einfamilienhäuser: 3 Kilowatt-Anlagen
- Mehrfamilienhäuser: 1 Kilowatt pro Wohneinheit
- Nicht-Wohngebäude: eine Photovoltaik-Leistung in Höhe von 30 bis 50 Prozent der Anschlussleistung
Dabei soll es auch möglich sein, die Photovoltaik-Verpflichtung durch externe Dienstleister andernorts bauen zu lassen. Um den Bau von Photovoltaik-Anlagen auf Industriehallendächern zu erleichtern, soll eine extra Reserve von 25 Kilogramm pro Quadratmeter als Lastannahme für Photovoltaik gleich verpflichtend mit eingeplant werden.
Und auch weitere wichtige Erleichterungen werden von PVA gefordert: So soll die in Österreich erforderliche Betriebsanlagengenehmigung abgeschafft werden. Die Raumordnung soll derart geändert werden, dass der Bau von Großanlagen erleichtert wird. Derzeit gelten Freiflächenanlagen als ‚Kraftwerke’ und benötigen eine Flächenwidmung als Industriegebiet. Und auch die zukünftig kommenden Energiegemeinschaften sollen unbürokratisch genehmigt werden.
Ziel ist es, bis 2030 für jeden Einwohner Österreichs zwei Kilowatt Photovoltaik-Leistung zu bauen. So würde man bei rund 8 Millionen Einwohnern auf 16 Gigawatt Photovoltaik-Anlagen kommen. Auf dieses Ziel sollen auch Gemeinden verpflichtet werden.
Als Pendant zum Branchenvertreter gab Michael Losch, der derzeitige Sektionschef des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus Auskunft zum aktuellen Stand des österreichischen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes, kurz EAG genannt. Bereits eineinhalb Jahre wurde daran gearbeitet. Dann zerbrach die Regierung und es gab Neuwahlen.
Trotz der aktuellen Koalitionsgespräche hat das Ministerium nun einen fertigen Entwurf erstellt, der rasch innerhalb der ersten Wochen nach einer neuen Regierungsbildung in die offizielle Konsultation gehen könnte. Allerdings gibt es zwei Möglichkeiten zur Verabschiedung. Favorisiert werde ein Bundesgesetz, welches allerdings eine Zweidrittel-Mehrheit bräuchte, da Landesbelange berührt werden. Alternativ müssten die Beschlüsse in allen Bundesländern gefasst werden.
Zuversichtlich stimmt Losch, dass in der letzten Sitzung vor der Wahl mit einem Allparteienkonsens einstimmig vom Parlament ein Notpaket verabschiedet wurde, in welchem die Mittel für die Förderung von Photovoltaik für drei Jahre von 15 auf 36 Millionen jährlich angehoben wurden. Insgesamt werden so über 100 Millionen Euro bereitgestellt. Damit soll das österreichische Modell einer Investitionsförderung von Photovoltaik-Anlagen weiterhin verfolgt werden.
Gefördert werden Anlagen bis zu 500 Kilowatt mit einem Zuschuss von 200 Euro pro Kilowatt Leistung. Auch die Tarifförderung wurde nachgebessert mit 8 Millionen Euro. Am 9. Januar 2020 um 17 Uhr startet hier die neue Förderrunde der OEMAG – welche in der Regel innerhalb kurzer Zeit vergeben ist. Gereiht wird nach der Höhe des Eigenverbrauchsanteils. Am 11. März 2020 wird eine zweite Runde gestartet für Photovoltaik-Anlagen mit Speicher. Doch auch regulatorisch soll sich einiges ändern: gemeinschaftliche Photovoltaik-Anlagen sollen ermöglicht werden. Dabei werden zwei Arten unterschieden, räumlich nahe und solche die höhere Netzebenen nutzen.
Bei gemeinschaftlicher Solarstromnutzung wie bei Energiegemeinschaften, welche sich hinter dem letzten Umspannwerk auf den Netzebenen sechs und sieben befinden, soll nicht die volle Netzgebühr angerechnet werden, sondern es soll ein Ortstarif gelten, bei welchem der Netzausbau höherer Ebenen nicht mitfinanziert wird. Damit sollen die erwarteten Effekte eines Peak-Shaving und des lokalen Ausgleiches und Solarstromverbrauches stimuliert und belohnt werden.
Doch auch Bürgerenergieanlagen, welche höhere Netzebenen benutzen sollen erleichtert werden, diese bezahlen jedoch das volle Netzentgelt. Insgesamt soll der Rechtsrahmen und damit auch die Anschlussrechte verbessert werden. Für bis zu 5 Kilowatt soll ein absolutes Anschlussrecht gelten. Ziel ist zudem, dass es immer möglich sein sollte, die Leistung mit welcher man als Kunde Strom bezieht auch als Photovoltaik-Leistung einspeisen zu können. Es sei nicht logisch, dass für eine Sauna hohe Anschluss-Leistungen selbstverständlich bereitgestellt werden, jedoch nicht für die Solarstromeinspeisung in gleicher Höhe. Insgesamt ist Sektionschef Losch sehr optimistisch und sieht eine solare Revolution kommen: „Wenn wir jetzt alles richtig machen.“ (Astrid Schneider, Solar Architecture)
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Anlagen bis 500 kWp sollen mit 200,- € gefördert werden, nicht bis 50 kWp. Da fehlt eine Null…
Danke für den Hinweis. Wir haben es korrigiert!