Berliner Verwaltungsgericht weist Klimaklage ab

Teilen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Freitag die Klage dreier Familien von Bio-Landwirten sowie von Greenpeace gegen die Bundesregierung auf Einhaltung des Klimaziels 2020 abgewiesen. Hintergrund ist der im Dezember 2014 gefasste Regierungsbeschluss, die Treibhausgas-Emissionen in Deutschland bis 2020 im Vergleich zu 1990 um 40 Prozent zu reduzieren. Deutschland wird 2020 jedoch voraussichtlich nur eine Reduzierung um 32 Prozent erreichen. Die Klage zielte darauf ab, die Bundesregierung zu Maßnahmen zur Einhaltung des Klimaziels 2020 zu verpflichten, unter anderem da aus Sicht der Kläger Kabinettsbeschlüsse juristisch verbindliche Rechtsakte seien. Darüber hinaus machten die Kläger eine Verletzung ihrer Grundrechte und einen Verstoß gegen das sogenannte Untermaßverbot geltend, da die Bundesregierung Maßnahmen unterlassen habe, die verfassungsrechtlich als Mindestmaß an Klimaschutz geboten seien.

Das Verwaltungsgericht folgte dieser Sichtweise jedoch nicht. Dem Urteil zufolge fehlt es den Klägern an der Klagebefugnis, da keine Grundlage ersichtlich sei, aus der sich eine Pflicht der Bundesregierung zum geforderten Handeln ergebe. Der Beschluss der Bundesregierung zum Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 sei eine politische Absichtserklärung, enthalte aber keine rechtsverbindliche Regelung mit Außenwirkung, auf die sich die Kläger berufen könnten. Zudem habe die Bundesregierung das Klimaziel 2020 in zulässiger Weise auf das Jahr 2023 hinausgeschoben. Auch aus der Lastenteilungsentscheidung der EU ergebe sich keine unbedingte Verpflichtung, die Reduzierungsziele ausschließlich durch Maßnahmen im eigenen Land einzuhalten. Vielmehr sei es bei Verfehlen des Reduktionsziels zulässig, überschüssige Emissionsberechtigungen von anderen EU-Mitgliedstaaten zu erwerben. Eine Verletzung von Grundrechten und ein Verstoß gegen das sogenannte Untermaßverbot war für das Gericht ebenfalls nicht erkennbar. Eine Berufung gegen das Urteil zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung jedoch zugelassen.

Greenpeace wertete das Urteil als Teilerfolg, da das Gericht die konkrete Klage zwar abgewiesen habe, grundsätzlich jedoch Klimaklagen für zulässig halte und Klimaschutz als Menschenrecht anerkannt habe. Ob die Kläger in Berufung gehen, werde nach Vorlage des schriftlichen Urteils entschieden. „Das Gericht hat heute bestätigt: Klimaschutz ist Grundrechtsschutz“, sagte Anike Peters, Greenpeace-Klimaexpertin und Initiatorin der Klimaklage. „Wir werden jetzt prüfen, welchen Weg wir mit unserer Klage weiter einschlagen werden. Denn wir sind der Ansicht, dass das Gericht heute unter seinen Möglichkeiten geblieben ist.“

„Enttäuscht von dieser halbherzigen Entscheidung“ äußerte sich Silke Backsen, Klägerin und Bio-Landwirtin von der Insel Pellworm. Das Gericht habe nicht das getan, was gut für die Zukunft sei. Roda Verheyen, Rechtsanwältin der Klagepartei, wertete es jedoch als positiv, dass erstmals ein deutsches Gericht festgestellt hat, dass Grundrechte durch die Folgen der Erderwärmung verletzt sein können. „Zum heutigen Zeitpunkt nahm das Gericht zwar noch keine Verletzung an, für die Zukunft lässt sich das jedoch nicht ausschließen“, so Verheyen.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Popular content

Batteriespeicherkraftwerk, Windkraft
Sechs Vorhersagen für die Batterieindustrie 2025
20 Dezember 2024 Trotz volatiler Märkte steigt der Ausbau von Energiespeichersystemen, auch durch mehr Planungssicherheit dank Garantien.